Daueraufenthalt-EU – Vorteile und Voraussetzungen

Daueraufenthalt-EU: Per Antrag können Sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen
Daueraufenthalt-EU: Per Antrag können Sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen

FAQ: Daueraufenthalt in der EU

Was ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt ist ein Aufenthaltstitel, der unbefristet gültig und mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist. Sie ist der weitreichendste von sieben Aufenthaltstiteln, die Bürger aus Drittstaaten innerhalb der EU innehaben können.

Welche Dokumente braucht man für einen Daueraufenthalt in der EU?

Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Bundesland und Ausgangssituation variieren. Grundsätzlich benötigen Sie zur Antragsstellung jedoch immer Ihren Personalausweis und Nachweise darüber, dass Sie die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllen. Welche Bedingungen das sind, erfahren Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen einer Niederlassungserlaubnis und einem Daueraufenthalt in der EU?

Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ähneln sich. Beide beinhalten ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis. Hier werden die Unterschiede erläutert.

Wie bekommt man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung?

Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Wichtig ist, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen. Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie weiter unten.

Willkommen in der EU – die Erlaubnis zum Daueraufenthalt

Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis: Beide Titel schließen sich nicht aus
Daueraufenthalt-EU vs. Niederlassungserlaubnis: Beide Titel schließen sich nicht aus

Wenn Sie sich bereits länger in Deutschland aufhalten und hier Ihren Lebensunterhalt bestreiten, bietet es sich für Sie unter Umständen an, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zu beantragen. Eine solche Erlaubnis räumt Ihnen weitreichende Rechte und eine gewisse Freizügigkeit ein. Vor allem als Bürger aus einem sogenannten Drittstaat, also einem Land außerhalb der Europäischen Union, kann Ihnen eine Daueraufenthaltserlaubnis vieles erleichtern.

Dies sind die wichtigsten Vorteile des Titels zum Daueraufenthalt-EU:

  • Umfassende Arbeitserlaubnis, auch als Selbstständiger
  • Zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • Vereinfachter Aufenthalt in anderen EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark und Irland)

Der Daueraufenthalt in der EU – das sind die Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zum Daueraufenthalt in der EU sind in § 9a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Folgende Kriterien müssen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung erfüllen:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse über die Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Genügend Wohnraum
  • Mindestens 60 gezahlte Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Die Bescheinigung des Daueraufenthalts macht Vieles einfacher
Die Bescheinigung des Daueraufenthalts macht Vieles einfacher

Sie können die Daueraufenthaltserlaubnis für die EU auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Deutschland erwerben. In diesem Fall gelten die Bedingungen analog für den jeweiligen Mitgliedsstaat. Sie dürfen immer nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung für einen EU-Staat innehaben. Beantragen Sie beispielsweise eine Genehmigung zum Daueraufenthalt in Frankreich, verfällt Ihre Genehmigung zum Daueraufenthalt in Deutschland. Sie genießen jedoch weiterhin Freizügigkeit innerhalb der EU und können sich in den Mitgliedsstaaten frei bewegen.

Manche Personengruppen sind von der Antragstellung ausgeschlossen und können keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU erwerben. Dies gilt für:

  • Personen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis (mit Ausnahme von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und Kontingentflüchtlingen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG)
  • Diplomaten
  • Personen, die sich zu Studien- oder Ausbildungszwecken im Bundesgebiet aufhalten (Nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung kann es unter Umständen jedoch möglich sein, eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte zu beantragen.)

Diese Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung

Um die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Dafür genügt ein formloses Schreiben, dem Sie die erforderlichen Dokumente und Formulare beifügen. Die folgenden Unterlagen werden gefordert:

Für einen Titel zum Daueraufenthalt in der EU ist es wichtig, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können
Für einen Titel zum Daueraufenthalt in der EU ist es wichtig, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können
  • gültiges Ausweisdokument zum Nachweis Ihrer Identität
  • biometrisches Lichtbild zur Erstellung der Daueraufenthaltskarte, 35 mm x 45 mm, Frontalaufnahme mit neutralem Geschichtsausdruck
  • Nachweis über Ihren gesicherten Lebensunterhalt
  • für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise
  • für Selbstständige: Prüfungsbericht vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigtem, letzter Steuerbescheid
  • für Freiberufler: Prüfungsbericht vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigtem, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u. ä.
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz wie Versicherungskarte oder Versicherungspolice
  • Teilnahmezertifikat eines abgeschlossenen Integrationskurses zum Nachweis Ihrer Kenntnisse über die Lebensverhältnisse in Deutschland

Die Antragstellung kostet 109 Euro pro Person. Nicht mit eingerechnet sind eventuelle Kosten für Ausdrucke, Kopien und Fotografien.

Niederlassungserlaubnis vs. Daueraufenthalt-EU

Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU? Ein Wechsel bedeutet in der Regel, dass der Antragsteller schlussendlich beide Titel innehat
Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU? Ein Wechsel bedeutet in der Regel, dass der Antragsteller schlussendlich beide Titel innehat

Die beiden Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU ähneln sich in vielen Punkten. Auch die Voraussetzungen unterscheiden sich nicht. Beide Titel schließen sich daher nicht aus und können theoretisch parallel beantragt werden.

Die Erlaubnis zum EU-Daueraufenthalt geht in einigen Punkten jedoch etwas weiter als die Niederlassungserlaubnis. So können Inhaber dieses Titels in einen anderen EU-Mitgliedstaat weiter wandern. Sie genießen einen besseren Schutz vor Ausweisung und die Möglichkeit, sich länger als ein halbes Jahr im Ausland aufzuhalten – ohne, dass ihre Daueraufenthaltserlaubnis erlischt.

Auch Inhaber einer Niederlassungserlaubnis können jedoch im Rahmen der Schengen-Reisefreiheit 90 Tage je 180 Tage-Zeitraum andere EU-Staaten besuchen.

Der Daueraufenthalt für EU-Bürger

Aufgrund der Regelungen zur Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gelten für EU-Bürger andere Regeln als für Angehörige aus Drittstaaten. EU-Bürger erwerben nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt in einem anderen EU-Staat automatisch die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.

Der Daueraufenthalt-EU für Familienangehörige von Unionsbürgern 

Das Recht zum Daueraufenthalt-EU beinhaltet eine Arbeitserlaubnis von weitreichendem Umfang
Das Recht zum Daueraufenthalt-EU beinhaltet eine Arbeitserlaubnis von weitreichendem Umfang

Wenn sich Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern fünf Jahre lang ständig und rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen. Diese Karte gilt als Nachweis ihres Aufenthaltsrechts und erleichtert viele bürokratische Vorgänge. Denn ihr Inhaber muss Einkommen, Aufenthaltsstatus und Versicherungsstatus nicht mehr nachweisen.

Sonderregelungen für türkische Staatsbürger

Türkische Staatsangehörige gelten zwar als Drittstaatsangehörige. Jedoch sieht das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei für sie besondere Bestimmungen vor. Sofern sie eine Anstellung nachweisen, können sie ein Aufenthaltsrecht erwerben.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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