Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis: Die Unterschiede

Was ist der Unterschied bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis?
Was ist der Unterschied bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis?

FAQ: Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis

Was ist der Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU?

In vielen wesentlichen Punkten sind sich Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU sehr ähnlich. Während die zeitliche und räumliche Uneingeschränktheit bei der Niederlassungserlaubnis für Deutschland gilt, ist sie beim Daueraufenthalt auf das gesamte EU-Gebiet ausgeweitet. Mehr zu den Unterschieden können Sie hier erfahren.

Wer kann den Daueraufenthalt-EU oder die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Für einen erfolgreichen Antrag auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem müssen Sie sich bereits fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Welche Kriterien darüber hinaus noch wichtig sind, können Sie in dieser Auflistung nachlesen.

Kann ich den Daueraufenthalt-EU die Niederlassungserlaubnis gleichzeitig beantragen?

Daueraufenthalt-EU und Niederlassungserlaubnis schließen sich nicht aus und können gleichzeitig beantragt werden. Ob und wann das sinnvoll ist, sollte jedoch immer im Einzelfall entschieden werden.

Niederlassungserlaubnis vs. Daueraufenthalt-EU: Was ist was?

Wenn Sie schon seit einigen Jahren in Deutschland leben, hier arbeiten und Ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann es sich für Sie unter Umständen lohnen, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu beantragen. Ein zeitlich unbegrenztes Aufenthaltsrecht bringt zahlreiche Vorteile mit sich und kann Ihnen das Leben in Deutschland und der EU in vielen Bereichen vereinfachen. Dadurch, dass ein unbefristeter Titel nicht ab- oder auslaufen kann und nicht nach einer gewissen Zeit verlängert werden muss, entsteht mehr Planungssicherheit. Auch in finanziellen Fragen, beispielsweise bei Aufnahme eines Kredit, erhöhen sich Ihre Chancen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel erheblich. Sie erhalten neben dem dauerhaften Aufenthaltsrecht außerdem eine umfassende Arbeitserlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, als Arbeitnehmer oder aber als Selbständiger zu arbeiten. Sowohl für den Daueraufenthalt-EU als auch für die Niederlassungserlaubnis müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Zwischen der Niederlassungserlaubnis vs. Daueraufenthalt-EU gibt es Unterschiede bei der Freizügigkeit
Zwischen der Niederlassungserlaubnis vs. Daueraufenthalt-EU gibt es Unterschiede bei der Freizügigkeit
  • Deutschkenntnisse auf B2-Niveau oder mehr
  • Gesicherter Lebensunterhalt (vollständig beim Daueraufenthalt, überwiegend bei der Niederlassungserlaubnis)
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Mindestens 60 gezahlte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (in manchen Fällen sind hier Ausnahmen möglich)
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren (die Zeit des Asylverfahrens wird eingerechnet. Zeiten in Duldung zählen nicht)
  • Straffreiheit
  • Wohnraum für Sie und gegebenenfalls weitere Familienmitglieder

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU können Sie nicht beantragen, wenn Sie eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis haben. Ausgenommen hiervon sind allerdings Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, Kontingent-Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.

Was ist der Unterschied zwischen Daueraufenthalt-EU und Niederlassungserlaubnis?

Daueraufenthalt-EU und Niederlassungserlaubnis können gleichzeitig beantragt werden
Daueraufenthalt-EU und Niederlassungserlaubnis können gleichzeitig beantragt werden

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Niederlassungserlaubnis sind sich in vielen Punkten ähnlich. Es gibt jedoch auch einige Unterschiede, die hauptsächlich die Freizügigkeit betreffen. So gilt die Niederlassungserlaubnis zeitlich und räumlich uneingeschränkt in Deutschland, während der Daueraufenthalt-EU darüber hinaus auch in der Europäischen Union Gültigkeit hat. Obwohl es sich in beiden Fällen um unbegrenzte Aufenthaltstitel handelt, können Sie ihre Wirksamkeit bei längeren Abwesenheiten verlieren. Je nach Titel sind Bedingungen und Zeitraum jedoch unterschiedlich: Die Niederlassungserlaubnis erlischt bei 6-monatiger Abwesenheit aus Deutschland, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt hingegen erst bei 6-jähriger Abwesenheit aus Deutschland oder aber 12-monatiger Abwesenheit aus der EU. Die Niederlassungserlaubnis ist zudem nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden.

Wie kann ich den Daueraufenthalt-EU und die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Beide Aufenthaltstitel müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dem Antrag selbst sollten Sie außerdem alle Dokumente und Nachweise beifügen, die zum Nachweis Ihrer Qualifikation notwendig sind. Das sind in der Regel:

  • Der Antrag selbst: Je nach Bundesland kann sich das Antragsdokument unterscheiden. Normalerweise finden Sie die passenden Formulare einfach online als pdf.
  • Identitätsnachweis: Ihre Identität muss eindeutig geklärt sein. Hierfür benötigen Sie einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass.
  • Passfoto: Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen nach erfolgreicher Antragstellung in Form einer Karte, ähnlich einem zweiten Ausweis, ausgehändigt. Diese Karte enthält neben Ihren persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum et cetera) auch ein biometrisches Foto in den gängigen Maßen.
  • Nachweise über Ihr Einkommen: Je nachdem, ob Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen, müssen Sie überwiegend oder vollständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen. Je nach Einkommenssituation können sich die Unterlagen, die Sie hierfür einreichen müssen, unterscheiden. Als Arbeitnehmer sind das zum Beispiel der Arbeitsvertrag mit entsprechenden Gehaltsnachweisen und den Rentenversicherungsverlauf, damit Ihre Beitragszahlungen nachvollzogen werden können. Wenn Sie stattdessen selbständig arbeiten, müssen Sie einen Prüfungsbericht und Ihren Steuerbescheid vorzeigen. Als Rentner tritt an diese Stelle der Rentenbescheid. Falls Sie nicht erwerbsfähig sind, brauchen Sie stattdessen ein fachärztliches Attest.
  • Versicherungsnachweis: Eine Mitgliedschaftsbescheinigung Ihrer Krankenkasse zeigt den Behörden, dass Sie der gesetzlichen Versicherungspflicht nachkommen.
  • Kopie Ihres Miet-, Untermiet- oder Kaufvertrags: Ausreichender Wohnraum ist eine wichtige Voraussetzung für einen dauerhaften Aufenthaltstitel.

Für einige Personengruppen gelten für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis erleichterte Voraussetzungen, unter anderem für Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss, anerkannte Asylberechtigte, Geflüchtete, Inhaber der Blauen Karte-EU, Fachkräfte, Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern, Kinder und Selbständige

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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