FAQ: Integrationskurs
Ein solcher Kurs vermittelt deutsche Sprach- und Landeskenntnisse für Zugewanderte. Online kann der Integrationskurs ebenfalls absolviert werden. Das erfolgreiche Bestehen von einem Integrationskurs bescheinigt ein Zertifikat, welches bei der Einbürgerung nützlich sein kann.
Der Integrationskurs umfasst lediglich einen Sprachkurs. Dieser endet mit einem B1-Sprachtest. Zusätzlich enthält der allgemeine Kurs jedoch noch einen Orientierungskurs, in dem u. a. deutsche Kultur, das Rechtssystem (wie das Asylrecht) und Werte gelehrt werden.
Ein allgemeiner Integrationskurs kostet 1.603 Euro. Bei speziellen Kursen oder Intensivkursen kann der Preis variieren. Bürgergeldempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalten für den Integrationskurs eine Kostenbefreiung. Mehr zum Kostenthema lesen Sie hier.
Inhalt
Der Integrationskurs als Chance
Die deutsche Sprache gut zu beherrschen, kann für Ausländer in Deutschland von Vorteil sein. Die Arbeitssuche, Behördengänge und Alltag können um einiges leichter fallen, wenn Sie Deutsch sprechen. Deutsche Integrationskurse können Ihnen dabei helfen, die Sprache zu erlernen. Zusätzlich ermöglicht der Kurs Ihnen eine Vermittlung von Wissen über die Geschichte, das Rechtssystem und die Kultur Deutschlands. Der Deutsch-Integrationskurs kann für Migranten auch Voraussetzung beispielsweise für die Niederlassungserlaubnis sein.
Für den Integrationskurs regelt eine Verordnung, die „Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler„, das Wesentliche. Ziele des Kurses, Teilnahmeberechtigungen und mehr werden darin geregelt.
Was ist ein Integrationskurs?
Der Integrationskurs setzt sich aus einem Orientierungskurs und einem Sprachkurs zusammen. 600 Unterrichtseinheiten (UE) beinhaltet der allgemeine Kurs, der Intensivkurs 400 UE und spezielle Kurse 900 oder 1000 UE.
Der Teil vom Integrationskurs, der Deutsch lehrt, behandelt unter anderem folgende Themen:
- Wohnen
- Gesundheit und Körper
- Ausbildung, Beruf und Arbeitsleben
- Freizeit und Hobbys
- Erziehung von Kindern
- Einkaufen gehen
- Nutzung der Medien
Je nachdem, welchen Kurs sie genau besuchen, unterscheiden sich die Themen voneinander. In einem Jugendintegrationskurs bringen die Lehrer den Teilnehmern schwerpunktmäßig die Sprache in Bereichen bei, die Jugendliche interessieren, wie die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz.
Der Orientierungskurs findet im Anschluss an den Sprachkurs statt. 100 UE gehören dazu, wenn Sie den allgemeinen Kurs besuchen, 30 UE bei einem Intensivkurs. Inhalte dieses Kurses sind:
- Rechte und Pflichten in Deutschland
- die deutsche Kultur, Geschichte und Rechtsordnung
- Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
- deutsche Werte und kulturelle Normen
Ein Einstufungstest zeigt dem Teilnehmer, mit welchem Kursabschnitt er beginnen sollte und ob ein spezieller Integrationskurs von Vorteil ist.
Wann ist ein Integrationskurs Pflicht?
Die Teilnahme am Kurs als EU-Bürger oder deutscher Staatsangehöriger ist freiwillig. Doch gibt es auch eine Verpflichtung zu einem Integrationskurs? Wer als Nicht-EU Bürger einen Aufenthaltstitel vor 2005 erlangt hat, muss an einem solchen Kurs teilnehmen, wenn:
- er Bürgergeld bezieht und
- vom Träger der Grundsicherung zur Teilnahme am Integrationskurs aufgefordert wird und
- in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und
- die Ausländerbehörde ihn zum Termin auffordert.
Auch Migranten, die Ihre Aufenthaltserlaubnis ab 2005 bekommen haben und sich nicht auf ausreichende Weise auf Deutsch verständigen können, müssen einen Integrationskurs besuchen. Die Teilnahmeverpflichtung stellt die Ausländerbehörde fest, wenn sie den Aufenthaltstitel ausstellt.
Eine Verpflichtung zum Integrationskurs besteht nicht, wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung, Weiterbildung oder Fortbildung machen. Eine Befreiung von der Teilnahme am Integrationskurs erfolgt für Ausländer mit einem Aufenthaltstitel vor 2005 auch dann, wenn sie auf Dauer nicht zum Kurs gehen können, oder das nur unter unzumutbaren Umständen erfolgen kann. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die Familienangehörige pflegen müssen. Auch wenn Sie arbeiten und die Teilnahme am Teilzeitkurs nicht möglich ist, müssen Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis ab 2005 keinen Integrationskurs besuchen.
Wie lange dauert der Integrationskurs?
Der Integrationskurs findet grundsätzlich in Vollzeit statt. Sie können ihn jedoch in besonderen Fällen auch in Teilzeit besuchen. Vor allem, wenn Sie einem Beruf nachgehen oder sich um Kinder kümmern müssen, bietet sich der Kurs in Teilzeit am Nachmittag oder am Abend an.
Wenn Sie dies bevorzugen, können Sie Integrationskurse auch online absolvieren. Einige Anbieter lassen diese Möglichkeit offen oder richten extra online-Kurse ein. Virtuelle Klassenzimmer und Plattformen zum Austausch mit den Kursteilnehmern ermöglichen ein gutes Lernen über das Internet.
Der Antrag auf einen Integrationskurs beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Grundsätzlich müssen Sie den Kurs zur Integration bei der zuständigen Stelle beantragen. Sogar als deutscher Staatsangehöriger oder EU-Bürger, die keinen Anspruch auf den Kurs haben, können Sie beim BAMF einen Antrag auf einen Integrationskurs einreichen. Diese Stelle lässt Sie zu, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, Sie besonders integrationsbedürftig sind und es noch Kapazitäten in den Kursen gibt. Nach der Zulassung suchen Sie sich einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können an dem Integrationskurs bei einer Vhs (Volkshochschule) teilnehmen oder bei anderen privaten Trägern. Bei diesem Kursorganisator können Sie Fragen stellen, mit ihm den passenden Kurs auswählen und letztlich Ihren Berechtigungsschein bei ihm abgeben. Ebenfalls können Sie den Antrag zum Integrationskurs online übermitteln.
Einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs können Sie zudem stellen, wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und folgende Voraussetzungen vorliegen:
- dauerhafter Aufenthalt in Deutschland
- Erhalt der ersten Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005
- Aufenthalt in Deutschland zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familliennachzuges, aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtiger
Liegen diese Voraussetzungen vor, haben Sie einen Anspruch auf Zulassung zu dem Integrationskurs. Ein weiterer Fall, in dem Sie mit einem Aufenthaltstitel ab 2005 ein Recht auf den Kurs haben, ist wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- dauerhafter Aufenthalt in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr oder seit über 18 Monaten
- Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 oder 4 AufenthG
Eine Zulassung zum Integrationskurs ist ebenfalls möglich, wenn Sie Bürgergeld beziehen und die Teilnahme an einem Kooperationsplan planen.
Kein Anspruch für Migranten mit Aufenthaltstitel ab 2005 besteht bei:
- Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Deutschland eine Schulausbildung machen
- erkennbar geringem Integrationsbedarf
- ausreichenden Deutschkenntnissen (Die Teilnahme am Orientierungskurs ist trotzdem möglich).
Was sind die Kosten für einen Integrationskurs?
Für den Integrationskurs fallen Kosten von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde an. Bei einer Anmeldung zum Kurs vor dem 01.08.2022 zahlen Sie 2,20 Euro. Rechnet man das auf 700 Stunden auf, kostet der Kurs insgesamt 1.603 Euro. 1.540 Euro kommen auf Sie zu bei einer Anmeldung vor dem 01.08.2022.
Sie können das Geld auch in Raten zahlen pro Kursabschnitt zu 100 Unterrrichtseinheiten. Ein Spezialkurs mit mehr Unterrichtseinheiten kostet Sie dementsprechend mehr Geld, 2.290 Euro bei 1.000 UE.
Wird der Integrationskurs bezahlt?
Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs erlangen diejenigen, die Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bekommen oder sonst finanziell bedürftig sind. Wenn Ihr Bruttomonatsgehalt gering ist und eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können Sie ebenso von den Kosten befreit werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie die Hälfte der gezahlten Kosten zurück bekommen. Dafür müssen Sie den Abschlusstest am Ende innerhalb von zwei Jahren oder von drei Jahren bei speziellen Integrationskursen nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung bestehen. Eine Antragstellung bei der zuständigen Außenstelle ist dafür erforderlich.
Bei Befreiung von den Kosten für den Integrationskurs können Sie auch einen Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten stellen. Voraussetzung ist, dass Ihr Fußweg zum Kursort mindestens 3,0 km beträgt.
Nach dem Abschluss eines Integrationskurses
Nach den Unterrichtseinheiten bietet der Integrationskurs eine Prüfung im sprachlichen Teil an. Der “Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ) entspricht den Anforderungen an die Prüfung als Abschluss des Kurses. Diese muss GER-basiert sein, nach ALTE-Standards (telc GmbH, Goethe-Institut, TestDaF-Insitut) ablaufen und für das Niveau B1 ausgelegt sein.
Der Orientierungskurs endet mit dem Test “Leben in Deutschland”. Ein “Zertifikat Integrationskurs” gibt Ihnen eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des gesamten Kurses. Sowohl die B1-Sprachprüfung, als auch den Test “Leben in Deutschland” müssen Sie dafür bestanden haben. Sie müssen beim BAMF das “Zertifikat Integrationskurs” nicht extra beantragen. Sie bekommen es automatisch.
Haben Sie in der Sprachprüfung das Sprachniveau B1 nicht erreicht, können Sie eine Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten beantragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie den Unterricht ordnungsgemäß besucht haben und nichts verpasst haben.
Wollen Sie einzelne Abschnitte des Kurses wiederholen oder einige überspringen, besteht diese Möglichkeit nur, wenn Sie dafür finanziell selbst aufkommen. Einen Wechsel des Kursträgers können Sie vornehmen, wenn Sie zum Beispiel umziehen oder zu einem Teilzeitkurs wechseln wollen, weil sie Kinder betreuen müssen oder eine Ausbildung oder einen Beruf aufnehmen.