Wie Sie die Fahrerlaubnis beantragen: Infos und Tipps

Bevor Sie eine Fahrerlaubnis beantragen können, müssen Sie eine Fahrschule besuchen.
Bevor Sie eine Fahrerlaubnis beantragen können, müssen Sie eine Fahrschule besuchen.

Die meisten Teenager wünschen sich den 18. Geburtstag sehnlichst herbei. Mit der Volljährigkeit stehen plötzlich weitere Türen offen: Der Discobesuch am Wochenende ist nun auch offiziell erlaubt.

Auch in Sachen Mobilität bringt die Volljährigkeit einen entscheidenden Vorteil mit sich. Endlich kann hinterm Steuer Platz genommen werden, Bus und Bahn sind passé. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie vorher die Fahrerlaubnis erlangt haben.

Weiterführende Ratgeber zur Fahrerlaubnis

FAQ: Fahrerlaubnis

Was ist der Zweck einer Fahrerlaubnis?

Um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, benötigen Sie in Deutschland eine Fahrerlaubnis. Dass eine solche vorhanden ist, weisen Sie mit einem Führerschein nach.

Was hat es mit der Fahrerlaubnis auf Probe auf sich?

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis muss jeder Fahranfänger eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Während dieser Zeit drohen bei Verkehrsverstößen nicht nur die üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, sondern noch weitere Maßnahmen.

Was passiert, wenn ich ohne Fahrerlaubnis unterwegs bin?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird als Straftat gewertet. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann die Konsequenz sein.

Wann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis?

Um in Deutschland motorisierte Fahrzeuge fahren zu dürfen, benötigen Sie in den meisten Fällen einen Führerschein. Dieser weist nach, dass Sie die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erworben haben.

Je nachdem welches Gefährt Sie fahren möchten und welche Vorkenntnisse Sie mitbringen, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ableisten. Stehen diese an, können Sie einen Antrag auf Fahrerlaubnis stellen.

Möchten Sie beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse B fahren, müssen Sie eine Fahrschule aufsuchen und dort mindestens

Begehen Sie z. B. eine Straftat im Straßenverkehr, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Begehen Sie z. B. eine Straftat im Straßenverkehr, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
  • fünf Überlandfahrten
  • vier Autobahnfahrten
  • und drei Fahrten bei Dunkelheit

absolvieren. Darüber hinaus sind 14 Doppelstunden theoretischer Unterricht zu besuchen. Sowohl in der Praxis wie in der Theorie folgt dann eine Prüfung. Sind diese beiden geschafft, halten Sie den Führerschein in den Händen.

Diese verschiedenen Klassen gibt es

Abhängig von der Klasse, dürfen Sie verschiedene Fahrzeuge fahren.

FahrerlaubnisklasseFahrzeugdefinition
AM- Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
- Dreirädrige Kleinräder
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1- Leichtkrafträder (Motorroller)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2- Krafträder (leistungsbeschränkt)
A- Krafträder
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
BKraftfahrzeuge
BEKraftfahrzeug in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg)
C1Kraftfahrzeuge (zulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg)
C1E- Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger o. Sattelanhänger von mehr als 3.500 kg
- ... zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
- Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger o. Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- ... zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
CKraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
CEZugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger o. Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
D1Kraftfahrzeug zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen, Länge nicht mehr als 8 m
D1EZugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhäger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
DKraftfahrzeug zur Beförderung von mehr als acht Personen
DEZugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
T- Zugmaschine (Höchstgeschwindigkeit bis max. 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschine oder selbstfahrende Futtermischwagen (Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h)
L- Zugmaschine (Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h)
- selbstfahrende Arbeitsmaschine oder selbstfahrende Futtermischwagen (Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h)

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Sobald Sie sich bei einer Fahrschule angemeldet haben, dürfen Sie bei der Führerscheinstelle den „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ stellen. Dort sollten Sie persönlich erscheinen, da Sie eine Unterschrift für den Führerschein leisten müssen.

Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verursacht Kosten. So fallen bei der Führerscheinstelle für die Bearbeitung Ihres Antrags zwischen 35 und 40 Euro an.

Abhängig von der Klasse, für die Sie eine Fahrerlaubnis beantragen möchten, müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen:

Sehtest(Augen-)­Ärzt­liches ZeugnisBeson­deres ärzt­liches Zeugnis
AX
A1X
BX
BEX
CX
CEX
C1X
C1EX
DXX
DEXX
D1XX
D1EXX
LX
TX

Einen Erste-Hilfe-Kurs und ein Lichtbild benötigen Sie in jedem Fall.

Fahrerlaubnis auf Probe

Sie erhalten die Fahrerlaubnis erst, wenn Sie Prüfungen bestanden haben.
Sie erhalten die Fahrerlaubnis erst, wenn Sie Prüfungen bestehen.

Um dem jugendlichen Leichtsinn und der Risikobereitschaft gerade junger Menschen entgegenzuwirken, gibt es seit 1986 eine zweijährige Probezeit. Sie beginnt, wenn der Führerscheinneuling den „Lappen“ von der Behörde ausgehändigt bekommt.

Lassen Sie sich in dieser Zeit etwas zu Schulden kommen, drohen je nach Ordnungswidrigkeit verschiedene Konsequenzen. Welche genau das sind, ergibt sich unter anderem aus dem Bußgeldkatalog und dem § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Hier heißt es:

(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen. […]

Der Bußgeldkatalog unterteilt die Ordnungswidrigkeiten in A- und B-Verstöße. Entsprechend ist dann mit Konsequenzen zu rechnen. Als ein A-Verstoßt gilt beispielsweise eine Drogen- oder Alkoholfahrt. Als B-Verstoß das Telefonieren am Steuer.

Konkret sehen die Maßnahmen wie folgt aus:

StufeZuwiderhandlungMaßnahmen
1. StufeEin A-Verstoß oder zwei B-VerstößeTeilnahme am Aufbauseminar & Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
2. StufeEin weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-VerstößeVerwarnung & Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung wird empfohlen
3. StufeEin weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-VerstößeFahrerlaubnis wird entzogen.

Fahrerlaubnis mit 17 erlangen: Welche Voraussetzungen gelten?

Der Führerschein zeigt, welche Fahrerlaubnis Sie erworben haben.
Der Führerschein zeigt, welche Fahrerlaubnis Sie erworben haben.

Die Statistiken zeigen, dass gerade junge Fahranfänger überproportional häufig bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, setzt der Staat auf Erfahrung. Seit 2011 können Führerscheinanwärter der Klasse B und BE den Führerschein deshalb schon mit 17 Jahren machen.

Bis zum 18. Geburtstag ist das Fahren dann nur mit einer eingetragenen Begleitperson erlaubt. Diese muss bei Antragsstellung angegeben werden und wird entsprechend geprüft und vermerkt. Sie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen.
  • Sie darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
  • Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht mehr als 0,5 Promille haben.

Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von der herkömmlichen. Bestehen Sie die Prüfungen, erhalten Sie regulär eine Fahrerlaubnis. Diese bekommen Sie allerdings nicht in Form des Führerscheins, sondern als Papierschein. Dieser gilt nur in Verbindung mit dem Ausweis. Naht die Volljährigkeit, ist bei der Führerscheinstelle der Führerschein zu beantragen.

Ist in Sachen Fahrerlaubnis eine Gültigkeit zu beachten?

Hinsichtlich der Gültigkeit der Fahrerlaubnis sind verschiedene Punkte zu beachten. Beispielsweise ist der eben erwähnte Schein nur bis zum dritten Monat nach dem 18. Geburtstag gültig. Bis dahin muss der Führerschein vorliegen.

Darüber hinaus gelten alle EU-Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, nur noch 15 Jahre. Hier ist allerdings die Unterscheidung zwischen „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ wichtig, denn nur das Dokument mit dem Sie Ihre Fahrerlaubnis nachweisen, also der Führerschein, läuft ab, nicht die Fahrerlaubnis an sich.

Fahranfänger erhalten die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe.
Fahranfänger erhalten die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe.

Konkret bedeutet dies, dass Sie kurz vor Ablauf des Führerscheins diesen neu beantragen müssen. Hierzu suchen Sie mit einem neuen Foto die Führerscheinstelle auf.

Anders sieht dies allerdings bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE aus. In diesem Fällen erlischt die Fahrerlaubnis tatsächlich nach fünf Jahren und der Betroffene muss eine positive Eignungsuntersuchung vorlegen, um die Fahrerlaubnis erneut erteilt zu bekommen.

Des Weiteren müssen alle Führerscheine (egal ob EU- oder nationaler Führerschein), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in naher Zukunft umgeschrieben werden. Dabei gelten folgende Stichtage:

Bei Führerscheinen aus Papier:

  • Geburtsjahr vor 1953: 19.01.2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19.01.2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19.01.2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19.01.2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19.01.2025

Bei Scheckkartenführerscheinen:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr ab 2012: 19.01.2033

Entzug der Fahrerlaubnis vs. Fahrverbot: Der Unterschied ist eklatant

Im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis gehen im Verkehrsrecht zwei verschiedene Strafen durcheinander: nämlich das Fahrverbot (§ 44 StGB bzw. § 25 StVG) und die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Zusätzlich sprechen Betroffenen häufig noch vom Fahren ohne Führerschein.

Wir sortieren diese Punkte im Folgenden und erklären die Unterschiede:

  • Fahrverbot: Es beläuft sich maximal auf drei Monate, droht z. B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Diese droht nach einer Straftat im Verkehrsrecht (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs), das Gericht verhängt eine Sperrfrist, in welcher die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt werden darf, danach ist dies möglich, ggf. sind aber verschiedene Auflagen zu beachten.
  • Fahren ohne Führerschein: Der Führerschein kann bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden, es droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
  • Fahren ohne FahrerlaubnisSie haben die nötige Fahrerlaubnis nie erworben bzw. wurde Ihnen diese entzogen. Es handelt sich um eine Straftat.

Entziehung der Fahrerlaubnis hat weitreichende Konsequenzen

Auf die Entziehung der Fahrerlaubnis wollen wir genauer eingehen. Laut § 69 Abs. 1 StGB droht dies in folgender Situation:

Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. 2Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis, ist das eine Straftat.
Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis, ist das eine Straftat.

Zu diesen Taten zählen nach § 69 Abs. 2 StGB folgende:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Vollrausch (§ 323a StGB)

Nach § 69a StGB spricht das Gericht eine sogenannte Sperre aus. In dieser Zeit darf kein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Sie beläuft sich je nach Einzelfall auf sechs Monate bis fünf Jahre. Geht das Gericht davon aus, dass der Täter auch nach dieser Zeit eine Gefahr darstellt, kann die Sperre für immer gelten.

Unter bestimmten Umständen kann das Gericht verschiedene Fahrerlaubnisklassen aus der Sperre herausnehmen. Wurde gegen den Täter in den letzten drei Jahren bereits eine Sperre ausgesprochen, beträgt das Mindestmaß ein Jahr.

Die Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft des Urteils. Die Sperre beginnt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Diese kann vorzeitig aufgehoben werden, wenn Gründe dafür sprechen, dass der Täter wieder bereit ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Dies geht allerdings erst nach drei Monaten bzw. einem Jahr.

Darüber hinaus muss die Behörde die Fahrerlaubnis nach § 3 StVG entziehen, wenn jemand ungeeignet oder sich zum Führen von Kraftfahrzeugen als nicht fähig erweist. Das Gesetz legt nämlich fest, dass Fahrzeugführer körperlich und geistig in der Lage sein müssen, zu fahren.

§ 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschreibt, dass dies bei Erkrankungen und Mängeln der Fall sein kann. Anlage 4 der FeV benennt diese Krankheiten genauer. So können beispielsweise Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinseintrübung oder Bewusstlosigkeit zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: § 21 des Straßenverkehrsgesetzes

Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug, drohen nach § 21 StVG schwerwiegend Konsequenzen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Begehen Sie diese Tat fahrlässig, drohen sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie sich ggf. zuerst prüfen lassen, bevor Sie diese wieder erhalten.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie sich ggf. zuerst prüfen lassen, bevor Sie diese wieder erhalten.

Die Fahrerlaubnis können Sie neu beantragen, sobald die Sperrfrist nur noch drei Monate beträgt. Seit 2009 müssen Sie die Fahrerlaubnisprüfung nur dann erneut ablegen, wenn davon auszugehen ist, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse nicht mehr besitzen.

Hat Ihnen das Gericht wegen einer Drogen- oder Alkoholfahrt die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie in den meisten Fällen eine MPU ablegen, bevor Sie den Führerschein neu beantragen können.

Diese können Sie nur umgehen, wenn Sie viel Zeit aufbringen. Häufig sind in diesem Zusammenhang von 10 oder 15 Jahren die Rede. Die Verjährungsfrist berechnet sich wie folgt: Im sechsten Jahr nach dem Führerscheinentzug beginnt die zehnjährige Frist zu laufen. Aber nur, wenn sich der Betroffene in den ersten fünf Jahren keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr geleistet hat.

Juristisch gesehen handelt es sich in diesem Zusammenhang auch nicht um eine Verjährung, sondern um eine Löschung des Eintrags aus der Akte, der dem Betroffenen nach dieser Frist eben nicht wieder vorgeworfen werden darf.

Gehen Sie nach 15 Jahren zur Führerscheinstelle im Bürgeramt, um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen, verlangen die Sachbearbeiter häufig eine Fahrprüfung. Der Betroffene muss dann also nochmals die Fahrschule aufsuchen und die Prüfungen ablegen.

Ausländische Fahrerlaubnis: Dürfen Sie in Deutschland fahren?

Ob Sie mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, hängt insbesondere davon ab, welcher Staat das Dokument ausgestellt hat.

Seit mehreren Jahren können Sie die Fahrerlaubnis schon mit 17 erhalten.
Seit mehreren Jahren können Sie die Fahrerlaubnis schon mit 17 erhalten.

Handelt es sich um einen sogenannten EU-Führerschein, ist dieser in jedem Land der EU bzw. des EWR gültig. In diesem Fall sind nur diese besonderen Regelungen zu beachten:

  • Klassen C1 und C1E: Fahrerlaubnis gilt nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • Klassen C, CE, DE, D1 und D1E: in Deutschland gilt die Fahrerlaubnis nur fünf Jahre lang und muss dann neu beantragt werden

Komplizierter wird es, wenn Sie keinen EU-Führerschein besitzen. Die nationale Fahrerlaubnis ist dann für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland gültig. Allerdings sind auch in diesem Fall die deutschen Bestimmungen zu beachten. Haben Sie beispielsweise für eine Führerscheinklasse das Mindestalter, welches die deutschen Gesetze vorschreiben, nicht erreicht, dürfen Sie nicht fahren.

Sind Sie in Besitz eines internationalen Führerscheins, benötigen Sie keine Übersetzung. Diese ist allerdings nötig, wenn Sie einen nationalen Führerschein mitführen, welcher kein EU-Führerschein, nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1986 (Anhang 6) entspricht. Ob letzteres gegeben ist, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle im Ausstellungsstaat.

Übersetzungen nehmen alle deutschen und international anerkannten Automobilclubs vor. Darüber hinaus können Sie sich auch an eine amtliche Stelle im Ausstellungsland wenden oder an einen gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer.

Laut des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verzichten die deutschen Behörden auf eine Übersetzung, wenn die Fahrerlaubnis in einem der folgenden Länder erteilt wurde:

Mit einer EU-Fahrerlaubnis können Sie auch im Ausland fahren.
Mit einer EU-Fahrerlaubnis können Sie auch im Ausland fahren.
  • Hongkong
  • Andorra
  • Neuseeland
  • Monaco
  • Schweiz
  • San Marino
  • Senegal

Verlegen Sie ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland, ist Ihre Fahrerlaubnis noch sechs Monate gültig. Dann benötigen Sie einen Führerschein, der von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde. Abhängig davon, in welchem Land Sie die Fahrerlaubnis erworben haben, müssen Sie Voraussetzungen erfüllen, um eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten.

Fahren Sie mit einem ausländischen Führerschein weiter, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird entsprechend bestraft.

In welchen Fällen dürfen Sie mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht fahren?

In verschiedenen Fällen ist es nicht gestattet, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren. Dies gilt, wenn der Führerschein seine Gültigkeit verloren hat. Wohnten Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland, dürfen Sie ebenfalls nicht fahren. Darüber hinaus dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen, wenn

  • Sie das vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und die Fahrerlaubnis nicht innerhalb der EU bzw. des EWR ausgestellt wurde,
  • es sich um einen Lernführerschein oder eine andere vorläufige Fahrerlaubnis handelt,
  • Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde oder
  • solange Sie im Ausstellungsstaat, in Deutschland oder in dem Land, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, ein Fahrverbot ableisten müssen oder der Führerschein sichergestellt, beschlagnahmt oder in Verwahrung genommen wurde.

Eine deutsche Fahrerlaubnis gilt auch in anderen Staaten der EU bzw. des EWR. Entsprechend der nationalen Regelungen kann es aber sein, dass Sie keine Fahrzeuge führen dürfen, wenn Ihnen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Wie Sie die Fahrerlaubnis beantragen: Infos und Tipps

  1. L

    Servus,
    Für eine Erweiterung des A1 Führerscheins auf A2 braucht man eine Wartefrist von 2 Jahren.
    Wie schaut es aus wenn man die MPU absolviert hat und eine Neuerteilung erfolgte? Muss ich dann nochmal 2 Jahre warten obwohl ich dem Führerschein vor der MPU bereits 8 Jahre besessen habe?

    Gruß

  2. Hannah

    Ich finde den Artikel sehr schön und aufschlussreich. Dennoch habe ich eine Frage, ab welchem Punkt hat man denn eine Fahrerlaubnis? Erreicht man diese direkt mit dem bestehen der Praktischen Prüfung oder hat man die erst, wenn man in der Führerschein Stelle war um sich den Führerschein abzuholen bzw einen vorläufigen Führerschein bekommt?

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