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FAQ: Verkehrspsychologische Beratung
Es handelt sich dabei um freiwillige Beratungsgespräche für Fahranfänger in der Probezeit, die Schwierigkeiten haben, sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten.
Leisten sich Fahranfänger in der Führerschein-Probezeit zwei A-Verstöße, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Maßnahme.
Der Ablauf kann individuell gestaltet werden und umfasst einige Beratungsgespräche und ggf. eine Fahrprobe. Hier können Sie mehr dazu lesen.
Verkehrspsychologische Beratung: Eine Maßnahme in der Probezeit
Wer seinen Führerschein für das Auto oder Motorrad gemacht hat, darf ab sofort mit der entsprechenden Fahrzeugklasse am Straßenverkehr teilnehmen. Da es einem Fahranfänger naturgemäß noch an Erfahrung mangelt, gilt für ihn eine zweijährige Probezeit, innerhalb derer er sich als verantwortungsbewusster Fahrer bewähren muss.
Etwaige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden in dieser Zeit besonders streng geahndet. Neben den Konsequenzen, die jeden Fahrzeugführer erwarten, können sich die Delikte nämlich auf die Probezeit auswirken und spezifische Maßnahmen nach sich ziehen. Eine von diesen ist die verkehrspsychologische Beratung.
Wann müssen Sie eine verkehrspsychologische Beratung besuchen?
Als Besonderheit wird in der Probezeit bei Verkehrsverstößen zusätzlich zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße gelten hierbei als schwerwiegende Delikte und haben deshalb schon beim ersten derartigen Vergehen direkte Auswirkungen auf die Probezeit.
Beim ersten Verstoß dieser Art wird die Probezeit von den üblichen zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Darüber hinaus sind die Führerscheinneulinge verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, dass sich speziell an Fahranfänger richtet. Für die Kosten des Aufbauseminars muss der Fahranfänger übrigens selbst aufkommen.
Ein zweiter A-Verstoß brächte Ihnen eine schriftliche Verwarnung ein. Außerdem wird Ihnen empfohlen, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Im Gegensatz zum Aufbauseminar ist die Teilnahme für die verkehrspsychologische Beratung während der Probezeit nicht verpflichtend.
Sie können sich also frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot wahrnehmen oder ausschlagen möchten. Eine verkehrspsychologische Beratung kann Ihnen dabei helfen, künftig die Verkehrsregeln einzuhalten. Entscheiden Sie sich dagegen, hat dies aber keine negativen Konsequenzen für Sie.
Leisten Sie sich als Fahranfänger hingegen den dritten A-Verstoß, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Was zählt als A-Verstoß?
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr
- Missachtung der Vorfahrt
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Rotlichtverstoß
- Dichtes Auffahren
- Überholen trotz Überholverbot
B-Verstöße sind weniger gravierend, allerdings können Sie auch wegen dieser Probezeitmaßnahmen auferlegt bekommen und die verkehrspsychologische Beratung aufsuchen. Zwei B-Verstöße werden nämlich wie ein A-Verstoß gewertet.
Was zählt als B-Verstoß?
- Abgelaufene Hauptuntersuchung (HU)
- Abgefahrene Reifen
- Kennzeichenmissbrauch
- Unbefugte Benutzung des Fahrzeugs
- Gefährdung und Behinderung von Personen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Wie können Sie sich auf die verkehrspsychologische Beratung vorbereiten?
Obgleich die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung freiwillig ist, brauchen die Berater einige Dokumente von Ihnen, wenn Sie sich für den Besuch einer solchen entscheiden. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Ausweispapiere bereithalten, einen Auszug aus dem Fahreignungsregister und dem Flensburger Punktekonto zu dem Treffen mitbringen und nachweisen können, dass Sie die Kosten für die verkehrspsychologische Beratung überwiesen haben.
Bevor die eigentliche verkehrspsychologische Beratung beginnt, müssen Sie und Ihr Berater einen Vertrag unterschreiben. Mit diesem einigen Sie sich auf bestimmte Verhaltensregeln (z.B. stets nüchtern zur Beratung zu erscheinen) und Ihr Ansprechpartner verpflichtet sich im Gegenzug dazu, alles für sich zu behalten, was Sie ihm im Rahmen der Beratung anvertrauen.
Begehen Sie einen erneuten Verstoß, während Sie noch die verkehrspsychologische Beratung besuchen, wird dieser im Übrigen nicht geahndet – außer es handelt sich dabei um eine Straftat. Vor einigen Jahren war es zudem noch möglich, durch den Besuch der verkehrspsychologischen Beratung gleichzeitig Punkte abzubauen. Dies wurde abgeschafft, sodass Punkte nur über das gewöhnliche Fahreignungsseminar abgebaut werden können.
Verkehrspsychologische Beratung: Vorgesehener Ablauf
Die verkehrspsychologische Beratung erfolgt in drei Einzelgesprächen, die an unterschiedlichen Tagen stattfinden müssen. Die Beratungsgespräche können zwar individuell vereinbart werden, müssen jedoch insgesamt in einem Zeitraum von 14 Tagen bis maximal vier Wochen stattfinden. Wenn der Berater es für notwendig erachtet, kann er auch eine Fahrprobe vom Fahranfänger verlangen.
Viele Fahranfänger sind vor den Gesprächen nervös. Dafür gibt es allerdings keinen Anlass. Was immer Sie mit Ihrem Berater, einem amtlich anerkannten Diplompsychologen oder einem Psychologen mit Masterabschluss besprechen, bleibt unter Ihnen. Außerdem erfolgt hier keine Prüfung Ihrer Fahreignung. Sie können die Beratungsgespräche nicht bestehen oder durch diese durchfallen. Vielmehr soll die verkehrspsychologische Beratung Ihnen helfen, Ihr Fehlverhalten und die Gründe dafür zu erkennen und abzustellen.
Wer erwartet zum Abschluss der Beratung ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgehändigt zu bekommen, wird enttäuscht werden. Ein solches wird nur bei der Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ausgestellt. Für die verkehrspsychologische Beratung erhalten Sie hingegen nur eine Teilnahmebestätigung.
Diese Bestätigung können Sie bei der Führerscheinstelle einreichen. Für den Moment haben Sie damit zwar nichts gewonnen, Sie belegen damit aber, dass Sie an sich und Ihrem Fahrverhalten arbeiten. Sollten Sie einen neuerlichen Verstoß begehen und dieses Mal gar den Führerschein verlieren, kann die Teilnahmebescheinigung für die verkehrspsychologische Beratung zu Ihren Gunsten ausschlagen.
Die verkehrspsychologische Beratung für Fahranfänger ist übrigens nicht mit derjenigen für erfahrene Autofahrer zu verwechseln, die der Vorbereitung auf die MPU dient.
Verkehrspsychologische Beratung: Inhalt und Ziel
Durch das Gespräch mit dem Diplompsychologen soll der Fahranfänger befähigt werden, „Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen“ (§ 2a Absatz 7 StVG). Die verkehrspsychologische Beratung übernimmt demnach die Aufgabe, ihn für die Gefahr zu sensibilisieren. Der Psychologe kann ihm zudem Lösungsstrategien mit an die Hand geben, wie er solche Situationen künftig vermeiden kann.
Durch den Auszug aus dem Fahreignungsregister weiß der Psychologe gleich, welche Ordnungswidrigkeiten der Fahranfänger begangen hat und kann dies im Gespräch aufgreifen. Meist gibt es nämlich tieferliegende Ursachen dafür, dass eine Person regelmäßig gegen die Gesetze verstößt. Die verkehrspsychologische Beratung kann helfen, diese herauszuarbeiten und ermöglicht es dem Führerscheinneuling, sein Fahrverhalten langfristig zu ändern.
Was genau der Inhalt der verkehrspsychologischen Beratung ist, wird durch das Gesetz nicht vorgeschrieben. Dies bleibt den Gesprächspartnern selbst überlassen. Wichtig ist nur, dass das Fehlverhalten des Fahranfängers im Straßenverkehr thematisiert wird, damit dieses abgestellt werden kann.
Welche Kosten fallen für die verkehrspsychologische Beratung an?
Wie schon bei dem Aufbauseminar muss der Teilnehmer die Kosten für die verkehrspsychologische Beratung selber tragen. Wie teuer diese wird, kann je nach Anbieter variieren. Preise vergleichen, lohnt sich demnach. In der Regel sind für die drei Sitzungen zu jeweils 60 Minuten etwa 300 Euro zu veranschlagen.
Sie sollten abwägen, ob Sie sich die verkehrspsychologische Beratung leisten können. Bedenken Sie dabei aber auch, dass die Teilnahme an einer solchen durchaus einen positiven Effekt haben kann und Ihnen eventuell den Führerscheinentzug oder weitere Bußgelder ersparen kann. Zumindest bietet Sie Ihnen die Chance, Ihr Fahrverhalten kritisch zu beleuchten und Licht auf die Ursachen der Verkehrsverstöße zu werfen.