Wer bekommt Sozialhilfe? Voraussetzungen für die Grundsicherung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei Erwerbsunfähigkeit Sozialhilfe beziehen: Wer hat einen Anspruch?
Bei Erwerbsunfähigkeit Sozialhilfe beziehen: Wer hat einen Anspruch?

Deutschland bemüht sich als Sozialstaat darum, sämtliche Personen auch in Notzeiten finanziell abzusichern. Einer dieser Sicherungsmechanismen, die das Sozialrecht regulieren, der vor noch größerer Not schützen soll, ist die Sozialhilfe. Sie soll Betroffenen in Form einer Grundsicherung darüber hinaus auch trotz fehlender eigener Einkünfte ein gewisses Maß an Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen.

Die Sozialhilfe ist im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankert. Sie ist für Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vorgesehen, für Personen, deren Eigenabsicherung für die Deckung des Lebensunterhaltes nicht genügt. Doch ab wann genau bekommt man Sozialhilfe?

FAQ: Wer bekommt Sozialhilfe?

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Damit Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben, muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen. Hier lesen Sie mehr zu den konkreten Voraussetzungen.

Wie kann ich Sozialhilfe beantragen?

Damit Sie Sozialhilfe erhalten können, müssen Sie diese beim zuständigen Sozialamt beantragen.

Wer kann Sozialhilfe beantragen? Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Sie stellen sich die Frage: „Wer bekommt Sozialhilfe?“ Um zu prüfen, ob Sie ein Anrecht auf entsprechende Sozialleistungen geltend machen können, bedarf es zunächst der Klärung der grundsätzlichen Voraussetzungen.

Eine Grundvoraussetzung wurde bereits angedeutet: Als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann die Sozialhilfe nur für Personen in Frage kommen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Betroffene, auf die dies nicht zutrifft, können alternativ auf andere Leistungen wie das Arbeitslosengeld I oder II zurückgreifen. Dies ergibt sich aus der in § 2 SGB XII bestimmten Nachrangigkeit der Sozialhilfe gegenüber anderen Leistungen.

Damit einher gehen weitere wichtige Voraussetzungen, für die Sozialhilfe überhaupt in Betracht zu kommen: Es darf kein ausreichender Anspruch gegenüber anderen Leistungsträgern bestehen. Gemeint sind hier vor allem Krankenkassen, Rentenversicherer, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unterhaltspflichtige oder Jugendämter. Stellen Sie sich also in Ihrem Fall die Frage: „Wer bekommt Sozialhilfe?“, sollten Sie zunächst prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen auch auf Sie zutreffen.

Wer bekommt sonst noch Sozialhilfe?

Wer bekommt Sozialhilfe? Wichtig ist auch, dass keine vorrangigen Ansprüche bestehen.
Wer bekommt Sozialhilfe? Wichtig ist auch, dass keine vorrangigen Ansprüche bestehen.

Darüber hinaus kann auch in weiteren Fällen von der zusätzlichen Sozialleistung Gebrauch gemacht werden. Auch in diesen wird vorausgesetzt, dass die Personen nicht bereits durch andere Leistungsansprüche entsprechende Einkünfte erhalten können und selbst zumindest zeitweise nicht erwerbsfähig sind.

Die Hilfeleistungen beziehen sich dann auf die folgenden Bereiche und sind auf den Zeitraum beschränkt, in dem der Sachgrund vorliegt:

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt für die Deckung des soziokulturellen Existenzminimums von erwerbsgeminderten Personen, nicht erwerbsfähigen Minderjährigen oder bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung
  2. Hilfen zur Gesundheit für nicht krankenversicherte Personen, um diesen ein Mindestmaß an Gesundheitsfürsorge zukommen zu lassen (eher selten, da auch bei Bezug von Sozialhilfe die Krankenversicherungspflicht greift)
  3. Hilfe zur Pflege zur Unterstützung von Menschen, denen trotz eines Pflegebedürfnisses keine Pflegestufe bewilligt wurde (als Sachleistung oder Pflegegeld)
  4. Eingliederungshilfe für behinderte Personen, deren Teilhabe durch die körperlichen oder geistigen Einschränkungen begrenzt ist
  5. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für Personen, die aus dem Sozialsystem weitestgehend ausgeschlossen sind (z. B. Obdachlose, Häftlinge)

Letztlich muss das Sozialamt in jedem Einzelfall prüfen, wer Hilfeleistungen bekommt. Die Sozialhilfe kann gerade bei vorübergehenden Einschränkungen nicht pauschal angewiesen werden. Zunächst wird bei einem Hinweis auf die Bedürftigkeit eines Menschen deshalb auch stets geprüft, ob gegenüber anderen Trägern vorrangig zu betrachtende Leistungen beansprucht werden können.

Fazit: Wer erhält Sozialhilfe?

  1. Personen, die dem Arbeitsmarkt aufgrund von (vorübergehender) Erwerbsminderung oder des Alters nicht mehr zur Verfügung stehen und
  2. keinen ausreichenden Anspruch auf Leistungen gegenüber anderen Leistungsträgern haben.

Wann und wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Wann kann ich Sozialhilfe beantragen?
Wann kann ich Sozialhilfe beantragen?

Wenn Sie sich fragen: „Ab wann bekomme ich Sozialhilfe?“, können Sie sich stets an das zuständige Sozialamt wenden. Nach eingehender Prüfung der Sachgrundlagen kann dieses abschließend klären, wer finanzielle Unterstützung bekommt. Da die Sozialhilfe an die Erwerbsminderung und fehlende vorrangige Leistungsansprüche gebunden ist, kann das Sozialamt Hilfesuchende im Zweifel auch an andere Träger verweisen – etwa an die Kranken- oder Rentenversicherung.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

9 Gedanken zu „Wer bekommt Sozialhilfe? Voraussetzungen für die Grundsicherung

  1. Simone B

    Mein Lebensgefährte bekommt seit 5 Monaten, kein Geld mehr vom Jobcenter.Mehrfach Kontakt aufgenommen. Immer wieder nachgefragt, nach 5 Monaten soll er nun Kontoauszug nachweisen, kein Problem. Sein Hauptwohnsitz ist in Köln.

    Bitte um Hilfe und Anregungen. Hat er Anspruch auf Sozialhilfe??
    Lieben Dank

  2. Gabriele M

    Hallo, ich habe eine Frage..meine Enkelin ist 21 Jahre und hat einen 11 monaten alten Sohn..sie hat beim Jobsender Hilfe beantragt auch für zwei Monate bekommen, aber jetzt hat mann ihr es gestrichen..weil ihr Kindsvater zu viel verdient..aber sie wohnen nicht mehr zusammen und bei allen Fixkosten würden ihm 50euro übrig bleiben..jeglicher Versuch scheiterte ,sie lebt von meinem Zuschüssen

  3. omar

    Hallo
    Ich werde im Dezember 60 Jahre alt habe 1976-bis 2019 gearbeitet aus gesundheitlichen Gründen
    Bin ich seit 01.08.2020 arbeitslos bekomme 1756 Euro da gehen 850,-zur Miete 70,-Strom ,Telefon und Kabelanschluss mit Internet 40,- bleibt ca 800 Euro bin verheiratet meine Frau hat keine Arbeit und keine Einkommen kann auch nicht arbeiten wegen meine Krankheit .Nach dem ich Schlaganfall bekommen habe. bekomme epileptischen Anfälle
    Habe auch hoher Blutdruck. Ich habe Arbeitslosengeld 2 beantragt wurde abgelehnt weil ich 1756 Euro vom Arbeitsamt bekomme.würde reichen nach jobcenter Offenbach.
    Meine Frage was kann ich machen.

    1. Beate m

      Widerspruch einreichen und dann Klage ,wen. der Widerspruch vom Jc nicht stattgegeben wurde

  4. Ingeborg C

    Meine Freundin ist schwerkrank, das Geld reicht hinten und Vorne nicht, sie ist schon 3 Monate mit der Miete im Rückstand. Sie hat einen 18-jährigen Sohn in der Ausbldung im ersten Jahr. Sie bekommt noch Krankengeld vom
    Arbeitgeber, ist aber alleinerziehend. Am Sonntag gibt es Spagetti vom Vortag!
    Ich möchte ihr gerne helfen. habe aber nur knapp zum Leben.
    Was steht ihr zu? Und wo kann nban das beantragen?<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<bitte helfen Xie mir und ihr.
    Mit frundlichem Gruß
    Ingeborg C

  5. Birte

    Gut zu wissen, dass die Sozialhilfe im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankert ist. Interessant, dass sie für Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vorgesehen ist. Ein Fachanwalt für Sozialrecht würde mich dann bei Belangen in diesem Bereich vertreten.

  6. Saltuk S

    Hallo ich bin 27 Jahre alt und im 11. Semester student. Bafög bekomme ich nicht, weil die Regelstudienzeit überschritten ist und ich nicht weiter berechtigt bin. Arbeitslosengeld II bekomme ich nicht weil ich Student bin und eigentlich Bafög bekommen muss. Das fällt aber wieder weg wegen der Regelstudienzeit. Bis Juni habe ich Waisenrente bezogen das ist aber aufgrund meines Alters ende Juni weggefallen. Seit Juli beziehe ich nirgendswo leistungen und es wird weder meine miete noch meine sozialversicherung bezahlt. Was kann ich machen?

    1. T

      Arbeiten!

  7. Inga

    Hallo.ich komme aus Lettland und wohne jetzt in Deutschland ca 5 Jahre. Bin Hausfrau und bin jetzt schwanger. Was ich mußt jetzt machen zu kriegen Hilfe

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