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FAQ: Pflegegeld und Hartz 4
Nein. Das Pflegegeld darf nicht auf die Leistungen für Empfänger von Hartz 4 angerechnet werden, wenn der Leistungsempfänger es für die häusliche Pflege erhält.
Ja. Auch Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, was auch das Pflegegeld einschließt. Dieses wird ab Pflegegrad 2 ausgezahlt.
Um Hartz-4-Leistungen erhalten zu können, müssen Sie dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die Pflege von Angehörigen kann allerdings ein Argument sein, eine unzumutbare Arbeit sanktionsfrei abzulehnen.
Pflegegeld bei Hartz-4-Bezug
Arbeitsuchende Menschen können in Deutschland Hartz-4-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Anspruch nehmen. Diese sollen der Überbrückung dienen, bis der Betroffene eine neue Arbeit findet.
Häufig gestaltet sich die Jobsuche jedoch schwierig. Diese Situation wird noch einmal verschärft, wenn der Arbeitsuchende einen Angehörigen oder Bekannten pflegt. In aller Regel ist dafür ein Pflegegeld vorgesehen.
Doch dürfen die Jobcenter Pflegegeld auf Hartz 4 anrechnen? Müssen die Zahlungsempfänger das Jobcenter über diese monatliche „Einnahme“ informieren? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund informiert Sie umfassend.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Damit eine Person Leistungen aus der Pflegeversicherung, welche das Pflegegeld einschließen, erhalten kann, muss diese pflegebedürftig sein. Das heißt, dass sie nicht alle Aufgaben des Alltags selbstständig ausführen kann und auf Hilfe angewiesen ist.
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, können Sie einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrads stellen. Dieser kann zwischen 1 und 5 angesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Der nachfolgenden Auflistung können Sie die Höhe des Pflegegeldes für die entsprechenden Pflegegrade entnehmen:
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Gut zu wissen: Sowohl Pflegegeld als auch Hartz-4-Leistungen werden monatlich ausgezahlt.
Darf Pflegegeld auf Hartz 4 angerechnet werden?
Grundsätzlich müssen Hartz-4-Empfänger jegliches Einkommen beim Jobcenter angeben. Dieses wird nämlich auf die Leistungen angerechnet und kann, sofern es den Freibetrag übersteigt, den Leistungsanspruch mindern.
Doch wird auch Pflegegeld bei Hartz-4-Bezug als Einkommen berücksichtigt? Nein, das Pflegegeld stellt einen Sonderfall dar. Es darf nicht als Einkommen gewertet und auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden.
Dennoch kann es vorkommen, dass Jobcenter Pflegegeld fälschlicherweise als Einkommen berücksichtigen und dadurch die Hartz-4-Leistungen mindern. Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid vom Jobcenter einlegen.
Dafür haben Sie einen Monat lang Zeit. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten und gegenüber dem Jobcenter deutlich machen, dass Ihr Pflegegeld nicht auf Hartz 4 angerechnet werden darf.
Guten Tag, darf ich eine andere Person pflegen, die nicht zur Familie gehört? Wird das Pflegegeld dann auf das Hartz IV angerechnet? Danke im vorraus
Sabine
Ich pflege mein nachbar er hat noch ein pflegedienst der kommt er bekommt nur ein teil pflegegeld was er für sich hat ich pflege versorge ihn nur als nachbarin weil er nimanden hat stehe auch als pflegeperson drin bekomme aber kein geld darf das jobcenter mir das pflegegeld dann anrechnen
Ich plege meine Mutter darf ich mein Ehemann auch pflegen da er jetzt an copd 3 leidet ? Mama ihr Plagegeister wird nicht angerechnet auf mein hartz4 nun ist meine frage wenn ich von mein mann auch pflegegeld bekomme qird das dann angerechnet?
Guten Tag, pflege auf 316€ Basis meine Mutter, beziehe Harz 4, bin selber phychisch erkrankt und seit 18 Monaten krank geschrieben. Meine erkrankte Mutter pflege ich weiterhin meine Rentenversicherungsbeiträge werden weiterhin bezahlt von der Krankenkasse. Hat mein Rentenversicherungsverlauf ein Einfluss auf daa Jobcenter?Wurde jetzt vom Jobcenter aufgefordert meinen Rentenversicherungsverlauf zu schicken, wie ist die Rechtslage?
Wieso erst ab Pflegegrad 2, was passiert mit dem Geld wenn man nur Pflegestufe 1 bekommt unter ALG2? Die 125 Euro landen dann wie und wo?