Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren

Niederlassungserlaubnis: Nur 3 Jahre warten müssen Fachkräfte und deren Familienangehörigen sowie Selbstständige, bis sie selbst diesen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten.
Niederlassungserlaubnis: Nur 3 Jahre warten müssen Fachkräften und Selbstständigen, bis sie selbst diesen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten.

FAQ: Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der den Inhaber außerdem berechtigt, in Deutschland zu arbeiten.

Wann kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie sich seit fünf Jahren berechtigt in Deutschland aufhalten und selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Außerdem müssen Sie unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen.

Ist es möglich, eine Niederlassungserlaubnis schon nach 3 Jahren zu bekommen?

Ja. Insbesondere Fachkräfte, Selbstständige, Beamte und Familienangehörige erhalten die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Welche Bedingungen müssen Fachkräfte erfüllen, um die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren zu erhalten?
Welche Bedingungen müssen Fachkräfte erfüllen, um die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren zu erhalten?

Wer sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhält – auf der Grundlage eines entsprechenden Aufenthaltstitels –, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis.

Dieser Aufenthaltstitel gilt unbefristet und ermöglicht es den Menschen, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Fachkräften wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren erteilt, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Besitz eines Aufenthaltstitels im Sinne von §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG seit drei Jahren
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Unterstützung
  • regelmäßige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung seit mindestens 36 Monaten
  • Ausübung einer Beschäftigung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1)
  • Nachweis von Grundkenntnissen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung und deutschen Lebensverhältnissen
  • ausreichend Wohnraum für den Antragsteller und seine Familienangehörigen

Als Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten …

  • Personen mit einer deutschen qualifizierten oder gleichwertigen ausländischen Berufsausbildung
  • Personen mit einer akademischen Ausbildung
  • Besitzer der Blauen Karte
  • Internationale Forschende

Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren für Ehe-/Lebenspartner von Fachkräften

Ehepartner von Fachkräften erhalten eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren, wenn sie in dieser Zeit eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Ehepartner von Fachkräften erhalten eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren, wenn sie in dieser Zeit eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Die Ehe- bzw. Lebenspartner von Fachkräften, die eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG besitzen, erhalten eine eigene Niederlassungserlaubnis unter folgenden Bedingungen:

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens drei Jahren
  • eigene Erwerbstätigkeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) auf Grundlage einer entsprechenden Arbeitserlaubnis
  • eheliche Lebensgemeinschaft
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
  • Grundkenntnisse zur Rechts- und Gesellschaftsordnung und zu den Lebensverhältnissen in Deutschland

Niederlassungserlaubnis für Selbstständige nach 3 Jahren

Auch Selbstständige können ihre Niederlassungserlaubnis bereits vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist beantragen – vorausgesetzt, …

  • der Antragsteller besitzt eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Selbstständigkeit im Sinne des § 21 AufenthG 
  • er übt ihre Selbstständigkeit bereits seit drei Jahren aus
  • aufgrund des bisherigen Erfolgs und der Dauer seiner Selbstständigkeit ist davon auszugehen, dass sich diese Geschäftstätigkeit weiterhin nachhaltig entwickelt
  • der Antragsteller kann nachweisen, dass der Lebensunterhalt für sich und seine Familie in Deutschland dauerhaft gesichert ist
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

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