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FAQ: Testament nach Scheidung
Ob das Testament nach einer Scheidung noch Gültigkeit besitzt, muss das Gericht im Einzelfall klären.
Ja. Das sogenannte Geschiedenentestament kann sinnvoll sein, wenn die Geschiedenen gemeinsame Kinder haben. Hier lesen Sie mehr dazu.
Im Rahmen einer Scheidung ist grundsätzlich auch das Ehegattenerbrecht zu berücksichtigen. Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, so gestaltet sich der Sachverhalt im Allgemeinen recht einfach, denn:
Gemäß § 1933 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird der Ehegatte automatisch aus der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn alle Voraussetzungen für die Scheidung zum Zeitpunkt des Todes bereits erfüllt waren.
Doch was gilt, wenn die Erbfolge durch ein Testament gewillkürt wurde? Werden die Geschiedenen automatisch trotz Testament nicht mehr berücksichtigt? Erlischt das Ehegattentestament bei Scheidung?
Ein Testament kann bei Scheidung zu Problemen führen
Grundsätzlich greift auch bei einem Testament der Grundsatz, der sich aus § 1933 BGB ergibt. Es kann vermutet werden, dass der Erblasser trotz Erwähnung in einem Testament nicht gewollt haben kann, dass der Ehegatte trotz Scheidung weiterhin erbberechtigt bleibt. Grundsätzlich aber kann ein gemeinsames Testament nach der Scheidung noch immer gültig sein.
Ein wichtiges Augenmerk sollte hier nämlich vor allem auf den Aspekt der Vermutung gelegt werden: Denn im Einzelfall kann das bewertende Gericht auch zu einem anderen Schluss kommen.
Nach Scheidung ein neues Testament aufsetzen?
Ein Geschiedenentestament ist immer dann zu empfehlen, wenn gemeinsame (minderjährige) Kinder vorhanden sind. So kann nämlich ggf. verhindert werden, dass der ehemalige Ehegatte bei Versterben des Erblassers als Vormund auch die Vermögenssorge der Kinder übernimmt – und so über Umwege an das Erbe gelangen kann.
Ein solches Testament kann nach der Scheidung auch dann sinnvoll sein, wenn das gemeinsame Kind bereits verstorben ist. Sollte dies nämlich selbst keine Abkömmlinge haben, tritt der andere Elternteil als Miterbe auf und kann auch so an die Erbschaft des ehemaligen Gatten gelangen.
Gut zu wissen, dass im Rahmen einer Scheidung grundsätzlich auch das Ehegattenerbrecht zu berücksichtigen ist. Demnach könnte es sein, dass mein Exmann auch nach unserer Scheidung Zugriff auf meine Verlassenschaften bekommt. Ich frage mich, ob ich das nicht doch irgendwie verhindern kann.
Gut zu wissen, dass im Rahmen einer Scheidung grundsätzlich auch das Ehegattenerbrecht zu berücksichtigen ist. Das heißt, dass wenn ich mein Testament erstellen lasse, könnte mein Mann auch nach der Scheidung noch begünstigt sein. Allerdings kann ich ja auch explizit reinschreiben, dass er nichts bekommt.
Interessant, dass im Rahmen einer Scheidung grundsätzlich auch das Ehegattenerbrecht zu berücksichtigen ist. Ich möchte mich schon jetzt von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen, da mein Mann eine chronische Krankheit hat. Oder muss ich dafür zu einem Anwalt für Erbrecht?
Gut zu wissen, dass der Ehegatte nach der Scheidung automatisch aus der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird. Da kann auch der Rechtsanwalt meinem Ex-Mann also nicht mehr helfen, wenn ich vor ihm sterbe. Interessant, dass aber unser gemeinsames Testament trotz Scheidung noch gültig sein könnte.