FAQ: Anwalt für die Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Staatsbürger inner- und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt sowie zur Arbeit als Arbeitnehmer und Selbstständiger. Neben dem Daueraufenthalt-EU ist die Niederlassungserlaubnis der rechtlich weitreichendste und stärkste Aufenthaltstitel.
Es ist nicht vorgeschrieben, dass Sie für eine Niederlassungserlaubnis zwingend einen Anwalt brauchen. Grundvoraussetzung für den Erwerb der Niederlassungserlaubnis ist, dass Sie die geforderten Kriterien erfüllen. Diese können Sie hier nachlesen.
Die Kosten für einen Anwalt hängen immer vom Einzelfall ab und davon, welche Schritte der Anwalt konkret unternimmt. Wie viel Geld er dabei fordern darf, ist im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) festgelegt. In manchen Fällen auch Honorarvereinbarungen getroffen. Zu den Kosten und möglichen Wegen der Finanzierung wird Ihr Anwalt Sie im Vorfeld beraten. In jedem Fall kommen zusätzlich die Gebühren für die Niederlassungserlaubnis selbst hinzu: 147 Euro für hochqualifizierte Fachkräfte beziehungsweise bei 124 Euro für Selbständige. Für alle übrigen Antragsteller liegen die Kosten bei 113 Euro.
Indirekt schon – ein Fachanwalt für Migrationsrecht wird die benötigten Unterlagen garantiert vollständig und ohne Fehler einreichen und dadurch zumindest Verzögerungen verhindern, die auftreten können, wenn die zuständige Behörde eine oder sogar mehrere Rückfragen hat. Grundsätzlich sollten Sie trotzdem mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten rechnen.
Inhalt
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen?
Die Niederlassungserlaubnis bringt zahlreiche Vorteile: Die Träger dieses Titels erhalten ein unbefristetes Recht, sich in Deutschland aufzuhalten, hier zu arbeiten und zu leben – kurz, sich niederzulassen. Ob mit oder ohne Anwalt: Um eine Niederlassungserlaubnis erfolgreich beantragen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und durch entsprechende Dokumente nachweisen. Sie benötigen:
- Ausreichenden Wohnraum für den Antragsteller selbst sowie für Familienangehörige ab einem Lebensalter von 2 Jahren.
- Eine Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls ergänzende berufsspezifische Zulassungen (zum Beispiel eine Approbation).
- Einen gültigen Aufenthaltstitel seit mindestens fünf Jahren.
- Gesicherten Lebensunterhalt.
- Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
- Mindestens 60 monatliche Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Straffreiheit.
- Kenntnisse der deutschen Sprache auf B2-Niveau oder höher.
Der Europäische Wirtschaftsraum, kurz EWR, besteht aus der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Eine Niederlassungserlaubnis können Bürger aus EWR- und auch Nicht-EWR-Ländern beantragen. Für Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten unter manchen Umständen allerdings vereinfachte Bedingungen, durch die die Niederlassungserlaubnis bereits nach 27 Monaten erworben werden kann. Weitere Sondervorschriften gibt es für:
- Antragsteller, deren Migration humanitäre Gründe hat
- Bürger mit ehemals deutscher Staatsbürgerschaft
- Fachkräfte
- Hochqualifizierte
- Inhaber einer Blauen Karte-EU
- Kinder
- Selbständige
Welche Vorteile hat ein Anwalt für meine Niederlassungserlaubnis?
Ein Anwalt kann für Ihre Niederlassungserlaubnis beziehungsweise die Antragstellung aus mehreren Gründen hilfreich sein: Durch die anwaltliche Expertise kann ein Jurist Ihnen zum Beispiel zügig mitteilen, ob Ihre Antragstellung Erfolgsaussichten hat, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und ob für Sie vielleicht gesonderte Bedingungen gelten. Des Weiteren kann er Ihnen gezielt auflisten, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen und in vielen Fällen dann auch direkt alle weiteren notwendigen Schritte übernehmen. Das hat den Vorteil, dass der Antrag von Anfang an vollständig eingereicht wird und Sie verhindern, dass durch fehlende oder fehlerhafte Unterlagen eine längere Bearbeitungszeit entsteht. Und sollte es trotzdem Nachfragen oder gar Schwierigkeiten geben, kann Ihr Anwalt für Sie mit den Behörden sprechen. Und im Fall, dass Ihr Antrag nicht oder nur schleppend bearbeitet wird, kann ein Anwalt auch eine Untätigkeitsklage einreichen und eine Bearbeitung des Antrags über ein Gerichtsurteil erwirken.
Hallo Sarah,
ich heiße Kamran. Nach 28 Jahren erfülle ich erst jetzt die Bedingungen für die Niederlassung, das heißt, ich bin erst seit einer Woche raus aus der Probezeitarbeit.
Nach so vielen Problemen mit Asylverfahren, Studium mit unfairen Wohnsitznahmepflicht und so weiter habe ich vor allem Angst.
Nun möchte ich Niederlassung beantragen aber Ausländerbehörde in Mannheim ist dicht.
Die Leute am Empfang sagen, dass ich die Antrag abgeben soll, es wird dann nach Berlin geschickt und in 3 bis 4 Monaten wird entschieden.
in 3 Monate kann alles passieren.
Was kann man tun?