Die Geburt eines Kindes ist sicher eines der schönsten Erlebnisse für die Eltern. Doch bringt dieser neue Erdenbürger auch finanzielle Ausgaben mit sich. So müssen nun Windeln und Strampler gekauft werden.
Der Staat hat sich hierzu überlegt, im Rahmen eines Familienausgleichs eine Steuervergünstigung für Eltern einzuführen: das Kindergeld. Im Jahr 2020 beläuft sich dieses auf 204 Euro monatlich pro Kind.
Um diese staatliche Leistung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Nach § 67 Einkommenssteuergesetz (EStG) ist das Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen.
Doch wie finden Eltern heraus, welche Familienkasse zuständig ist und welche Nachweise sind diesem Antrag beizufügen? Kann das Kindergeld schon vor der Geburt beantragt werden, damit das Geld rechtzeitig eingeht? All diese Fragen werden wir in diesem Ratgeber beantworten.
Inhalt
FAQ: Antrag auf Kindergeld
Den Antrag auf Kindergeld sollten Sie schon vor der Geburt des Kindes bei der zuständigen Familienkasse einreichen.
Einen Antrag auf Kindergeld können alle Eltern stellen, deren Kinder in Deutschland geboren sind und die dort leben.
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Alles rund um das Kindergeld und den Antrag: Wer kann den Antrag stellen?
Nach § 67 Satz 2 EStG können die Berechtigten den Antrag stellen. Als Berechtigte gelten in erster Linie die Eltern. Unter Umständen sind nach § 68 EStG aber auch Pflegeeltern oder Großeltern berechtigt. Darüber hinaus kann aber auch derjenige einen Antrag stellen, der „ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat.“
Damit letztes allerdings funktioniert, heißt es in § 67 Satz 4:
Der Berechtigte ist zu diesem Zweck verpflichtet, demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat, seine an ihn vergebene Identifikationsnummer […] mitzuteilen.
Wann kann man Kindergeld beantragen?
Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird den Eltern Kindergeld gewährt. Dies ist zumeist mit der Geburt der Fall.
Die Auszahlung kann auch rückwirkend geschehen, insofern ist es nicht dringend notwendig, dass der Antrag zur Geburt vorliegt.
Grundsätzlich ist es aber möglich und sogar ratsam, den Antrag schon vor der Geburt bei der zuständigen Familienkasse abzugeben, denn die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Ist das Kind geboren, muss dann nur noch die Geburtsurkunde nachgereicht werden.
Es ist ratsam, den Antrag auf Kindergeld bereits vor der Geburt einzureichen, denn die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen.
Form des Antrags: Reicht eine E-Mail?
Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich und unterschrieben einzureichen. Auf der Online-Plattform der Familienkassen finden sich entsprechende Formulare, welche am heimischen PC ausgefüllt und dann ausgedruckt werden können.
Was brauche ich, um Kindergeld zu beantragen?
Dem Antrag auf Kindergeld sind mehrere Unterlagen beizufügen. Im besten Fall reichen Berechtigte alle Unterlagen gesammelt ein, denn Nachreichungen verzögern die Bearbeitung. Dem Kindergeldantrag sind beizufügen:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- die Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und die des Kindes
- ein Nachweis zum Kindschaftsverhältnis der Antragsstellenden
Ist das Kind bereits volljährig, sind außerdem vorzulegen:
- Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
- sofern das Kind weder Ausbildungs- noch Arbeitsplatz hat, ist eine Mitteilung der Arbeitsagentur beizulegen
Die zuständige Familienkasse finden
Wie bereits geschildert, muss der Kindergeldantrag bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden.
Doch gerade Eltern, die ihr erstes Kind bekommen haben, hatten noch nie zuvor mit diesem Amt zu tun.
Um die richtige Familienkasse zu finden, können Sie eine Übersicht im Internet nutzen. Durch Ihre Postleitzahl finden Sie dann in wenigen Klicks die richtige Behörde.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Marburger, Horst (Autor)
- Jahn, Ralph (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-05 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Guten Tag,
seit 6 Monaten wohne ich und arbeite in Deutschland. Ich bin alleinerziehende Mutter. Mein Sohn ist 12 Jahre alt und ist mit mir gekommen. Immernoch warten wir auf sein Visum (das bedeutet 6 Monate). Darf ich Ihnen bitten, dass Sie mir Bescheid geben, was man in meiner Situation tun kann, um Kindergeld zu bekommen?
Vielen dank
mit freundlichen Grüßen
Ljiljana
hallo
meine tochter geboren 03.03.20 und sie hat von ein monate geburtsurkunde bekommen
was ich brauche von unterlagen und wo soll ich schicken
Hallo!
Mein Sohn mit Frau und Kind wohnt jetzt zwei Monate in Deutschland, die haben eingemeindeten Wohnung und sie haben Identifikation Nummer, aber mein Sohn arbeitet noch nicht!
Bekommen sie Kindergeld oder Irgendwas?
Mit freundlichen Grüßen
Zsuzsanna L
Guten Tag,
Ich bin Kameruner und habe ein Niederlassungserlaubnis seit 2 jahre hier in Deutschland. Da lebe ich auch. Folgendes : Ich bin vor kurzem Vater geworden. Die Mutter und das kind leben beide in Kamerun. Die beide haben auch die kamerunische Staatsangehörigskeit. Meine frage ist , kann ich oder darf ich auch Kinderfreibetrags oder Kindergeld für mein Kind beantragen? Wenn ja, was brauche ich dafür?
Hallo Jean,m
in der Regel können diese Leistungen nur für Kinder, die in Deutschland leben und für die Sie das Sorgerecht besitzen, beantragt werden. Wenden Sie sich am besten an die Familienkasse, um dies abzuklären.
Ihr Team von anwalt.org