Bei Bezug von Hartz 4: Regelungen zur Miete für Leistungsempfänger

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2023 gibt es das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV nicht mehr. Es wurde ersetzt durch das neu eingeführte Bürgergeld. Mehr dazu erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Bürgergeld.
Wohnung mieten: Als Hartz-4-Empfänger sind Sie an die Richtwerte des Jobcenters gebunden.
Wohnung mieten: Als Hartz-4-Empfänger sind Sie an die Richtwerte des Jobcenters gebunden.

Als Absicherung für Arbeitssuchende in Deutschland gibt es die Hartz-4-Leistungen vom Jobcenter. Durch diese soll das Existenzminimum gewährleistet werden, bis die Betroffenen eine neue Arbeitsstelle finden und den Lebensunterhalt selbst wieder bestreiten können.

Menschen, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, erhalten einen monatlichen Regelsatz. Von diesem sollen die Stromkosten, der Lebensmitteleinkauf oder auch die Anschaffung neuer Kleidungsstücke gedeckt werden. Die Kosten der Unterkunft werden separat übernommen.

Doch wie hoch darf bei Hartz-4-Bezug die Miete eigentlich ausfallen? Was passiert, wenn die von einem Hartz-4-Empfänger bezogene Wohnung eine Miete kostet, die zu hoch ist? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Miete bei Hartz-4-Bezug

Wie hoch darf die Miete bei Hartz-4-Bezug ausfallen?

Das hängt vom örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Bewohner ab. Die jeweiligen Richtwerte können Sie beim örtlichen Jobcenter in Erfahrung bringen. Hier finden Sie einige Beispiele für eine angemessene Miete.

Übernimmt das Jobcenter die Heizkosten?

Im Rahmen der Kosten der Unterkunft werden sowohl die Miete als auch anfallende Heizkosten beim Bezug von Hartz 4 übernommen, sofern diese in einem angemessenen Rahmen liegen.

Muss ich umziehen, wenn die Miete zu hoch ist?

Ist die Miete bei Hartz-4-Bezug zu hoch, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Sie können die Mietkosten durch einen Umzug oder das Untervermieten einzelner Räume senken.

Übernimmt das Jobcenter die Miete bei Hartz-4-Bezug?

Der maximale Hartz-4-Regelsatz liegt Stand 2019 bei 416 Euro pro Monat (für Alleinstehende). Von diesem noch die Miete zu bezahlen, ist in Zeiten der steigenden Wohnungskosten schier unmöglich. Allerdings lässt das Jobcenter niemanden auf der Straße sitzen, sodass Hartz-4-Empfänger die Miete bezahlt bekommen.

Dies ist in § 22 SGB II Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. […]

Wie dem Paragraphen zu entnehmen ist, wird der Mietzuschuss für Hartz-4-Empfänger auch für die Kosten der Heizung gewährt. Aufwendungen für Strom oder einen Internetanschluss sind allerdings nicht inbegriffen und müssen aus dem Regelsatz gedeckt werden.

Wichtig: Auch die Nebenkosten werden bei Hartz-4-Bezug vom Jobcenter übernommen. Kommt es zu einer Rückzahlung, wird diese entsprechend verrechnet, sodass sich je nach Höhe in den folgenden Monaten die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft reduzieren.

Angemessene Miete für Hartz-4-Empfänger

Die Miete für Hartz-4-Empfänger muss angemessen sein.
Die Miete für Hartz-4-Empfänger muss angemessen sein.

Wie dem Gesetzestext zu entnehmen ist, muss die Hartz-IV-Miete „angemessen“ sein. Genauer definiert das SGB II die vom Jobcenter für eine Wohnung veranschlagte Miete nicht.  Was gilt nun also als angemessen?

Um diese Frage zu beantworten, spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle: der örtliche Mietspiegel sowie die Anzahl der Personen, welche in dem Haushalt leben werden. So kommt es deutschlandweit zu sehr unterschiedlichen Definitionen der Hartz-4-Miete. Im weiteren Textverlauf werden wir Ihnen die Richtwerte für drei Städte als Orientierung in Tabellenform präsentieren.

Bevor Sie also eine Wohnung mieten, die mit Hartz 4 bezahlt werden soll, müssen Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden und in Erfahrung bringen, wie hoch die Richtwerte in Ihrem jeweiligen Wohnort ausfallen. Erst dann können Sie sich auf die Suche nach einer geeigneten Bleibe machen.

Mietkosten bei Hartz-4-Bezug: Beispiele

Damit Sie sich ein Bild davon machen können, wie hoch die angemessene Hartz-4-Miete ausfallen kann, zeigen wir Ihnen nun dir Richtwerte für die nachfolgenden Städte:

Angemessene Hartz-4-Miete in Dresden

Personen im HaushaltMaximale Bruttokaltmiete in Euro
1378,39
2444,51
3518,76
4603,63
5775,54
Angaben ohne Gewähr

Angemessene Hartz-4-Miete in Hamburg

Personen im HaushaltMaximale Bruttokaltmiete in Euro
1495,00
2603,00
3732,75
4880,20
51.164,45
61.328,40
Je weitere Person166,05
Angaben ohne Gewähr

Angemessene Hartz-4-Miete in München

Personen im HaushaltMaximale Bruttokaltmiete in Euro
1657
2744
3870
41.093
51.277
61.563
Angaben ohne Gewähr

Hartz-4-Miete zu hoch: Wann ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet wird

Sind bei Hartz-4-Bezug die Unterkunftskosten zu hoch, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet.
Sind bei Hartz-4-Bezug die Unterkunftskosten zu hoch, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet.

Es kann auch vorkommen, dass bei Hartz-4-Bezug die Mietkosten zu hoch ausfallen und dennoch vorübergehend vom Jobcenter übernommen werden. Dies ist vor allem der Fall, wenn Menschen plötzlich in die Abhängigkeit von Arbeitslosengeld 2 rutschen.

Ein Grund dafür kann beispielsweise eine unerwartete Kündigung sein. Häufig entsprechen die Wohnungskosten dann nicht den Richtwerten für eine Kaltmiete bei Hartz-4-Bezug. In diesen Fällen muss meist ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden.

§ 22 SGB II Absatz 1 SGB II definiert diesbezüglich:

[…] Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

Es ist also möglich, für maximal sechs Monate eine teurere Wohnung zu halten. Spätestens nach Ablauf dieser Frist müssen die Wohnungskosten allerdings gesenkt werden. Dies kann durch einen Umzug oder die Untervermietung eines Zimmers geschehen.

Gut zu wissen: Es ist grundsätzlich auch möglich, trotz Hartz-4-Bezug eigenes Wohneigentum zu bewohnen, wenn ein Verkauf unwirtschaftlich wäre. Hat der Betroffene eine teure Eigentumswohnung oder gar ein Haus, welche nicht zum Schonvermögen zählen, kann es passieren, dass diese ggf. verkauft und zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden müssen.

Mietübernahme vom Jobcenter bei Umzug

Wird die neue Hartz-4-Miete vom Jobcenter übernommen, erhalten Betroffene Umzugshilfen.
Wird die neue Hartz-4-Miete vom Jobcenter übernommen, erhalten Betroffene Umzugshilfen.

Ein Umzug kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden. Manchmal kann dieser sogar die Chancen, eine neue Arbeit zu erhalten, deutlich erhöhen. Daher haben auch Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, einen Umzug anzustreben.

Allerdings müssen hierbei einige Dinge beachtet werden. So muss die Hartz-4-Miete weiterhin angemessen sein, damit das Jobcenter diese auch in vollem Umfang übernimmt. Zudem muss die Genehmigung des Sachbearbeiters vorliegen, bevor ein neuer Mietvertrag unterzeichnet werden darf.

Liegt die Zustimmung des Jobcenters vor, haben Leistungsempfänger auch einen Anspruch auf Umzugshilfen. So werden die Anschaffungskosten für Umzugskartons übernommen und es gibt eine Verpflegungspauschale für Freunde und Bekannte, die beim Umzug helfen.

Hartz-4-Beziehende erhalten allerdings keine Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen, welches den Wohnungswechsel übernimmt. Dieser muss in Eigenregie geplant und durchgeführt werden. Allerdings wird eine Pauschale für einen Mietwagen gewährt, mit dessen Hilfe die Möbel von A nach B transportiert werden können.

Wie können Hartz-IV-Empfänger die Mietkaution bezahlen?

Zwar gibt es einen Mietzuschuss bei Hartz-4-Bezug, allerdings ist die Übernahme der Kosten für die Mietkaution nicht vorgesehen. Allerdings können Hartz-4-Empfänger, deren Miete vom Jobcenter übernommen wird, ein Darlehen für die Mietkaution beantragen.

Dieses muss bewilligt werden, sofern das Jobcenter dem Wohnungswechsel zugestimmt hat. Zur Rückzahlung des Darlehens werden monatlich zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz des Betroffenen einbehalten, bis die Schulden beglichen sind. Zinsen werden nicht erhoben.

Verweigert das Jobcenter die Umzugsgenehmigung, weil die neue Hartz-4-Wohnungsmiete zu hoch oder ein Wohnungswechsel nicht notwendig ist, so besteht auch keinerlei Anspruch auf ein Darlehen zur Zahlung der Mietkaution für die neue Bleibe.

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Bei Bezug von Hartz 4: Regelungen zur Miete für Leistungsempfänger
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

8 Gedanken zu „Bei Bezug von Hartz 4: Regelungen zur Miete für Leistungsempfänger

  1. Jana

    Guter Tag Wir sind eine 5-köpfige Familie. zwei Erwachsene und drei Kinder. Wir möchten uns um eine Wohnung bewerben. Die Wohnung verfügt über 4 Zimmer und ist 98 m² groß. Der Mietpreis beträgt 1300,- inklusive Heizung und Nebenkosten. Heizung: 150. Das ist die Stadt Saarbrücken. Ist es möglich, dass uns das Arbeitsamt die Genehmigung erteilt? Es ist etwas übertrieben, aber es ist schwierig, etwas Passendes zu finden. Danke für Ihre Antwort. Aufrichtig

  2. Desislava

    Hallo ich habe kurz ein frage uns würde abgelehnt von Jobcenter ein neue Wohnung zu beziehen da die Miete 25 Euro über die Tabelle ist allerdings haben wir in zwei Wochen ein Zwangsräumung Termin da wir ein Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen haben das interessiert aber der Leistung Abteilung nicht und obwohl die auch der Schreiben von Gerichtsvollzieher haben wahr die Aussage das wir mit 2 Kinder 3 und 7 in Obdachlosen Unterkunft gehen sollen ist da was machbar

  3. Andreas

    Aus Trennungsgründen suche ich eine Wohnung die auch die Möglichkeit bietet,das meine Kinder mich besuchen bzw auch zum Übernachten.
    Wieviel Qm stehen mir zu und wie hoch dürfen die Kosten sein?

  4. martina

    hallo Team,

    mein Sohn ist Wohnungslos (sein e Freundin hat sich getrennt und er wurde aus der wohnung geworfen) und ist erst mal bei seinem Bruder auf der Couch gelandet.Jetzt hat er eine Wohnung in Aussicht,das Amt hat auch zugestimmt und Kaution ist auch durch.Nun möchte der Vermieter ein Schreiben vom Jobcenter das wenn der Mietendeckel fällt eine höhere Miete ab Einzugsdatum nachgezhlt wird .Auf Anfrage sagte man ihm beim JC das man sich darum kümmert wenn es soweit ist ,aber schriftlich gibt es diese Auskunft nicht.was können wir tun?

    lg tina

  5. Manfred

    Hallo,
    ich hatte einen Mieter der Ende Juni verstorben ist. Die Miete wurde immer von der kommunalen Arbetisförderung entrichtet.
    Sofort nach dem Bekanntwerden des Todes hat die kommunale Arbetisförderung die Mietzahlung beendet.
    Erben gibt es keine bzw. alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen.
    Ich war der Meinung dass die 3 monate Kündigungsfrist auch in diesem Fall trifft und das Amt noch 3 Monate zahlen muss
    Das Amt sieht das anders und will nichts mehr zahlen.
    Müssen die zahlen ?
    Danke für eine Nachricht.

    MfG Manfred

  6. A. Kaltenegger

    Hallo,
    mein Sohn ist schwerbehindert, bezieht hartz 4 und sucht eine Wohnung, was sich in München als äußert schwierig darstellt, da es immer viele Mitbewerber gibt, die ein festes Einkommen etc. haben.
    Nun bestünde die Möglichkeit, dass ich eine Wohnung kaufe und finanzieren und mit meinem Sohn einen Mietvertrag schließe. Die Wohnung würde von der Größe und den Mietkosten den Angemmesenheitsregeln entsprechen.
    Auf diese Weise würde mein Sohn eine Wohnung bekommen.
    Gibt es Gründe, weshalb die Miete nicht an mich als Vermieter gezahlt wird,?
    Oder ist es völlig egal, ob die Miete an einen Dritten oder Familienangehörigen gezahlt wird?

    1. anwalt.org

      Hallo A. Kaltenegger,

      in der Regel sollte es keine Rolle spielen, wer der Vermieter ist. Liegt ein Mietvertrag vor, gelten auch Verwandte üblicherweise als Vermieter und die Mietkosten sind, wenn diese angemessen sind, zu tragen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Helmut

    Hallo Inge,

    eine Frage; wie alt dürfen die Richtwerte der KdU den sein?
    Das Problem ist, dass die Mieten leider nicht mehr dieselben sind wie vor 3-4 Jahren.

    Viele Grüße
    Helmut

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