Nach deutschem Erbrecht kann ein Vermächtnis nur durch ausdrückliche schriftliche Bestimmung in einer letztwilligen Verfügung ausgesetzt werden. Während also für den Fall des Fehlens von Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge Erben bestimmen kann, handelt es sich bei einem Vermächtnis nicht um einen gesetzlichen Anspruch.
Ein großes Problem, das sich für Laien hinsichtlich Vermächtnissen ergibt, ist der alltagssprachliche Gebrauch des Wortes. Der Verwirrung wird vor allem durch Fragen nach dem Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Testament Ausdruck verliehen. Hierin äußert sich, dass der Begriff „Vermächtnis“ selbst zu Missverständnissen führt.
Aber: Testament und Vermächtnis sind zwei grundlegend unterschiedliche Sachen. Während das Testament eine Form der letztwilligen Verfügung von Todes wegen beschreibt, handelt es sich bei einem Vermächtnis um eine Form, Vermögen im Erbfall zu verteilen. Dieser Differenzierung wollen wir uns im Folgenden genauer widmen.
Inhalt
FAQ: Im Testament ein Vermächtnis bestimmen
Bei einem Vermächtnis bestimmt der Erblasser das ein bestimmter Gegenstand an eine andere Person übergeben werden soll. Diese Person ist allerdings kein Erbe und kann somit keinen Erbschein beantragen.
Wie Sie in Ihrem Testament einen Vermächtnisnehmer einsetzen, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Testament und Vermächtnis: Ungleiches kann nicht verglichen werden!
Ein Unterschied zwischen einem Testament und einem Vermächtnis lässt sich unmöglich aufzeigen, da es sich um zwei grundlegend voneinander zu trennende erbrechtliche Ebenen handelt. In einem Testament – oder auch in einem Erbvertrag – legt der Erblasser fest, wer im Falle seines Todes welchen Anteil am Nachlass haben soll. Hierbei kann zwischen Erbe und Vermächtnis unterschieden werden.
Wird einer Person ein Erbrecht zugesprochen, so kann diese in aller Regel einen festen Anteil des Nachlasses für sich beanspruchen. Der Nachlassanteil geht entsprechend der Erbquote in das Eigentum des Erben über.
Ein Vermächtnis hingegen bezieht sich zumeist nur auf einzelne Nachlassgegenstände, die einer bestimmten Person zugesprochen werden. Der so entstehende Anspruch eines Vermächtnisnehmers bezieht sich aber nicht auf den Nachlass selbst, begründet also kein generelles Erbrecht. Vielmehr handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber den Erben des Verstorbenen.
Der Vermächtnisnehmer muss den vermachten Gegenstand gegenüber den Erben einfordern, in deren Eigentum das Vermachte zunächst übergegangen ist.
Wie können Sie in einem Testament ein Vermächtnis bestimmen?
Nachdem nun geklärt ist, inwiefern Vermächtnis und Testament miteinander verkettet sind, wollen wir uns der Formulierung etwaiger Festlegungen widmen. Gerade bei dem Begriff „Vermächtnis“ wird in einer letztwilligen Verfügung nicht immer ganz deutlich, ob der Erblasser an dieser Stelle nun einen Erben bestimmen wollte oder aber lediglich einen Vermächtnisnehmer – etwa für das neue Cabriolet.
Auch hierbei verdanken sich zahlreiche Verwirrungen der alltagssprachlichen Verwendung: Erbe und Vermächtnis werden umgangssprachlich zumeist synonym verwandt. Meist obliegt es dann den Gerichten zu entscheiden, ob der Erblasser an dieser oder jener Stelle nun einen Erben oder aber einen Vermächtnisnehmer bestimmte, sollte eine eindeutige Festlegung nicht möglich sein.
Ein paar Beispiele, um das Problem bei der Bewertung von einem Testament bezüglich Vermächtnis und Erbe nachzuzeichnen: In seiner letztwilligen Verfügung legt Ferdinand Fuchs fest, dass er seinem besten Freund Carlo Cash seinen gesamten Besitz „vermacht“. Das würde zunächst auf ein Vermächtnis hinweisen. Enterbt er aber gleichsam seine Ehefrau sowie seine beiden Töchter, so kann das Gericht davon ausgehen, dass Ferdinand Carlo als Alleinerben einsetzen wollte.
Ehefrau und Töchter könnten gegenüber Carlo den Ihnen zustehenden Pflichtteil einfordern, werden jedoch nicht als Erben anzusehen sein.
Angenommen nun, Ferdinand „vererbt“ Carlo in seinem Testament die geliebte Datsche am Plötzensee: Es handelt sich dabei nur um einen geringen Bruchteil der Erbmasse und einen bestimmten Nachlassgegenstand. Sind auch Ehefrau und Töchter als Erben bestimmt, so kann das Gericht mitunter vermuten, dass es sich hierbei um ein Vermächtnis handelt und nicht um die Zuweisung eines Erbanspruchs.
Was ist, wenn Sie ein Vermächtnis im Testament festlegen wollen, zu beachten?
Sie wollen in Ihrem Testament ein Vermächtnis bestimmen? Ein Muster wäre die Lösung. Doch grundsätzlich ist bei der Formulierung eines solchen Vorganges Gestaltungsfreiheit gewährt und auch der Einzelfall ist stets von Bedeutung. Sie können sich allerdings an unseren Musterformulierungen orientieren, die auf die einzelnen unterschiedlichen Vermächtnisformen ausgerichtet sind.
Beachten Sie vor allem auch, dass Sie nicht nur den Vermächtnisnehmer, sondern auch die Fälligkeit des Vermächtnisses bestimmen sollten. Versäumen Sie dies, kann im Zweifel der Erbe selbst bestimmen, wann er das im Testament festgelegte Vermächtnis an den Begünstigten aushändigt.
Zum Testament moechte Ich sagen, dass jeder Laie gut beraten ist zum Notar zu gehen. Keine Scheu der Kosten, denn bei einem privatrechtlichen Testament ist ein Erbschein fällig. Gehüpft wie gehechtelt!
Der Notar ist in der Lage die Zuordnungen eines Testamentes zu bestimmen. Ist nur ein Kind vorhanden, kein Testament, weil hier die gesetzliche Erbfolge zieht. Erblasser und Kind je 50 zu 50.Der Eine kann nichts ohne den Anderen machen.
Mir war gar nicht klar, dass ein Testament und das Vermächtnis zwei grundlegend unterschiedliche Sachen sind. Das hat mir erst der Notar mitgeteilt, als ich bei ihm war. Ich habe nach der Geburt meines Kindes nämlich direkt mein Testament aufgesetzt.
Gut zu wissen, dass ein Vermächtnis nach deutschem Erbrecht nur durch ausdrückliche schriftliche Bestimmung in einer letztwilligen Verfügung ausgesetzt werden kann. Unser Rechtsanwalt für Scheidungsrecht hat mir geraten im Todesfall alle erdenklichen Unterlagen zu prüfen. Denn nur der letzte Wille ist gültig.
Kann die EInforderung eines Vermächtnisses auch über einen Anwalt aufgesetzt und an den Erben zugestellt werden?
Muss der Vermächtnisnehmer hier zusätzlich unterschreiben, damit dies dann rechtsgültig ist?
Bisher habe ich noch keine Testament erlassen. Vielleicht liegt das auch dran dass ich erst 33 bin und es wirklich noch nicht infrage kommen dürfte. Nichts desto trotz solle man im Fall der Fälle vorbereitet sein.
Vielen Dank für diese Aufklärung über den Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Testament. Ein Vermächtnis bezieht sich zumeist nur auf einzelne Nachlassgegenstände, die einer bestimmten Person zugesprochen werden. Mein Großvater dagegen hat ein Testament gemacht.