Erwerbsminderungsrente: Absicherung für die Arbeitsunfähigkeit

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wann erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?
Wann erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?

FAQ: Erwerbsminderungsrente

Wozu dient die Rente wegen einer Erwerbsminderung?

Sind Personen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage zu arbeiten, sieht das Sozialrecht vor, dass diese Rente das Einkommen ersetzt.

Wie hoch fällt die EM-Rente aus?

Die bereits erworbenen Rentenansprüche bestimmen die Höhe der Erwerbsminderungsrente. Wie viel Ihnen im Ernstfall zusteht, können Sie mit diesem Rechner ermitteln.

Was kann ich unternehmen, wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?

Welche Möglichkeiten Sie in solch einem Fall haben, lesen Sie hier.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente? Jetzt berechnen!

Spezielle Ratgeber zur Erwerbsminderungsrente

Wenn die Kraft nicht mehr zum Arbeiten reicht

Beeinträchtigen psychischen Erkrankungen die Erwerbsfähigkeit,kommt ggf. eine Rente wegen Erwerbsminderung infrage.
Beeinträchtigen psychische Erkrankungen die Erwerbsfähigkeit, kommt ggf. eine Rente wegen Erwerbsminderung infrage.

Das Schicksal ist manchmal unerbittlich und reißt uns in einem einzigen Moment den Boden unter den Füßen weg. Denn sind Menschen aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, ihrem Beruf nachzugehen, verlieren sie dadurch nicht selten auch ihre Lebensgrundlage.

Unter bestimmten Bedingungen kann in solch einem Fall die gesetzliche Rentenversicherung einspringen. So trägt die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) möglicherweise dazu bei, die größten finanziellen Sorgen zu vertreiben.

Doch an welche Voraussetzung ist die Erwerbsminderungsrente gekoppelt? Wie berechnet sich ein möglicher Rentenanspruch? Wann wird eine volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt? Und worauf ist beim Rentenantrag wegen Erwerbsminderung zu achten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Volle Erwerbsminderungsrente: Wie viele Stunden kann ich arbeiten?
Volle Erwerbsminderungsrente: Wie viele Stunden kann ich arbeiten?

Ist es Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, einer Arbeit nachzugehen – liegt also eine Erwerbsunfähigkeit vor –, kann dies einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung rechtfertigen. In diesem Fall ersetzt dann die Rechtenversicherung das Einkommen. Allerdings liegt diese Sozialleistung meist deutlich unter dem bisher erzielten Gehalt und deckt daher eher eine Grundversorgung ab. Mehr zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente und der Höhe der Auszahlungen, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Ratgebers.

Ein Anspruch auf die EM-Rente ist grundsätzlich an verschiedenste Voraussetzungen geknüpft. Ein zentraler Faktor ist dabei eine gesundheitliche Einschränkung, die einer regelmäßigen, beruflichen Tätigkeit im Wege steht. So heißt es unter § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Abs. 3:

Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

Die tägliche Arbeitszeit muss sich somit auf weniger als sechs Stunden belaufen. Abhängig von der tatsächlichen Stundenzahl unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer Rente wegen teilweise bzw. voller Erwerbsminderung.

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beläuft sich die tägliche Arbeitszeit auf weniger als drei Stunden. Wohingegen ein Anspruch auf die Teilerwerbsminderungsrente besteht, wenn mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag gearbeitet werden können. In diesem Fall ist also die Ausübung einer entsprechenden Teilzeitstelle möglich.

Wichtig! Die gesetzlich definierten Arbeitszeiten gelten nicht nur für den jeweils erlernten oder aktuell ausgeübten Beruf, sondern grundsätzlich für jede Art von Tätigkeit. So ist unter Umständen ein Jobwechsel annehmbar, wenn er der Arbeitsfähigkeit dient.  

Darüber hinaus gibt es für die Erwerbsminderungsrente noch weitere Voraussetzungen. So darf die jeweilige Person noch nicht die Regelaltersgrenze für den Bezug der Altersrente erreicht haben. Darüber hinaus müssen die Möglichkeiten für eine Rehabilitation ausgeschöpft sein. Hierbei kann es sich sowohl um medizinische Maßnahmen als auch um eine berufliche Umorientierung handeln.

Ein Anspruch auf EM-Rente besteht außerdem nur, wenn die jeweilige Person seit mindestens fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist. Dabei werden unter anderem auch Zeiten der Kindererziehung, der häuslichen Pflege sowie freiwillige Beitragszeiten berücksichtigt. Ergänzend dazu müssen die Pflichtbeiträge der Rentenversicherung  mindestens während drei dieser fünf Jahre eingezahlt worden sein.

Berechnung der EM-Rente

Rente wegen voller Erwerbsminderung: Die Berechnung berücksichtigt zahlreiche Faktoren.
Rente wegen voller Erwerbsminderung: Die Berechnung berücksichtigt zahlreiche Faktoren.

Wie hoch die Rente wegen Erwerbsminderung ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab und ist für jede Person separat zu ermitteln. Welche Daten dabei eine wichtige Rolle spielen, können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:

  • persönliche Entgeltpunkte des Versicherten
  • Rentenfaktor
  • aktueller Rentenwert

Aus all diesen Informationen ergibt sich der bisher erworbene Rentenanspruch. Wie viele Euro das bei Ihnen im Einzelnen sind, können Sie der Renteninformation entnehmen. Dieses Schreiben versendet die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr und führt darin auch die Höhe der EM-Rente auf.

Wie hoch die volle Erwerbsminderungsrente (netto vor Steuern) im Jahr 2018 durchschnittlich ausfiel, zeigt die Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Eine Unterscheidung erfolgt dabei sowohl zwischen Ost und West als auch zwischen Frauen und Männern. Konkret bedeutet dies Folgendes:

  • Frauen im Westen: 742 Euro
  • Frauen im Osten: 839 Euro
  • Männer im Westen: 803 Euro
  • Männer im Osten: 750 Euro

Regelmäßige Rentenanpassungen sollten sicherstellen, dass die Rente auch bei steigenden Lebenshaltungskosten weiterhin ausreicht. Von diesen Erhöhungen profitieren grundsätzlich auch die Empfänger der EM-Rente.

Ist bei der Erwerbsminderungsrente ein Hinzuverdienst möglich?

Grundsätzlich können Sie sich bei der EM-Rente etwas hinzuverdienen. Erhalten Sie die Rente für eine volle Erwerbsminderung, liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro im Jahr. Werden Einnahmen über diesen Betrag erzielt oder arbeiten Sie mehr als drei Stunden am Tag, führt dies zu Abzügen bei der Rente.

Bei der Teilerwerbsminderungsrente sind in der Regel höhere Hinzuverdienste möglich. Welche Grenzwerte dabei im Einzelnen gelten, wird für jeden Fall individuell ermittelt. Um sicherzugehen, dass ein solcher Nebenjob sich auf die Rentenbeträge auswirkt, sollten Sie sich im Vorfeld bei der Rentenversicherung beraten lassen.

Erwerbsminderungsrente beantragen

Dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente sind zahlreiche Unterlagen beizulegen.
Dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente sind zahlreiche Unterlagen beizulegen.

Ausgezahlt wird die Erwerbsminderungsrente nur auf Antrag und auch erst ab dem siebten Monat der Erwerbsunfähigkeit, denn davor erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Da die Prüfung der Unterlagen häufig einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es sinnvoll, die EM-Rente bereits frühzeitig – etwa innerhalb von drei Monaten – zu beantragen.

Damit die Rentenversicherung sich ein umfassendes Bild vom Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen machen kann, sind dem Antrag zusätzlich weitere Unterlagen beizulegen. Hierbei handelt es sich unter anderem um folgende Dokumente:

  • Auflistung aller gesundheitlichen Einschränkungen
  • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
  • chronologische Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten

In der Regel werden sowohl die teilweise als auch die volle Erwerbsminderungsrente nur befristet gewährt, da grundsätzlich von einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustands ausgegangen wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, rechtzeitig einen entsprechenden Folgeantrag zu stellen und die Erwerbsminderungsrente zu verlängern.

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags? In diesem Fall können Sie sich zum Beispiel an die Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden. Alternativ dazu kommen auch die Sozialverbände als Unterstützung infrage.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Der Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt? SIe können Widerspruch einlegen.
Der Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt? SIe können Widerspruch einlegen.

Kommt die Rentenversicherung nach der Überprüfung Ihrer Unterlagen zu dem Schluss, dass keine Erwerbsunfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Gründen vorliegt, müssen Sie sich damit nicht zufrieden geben. So können Sie zum Beispiel versuchen, durch einen Widerspruch die Erwerbsminderungsrente durchzusetzen bzw. eine erneute Prüfung des Sachverhaltes anstoßen.

Wichtig ist dabei, dass Sie fristgerecht widersprechen. Da die Frist in der Regel einen Monat beträgt, sollten Sie möglichst zeitnah reagieren und zumindest den Widerspruch per Einschreiben absenden. Eine umfassende Begründung lässt sich auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen, zum Beispiel nach der Beratung durch einen Anwalt für Sozialrecht.

Scheitert der Widerspruch ebenfalls, kann auch eine Klage vor dem Sozialgericht in die Wege geleitet werden. Das Verfahren ist dabei grundsätzlich kostenlos, allerdings müssen Sie das Honorar für Ihren Anwalt selbst zahlen, sollte der Prozess verloren gehen.

Altersbedingte Rente nach der Erwerbsminderungsrente: Was ist zu beachten?

Der Übergang von voller Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente geschieht in der Regel automatisch. Drei Monate bevor dieser Wechsel stattfindet, erhalten die Rentner in der Regel Post von der Deutschen Rentenversicherung. Eine Beantragung ist demnach nur notwendig, wenn Sie zum Beispiel einen Rentenanspruch mit 63 Jahren prüfen lassen wollen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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2 Gedanken zu „Erwerbsminderungsrente: Absicherung für die Arbeitsunfähigkeit

  1. Michele

    Hallo sozialamt, weigert sich, Notfall für essen oder klein Darlehen zu geben, ich bekomme nur 224 in monat seit März nur Rente, der rest Sozialleistung behält sich sozialamt wegen Raten Zahlung, Rentenversicherung Nachzahlung. und hab ich mich 116 Euro minus an der bank, wegen weniger Geld war mein immer leer, und jetzt sozialamt will nicht helfen, auch kein Gutschein will geben, auch die116 Euro minus und auch 50 Strom.

  2. Ronja O

    Wenn ich Konflikte mit meinem Arbeitgeber habe, dann kann ich mich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Sollte ich jedoch aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sein zu arbeiten, dann gilt das Sozialrecht für mich. Gut zu wissen, dass ich in diesem Fall eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten kann.

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