Bußgeldtabelle: Hauptuntersuchung (HU) überzogen
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
HU überzogen (z. B. bei einem Pkw) | ||
… um 2 bis 4 Monate | 15 € | |
… um 4 bis 8 Monate | 25 € | |
… um mehr als 8 Monate | 60 € | 1 |
HU bei einem Kfz überzogen, bei dem eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist (z. B. bei einem Lkw) | ||
… um bis zu 2 Monate | 15 € | |
… um 2 bis 4 Monate | 25 € | |
… um 4 bis 8 Monate | 60 € | 1 |
… um mehr als 8 Monate | 75 € | 1 |
Bußgeldrechner: Hauptuntersuchung versäumt
FAQ: Hauptuntersuchung („TÜV“)
Diese Tabelle verrät Ihnen, in welchen Abständen Sie mit Ihrem Lkw, Motorrad oder Auto zur Hauptuntersuchung müssen. Wann es soweit ist, können Sie der TÜV-Plakette an Ihrem Kfz entnehmen. Wie Sie diese lesen, erklären wir in unserem Video.
Was der TÜV bei der Untersuchung genau überprüft, können Sie an dieser Stelle in Erfahrung bringen. Zur Vorbereitung auf die anstehende Hauptuntersuchung können Sie unsere Checkliste nutzen.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für Fahrten mit einer abgelaufenen TÜV-Plakette vorsieht, können Sie in dieser Tabelle ablesen.
Im Video: Beim Kfz die Hauptuntersuchung überzogen?
Die Hauptuntersuchung dient der Verkehrssicherheit
Inhalt
Zulassungs- und kennzeichenpflichtige Kraftfahrzeuge müssen laut § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Abständen einer sogenannten Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Da diese häufig vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) durchgeführt wird, bezeichnen viele Kraftfahrer die Untersuchung umgangssprachlich als „TÜV“. Bei der Hauptuntersuchung wird das Fahrzeug genau unter die Lupe genommen.
So soll ausgeschlossen werden, dass es möglicherweise gewisse Mängel aufweist, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen könnten. Wann welche Kfz zur HU müssen, was dabei überhaupt untersucht wird und welche Konsequenzen möglich sind, wenn Sie die Hauptuntersuchung überziehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Auf zur Hauptuntersuchung: Welche Fristen sind maßgeblich?
Wann Sie das erste Mal mit Ihrem Anhänger, Motorrad oder Pkw zur Hauptuntersuchung müssen, ist zunächst einmal von der jeweiligen Erstzulassung abhängig.
Im Anschluss daran gelten in der Regel kürzere Fristen, da das Kfz schließlich zu diesem Zeitpunkt bereits länger im Straßenverkehr genutzt wurde und das Vorhandensein diverser Mängel wahrscheinlicher ist.
Je nachdem, um welche Art von Kraftfahrzeug es geht und welches Gewicht es auf die Waage bringt, können die Fristen für die Hauptuntersuchung variieren. Einen Überblick gibt Ihnen die folgende Tabelle:
Kfz | Erste Hauptuntersuchung ... | Danach ... |
---|---|---|
Krafträder (z. B. Motorrad, Quad, Trike) | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Pkw | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Anhänger | ||
- ungebremst | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 750 kg | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 3,5 Tonnen | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 10 Tonnen | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Wohnmobile | ||
- bis 3,5 Tonnen | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
- bis 7,5 Tonnen | nach 24 Monaten | alle 24 Monate* |
- über 7,5 Tonnen | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Lkw** | ||
- bis 3,5 Tonnen | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
- über 3,5 Tonnen | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Busse (mehr als 8 Fahrgäste)** | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
* bis zum 6. Jahr, danach alle 12 Monate | ||
** Für Lkw über 7,5 Tonnen und Busse ist eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vorgeschrieben. |
Möchten Sie in Erfahrung bringen, wann die nächste HU für Auto, Motorrad und Co. genau ansteht, können Sie entweder einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) oder auf die entsprechende TÜV-Plakette werfen. Diese befindet sich normalerweise auf dem hinteren Kennzeichen des Kfz und gibt sowohl das Jahr als auch den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an.
Die Zahl in der Mitte der Plakette bezeichnet dabei das Jahr und die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Steht beispielsweise oben eine 5 und in der Mitte eine 22, lässt sich daraus ableiten, dass der nächste Besuch beim TÜV für Ihr Auto oder Motorrad spätestens im Mai 2022 stattfinden muss. Versäumen Sie diesen Termin und sind dementsprechend mit abgelaufener HU-Plakette unterwegs, können Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen.
Diese fallen strenger aus, je länger der ursprüngliche Termin zurückliegt. Da für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Busse neben der regulären Hauptuntersuchung außerdem eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, drohen hier im Übrigen höhere Bußgelder, wenn die Fristen nicht eingehalten werden. Womit Sie im Detail rechnen müssen, wenn Sie die Hauptuntersuchung überziehen, können Sie der Tabelle am Anfang des Ratgebers entnehmen.
Im Video: So lesen Sie die TÜV-Plakette richtig ab
Was bei der Hauptuntersuchung am Kfz überprüft wird
Bevor Sie sich mit Ihrem Pkw, Anhänger oder Motorrad zum TÜV begeben, um die Hauptuntersuchung vornehmen zu lassen, sollten Sie überprüfen, ob Sie die folgenden Papiere bei sich tragen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
- Sollte das Kfz nicht zugelassen sein: Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)
- Sollten Sie gewisse Tuning- oder Änderungsmaßnahmen am Kfz vorgenommen haben: Entsprechende Nachweise und Unterlagen
Folgendes wird an Ihrem Kraftfahrzeug bei der Hauptuntersuchung einer Überprüfung unterzogen:
- Reifen
- Bremsen
- Auspuff
- Lenkung
- Karosserie und Rahmen
- Sitze, Sicherheitsgurte und Pedale
- Beleuchtung
- Spiegel und Scheiben
- Elektronische Sicherheitssysteme
- Ausrüstung (Warndreieck, Verbandskasten, etc.)
Nur wenn all diese Punkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wird Ihnen die TÜV-Plakette ausgestellt. Übrigens: Seit 2010 findet keine separate Abgasuntersuchung mehr statt, stattdessen ist sie seitdem Teil der Hauptuntersuchung. Dennoch wird Ihnen häufig neben dem Nachweis der HU die Untersuchung der Abgaswerte zusätzlich separat bescheinigt.
Tipps für die Hauptuntersuchung: Unsere Checkliste
Damit Ihnen nach der Hauptuntersuchung eine entsprechende Plakette ausgestellt wird, sollten Sie die folgenden Punkte kontrollieren, bevor Sie sich mit Ihrem Fahrzeug auf den Weg zum TÜV machen:
Sind die folgenden Dinge im Kfz vorhanden?
- Warnweste
- Warndreieck
- Verbandskasten (Haltbarkeitsdatum prüfen!)
- Alle Sitze (falls ausbaubar)
- Anhängerkupplung (falls abnehmbar)
Kontrolle folgender Punkte:
- Sind die Kennzeichen sicher befestigt und gut lesbar?
- Sind alle Sicherheitsgurte unbeschädigt und funktionstüchtig?
- Funktionieren jegliche Leuchten an Ihrem Kfz? Dazu zählen mitunter Standlicht, Fernlicht, Blinker, Abblendlicht, Warnblinker, Bremslichter, Kennzeichenbeleuchtung
- Arbeiten Scheibenwaschanlage und Scheibenwischer einwandfrei?
- Erfüllen all Ihre Reifen die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe (1,6 Millimeter)?
- Sind die Außen- und Innenspiegel in Ordnung?
- Erlöschen alle Kontrollleuchten nach dem Start des Motors?
- Verliert das Kfz Flüssigkeiten, wie z. B. Öl?
- Ist der Auspuff dicht?
- Funktioniert die Hupe?
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Hauptuntersuchungen bei Fahrzeugen. Interessant, dass man die verschiedenen Fahrzeuge in verschiedenen Abständen zur Kontrolle bringen muss, also zum Beispiel Pkws alle 24 Monate. Ich war vor 1,5 Jahren das letzte Mal beim TÜV, in 6 Monaten muss ich wieder hin.