Geliebtentestament: Liebe im Austausch für das Erbe?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ob ein Geliebtentestament grundsätzlich sittenwidrig ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Ob ein Geliebtentestament grundsätzlich sittenwidrig ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Während einer Ehe soll sich das Paar sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten gegenseitig unterstützen. Dabei kann insbesondere Untreue die Beziehung auf eine harte Probe stellen und ggf. sogar zu einer Scheidung führen. Aber auch wenn nach dem Tod des Ehegatten eine geheime Geliebte bzw. ein Liebhaber Anspruch auf den Nachlass anmeldet, können dadurch die gemeinsamen Jahre in einem anderen Licht erscheinen. Nicht selten streben die Hinterbliebenen in einem solchen Fall die Anfechtung vom Geliebtentestament an.

FAQ: Geliebtentestament

Welche Folgen hat ein Geliebtentestament?

Bei einem Geliebtentestament wird die Ehefrau bzw. der Ehemann zugunsten eines Liebhabers bei der Erbfolge übergangen.

Erhalten Ehegatten dennoch etwas vom Erbe?

Durch diese Verfügung von Todes wegen erhält der Ehegatte nur noch den Pflichtteil.

Kann ein Geliebtentestament grundsätzlich sittenwidrig sein?

Es besteht die Möglichkeit, ein Geliebtentestament anzufechten, wenn es sittenwidrig ist. Von vorherein ist ein solches Testament das jedoch nicht.

Was ist ein Geliebtentestament?

Durch ein Geliebtentestament erhält die Ehefrau nur den Pflichtteil.
Durch ein Geliebtentestament erhält die Ehefrau nur den Pflichtteil.

Als Geliebten- bzw. Mätressentestament bezeichnen Juristen eine Verfügung von Todes wegen, die dazu dient, nahe Angehörige – insbesondere Ehegatten und Kinder – zugunsten einer bzw. eines Geliebten zu übergehen.

Das Geliebtentestament hat zur Folge, dass die Ehefrau oder der Ehemann ebenso wie die Kinder aus der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind – sie werden also enterbt. Damit reduziert sich der Anteil am Nachlass für die Angehörigen auf den gesetzlichen Pflichtteil.

Wie hoch der gesetzliche Pflichtteil ausfällt, hängt vom verwandtschaftlichen Verhältnis und dem ehelichen Güterstand ab. Grundsätzlich ist beim Pflichtteil allerdings die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils gemäß §§ 1922-1934 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu veranschlagen.

Bis etwa in den 1960er Jahren galt ein sogenanntes Geliebtentestament aufgrund der damaligen Moralvorstellungen grundsätzlich als null und nichtig. Der Liebhaber ging also trotz einer entsprechenden Verfügung leer aus und der verlassene bzw. betrogene Ehegatte trat aufgrund der gesetzlichen Erbfolge als Erben auf.

Ist ein Geliebtentestament sittenwidrig?

Heutzutage ist ein Mätressentestament nicht automatisch ungültig.
Heutzutage ist ein Mätressentestament nicht automatisch ungültig.

Insbesondere hinterbliebene Ehegatten, die ggf. den Verlust des Familienwohnsitzes befürchten, stellen sich nicht selten die Frage, ob ein solches Geliebtentestament überhaupt zulässig ist. Grundsätzlich gilt es dabei zu beachten, dass das deutsche Erbrecht dem Testierwilligen bei seinem letzten Willen und der Verteilung des Nachlasses viele Freiheiten einräumt.

Allerdings besteht die Möglichkeit, ein Testament anzufechten, wenn dieses sittenwidrig ist. Gemäß der in § 138 BGB formulierten Definition, sind Rechtsgeschäfte, welche gegen die guten Sitten verstoßen, grundsätzlich nichtig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dadurch eine Zwangslage, die Unerfahrenheit oder auch die erhebliche Willensschwäche einer Partei ausgenutzt wird.

Gemäß der Einschätzung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31. März 1970 (Az.: III ZB 23/68) ist eine Verfügung von Todes wegen allerdings nicht schon allein deshalb sittenwidrig, weil zwischen dem Erblasser und dem Begünstigten des Testamentes ein außereheliches Liebesverhältnis bestand.

In der Entscheidung wird aber auch darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehen kann, dass ein Geliebtentestament sittenwidrig ist. Dies kann dann der Fall sein, „wenn die Zuwendung ausschließlich den Zweck hatte, geschlechtliche Hingabe zu belohnen oder zu fördern“.

Bei einem Geliebtentestament ist daher zu prüfen, welche Beweggründe der Zuwendung zugrundeliegen. Dies kann ggf. auch ein achtenswerter Grund, wie zum Beispiel die Pflege im Krankheitsfall oder eine langjährige, nichteheliche Lebensgemeinschaft, sein.

Wie lässt sich ein Geliebtentestament verhindern?

Das Risiko von einem ggf. heimlichen Geliebtentestament, welches überraschend die vermeintliche Erbfolge über den Haufen wirft, lässt sich unter anderem mit einem Berliner Testament minimieren.

Denn bei dieser Form des Testamentes setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und können diese Verfügung von Todes wegen auch nur gemeinsam anpassen bzw. aufheben. Nach dem Tod des ersten Gatten besteht zudem in der Regel keine Möglichkeit mehr, dass der Hinterbliebene das Testament noch verändert.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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