Der deutsche Presserat: Herausgeber vom Pressekodex

Der Presserat ist Herausgeber vom Pressekodex und überwacht die Einhaltung von selbigem.
Der Presserat ist Herausgeber vom Pressekodex und überwacht die Einhaltung von selbigem.

Journalisten sind bei ihrer Arbeit an das Presserecht gebunden. In Form der Landespressegesetze bietet dieses einen rechtlichen Rahmen für die Medienarbeit. Allerdings gibt es auch eine Art Berufsethik, an die sich Redakteure und Co. halten sollten.

Der deutsche Presserat fungiert quasi als moralische Institution und gibt in Form des Pressekodex klare ethische Regeln vor, denen sich Journalisten verpflichten sollten. Allerdings handelt es sich hierbei eben nicht um eine rechtliche Institution.

Was ist der deutsche Presserat aber dann? Inwiefern wird er tätig und wie kann die Einhaltung vom Journalistenkodex überwacht werden? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Sie erfahren außerdem, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Verlag die Vorgaben des Pressekodex missachtet.

Weiterführende Ratgeber rund um den deutschen Presserat

FAQ: Deutscher Presserat

Was ist der deutsche Presserat?

Hier erfahren Sie, was es mit dem Presserat auf sich hat und welche geschichtliche Entwicklung dieser genommen hat.

Welche Aufgaben übernimmt der Presserat?

Der Presserat tritt beispielsweise für die Pressefreiheit ein und stellt publizistische Grundsätze auf. Zudem gibt er den Pressekodex heraus.

Kann der Presserat Verstöße gegen den Pressekodex ahnden?

Hier finden Sie eine Übersicht der Möglichkeiten, die der Presserat hat, um Verstöße gegen den Pressekodex zu ahnden.

Geschichte vom Presserat in Deutschland

Der Presserat fungiert als Schirmherr für eine freiwillige Selbstkontrolle der Journalisten. Im Jahr 2016 wurde das 60-jährige Bestehen vom Presserat gefeiert. Die Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände blickt dementsprechend auf eine lange Geschichte zurück. Die wichtigsten Eckdaten aus der Vergangenheit sollen an dieser Stelle genannt werden:

  • 20. November 1956: Der deutsche Presserat wird als Reaktion auf die geplante Einführung vom Bundespressegesetz gegründet. Es handelt sich dabei um die erste Instanz der publizistischen Selbstkontrolle. Als Vorbild fungierte der britische Presserat („Press Council“).
  • 1960: Der Presserat legt einen Entwurf für einheitliche Landespressegesetze vor und setzt sich in den folgenden Jahren für eine einheitliche Gesetzgebung gemäß Presserecht ein. 1966 treten dann in fast allen Bundesländern entsprechende Gesetze in Kraft.
  • 12. Dezember 1973: Der Pressekodex wird fertiggestellt und bildet nunmehr die Grundsätze der journalistischen Arbeit und macht diese messbar. Der Journalistenkodex wird dem damaligen Bundespräsident Gustav W. Heinemann überreicht.
  • 1982 – 1985: Der Presserat steckt in einer Krise, da nicht geklärt ist, ob Rügen, welche durch den Beschwerdeausschuss ausgesprochen werden, angedruckt werden müssen. Die Arbeit wird vorübergehend eingestellt.
  • 25. Februar 1985: Die Mehrheit der deutschen Verlage stimmt für den Abdruck öffentlicher Rügen in den eigenen Publikationen. Der Presserat formiert sich daraufhin neu und setzt die Arbeit fort.
  • In den nachfolgenden Jahren ist der Presserat auf vielen Ebenen tätig und muss sich immer wieder mit den Grenzen der journalistischen Arbeit auseinandersetzen. Der Pressekodex wird im Laufe der Jahre mehrmals überarbeitet.

Welche Funktion erfüllt der deutsche Presserat?

Es gibt auch einen Presserat in Österreich.
Es gibt auch einen Presserat in Österreich.

Wie bereits erwähnt, soll der Presserat als Selbstkontrolle für den Journalismus fungieren. Der Organisation gehören aktuell folgende Verlage und Journalistenverbände an:

  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

Selbsterklärte Ziele und Aufgaben vom Presserat sind beispielsweise Eintreten für die Pressefreiheit, Wahrung des Ansehens der deutschen Presse, Aufstellen und Fortschreiben von publizistischen Grundsätzen sowie die Erstellung von Richtlinien für die redaktionelle Arbeit (Pressekodex). Zudem fungiert die Organisation als Ansprechpartner für Leser, Journalisten und Verleger.

Es gibt auch einen Presserat in der Schweiz und Österreich. Auch diesen beiden Organisationen kommt die Aufgabe zu, die Standards im Journalismus zu überprüfen.

Pressekodex des deutschen Presserats

Wie bereits angeklungen ist, stellt der Pressekodex die wichtigste Grundlage der Arbeit vom Presserat dar. Es handelt sich dabei um eine Art Sammlung von Vorgaben, an welche sich Journalisten halten sollten, um dem Ansehen der Presse nicht zu schaden.

Auf dessen Grundlage kann die Arbeit der Verlage bewertet werden. Die 16 Ziffern befassen sich dabei beispielsweise mit den Grenzen der Recherche, der Trennung von Werbung und Redaktion oder der Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde.

Die Richtlinie 12.1 im Pressekodex wurde durch den deutschen Presserat angepasst. In der betreffenden Ziffer geht es um die Nennung der Täterherkunft bei Straftaten und einer damit einhergehenden Diskriminierung. In der Neufassung heißt es: „Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren“.

Wie ahndet der Presserat Verstöße gegen den Pressekodex?

Geht beim Presserat eine Beschwerde ein, wird diese geprüft.
Geht beim Presserat eine Beschwerde ein, wird diese geprüft.

Kritiker bezeichnen den Presserat immer wieder als „zahnlosen Tiger“. Durch diesen Namen soll deutlich werden, dass der Organisation selbst bei Verstößen gegen die aufgestellten Regeln de facto rechtlich die Hände gebunden sind.

Wird gegen den Pressekodex verstoßen, kann weder ein Bußgeld noch eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Allerdings hat der Presserat die Möglichkeit, eine öffentliche Rüge auszusprechen, welche vom betreffenden Verlag abgedruckt werden muss.

Ein Verstoß gegen die Richtlinien kann nicht nur durch den Presserat selbst aufgedeckt werden. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Wird dieser stattgegeben, kann die entsprechende Redaktion durch das Gremium des Presserates wie folgt sanktioniert werden:

 

  • öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
  • nicht-öffentliche Rüge (auf Abdruck wird verzichtet, z.B. aus Gründen des Opferschutzes)
  • Missbilligung
  • Hinweis

Diese Sanktionen werden stets durch den Beschwerdeausschuss vom Presserat festgelegt.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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