Sozialhilfe beantragen: Wo Sie den Antrag einreichen müssen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 21. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Nach Artikel 22 Abs. 1 Grundgesetz ist die Bundesrepublik ein Sozialstaat. In Verbindung damit steht, dass den Bürgern Deutschlands ein menschenwürdiges Existenzminimum zur Verfügung stehen soll. Hilfebedürftige erhalten somit finanzielle Unterstützung, die sogenannte Grundsicherung.

Wir erklären in diesem Ratgeber, wann Ihnen Sozialhilfe als Grundsicherung zusteht und beantworten die Frage „Wo beantragt man Sozialhilfe?“ Sie erfahren, wie der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe auszufüllen ist und welche Unterlagen Sie dazu einreichen müssen.

FAQ: Sozialhilfe beantragen

Wer kann Sozialhilfe beantragen?

Sie können beispielsweise einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt und Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wie kann ich Sozialhilfe beantragen?

Wollen Sie die Sozialhilfe beantragen, müssen Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Kommune bzw. Stadt wenden.

Welche Angaben muss ich beim Antrag auf Sozialhilfe machen?

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie beispielsweise Angaben zu Ihren Lebensumständen machen. Hier lesen Sie, welche das genau sind.

Wann können Sie Sozialhilfe beantragen: Die Voraussetzungen

Das Ziel der Sozialhilfe ist im § 1 Abs. 1 des zwölften Sozalgesetzbuches niedergeschrieben. Hier heißt es:

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Sozialhilfe beantragen können Personen im Alter oder bei Erwerbsminderung. Dies ist konkret erfüllt, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Ein Sozialhilfeantrag wird abgelehnt, wenn Sie Anspruch auf Unterhalt haben.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen nicht, haben Sie ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Insofern ist die Sozialhilfe nicht mit Hartz 4 zu verwechseln.

Sozialhilfe ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Vermögen. Darüber hinaus ist sie nachrangig nach allen anderen Leistungen. Haben Sie also z. B. Anspruch auf ALG II, erhalten Sie keine Sozialhilfe.
Deckt Ihre Rente nicht den Lebensunterhalt, können Sie ggf. Sozialhilfe beantragen.
Deckt Ihre Rente nicht den Lebensunterhalt, können Sie ggf. Sozialhilfe beantragen.

Sozialhilfe setzt ein, sobald der Träger von dem Fall erfährt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu bedarf es erst einmal keines Antrags. Auch ein Anruf durch den Betroffenen selbst oder eine dritte Person ist ausreichend.

Anders als beispielsweise bei ALG I oder Hartz 4, muss nach diesem Bekanntwerden der Sozialhilfeträger von Amts wegen tätig werden. Erhält eine Person daraufhin Sozialhilfe, ist bei der Berechnung nicht nur das Einkommen des Antragstellers zu beachten, sondern ggf. auch das des Ehegatten.

Die Sozialhilfe ist in verschiedene Leistungen unterteilt. Dazu zählen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung müssen Sie im Gegensatz zu den anderen Leistungen aktiv beantragen, bevor das Amt tätig wird. In allen anderen Fällen können Sie Ihre Notlage auch erst telefonisch oder persönlich anzeigen. Den Sozialhilfeantrag müssen Sie dann allerdings nachreichen. Den Begriff  „Sozialhilfegrundantrag“ kennt das Sozialrecht nicht.

Wie und wo beantrage ich Sozialhilfe?

„Wie beantrage ich nun Sozialhilfe?“ Möchten Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie sich an das Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Kommune wenden. Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter ist also nicht der richtige Ansprechpartner.

Das Sozialamt ist weiter dazu verpflichtet, den Antrag auf Sozialhilfe entgegenzunehmen. Wenden Sie sich so schnell wie möglich an das Amt, denn die Sozialhilfe wird nur rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt. Den Antrag erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt oder aber auf der Internetplattform des zuständigen Amtes.

Antrag auf Sozialhilfe: Das müssen Sie ausfüllen

Sie benötigen Sozialhilfe? Wo Sie diese beantragen, lesen Sie hier.
Sie benötigen Sozialhilfe? Wo Sie diese beantragen, lesen Sie hier.

Der Antrag auf Sozialhilfe dient zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Er ist in mehrere Abschnitte untergliedert. Sie müssen in diesem Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen.

Im ersten Abschnitt müssen Sie ankreuzen, welche Leistung der Sozialhilfe Sie beantragen möchten. Benötigen Sie z. B.: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege?

Das Formular gliedert sich in folgende Abschnitte:

  1. Persönliche Verhältnisse
  2. Familienverhältnisse
  3. Kinder, Eltern und Ehegatten außerhalb des Haushalts
  4. Unterhalt
  5. Einkommensverhältnisse der nachfragenden Person und der im Haushalt lebenden Person
  6. Sonstige Verhältnisse der nachfragenden Person
  7. Wohnverhältnisse und Kosten der Unterkunft
  8. Arbeitsverhältnisse im letzten Jahr vor Antragstellung
  9. Leistungsbezug aufgrund von Arbeitslosigkeit/Erwerbsminderung
  10. Derzeit Mitglied welcher Krankenkasse?
  11. Vermögenswerte
  12. Nicht geklärte Ansprüche
  13. Sonstiges

Erhalten Sie rund 770 Euro Rente, können Sie eventuell schon Sozialhilfe beantragen. Häufig liegt dem Rentenbescheiden ein ansprechender Antrag bei. Verdient Ihr Kind allerdings mehr als 100.000 Euro im Jahr, haben Sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, sondern erhalten von diesem Unterhalt.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Neben einem Sozialhilfeantrag müssen Sie weitere Unterlagen einreichen.
Neben einem Sozialhilfe­antrag müssen Sie weitere Unterlagen einreichen.

Für die Beantragung der Sozialhilfe benötigen Sie nicht nur den Antrag selbst, sondern verschiedene weitere Unterlagen. Hierzu zählen:

  • Kopien der Einkommensnachweise (Renten-, Pensionsbescheide, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld)
  • Kontoauszüge der Girokonten der letzten sechs Monate
  • Bei Kontoauflösung innerhalb der letzten sechs Monate: einen Nachweis über die Verwendung des Vermögens
  • Kopien der Nachweise über weiteres Vermögen (z. B. Girokonten, Sparbriefe, Sparbücher, Aktien bzw. Fondswerte)
  • ärztliches Gutachten über die stationäre Pflegestufe oder Einstufungsbescheid der Pflegekasse
  • Bescheide über Leistungen anderer Behörden
  • Kopien von Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorgeverträgen
  • ggf. einen aktuellen Grundbuchauszug und einen Nachweis über den aktuellen Wert der Immobilie
  • Unterlagen zu Schenkungen oder Übergabe von Vermögen (z. B. Immobilien) aus den letzten zehn Jahren
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • ggf. Betreuerausweis bzw. Vollmacht
  • Kopie des Mietvertrags
  • ggf. Kopien der Scheidungsurteile, Unterhaltstitel (auch für frühere Ehen)
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Sozialhilfe beantragen: Wo Sie den Antrag einreichen müssen
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

23 Gedanken zu „Sozialhilfe beantragen: Wo Sie den Antrag einreichen müssen

  1. Gabriele

    Aufgrund einer Krebserkrankung würde ich auf Rente gesetzt. Das Jobcenter hat daraufhin die Leistungen eingestellt. Ich erfülle jedoch nicht die Voraussetzungen für die Rente. Darauf habe ich den Antrag auf Sozialhilfe gestellt. Das ist jetzt knapp 2 Monate her. Wegen Corona könnte ich bis jetzt nur telefonisch mit dem Sachbearbeiter sprechen. Seiner Aussage nach hat er ein Problem weil er nicht weiß ob ich auf Dauer oder nur Zeitweise berentet bin. In einer Woche habe ich keine Krankenversicherung mehr und die 2 Miete offen. Ich habe Angst das mir die Wohnung gekündigt wird. Wer könnte mir helfen?

  2. Mel.

    Hallo
    Ein Jahr ist meine erst Eintragung auf Grundeinkommen /Sozialgeld nun her damals sollte ich eine von mir unterschriebene Bankvollmacht einreichen sonst gäbe es keine Genehmigung des Antrages nun kam ein bescheid eines neuen Antrags und soll nun hier Kontoauszüge vorlegene trotz ausgefüllter bankbolacht muss ich die Kontoauszüge überhaupt noch einreichen trotz der Kontovollmacht? Ist das überhaupt rechtens?
    Uns eine Frage noch ich nutze nur als bwzahldienst online wegen Sicherheit PayPal hab somit ein PayPal Konto muss ich dieses auch angeben obwohl ich es nur als bezahlfunktion nutz?
    Wäre über eine Antwort mega dankbar
    Mfg

  3. Arno H

    Ich habe für meinen betreuten einen gültigen Sozialhilfebescheid der Kommune. Nun will der überörtliche Leistungsträger, der Bezirk, dass ich für weitere Leistungen einen weiteren Sozialhilfeantrag Stelle. Ich gehe aber davon aus, dass man nur einen Sozialhilfeantrag zum Nachweis der Bedürftigkeit stellen muss und nicht mehrere. Habe ich recht?

  4. Günter

    Nur 1 Frage . Bin seit 2014 in Rente /Grundsicherung /100 % SCHWERBEHINDERT sämtliche Forderungen erfüllt und AMTLICH belegt …MDK wegen in Verhandlung per Tel Gutachten 2021 .
    Dies leigt alles bei SB Sachbearbeiterin …habe Lungenschaden ,öffter SB GEBETEN :MIR ZU ERLAUBEN
    Laufende Vorderungen von Unterlagen per E-Mail zu übersenden ,da ich nicht immer aktiv selber vor VOR ORT meine Unterlagen abgeben kann .Und warum soll ich immer wieder Unterlagen vorlegen ,wo nach meiner Sichtweise
    keine Bedeutung zu Leistung haben ….
    zB : aus der sicht eines Bürgers ???? IM GELBEN Antrag gefragt !!!!
    Mehrmals am Tel . mit SB gesprochen diesbezüglich …
    Ich versuche immer schnellsten unterlagen vorzulegen …aber manchmal geht es nicht
    Forderung am 09.04 .2021 im Briefkaten und Abgabe am 14.09 .2021 oder Sanktionen !!!
    so sieht diese Forderung immer wieder aus ,,obwohl alles belegt ist und sich nichts ändert …Lotto spiel ich nicht bei Grundsicherung eh nicht möglich …Corona erschwierigt dies noch !!!!

  5. Andre L

    Hallo, ich würde gerne wissen ob es verpflichtend ist einen Antrag auf Sozialleistungen (ALG2 und andere) zu stellen, ich habe obwohl ich berechtigt war keinen Antrag gestellt. Der Grund meiner Frage kommt wegen der Rundfunkgebühr, diese soll ich zahlen obwohl ich nachweislich Geringverdiener war aber eben keinen Antrag gestellt habe der meine Bedürftigkeit Prüft. Nun sagt der Rundfunk ich bin dazu verpflichtet einen zu stellen.

    Vielen Dank im voraus

  6. Adrian

    Ich brauche eine Wohnung und habe mein jop ferloren

  7. Sinan

    Hallo!
    Ich habe die bulgarische Staatsbürgerschaft und
    Ich lebe und arbeite seit 6 Jahren in Deutschland.
    Ich brachte bald meine Mutter mit, die krank war und niemanden hatte, der sich um sie kümmerte. Sie ist wegen Krankheit und Alter im Ruhestand.
    Sie erhält nur 180 Euro im Monat und hat kein anderes Einkommen.
    Kann ich Sozialhilfe beantragen?

  8. Mareks

    Gut.
    Geschrieben von Mareks Ūbelis 050685-12065, Disabled. Warum habe ich nichts, weil ich fünf Jahre und sechs Monate in Deutschland lebe? Wenn er diese Jahre in Lettland gelebt hätte, wäre er jetzt ohne Hilfsmittel gegangen! Ich kann nirgendwo in Lettland leben, also bin ich zu meiner Mutter nach Deutschland gekommen.
    Warum habe ich kein Geld (Rente)?
    Warum ??

  9. Reiner B

    Ich wohne in Mülheim. Habe gesamt 850,00 Rente. Zahle 500 € Miete. Ich bin 85 Jahre. Jetzt zieht eine Bekannte mit in die Wohnung. Diese hat 520 €. Meine Frage nun. Kann jeder für sich einen Antrag auf Sozialhilfe beantragen. Oder wird man uns zusammen veranlagen. Im Mietvertrag stehen wir Beide drin. Die Wohnung hat 2 Zimmer mit Bad und Abstellkammer. 55 m²

    1. anwalt.org

      Hallo Reiner B.

      in der Regel prüft das Sozialamt bei einem Antrag, ob es sich um eine Gemeinschaft handelt oder die Bewohner jeder für sich bedürftig sind. Da wir kein Rechtsberatung anbieten, sollten Sie das mit dem Sozialamt direkt abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Regina

    Ich habe Hilfe für Erziehung für meinen enkel der bei mir lebt beantragt am 14.10 meine frage bekomme ich für den ganzen Monat oder nur ab den 14.10

  11. Wolli76

    Hallo,
    kann meine Sachbearbeiterin bei einem Folgeantrag auf Sozialhilfe von mir verlangen, dass ich ab sofort jeden Monat eine Lohnabrechnung schicken soll? Dies würde doch theoretisch bedeuten, dass nach jeder Lohnabrechnung mit gering schwankenden Beträgen sie mir jeden Monat einen neuen Änderungsbescheid erstellen müßte?! Ich verstehe den Hintergrund nicht so wirklich; ich arbeite in einer Wfb.

  12. IneedHelp

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage die mir sehr auf dem Herzen liegt. Da ich auf eine Dauer von länger als 6 Monaten erwerbsunfähig bin musste ich einen SGB2 Antrag stellen. Dieser wurde für nicht mal 3 Monate genehmigt. Nach einem Termin mit einem Berater schien ich zuversichtlich Zwecks der Weiterbewilligung. Jetzt kam ein Brief ich solle zur Weiterbewilligung einen erneuten Antrag stellen bei meiner Stadtverwaltung. Es ist gerade einen Monat her seitdem ich die letzten Papiere dem Sozialamt zugesendet habe. Wie oft muss ich diesen Antrag denn noch stellen? Geht das nun alle 3 Monate so weiter oder wäre es besser einen Anwalt einzuschalten? Ich würde mich um eine Antwort freuen. Danke

  13. Tanerhakmen

    Meine mutter bekommen witwerente meine todes vater in turkei jetzt gekommen eine brief sozialamt nachweis des turkischen rentetragers mussen wir diese bescheinigung abgeben wenn diese bescheinigung abgeben sozıalhilfekurzen möglich oder nicht mehr sozıalhilfe krıege meine mutter sie kriegt 220 euro witverente türkei

  14. Saad

    Hallo,
    meine Mutter hat die Kroatische Staatsbürgerschaft. Sie hat keine Arbeit und bekommt nichts von Stadt. 0€ pro Monat. Sie hat keine krankenversicherung.
    Sie ist 65 Jahre alt.

    Meine Mutter wohnt bei mir und sie hat keinen anderen Platz wo sie wohnen kann.
    Ich bin Syrer und bin seit 4 Jahren als Flüchtling hier in Deutschlad.
    ich mache gerade eine Ausbildung und bin in dritten Lehrjahr und bekomme 900€ Netto monatlich.
    Davon lebe ich und meine Mutter.

    Gestern habe ich mitbekommen, dass Meine Mutter eine Krankenversicherung haben MUSS, die ich nicht leisten kann.

    Meine Frage ist: kriegt meine Mutter Sozialhilfe?

    1. Tom

      Hallo Saad says

      also jeder der in Deutschland lebt muss eine Krankenversicherung haben sonst kann es echt teuer werden. Ich selbst habe ein anderes Problem und laut meiner Krankenkasse muss ich eine Freiwillige Krankenversicherung haben. Die Krankenversicherung kostet pro Monat (Ledigt) 187,42 Euro [von der Redaktion verändert] und dann hat man alle Rechte und Pflichten wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wenn man arbeitet tut. Des weiteren zahlt man dann auch automatisch in die Pflege Versicherung über die Krankenkasse ein. Könnte für deine Mutter evt. Helfen sollte sie nicht mehr so fit sein.

  15. Kharazi

    Hallo!
    Kann ich als Sozialhilfetragerin fuer einige Monate im Ausland leben, ohne meine Sozialhilfe beeintrachtigt wird?

    Vielen Dank

  16. F.

    Ich habe eine Frage: Wird beim Ausfüllen bei Vermögen nach sowas wie Kunstgegenständen, Schmuck, Goldmünzen, etc. gefragt oder ist das ausgenommen?

    1. anwalt.org

      Hallo F.,

      in der Regel müssen jegliche Vermögenswerte angeben werden. Als Vermögen zählt üblicherweise das gesamte verwertbare Vermögen, also auch Schmuck und Kunstgegenstände usw.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Holger H.

    Ich wurde 2012 Obdachlos gemacht und bin daher auf die Azoren ausgewandert. Bis dahin war ich selbstaendig taetig. Meine Selbstaendigkeit konnte ich nicht mehr ausueben, da ich den Zugang zu meinem Computer verloren habe durch die Obdachlosigkeit. Da ich Autist bin und durch 25 Jahre vorwiegender Selbstaendigkeit keinen lueckenlosen Lebenslauf habe und es immer „bessere“ Menschen gibt, habe ich keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das zeigen auch 100% Absagen auf meine Bewerbungen, die ich gerne zur Verfuegung stelle auf Anfrage.

    Einzig ohne Bezahlung wird mir Arbeit auf Festivals angeboten. Das nehme ich auch wahr um Arbeitserfahrungen zu sammeln. So im Juni/July 2018.

    In meinem Reisepass steht Madalena als Wohnsitz. Sozialhilfe kann ich hier auf den Azoren nicht beantragen, da ich damit meine Ausweisung provozieren wuerde, bzw im kommenden Jahr nicht eingebuergert wuerde.

    Meine Frage ist nun, ob ich waehrend meines Aufenthalt in Deutschland zumindest Anspruch auf den Sozialhilfetagessatz habe.

    Ich halte mich 6 Monate in Deutschland und 6 in Portugal auf. In Portugal lebe ich von bestehenden Lebensmittelvorraeten und einem Restvermoegen unterhalb des Freibetrags, das gerade bis zur Einbuergerung reicht, nach der ich auch in Portugal Social Seguranca beantragen kann.

    1. anwalt.org

      Hallo Holger H.,

      ob Ansprüche auf Sozialleistungen Ihrerseits bestehen, können wir nicht beurteilen. Dies sollten Sie direkt mit dem zuständigen Sozialamt an Ihrem deutschen Wohnort klären. Wir können eine rechtliche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Monika K.

    ich lebe seit ca. 40 Jahren in Italien und habe durch Heirat auch die ital.Staatsbuergerschaft.Habe einen Antrag auf Sozialrente gestellt,aber um diesen anzunehmen besteht die italienische INPS auf einer Einnahmebescheinigung seitens Einer deutschen Behoerde.Wo und wie kann ich diese erfragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Monika K.,

      hier können Ihnen eventuell die Rentenversicherung weiterhelfen, da diese in der Regel die Nachweise für die Beitragszahlungen vorliegen hat. Wenden Sei sich an die Deutsche Rentenversicherung.

      Ihr Team von anwalt.org

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