Die wichtigsten im Erbrecht geltenden Fristen finden Sie hier übersichtlich zusammengestellt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt zahlreiche Vorgaben bezüglich zivilrechtlicher Vorgänge. Besonders wichtig ist dabei in jedem Bereich die jeweils geltende Frist. Diese zeigt auf, wie lange Betroffene die Möglichkeiten haben, Ansprüche geltend zu machen und Anträge zu stellen.
Auch im Erbrecht sind wichtige Fristen gesetzt, die vielen Erben zunächst nicht bekannt sind.
Doch das Versäumnis einer Frist kann mitunter gravierende Folgen haben. Aus diesem Grund wollen wir für Sie im Folgenden die wichtigsten Fristen im Erbrecht aufführen und erläutern.
Inhalt
Überblick zu den wichtigsten im Erbrecht geltenden Fristen
In der folgenden Tabelle finden Sie die bedeutsamsten Fristen, die für die Nachlass- und Vermächtnisempfänger bei Eintreten des Erbfalles von Bedeutung sind. Versäumen Sie diese im Erbrecht vorgegebenen Fristen, tritt die Verjährung der Ansprüche nach Ablauf ein. Forderungen können also nicht mehr wirksam gestellt werden.
Paragraph | Vorgang | Frist |
---|---|---|
32 Personenstandsgesetz | Todesfallanzeige beim Standesamt | ein Werktag ab Versterben des Erblassers |
1944 BGB | Frist für die Ausschlagung | sechs Wochen ab Kenntnis der angefallenen Erbschaft (in der Regel der Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers) |
... wenn der Erblasser dauerhaft oder zeitweilig im Ausland war | sechs Monate ab Kenntnis der Erbschaft | |
1954 BGB | Anfechtung von Erbschaftsannahme oder - Ausschlagung | sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes bzw. nach Ende einer möglicherweise bestehenden Zwangslage (bei Drohung) |
... wenn der Erblasser dauerhaft oder zeitweilig im Ausland war | sechs Monate ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes bzw. mit Beendigung einer Zwangslage (bei Drohung) | |
2340 BGB | Feststellung der Erbunwürdigkeit | ein Jahr ab Kenntnis der Gründe, die zur Erbunwürdigkeit eines Erben führen |
2082 BGB | Anfechtung eines Testaments | ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, spätestens jedoch 30 Jahre nach dem Erbfall |
2283 BGB | Anfechtung eines Erbvertrages durch den Erblasser | ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes bzw. nach Ende einer möglicherweise bestehenden Zwangslage (bei Drohung) |
2332 BGB | Pflichtteilsanspruch | drei Jahre ab Kenntnis der angefallenen Erbschaft, spätestens jedoch nach 30 Jahren |
2314 BGB | Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten | drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung |
2287 BGB | Anspruch auf Erbschaftsergänzung | drei Jahre ab Anfall der Erbschaft |
2325 BGB | Pflichtteilsergänzungsanspruch | zehn Jahre ab Eigentumsübertragung im Rahmen einer Schenkung |
2020 BGB | Nachlassherausgabe und Auskunft durch Erbschaftsbesitzer | 30 Jahre |
1980 BGB | Nachlassinsolvenz | unverzüglich ab Kenntnis der Überschuldung bzw. Zahlunsunfähigkeit |
564 BGB | Frist für die außerordentliche Kündigung von Erbe und Vermieter | ein Monat ab Kenntnis des Sterbefalls |
2034 BGB | Vorkaufsrecht der Miterben | zwei Monate ab Mitteilung über Vertragsinhalte |
2174 BGB | Anspruch aus einem Vermächtnis | drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis des Anspruchs |
30 ErbStG | Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt | drei Monate ab Kenntnis der angefallen Erbschaft |
21 ErbStG | Abgabe einer Steuererklärung in Erbsachen | mindestens ein Monat (wird vom Finanzamt gesetzt) |
Erläuterung zu besonderen im Erbrecht gesetzten Fristen
Einige der in der obigen Übersicht aufgeführten Fristen sind von besonderer Bedeutung für die Nachlassempfänger.
Das kann besonders dann problematisch werden, wenn der Nachlass überschuldet ist, da die Erbenhaftung bestimmt, dass die Nachlassempfänger über den Nachlass hinaus mit Eigenvermögen für die Schulden des Erblassers haften können.
Bei Schenkung gilt die 10-Jahresfrist im Erbrecht
Laut Erbrecht sind die Fristen bei einer Schenkung vor allem beim Pflichtteil von Bedeutung.
Zudem bestimmt das Erbrecht bei Schenkung Fristen von regelmäßig zehn Jahren. Diese sind besonders bei Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen. Weil Erblasser ggf. dazu neigen, den Pflichtteil ungeliebter Erben zu schmälern und den Nachlass insgesamt durch Schenkungen an Dritte zu verringern, ist die 10-Jahresfrist installiert worden.
Diese bestimmt, dass alle Schenkungen des Erblassers an Dritte in die Ermittlung des Pflichtteilsanspruches einbezogen werden, sofern diese nicht länger als zehn Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden. Ausschlaggebend ist dabei jedoch die Eigentumsübertragung der verschenkten Vermögenswerte (z. B. Datum der Grundbuchänderung).
Im Erbrecht festgesetzte Fristen bei einem Vermächtnis
Im Erbrecht sind beim Vermächtnis ebenfalls wichtige Fristen zu berücksichtigen.
Neben Erbschaften können Erblasser einzelnen Begünstigten auch Vermächtnisse hinterlassen. Bei einem Vermächtnis im engeren Sinne handelt es sich um die Übertragung eines bestimmten Nachlassgegenstandes an eine Person. Der Vermächtnisnehmer tritt dabei jedoch nicht automatisch als Erbe ein – auch wenn er zugleich Erbe sein kann. Stattdessen handelt es sich um ein schuldrechtliches Verhältnis gegenüber den Erben.
Der Vermächtnisnehmer muss den Anspruch auf das ihm zugedachte Vermachte gegenüber den rechtmäßigen Erben geltend machen. Hierzu hat der Bedachte insgesamt drei Jahre Zeit. Fristbeginn ist jedoch nicht automatisch der Erbfall, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Berechtigte von dem Vermächtnis Kenntnis erlangte – oder zumindest hätte ohne grob fahrlässiges Handeln erlangen müssen.
Danke für den Überblick zu den Fristen beim Erben. Meine Nachbarin ist alleinige Erbin von ihrem Vater, der vor Kurzem verstorben ist. Gut, dass im BGB sowas gesetzlich geregelt ist, denn ihr Vater kein Testament oder dergleichen.
Hallo,
ich bin Erbe eines Nachlasses meiner 2011 verstorbenen Patentante. Im öffentlichen Testament ist ein Vermächtnis in Form eines kleinen Sparbuches ausgesetzt. Nachdem ich endlich (auf eigene Kosten) die Adresse der Vermächtnisnehmerin herausbekommen habe, und sie schriftlich über dieses Vermächtnis informiert habe, jedoch bis heute keine jedwede Antwort erhalten habe, frage ich mich, was mit diesem Sparbuch, das sich in meinem Besitz befindet, geschehen soll?!
Viele Grüße
Gut zu wissen, dass wenn ich diese im Erbrecht vorgegebenen Fristen versäume, die Verjährung der Ansprüche nach Ablauf eintritt. Gewissermaßen gibt es für das Erbvertrag erstellen ja auch eine Frist. Nämlich muss dieser vor dem Tod des Erblassers erstellt werden.
Danke für diese Übersicht über die Fristen im Erbrecht. Ich würde gerne eine Erbschaftsannahme anfechten. Dazu werde mich innerhalb von sechs Wochen an einen Rechtsanwalt von einer Anwaltskanzlei für Erbrecht wenden. Ich hätte nicht gedacht, dass die Frist hier so kurz ist.
Gut zu wissen, dass in jedem Bereich die jeweils geltende Frist wichtig ist. Interessant, dass diese aufzeigt, wie lange Betroffene die Möglichkeiten haben, Ansprüche geltend zu machen und Anträge zu stellen. Ich werde mich wegen der Fristen nochmal an eine Kanzlei für Erbrecht wenden.