Kindergeld: Alles zur Höhe der Steuervergünstigung

Kindergeld: Wie viel steht Ihnen zu?
Kindergeld: Wie viel steht Ihnen zu?

Das Kindergeld, auch Kinderzuschlag genannt, ist als Teil des Familienleistungsausgleichs zu sehen, denn Familien mit Kindern sollen steuerlich entlastet werden. Es handelt sich also nicht um eine Sozialleistung und steht damit erst einmal allen Familien offen.

Ziel des Kindergeldes ist es, die Grundversorgung der Kinder monatlich zu sichern und ihr Existenzminimum freizustellen. Das Kindergeld wird somit nicht auf das Existenzminimum angerechnet. Um das Kindergeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der Familienkasse eingereicht werden.

Wir gehen in diesem Ratgeber auf die Höhe des Kindergeldes ein und erklären die Berechnung des Kindergeldes bei mehreren Kindern. Darüber hinaus erläutern wir auch den Unterschied zwischen dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag.

FAQ: Höhe vom Kindergeld

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine Sozialleistung, welche alle Kinder bzw. deren Eltern in Deutschland erhalten.

Bekomme ich für jedes Kind Kindergeld?

Ja. Das Kindergeld ist gestaffelt. Sie erhalten 219 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind sind es 225 Euro. Für jedes weitere Kind bekommen Sie 250 Euro.

Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Wollen Sie ermitteln, wie hoch das Kindergeld für Sie ausfällt, können Sie unseren Rechner nutzen.

Wie hoch ist das Kindergeld? Jetzt berechnen!

Wer erhält in Deutschland Kindergeld?

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ein Kind in den Haushalt aufgenommen haben. Darüber hinaus müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen.

Nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten auch im Ausland lebende Eltern den Kinderzuschlag, sofern sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der entsprechende Antrag ist bei der Familienkasse einzureichen.

Wird ein Kind geboren, so haben Mutter und Vater ab dem Geburtsmonat Anspruch auf das Kindergeld. Dieser gilt erst einmal bis zum 18. Lebensjahr unbeschränkt. Erreicht das Kind die Volljährigkeit, erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld, sofern sich dieses in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Auch wenn das Kind als arbeitssuchend gemeldet ist, erhalten die Eltern die Kindergeldzahlung. Die Auszahlung erfolgt dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ergibt sich in Summe aus der Anzahl der Kinder.
Die Höhe des Kindergeldes ergibt sich in Summe aus der Anzahl der Kinder.

Wie viel Kindergeld bekommt man? Die Höhe beim Kindergeld beläuft sich im Jahr 2021 auf mindestens 219 Euro (1. Kind).

Auch für das zweite Kind erhalten die Eltern Kindergeld in Höhe von 219 Euro.

Für das dritte Kind geht eine Zahlung von 225 Euro ein und ab dem vierten Kind erhalten Eltern Kindergeld in der Höhe von 250 Euro.

Das Kindergeld bzw. die Höhe ergibt sich pro Kind:

Kindergeld pro Monat in Euro (2020)Kindergeld pro Monat in Euro (2021)
jeweils für das 1. und 2. Kind204219
für das 3. Kind210225
ab dem 4. Kind235250

Beispielrechnung bei mehreren Kindern

Haben Eltern vier Kinder, so erhalten sie monatlich insgesamt in der Höhe von 913 Euro Kindergeld. Erreicht nun das Älteste das 25. Lebensjahr, so verringert sich das Kindergeld entsprechend um 250 Euro. Nun wird das Kindergeld für drei Kinder berechnet. Die 250 Euro für das vierte Kind entfallen, es ergibt sich folgende Rechnung:

219 + 219 + 225 = 653 Euro

Die 219 Euro für den ersten Abkömmling werden weiterhin beachten, da jedes Kind einen Rang nach oben rutscht, sodass die 250 Euro keine Beachtung mehr finden.

Kindergeld berechnen und dem Kinderfreibetrag gegenüberstellen

Nach dem Einkommenssteuergesetz räumt der Staat steuerzahlenden Eltern in den meisten Steuerklassen einen Kinderfreibetrag ein. Dieser findet allerdings nur Anwendung, wenn das Kindergeld nicht zu einer höheren Steuerentlastung führt.

Die Höhe des Kindergeldes muss nicht aufwendig berechnet werden. Nutzen Sie unsere Tabelle.
Die Höhe des Kindergeldes muss nicht aufwendig berechnet werden. Nutzen Sie unsere Tabelle.

Diese Berechnung nimmt am Ende des Jahres das Finanzamt vor. Wir wollen die Rechnung kurz vorstellen, denn so können Sie selbst berechnen, welche Variante für Sie günstiger ist.

Der Freibetrag beläuft sich im Jahr 2024 für beide Elternteile zusammen auf 6.384 Euro plus den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro. Zu beachten ist, dass der Kinderfreibetrag nicht durch die Familienkasse ausgezahlt wird, wie das Kindergeld, sondern vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen ist.

Die Günstigerprüfung sieht nun wie folgt aus: Das Finanzamt stellt zwei Berechnungen auf, eine mit Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und eine ohne diesen. Für erstere wird von dem zu versteuernden Einkommen der Freibetrag abgezogen.

Diese beiden Beträge werden gegenüber gestellt und erst, wenn sich eine Differenz ergibt, kommt der Kinderfreibetrag wirklich zum Tragen. Das bereits gezahlte Kindergeld wird dann als Vorauszahlung betrachtet und entsprechend abgezogen.

Interessant wird der Kinderfreibetrag erst bei einem gemeinsamen Einkommen der Eltern ab einer Höhe von 63.000 Euro im Jahr. Bei geringeren Einkünften ist das Kindergeld lohnenswerter.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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