Wer in Deutschland seinen Arbeitsplatz verliert, erhält in aller Regel Arbeitslosengeld 1. Doch der Anspruch auf selbiges ist zeitlich begrenzt. Wird nach einer bestimmten Zeitspanne keine neue Arbeit gefunden, sind viele Betroffene gezwungen, Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) zu beantragen.
Durch die Grundsicherung für Arbeitslose gemäß Sozialrecht soll sichergestellt werden, dass auch Menschen ohne Job ein Leben in Würde ermöglicht wird. Daher erhalten die Betroffenen monatlich finanzielle Unterstützungen zur Deckung der täglichen Bedarfe.
Dabei ist der Hartz-4-Regelsatz ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Zuwendungen. Doch wie wird der Regelsatz bei Hartz-IV-Bezug eigentlich genau berechnet? Wie hoch ist der Hartz-4-Regelsatz für Kind, Bedarfsgemeinschaft oder Alleinstehende? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und liefert Ihnen alle wesentlichen Informationen rund um den Regelsatz bei ALG-2-Bezug.
Inhalt
FAQ: Hartz-4-Regelsatz
Es handelt sich dabei um die monatliche Zahlung, die Menschen, welche Hartz 4 beziehen, vom Jobcenter erhalten.
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch der Regelsatz für die einzelnen Bedarfsstufen ausfällt.
Nein. Die Kosten für die Miete werden bei Hartz 4 vom Jobcenter separat übernommen, sofern diese angemessen sind.
Wie hoch ist der Regelsatz bei Hartz-4-Bezug?
Wie bereits erwähnt soll der Hartz-4-Regelsatz dazu dienen, die täglichen Bedarfe von Arbeitslosen zu decken. Je nach den Lebensumständen werden unterschiedliche Regelbedarfsstufen angesetzt. So ist bei Mensche,n die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, der Regelsatz ein anderer als bei Alleinstehenden.
Als Bedarfsgemeinschaft gelten Menschen, bei denen „ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen“, erkennbar ist. Dies sind beispielsweise Paare, Eheleute oder Familien. Dieser Status hat unweigerlich Auswirkungen auf die Regelbedarfsstufe, welche definiert, wie viel Geld dem einzelnen Leistungsempfänger zusteht.
Auch der Hartz-4-Regelsatz für ein Kind ist nicht in jeder Altersstufe gleich. Mit dem Heranwachsen der Sprösslinge werden auch die Bedarfe größer. Diesem Umstand wird durch unterschiedliche Regelbedarfsstufen für Kinder Rechnung getragen.
Hartz-4-Regelsatz: Tabelle der Regelbedarfsstufen
Der nachfolgenden Tabelle können Sie die einzelnen Regelbedarfsstufen und den dazugehörigen Hartz-4-Regelsatz entnehmen. Es handelt sich hierbei um die maximalen Auszahlungen, wenn weder Vermögenswerte, noch Einkommen beim Betroffenen vorhanden sind.
Leistungsberechtigte | Bürgergeld-Regelsatz 2023 in Euro | Bürgergeld-Regelsatz 2024/2025 in Euro |
---|---|---|
Alleinstehende | 502 | 563 |
Bedarfsgemeinschaft | 451 | 506 |
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen | 402 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 | 471 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 | 390 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 | 357 |
Hartz-4-Regelsatz: Berechnung mittels Einkommen und Vermögen
Nicht jedem Menschen, der einer Regelbedarfsstufen aus der Tabelle zuzuordnen ist, steht automatisch der dort angegebene Hartz-4-Regelsatz zu.
Bei der Berechnung der monatlichen Zuwendungen vom Jobcenter spielen neben den Lebensumständen nämlich noch zwei weitere Faktoren eine wesentliche Rolle.
Zum einen müssen vorhandene Vermögenswerte angegeben werden, wenn ein Antrag auf Hartz-4-Leistungen beim zuständigen Jobcenter gestellt wird. Handelt es sich nämlich um sogenanntes verwertbares Vermögen, welches die geltenden Freibeträge übersteigt, muss dieses zunächst zur Sicherung vom Lebensunterhalt verwendet werden.
Auch monatliches Einkommen, beispielsweise aus einer geringfügigen Beschäftigung kann auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet werden. Hierbei gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Alle Einnahmen, die über dem Freibetrag liegen, werden vollständig auf den Regelsatz vom Arbeitslosengeld 2 angerechnet.
Hartz-IV-Regelsatz: Zusammensetzung der einzelnen Bedarfe
Doch was genau sind eigentlich die täglichen Bedarfe eines Menschen? Im SGB II wird der Regelsatz bzw. dessen Höhe nicht genau in Zahlen definiert. Dennoch ist die rechtliche Grundlage zur Zusammensetzung vom Regelsatz bei ALG-2-Bezug ist in § 20 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu finden. Dort wird Folgendes definiert:
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
Zu den täglichen Bedarfen gehören also Lebensmittel, die Anschaffung von Kleidung oder auch die Teilnahme am kulturellen Leben. Um zu ermitteln, welche Kosten für die einzelnen Posten anfallen, wird das sogenannte Regelbedarfsermittlungsgesetz zu Rate gezogen.
In regelmäßigen Abständen wird der Hartz-4-Regelsatz überprüft und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Die letzte Anhebung fand zu Beginn des Jahres 2021 statt. Ein aktueller Regelsatz für Hartz-4-Empfänger wurde definiert. Alleinstehende erhalten nunmehr 446 Euro.
Zusätzliche Leistungen neben dem Hartz-4-Regelsatz
Zwar sind durch den Arbeitslosengeld-2-Regelsatz die gängigen täglichen Bedarfe umfasst, allerdings kann es vorkommen, dass in besonderen Lebenssituationen weitere Bedarfe dazukommen, welche durch die Regelleistung nicht abgedeckt sind. Hilfebedürftige können dann ggf. den sogenannten Mehrbedarf geltend machen.
Es handelt sich dabei um eine Leistung, die zusätzlich zum Hartz-4-Regelsatz erbracht wird. Die Höhe eines Mehrbedarfs hängt immer davon ab, wofür dieser gewährt wird. Folgende Situationen können einen Anspruch auf Mehrbedarf begründen:
- Dezentrale Wasserversorgung
- Behinderung
- Bedarf an kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen
- Schwangerschaft (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Alleinige Erziehung von einem oder mehreren Kindern
- Sonstige Härtefälle (über diese wird stets im Einzelfall entschieden)
Wenn der ALG-2-Regelsatz nicht ausreicht: Darlehen vom Jobcenter
Vom Hartz-4-Regelbedarf ebenfalls nicht gedeckt sind beispielsweise die Ausgaben für eine Mietkaution beim Umzug in eine neue Wohnung. In diesem Fall ist es allerdings grundsätzlich möglich, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen.
Der zinslose Kredit kommt auch infrage, wenn beispielsweise wichtige Haushaltsgeräte kaputtgehen, deren Reparatur viel Geld kostet oder die gar eine Neuanschaffung erfordern. Das Darlehen muss vom Leistungsempfänger zurückgezahlt werden.
Zu diesem Zweck behält das Jobcenter bis zur Tilgung der Schulden zehn Prozent vom Hartz-4-Regelsatz ein, bis die Schulden vollständig getilgt sind. Sollte der Leistungsbezug enden, bevor die Rückzahlung abgeschlossen ist, muss die restliche Summe umgehend begleichen werden. In Einzelfällen kann aber auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Sanktionen können den Regelsatz bei ALG-II-Bezug mindern
Der Hartz-4-Regelsatz soll das Existenzminimum sicherstellen. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Jobcenter arbeiten nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“.
Daher werden Leistungsempfänger bestimmte Pflichten auferlegt. Diese werden im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung (quasi ein Vertrag zwischen Hartz-4-Empfänger und Jobcenter) festgelegt.
Verstößt der Leistungsempfänger gegen die ihm auferlegten Pflichten, können Sanktionen ausgesprochen werden. Diese mindern den Hartz-4-Regelsatz des Betroffenen für drei Monate wie folgt:
- 1. Pflichtverletzung: Kürzung um 30 Prozent
- 2. Pflichtverletzung: Kürzung um 60 Prozent
- 3. Pflichtverletzung: Hartz-4-Sperre
Die Pflichtverletzungen werden immer im Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt.
Erhalten Betroffene Sanktionen, die sie für ungerechtfertigt erachten, kann ein Widerspruch beim Jobcenter eingereicht werden. Dabei empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Dieser kann Hartz-4-Empfänger beraten und die Chancen bezüglich eines Widerspruchs verlässlich einschätzen.
Guten tag
Ich bin Rad
Ich wohne in Duisburg.ich möchte meinen Frau von Iran in Deutschland beringen ich möchte wissen dass meine Lohnabrechnung wie viel müsst sein? Auf Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,Rad