Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: So gehen Sie vor!

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wo kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?
Wo kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Das Wichtigste zum Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Was beinhaltet die deutsche Staatsangehörigkeit?

Eine Staatsangehörigkeit zeigt die Verbindung einer Person zu einem Staat ab und geht mit bestimmten Rechten sowie Pflichten einher. Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, müssen für die Einbürgerung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese haben wir hier zusammengefasst.

Ab wann kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Ab wann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt werden kann, hängt von den Voraussetzungen ab. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, kann der Antrag nach acht, fünf oder drei Jahren gestellt werden. Mehr zu den Regelungen erfahren Sie hier

Was braucht man, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen?

Neben den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, sind bestimmte Nachweise und Unterlagen einzureichen. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.

Was ist eine Staatsangehörigkeit?

Wollen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Wollen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Wie kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Bevor wir im nachfolgenden Ratgeber näher auf diese Frage eingehen, wollen wir zunächst klären, was eine Staatsangehörigkeit ist. Gibt es einen Unterschied zwischen einer Staatsangehörigkeit und einer Staatsbürgerschaft?

Eine Staatsangehörigkeit beschreibt, wie der Begriff schon besagt, die Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. Im Prinzip handelt es sich nur um die Verbindung der Person zum jeweiligen Staat, welche durch die Staatsbürgerschaft dann mit Rechten und Pflichten versehen wird. Dies ist dann durch den Pass oder den Personalausweis amtlich dargestellt. Allerdings werden die Begriffe Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft in der Regel synonym verwendet, sodass es im praktischen Gebrauch keinen Unterschied gibt. 

Um die Verbindung der Person zum Staat offiziell anerkennen zu lassen, muss die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt werden. Nach der Geburt in Deutschland erhalten Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Anmeldung, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seit mindestens acht bzw. zukünftig fünf Jahren dauerhaft in Deutschland lebt. Bei einer Geburt im Ausland können Eltern für Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn mindestens ein Elternteil diese besitzt und innerhalb eines Jahres die “Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister” erfolgt (siehe Merkblatt des Auswärtigen Amts).

Personen, die nach Deutschland einwandern, können für die deutsche Staatsangehörigkeit einen Antrag stellen, wenn sie bereits einen gewissen Zeitraum im Land leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich können Personen ab 16 Jahren einen Antrag stellen. Bei jüngeren Kindern kann der Antrag über den Antrag eines Elternteils laufen.

Wo stellen Sie den Antrag für die deutsche Staatsangehörigkeit?

Richtig beantragen: Für die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein Antrag bei den zuständigen Behörden nötig.
Richtig beantragen: Für die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein Antrag bei den zuständigen Behörden nötig.

Einen Antrag auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. den Einbürgerungsantrag stellen Sie entweder durch einen Antrag zur Eintragung im Geburtenregister, beim zuständigen Bezirks- bzw. Bürgeramt an Ihrem Wohnort in Deutschland oder Sie reichen den Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung ein, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen. 

In der Regel finden Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, das entsprechende Formular online bei den zuständigen Behörden. Üblicherweise können Sie den Antrag ausdrucken und postalisch einsenden. Es ist aber auch möglich, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, dies online zu tun. Informieren Sie sich dann vorab, in welchem Format Nachweise angehängt werden können und wie groß die einzelnen Dateien sein dürfen. 

Der Antrag wird nach dem Einreichen durch die Behörde geprüft. Dabei ist mit einer durchschnittlichen Dauer von 12 Monaten zu rechnen, allerdings kann die Bearbeitung auch wesentlich länger in Anspruch nehmen.

Deutsche Staatsangehörigkeit richtig beantragen: Welche Voraussetzungen dienen als Grundlage?

Zu den wichtigsten Voraussetzungen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland beantragen, zählt der Zeitraum, den Sie ununterbrochen in Deutschland leben. Daher gehören Fragen wie “Nach wie vielen Jahren kann man die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?” oder “Kann man nach 3 oder 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?” zu den häufigsten, die in diesem Zusammenhang gestellt werden. Ab wann ein Antrag möglich ist, hängt davon ab, welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist derzeit die Einbürgerung möglich, wenn Antragsteller seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in Deutschland leben. Der Zeitraum verkürzt sich bei einem abgeschlossenen Integrationskurs auf sieben Jahre, bei einem Sprachniveau ab B2 auf sechs Jahre und bei einer seit mindestens zwei Jahren bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Deutsche auf drei Jahre.

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Die Dauer des Aufenthalts ist ausschlaggebend.
Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Die Dauer des Aufenthalts ist ausschlaggebend.

Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, können Sie bereits nach fünf Jahren dauerhaftem Aufenthalt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Bei einer besonderen Integrationsleistung wie bei ehrenamtlicher Tätigkeit, besonderen sprachlichen Fähigkeiten oder einer herausragenden Arbeitsleistung kann sich der Zeitraum auf drei Jahre verkürzen. Bei einer zusätzlichen Beantragung für Ehe-, Lebenspartner oder Kinder können verkürzte Fristen gelten. Das ist vom Einzelfall abhängig.

Wollen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit am Wohnort beantragen, müssen Sie unter anderem folgende Nachweise erbringen:

  • dauerhafter ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Meldung am Wohnort (Ort der Antragstellung)
  • gültiger Pass, ID-Card (Identitätskarte)
  • Sprachkenntnisse mindestens B1
  • bestandener Integrationskurs (falls vorhanden)
  • gesicherter Lebensunterhalt (Vermögen, Gehaltsnachweise durch Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Steuerbescheide bei Selbstständigkeit)
  • kein Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe oder sonstige Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
  • keine Vorstrafen oder offene Ermittlungsverfahren
  • keine geringen / hohe Strafen wegen rassistischen, antisemitischen, fremdenfeindlichen oder anderen menschenverachtenden Motiven
  • Wissen zum Grundgesetz, Gesellschaft, Leben in Deutschland -> in der Regel durch einen bestandenen Einbürgerungstest, einen deutschen Schulabschluss, einen deutschen Hochschulabschluss besonderer Studiengänge (Entscheidung obliegt der Einwanderungsbehörde)

Antragsteller müssen zudem angeben, dass weder sie noch Familienangehörige Mitglieder einer terroristischen Organisation sind oder eine solche unterstützen. Darüber hinaus können weitere Voraussetzungen erforderlich sein. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und von den Entscheidungen der zuständigen Behörde. In Ausnahmefällen kann von bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden.

Wollen Minderjährige unter 16 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, ist eine Einverständniserklärung beider Eltern notwendig, wenn ein geteiltes Sorgerecht vorliegt. Der Antrag kann von einem Elternteil ausgefüllt werden, die unterschriebene Erklärung des anderen Elternteils ist dann an diesen anzuhängen.

Wichtige Unterlagen für den Antrag

Was braucht man, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen? Neben der Erfüllung der genannten Voraussetzungen, benötigen Sie bestimmte Formulare und Unterlagen. Wie bereits erwähnt, erhalten Sie die wichtigen Formulare bei den Einbürgerungsbehörden am Wohnort oder bei den deutschen Auslandsvertretungen bzw. online bei den jeweiligen Serviceangeboten. Alle Unterlagen sollten Sie, sofern nicht anders angegeben, als beglaubigte Kopie einreichen.

Deutsche Staatsangehörigkeit: Beim Beantragen müssen bestimmte Unterlagen vorliegen.
Deutsche Staatsangehörigkeit: Beim Beantragen müssen bestimmte Unterlagen vorliegen.

Zu den wichtigsten Dokumenten gehören dann der Antrag an sich sowie der derzeitige Aufenthaltstitel. Zudem müssen gültige Pässe bzw. Ausweise und Nachweise zum Familienstand eingereicht werden. Letzteres können dann Eheurkunden oder auch Scheidungsurteile sowie Adoptionsunterlagen und Sorgerechtsregelungen sein. 

Nachweise zum Sprachniveau, über die Integration durch die Teilnahme an Kursen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Ähnliches sowie der Nachweis über ein vorhandenes Arbeitsverhältnis oder eine Selbständigkeit sind ebenfalls notwendig. Neben Gehaltsnachweise und Steuerbescheiden muss auch vorhandenes Vermögen mitgeteilt werden.

Beziehen Antragsteller oder Familienmitglieder soziale Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder auch BaFÖG, muss dies angegeben werden. Das gleiche gilt für den Bezug von Kindergeld, Elterngeld, ALG I, Wohngeld und jegliche Art von Renten.

Weitere wichtige Unterlagen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, können folgende sein:

  • Schul- und Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Schüler- und Studentenausweise, Immatrikulationsbescheinigung usw.)
  • Kranken- und Pflegeversicherung (Kopie der Karte, Nachweis der Beitragszahlungen)
  • gültiger Mietvertrag oder Grundbuchauszug bei Eigentum
  • Meldebestätigung

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Diese Kosten entstehen!

Bevor der Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit geschickt wird, muss die Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Diese liegt derzeit pro Antragsteller bei 255 Euro. Für jedes Kind unter 16 Jahre werden 51 Euro erhoben.

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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