Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

Von anwalt.org, letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2023

Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?
Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?

Nach Paragraph 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Erben die Kostentragungspflicht bezüglich der Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers. Das ergibt sich grundlegend daraus, dass die Nachlassempfänger neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft übernehmen und dafür haften – die Kosten also tragen müssen.

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Die Tilgung kann zunächst aus dem Nachlass erfolgen. Genügt dieser nicht, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben.

Doch was geschieht eigentlich, wenn keine Erben vorhanden sind, weil alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen? Wer zahlt für die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich muss gemäß Erbrecht der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Erbe ausgeschlagen: Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Da betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades.

Wann muss der Staat die Beerdigung bezahlen?

Die jeweilige Gemeinde muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörigen hat, die zahlungsfähig sind.

Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer muss, wenn die Erben das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht automatisch der Staat!
Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!
  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.
Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.

Die Bundesländer regeln in eigenen Bestattungsgesetzen, welche Personen zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet sind.

Auch wenn hier von Bundesland zu Bundesland einzelne Unterschiede gegeben sind, orientiert sich die Reihenfolge, nach der sich die Bestattungspflicht richtet, regelmäßig an der abgestuften Unterhaltspflicht.

Sind keine (zahlungsfähigen) Erben vorhanden, geht die Kostentragungspflicht auf folgende Personen über (in absteigender Reihenfolge):

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht angeheirateter Partner
  6. andere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. entferntere Verwandte (bis 3. Grades)

Wenn zum Beispiel all diese Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten zunächst von dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu zahlen, der auch vorrangig zum Unterhalt gegenüber dem Erblasser verpflichtet war.

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?

Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!
Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Reicht der Nachlass für die Begleichung der Rechnung nicht aus, kann die Behörde eine sogenannte Sozialbestattung in Auftrag geben. Die Kosten für diese Bestattungsform sind sehr gering, die Beisetzung ist einfach gehalten.

Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:

  1. Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
  2. Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
  3. Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung).

Weiterführende Literatur zum Thema

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Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?
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172 Gedanken zu „Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

  1. Andrea M

    Mein Lebensgefährte ist 2017 verstorben. Aus dieser Beziehung gibt es 2 Kinder (damals 6 und 4 Jahre alt). Er war zwar als leibliche Vater eingetragen, hatte aber nie Sorgerecht. Da die Kinder als Erste in der Erbreihenfolge bestattungsofluchtig waren, hatte ich einen Antrag als Sorgeberechtigte beim Sozialamt gestellt. Dieser wurde bewilligt. Bestatterkosten wurden auch direkt überwiesen. Habe dann für die Kinder das Erbe ausgeschlagen. Jetzt bekam ich Bescheid, dass die Kosten für die Grabstätte nicht bezahlt worden sind und mir droht eine Lohnpfändung. Angeblich hat das Sozialamt damals nicht trotz Übernahmebestätigung bezahlt, da die Rechnung nicht dort eingegangen wäre. Ich hatte diese aber dorthingeschickt. Jetzt will man diese Kosten nicht mehr übernehmen. Es kann doch nicht sein, dass ich auf einmal Schulden habe, obwohl meine Kinder keine Erben sind. Erbe ist die Mutter meines Lebensgefährten. Desweiteren bin ich jetzt verheiratet und mein Ehemann adoptiert die Kinder, so dass diese rein garnicht mehr mit ihrem leiblichen Vater zu tun haben. Was kann ich jetzt machen, um diese Belastung loszuwerden?

  2. Melanie

    Hallo,
    vor kurzem ist meine Oma verstorben die seit fast 20 Jahren bei meiner Cousine wohnte die auch allein Erbin ist. Meine Oma hatte ihre komplette Beerdigung bereits bezahlt. Allerdings hat dann vor cirka 10 Jahren das Institut Insolvenz angemeldet und geschlossen. Nun ist das Geld für die Beerdigung weg was meine Cousine auch wusste. Leider hat die sich nicht um ein neues Beerdigungsintitut gekümmert und das gesamte Geld meiner Oma ausgegeben und sie selbst lebt von Hartz IV. Da meine Oma erst beerdigt wird wenn das Geld bezahlt wird, wurde sie jetzt erstmal in die Kühlkammer geschoben. Die Kinder meiner Oma sind Zahlungsunfähig und meine Mutter ( die Tochter meiner Oma) ist bereits gestorben und ich hatte das Erbe abgelehnt. Kann ich jetzt als Enkeltochter zur Kasse gebeten werden die Beerdigung zu bezahlen?
    Brauche dringend Rat.

    1. Hannes

      Bei Ausschlagung des Erbes kann prinzipiell nur ein allenfalls Unterhaltsverpflichteter zur Zahlung der Begräbniskosten herangezogen werden

  3. Carola

    Hallo, mein Bruder ist verstorben . Meine Schwester gibt mir keine Auskunft über das Bankkonto.
    Soll aber Erbrecht antreten oder ausschlagen weil sie sonst nicht an das Kontokommt. Wenn ich nun ausschlage bekommt dann meine Schwester alles abzüglich aller Kosten ? Darf ich mir auch eine Auskunft einholen?

    Carola

  4. Uwe

    Hallo
    Wir haben heute erfahren das der Bruder meiner Frau Ostern gestorben ist
    wann Läuft die Frist ab um das Erbe ab aus zu schlagen
    wir hatte Jahre kein Kontakt zu ihm
    er Wohnte in Deutschland wie in den Niederlanden
    Die Info kam von seiner Vermieterin die unser Telefonnummer in seinen Sachen gefunden hatte
    würd mich über einen Antwort freuen
    Liebe Grüße Uwe

  5. Andreas

    Der Bruder ist im Krankenhaus verstorben.
    Das Erbe wird von allen ausgeschlagen und er wird vom Sozialamt bestattet.
    Bekommt man eine Auskunft oder Bescheid
    wie, wann und wo er bestattet wird?
    Man hat uns gesagt man bekommt kein Bescheid.
    Er wird einfach auch ohne Trauerfeier, Pfarrer anonym auf irgendeinen Friedhof beerdigt,
    in dem Ort in dem er verstorben sei.
    Wenn es so ist, gibt es eine Möglichkeit dieses in Erfahrung zu bringen?

  6. Madeleine

    Guten Tag,brauchen dringend Rat. Mein Onkel ist am 02.05 plötzlich verstorben im KH. Er war begünstigster in der Lebensverzicherung meine Oma ( sie lag zum Zeitpunkt im koma) konnte es nicht mehr ändern. Sie verstarb am 17.05. Wir haben die beiden zusammen Beerdigt , meine Mutter musste beim bestatter unterschreiben. Am 6.8 haben wir das erbe ausgeschlafen ( wir gingen von aus das es eine sterbeversicherung war) am 25.06 kamm ein schreiben von der Versicherung das die Versicherungssumme fällig ist und das an die Erben ausgezahlt wird. Jedoch gibt es keine Erben. Also erbt ja der Fiskus.
    Wer muss nun die Beerdigungskosten tragen ?

    Vielen Dank im vorraus,wir sind so verzweifelt können nicht trauern und die ganze Situation führt uns in den Wahnsinn. Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

  7. Krieger

    Hallo !Mein Bruder ist ohne das wir es wussten verstorben…und schon verbrannt worden wir ,also ich und meine 3 Geschwister haben post von Ordnungsamt bekommen und sollen uns mit dem Beerdigungsinstitut in Verbindung setzen wegen die Kosten, wir hatten 40 Jahre keinen Kontakt zu ihm und er hat keine Familie und jetzt sollen wir zahlen ,wir nehmen alle das Erbe nicht an,müssen wir trotzdem die Beerdigung zahlen?

  8. Dieter

    Mutter hat am Telefon gesagt die Bestatter kostet gehen auf Rechnung Tochter ansonsten zahlt sia nicht. Bestatter hat Rechtsanwalt, gegen und jetzt habe ich vom Anwalt ein Rechnung bekommen. Kosten der Beerdigung es xauch fristgerecht bezahlt bis zum 11.3.. Muß ich zahlen.

  9. Julia

    Hallo,
    vor kurzem ist mein Vater gestorben zu dem ich mind. 4 Jahre kein Kontakt hatte. Ich weiß, dass er neben mir und meiner Schwester noch 2 weitere Söhne hat ( aus vorheriger Ehe). Mit meiner Mutter ist er auch nicht mehr verheiratet und ich soll nun alleine die Beerdigungskosten zahlen?!?! Das Ordnungsamt hat mit die Rechnung i.H.v. 2.500€ zugeschickt und ich soll sehen wie ich das Geld von den beiden mir unbekannten anderen Söhnen einhole? Meine Schwester kann den Betrag nicht aufbringen, weil sie in einer Einrichtung wohnt und Schwerbehindert ist. Das kann doch nicht sein, dass ich das jetzt zahlen muss, oder? habe ja nicht mal kontakt zu den anderen Söhnen…

    1. Conni

      Hallo,

      mir geht es genauso, ich hatte 48 Jahre keinen Kontakt zu meinem Vater, er wollte keinen Kontakt.Er ist jetzt verstorben und ich habe die Rechnung vom Bestatter bekommen, obwohl ich noch eine Schwester und einen Halbbruder habe. Egal bei welcher Behörde ich anrufe, keiner gibt mir eine Auskunft. Ich werde mir jetzt wohl einen Anwalt nehmen müssen. Als allererstes werde ich beim Nachlasgericht das Erbe ausschlagen, mal schaun wie es dann weitergeht. Ich habe gelesen man kann einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen schau dir den mal im Internet an, grauenhaft 5 Seiten deutsche Bürokratie,damit man den Antrag lieber gleich nicht stellt.

  10. Niebuhr

    Hallo mein Schwiegervater ist im Juni 2020 verstorben mein Mann und ich haben die beerdigungskosten bezahlt. Wir mußten einen kleinen Kredit aufnehmen. Meine Schwägerin bezieht Sozialgeld und hat das Erbe ausgeschlagen. Da ich meinen Schwiegervater gepflegt habe und er der Papa meines Mannes ist war für uns ganz klar wir bezahlen das. Eigentlich hätten wir nur die hälfte bezahlen müssen und meine Schwägerin die andere hälfte. Sie hätte das ja beim Sozialamt beantragen können. Sie meinte dann auch ich habe das Erbe ausgeschlagen deshalb muß ich euch nichts bezahlen.

    Jetzt habe ich erfahren das sie die beerdigungskosten zahlen hätte müßen egal ob sie das Erbe ausgeschlagen hat.
    Hat mein Mann eine chance das Geld rückwirkend zu bekommen es sind ja schließlich fast 2 Jahre später.

    Wäre sehr nett wenn ihr mir da weiter helfen könnt.

    MFG Antje

  11. L.

    Meine Tante ist gestorben und Ihr Bruder hat als nächster Angehöriger das Beerdigungsinstitut beauftragen müssen.
    Alle haben das Erbe ausgeschlagen und nach über einem Jahr wurde eine ehemals Angeheiratete Irgendetwas gefunden, die das Erbe angenommen hat.
    Wie ist das jetzt mit den Beerdigungskosten. Kann man die vei der Erbin geltend machen?
    Vielen Dank!

  12. Isolde

    Meine Schwester ist verstorben ich habe das Erbe ausgeschlagen ich habe 270 € Rente und lebe praktisch von meinem Mann muss mein Mann die Beerdigung meiner Schwester bezahlen?

    1. Birgit O

      Hallo mein Bruder ist im Juli 2022 verstorben er wurde tot in seiner Wohnung gefunden und die Stadt hat ihn einfach verbrannt und die kosten uns überlassen
      Durch das Schreiben vom Gericht haben wir erfahren das seine leibliche Tochter das Erbe ausgeschlagen hat wir haben es auch ausgeschlagen wer übernimmt dir Kosten für die Beerdigung kann mir da jemand helfen wäre nett
      lg Birgit

  13. Iris

    Sehr geehrte Damen und Herrn
    Mein Mann ist am 15.4.2022 verstorben. Ende April habe ich seine Rente abgehoben ,da ich sie mir für die Beerdigung beiseite gelegt habe .
    Jetzt will die Sparkasse das Geld zurück haben da er noch Pfändungen drauf hatte ,(Er hatte ein P-Konto).Mit anderen Gläubigern habe ich schon gesprochen das er verstorben ist .
    Was soll ich jetzt tun ?? Das Geld is für die Beerdigung drauf gegangen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Iris

  14. wolf

    hallo guten tag
    meine frage an sie ist folgend ,habe uns ein familiengrab baumgrab gekauft ,möchte nach meinen ableben ,neben meine frau ins baumgrab.unser sohn ,ist ständig pleite,er schlägt unser erbe eh aus,geldmangel chronisch, sein genauer standort ist aber auch nicht bekannt,wie kann mir mein letzter wunsch zu meiner frau dazu zukommen erfüllt werden,hinterlasse eine kleinere menge bargeld auf konto ,nicht das unser sohn geld abräumt und alles ander schlägt er aus,das doppelgrab baumgrab ist aber bezahlt

    danke

  15. HM

    Hallo sehr geehrter RA,

    ich bin alleiniger Erbe und Hausbesitzer und habe kein Einkommen weder durch Sozialleistungen

    noch durch eine sozialversicherungspflichtige Arbeit.

    Ich habe jeden Monat viele Rechnungen als Hausbesitzer und auch Autobesitzer.

    Zu dem lebe ich von wenig Ersparnisse und Alleine im Haus. Niemand unterstützt mich finanziell.

    Nun ist es so das eine Verwandte die Bestattung der Verstorbenen Person in Auftrag gegeben hat.

    Die Verwandte hat mir kein Trauergeld gegeben und fordert mich laut BGB auf die Bestattungskosten

    zu bezahlen.

    da ich in der Bestattungskosten-Pflicht bin und sonst einen gerichtlich Mahn-Bescheid erhalte.

    Aus meiner Sicht bin ich nicht zahlungsfähig da ich jeden Monat kein Einkommen habe.

    Zu dem ist die Verwandte Pflicht-Anteilsberechtigt und muss aus meiner Sicht deswegen eigentlich selbst

    einen prozentualen Anteil der Bestattungskosten an das Bestattungsinstitut bezahlen.

    Ist das korrekt und muss ich zu dem Steuern an das Finanzamt bezahlen da ich kein Einkommen habe ?

    Ich weiß nicht mehr weiter, und Bitte um zügige Antwort !

  16. Jette

    Hallo, von meinem minderjährigen Sohn ist der Vater verstorben, von welchem ich schon über 11 Jahre getrennt lebe. Wir waren auch nie verheiratet. Nun bekam ich über Dritte Bescheid über sein Ableben ( Freund des Verstorbenen). Wir sind gerade dabei das Erbe ( hohe Schulden ) für meinen Sohn auszuschlagen, inkl. Genehmigung des Familienamts. Die Geschwister des Verstorbenen werden auch das Erbe ausschlagen. Ebenso möchte keiner die Bestattungs- und Beerdigungskosten tragen. Die Eltern des Verstorbenen gibt es auch nicht mehr.
    Da mein minderjähriger Sohn ja mittellos ist, dürfte der Staat eigentlich nicht verlangen, dass er für die Beerdigung aufkommen muss. Sehe ich das richtig? Die Geschwister sind allerdings berufstätig, haben somit ein regelmäßiges Einkommen. Diese hoffen aber auf eine Sozialbestattung. Dies finde ich schon sehr traurig.

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