Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?
Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?

Nach Paragraph 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Erben die Kostentragungspflicht bezüglich der Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers. Das ergibt sich grundlegend daraus, dass die Nachlassempfänger neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft übernehmen und dafür haften – die Kosten also tragen müssen.

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Die Tilgung kann zunächst aus dem Nachlass erfolgen. Genügt dieser nicht, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben.

Doch was geschieht eigentlich, wenn keine Erben vorhanden sind, weil alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen? Wer zahlt für die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich muss gemäß Erbrecht der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Erbe ausgeschlagen: Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Da betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades.

Wann muss der Staat die Beerdigung bezahlen?

Die jeweilige Gemeinde muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörigen hat, die zahlungsfähig sind.

Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer muss, wenn die Erben das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht automatisch der Staat!
Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!
  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.
Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.

Die Bundesländer regeln in eigenen Bestattungsgesetzen, welche Personen zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet sind.

Auch wenn hier von Bundesland zu Bundesland einzelne Unterschiede gegeben sind, orientiert sich die Reihenfolge, nach der sich die Bestattungspflicht richtet, regelmäßig an der abgestuften Unterhaltspflicht.

Sind keine (zahlungsfähigen) Erben vorhanden, geht die Kostentragungspflicht auf folgende Personen über (in absteigender Reihenfolge):

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht angeheirateter Partner
  6. andere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. entferntere Verwandte (bis 3. Grades)

Wenn zum Beispiel all diese Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten zunächst von dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu zahlen, der auch vorrangig zum Unterhalt gegenüber dem Erblasser verpflichtet war.

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?

Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!
Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Reicht der Nachlass für die Begleichung der Rechnung nicht aus, kann die Behörde eine sogenannte Sozialbestattung in Auftrag geben. Die Kosten für diese Bestattungsform sind sehr gering, die Beisetzung ist einfach gehalten.

Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:

  1. Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
  2. Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
  3. Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung).

Weiterführende Literatur zum Thema

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Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

173 Gedanken zu „Wer zahlt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigungskosten?

  1. Niebuhr

    Hallo mein Schwiegervater ist im Juni 2020 verstorben mein Mann und ich haben die beerdigungskosten bezahlt. Wir mußten einen kleinen Kredit aufnehmen. Meine Schwägerin bezieht Sozialgeld und hat das Erbe ausgeschlagen. Da ich meinen Schwiegervater gepflegt habe und er der Papa meines Mannes ist war für uns ganz klar wir bezahlen das. Eigentlich hätten wir nur die hälfte bezahlen müssen und meine Schwägerin die andere hälfte. Sie hätte das ja beim Sozialamt beantragen können. Sie meinte dann auch ich habe das Erbe ausgeschlagen deshalb muß ich euch nichts bezahlen.

    Jetzt habe ich erfahren das sie die beerdigungskosten zahlen hätte müßen egal ob sie das Erbe ausgeschlagen hat.
    Hat mein Mann eine chance das Geld rückwirkend zu bekommen es sind ja schließlich fast 2 Jahre später.

    Wäre sehr nett wenn ihr mir da weiter helfen könnt.

    MFG Antje

  2. Julia

    Hallo,
    vor kurzem ist mein Vater gestorben zu dem ich mind. 4 Jahre kein Kontakt hatte. Ich weiß, dass er neben mir und meiner Schwester noch 2 weitere Söhne hat ( aus vorheriger Ehe). Mit meiner Mutter ist er auch nicht mehr verheiratet und ich soll nun alleine die Beerdigungskosten zahlen?!?! Das Ordnungsamt hat mit die Rechnung i.H.v. 2.500€ zugeschickt und ich soll sehen wie ich das Geld von den beiden mir unbekannten anderen Söhnen einhole? Meine Schwester kann den Betrag nicht aufbringen, weil sie in einer Einrichtung wohnt und Schwerbehindert ist. Das kann doch nicht sein, dass ich das jetzt zahlen muss, oder? habe ja nicht mal kontakt zu den anderen Söhnen…

    1. Conni

      Hallo,

      mir geht es genauso, ich hatte 48 Jahre keinen Kontakt zu meinem Vater, er wollte keinen Kontakt.Er ist jetzt verstorben und ich habe die Rechnung vom Bestatter bekommen, obwohl ich noch eine Schwester und einen Halbbruder habe. Egal bei welcher Behörde ich anrufe, keiner gibt mir eine Auskunft. Ich werde mir jetzt wohl einen Anwalt nehmen müssen. Als allererstes werde ich beim Nachlasgericht das Erbe ausschlagen, mal schaun wie es dann weitergeht. Ich habe gelesen man kann einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen schau dir den mal im Internet an, grauenhaft 5 Seiten deutsche Bürokratie,damit man den Antrag lieber gleich nicht stellt.

  3. Dieter

    Mutter hat am Telefon gesagt die Bestatter kostet gehen auf Rechnung Tochter ansonsten zahlt sia nicht. Bestatter hat Rechtsanwalt, gegen und jetzt habe ich vom Anwalt ein Rechnung bekommen. Kosten der Beerdigung es xauch fristgerecht bezahlt bis zum 11.3.. Muß ich zahlen.

  4. Krieger

    Hallo !Mein Bruder ist ohne das wir es wussten verstorben…und schon verbrannt worden wir ,also ich und meine 3 Geschwister haben post von Ordnungsamt bekommen und sollen uns mit dem Beerdigungsinstitut in Verbindung setzen wegen die Kosten, wir hatten 40 Jahre keinen Kontakt zu ihm und er hat keine Familie und jetzt sollen wir zahlen ,wir nehmen alle das Erbe nicht an,müssen wir trotzdem die Beerdigung zahlen?

  5. Madeleine

    Guten Tag,brauchen dringend Rat. Mein Onkel ist am 02.05 plötzlich verstorben im KH. Er war begünstigster in der Lebensverzicherung meine Oma ( sie lag zum Zeitpunkt im koma) konnte es nicht mehr ändern. Sie verstarb am 17.05. Wir haben die beiden zusammen Beerdigt , meine Mutter musste beim bestatter unterschreiben. Am 6.8 haben wir das erbe ausgeschlafen ( wir gingen von aus das es eine sterbeversicherung war) am 25.06 kamm ein schreiben von der Versicherung das die Versicherungssumme fällig ist und das an die Erben ausgezahlt wird. Jedoch gibt es keine Erben. Also erbt ja der Fiskus.
    Wer muss nun die Beerdigungskosten tragen ?

    Vielen Dank im vorraus,wir sind so verzweifelt können nicht trauern und die ganze Situation führt uns in den Wahnsinn. Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

  6. Andreas

    Der Bruder ist im Krankenhaus verstorben.
    Das Erbe wird von allen ausgeschlagen und er wird vom Sozialamt bestattet.
    Bekommt man eine Auskunft oder Bescheid
    wie, wann und wo er bestattet wird?
    Man hat uns gesagt man bekommt kein Bescheid.
    Er wird einfach auch ohne Trauerfeier, Pfarrer anonym auf irgendeinen Friedhof beerdigt,
    in dem Ort in dem er verstorben sei.
    Wenn es so ist, gibt es eine Möglichkeit dieses in Erfahrung zu bringen?

  7. Uwe

    Hallo
    Wir haben heute erfahren das der Bruder meiner Frau Ostern gestorben ist
    wann Läuft die Frist ab um das Erbe ab aus zu schlagen
    wir hatte Jahre kein Kontakt zu ihm
    er Wohnte in Deutschland wie in den Niederlanden
    Die Info kam von seiner Vermieterin die unser Telefonnummer in seinen Sachen gefunden hatte
    würd mich über einen Antwort freuen
    Liebe Grüße Uwe

  8. Carola

    Hallo, mein Bruder ist verstorben . Meine Schwester gibt mir keine Auskunft über das Bankkonto.
    Soll aber Erbrecht antreten oder ausschlagen weil sie sonst nicht an das Kontokommt. Wenn ich nun ausschlage bekommt dann meine Schwester alles abzüglich aller Kosten ? Darf ich mir auch eine Auskunft einholen?

    Carola

  9. Melanie

    Hallo,
    vor kurzem ist meine Oma verstorben die seit fast 20 Jahren bei meiner Cousine wohnte die auch allein Erbin ist. Meine Oma hatte ihre komplette Beerdigung bereits bezahlt. Allerdings hat dann vor cirka 10 Jahren das Institut Insolvenz angemeldet und geschlossen. Nun ist das Geld für die Beerdigung weg was meine Cousine auch wusste. Leider hat die sich nicht um ein neues Beerdigungsintitut gekümmert und das gesamte Geld meiner Oma ausgegeben und sie selbst lebt von Hartz IV. Da meine Oma erst beerdigt wird wenn das Geld bezahlt wird, wurde sie jetzt erstmal in die Kühlkammer geschoben. Die Kinder meiner Oma sind Zahlungsunfähig und meine Mutter ( die Tochter meiner Oma) ist bereits gestorben und ich hatte das Erbe abgelehnt. Kann ich jetzt als Enkeltochter zur Kasse gebeten werden die Beerdigung zu bezahlen?
    Brauche dringend Rat.

    1. Hannes

      Bei Ausschlagung des Erbes kann prinzipiell nur ein allenfalls Unterhaltsverpflichteter zur Zahlung der Begräbniskosten herangezogen werden

  10. Andrea M

    Mein Lebensgefährte ist 2017 verstorben. Aus dieser Beziehung gibt es 2 Kinder (damals 6 und 4 Jahre alt). Er war zwar als leibliche Vater eingetragen, hatte aber nie Sorgerecht. Da die Kinder als Erste in der Erbreihenfolge bestattungsofluchtig waren, hatte ich einen Antrag als Sorgeberechtigte beim Sozialamt gestellt. Dieser wurde bewilligt. Bestatterkosten wurden auch direkt überwiesen. Habe dann für die Kinder das Erbe ausgeschlagen. Jetzt bekam ich Bescheid, dass die Kosten für die Grabstätte nicht bezahlt worden sind und mir droht eine Lohnpfändung. Angeblich hat das Sozialamt damals nicht trotz Übernahmebestätigung bezahlt, da die Rechnung nicht dort eingegangen wäre. Ich hatte diese aber dorthingeschickt. Jetzt will man diese Kosten nicht mehr übernehmen. Es kann doch nicht sein, dass ich auf einmal Schulden habe, obwohl meine Kinder keine Erben sind. Erbe ist die Mutter meines Lebensgefährten. Desweiteren bin ich jetzt verheiratet und mein Ehemann adoptiert die Kinder, so dass diese rein garnicht mehr mit ihrem leiblichen Vater zu tun haben. Was kann ich jetzt machen, um diese Belastung loszuwerden?

  11. Dietmar

    Hallo hätte mal eine Frage meine Mutter ist vor kurzen verstorben , zu der ich seit über 30 Jahren keinen Kontakt mehr hatte.
    Wir sind 4 Geschwister und zun diesen habe ich auch hier seit 30
    Jahren kein kontak. Alle leben denke ich mal vom Amt. Nun hat sich einer meiner Brüder gemeldet und mir mitgeteilt das er einen Antrag auf Sozialhilfe für die Bestattungskosten gestellt hat. Muss ich auch einen Antrag stellen , bin ich dazu verpflichtet? Da ich der einzige bin der in Arbeit steht soweit mir bekannt ist. Wie ist es mit den Kosten ?

  12. Dieter

    Mein ältester Sohn ist Verstorben,sein Bruder Leitete die Beerdigung ein,verzichtete aufs Erbteil,
    Räumte seine Wohnung aus und will die Kosten an Andere Weitergeben.Ist das so richtig ,
    Oder Grenzt das schon an Betrug???

  13. Susanne

    Mein Schwiegersohn ist am 25 Juli dieses Jahr gestorben Alkoholiker und hat seit 6 Jahren keine Steuern bezahlt ,so wie noch viele andere Schulden ,meine Tochter und seine Mutter hat Erbausschlag gemacht,Tochter arbeitet und hat dre Tausend Fr im Monat er hatte immer auch von ihr keine Steuern bezahlt.sie hatten nicht einmal das Existenzminimum,und jetzt verlangt das Steueramt das meine Tochter jeden Monat 2000 Fr Steuern zahlen muss,so kommt meine Tochter wieder erneut auch wieder in die Schulden wie kann ich ihr helfen ich mache mir sehr grosse Sorgen,

  14. Jens W

    Hallo, mein Vater deutscher Staatsbürger mit wohnhaft in Österreich ist am 9.10.2020 verstorben. Laut Aussage seiner Ehepartnerin (nicht unsere leibliche Mutter) gibt es nichts zu erben. Obwohl wir seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr hatten, sollen wir die Bestattungskosten übernehmen. Das möchten wir nicht und da es laut Aussage der Ehefrau nichts zu erben gibt, müssen wir trotzdem das nicht vorhandene erbe ausschlagen? Danke Jens W

  15. Bernd

    Was ist , wenn der Erbe nicht nur die Erbschaft mangels Masse ausschlägt, sondern offene Forderungen gegenűber dem Verstorbenen hat mit den er aufrechnen könnte ? Wie verhält es sich dabei mit der sog. Nachlass Insolvenz? Wann kommt diese zu tragen ? Sind dadurch auch die Erven geschűtzt? Danke fűr sachdienliche Hinweise !!

  16. R Simon

    Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Wir werden das Erbe ausschlagen, sind aber bereit die Beerdigungskosten zu tragen. Meine Mutter hatte eine Sterbeversicherung abgeschlossen, die rund 1/3 der Kosten decken würde. Kann diese Summe für die Beerdigung genutzt werden, oder gehört sie zur Erbmasse, oder gibt es bei der Erbmasse Prioritäten wie die Deckung der Beerdigungskosten? Sind diese Mittel generell Zweckgebunden?

  17. Sarah H

    Hallo, ich habe wohl einen recht komplizierten Fall, der hier nicht ganz abgedeckt ist.
    Meine Mutter ist vor kurzem verstorben, ich habe das Erbe fristgerecht ausgeschlagen. Bevor ihr Ehepartner die Beerdigungskosten übernommen hat, ist dieser ebenfalls verstorben, das Bestattungsinstitut fordert nun 2.314 Euro, trotz ausgeschlagenem Erbe. die nächstenlebenden Verwandten von meiner Mutter sind: ich, die Tochter; ihre Schwester; ihr Exmann aus erster Ehe. Ausserdem ist mein Wohnort im Ausland. Gibt es eine Möglichkeit diese Kosten zu umgehen?

  18. Susanne B.

    Hallo, unsere Mutter ist vor Kurzen verstorben. Da das Erbe überschuldet ist, haben wir beim Nachlassgericht das Erbe verweigert. Nun haben wir von der Sterbeversicherung erfahren, dass der Bezugsberechtigte der Versicherung ihr ehemaliger Lebensgefährte bzw. dessen Erben sind. Daher sind nun die Beerdigungskosten nicht gedeckt. Müssen wir diese nun übernehmen oder was können wie tun? Die Versicherungssumme wurde bisher noch nicht ausbezahlt. Vielen Dank im Voraus

  19. N Alberts

    Gut zu wissen, dass die Beerdigungskosten als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein fallen. Demnach müssen sie von den Erben getragen werden. Wenn ich also das Erbe ausschlagen würde, dann würde die Bestattung aus dem Erbe bezahlt werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

  20. Joachim H

    Danke, dass Sie erklärt haben, wer für die Beerdigungskosten aufkommen soll. Meine Familie muss mit der Planung für die Beerdigung meines Onkels beginnen. Wir werden ein Bestattungsinstitut finden, das uns bei der Planung helfen kann.

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