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FAQ: Verstoß gegen die Unterlassungserklärung
Werden die Vereinbarungen der Unterlassungserklärung missachtet, wird die Vertragsstrafe fällig.
Die Höhe der Vertragsstrafe ergibt sich entweder aus der Erklärung oder wird von einem Gericht bestimmt. Summen in vier- oder fünfstelliger Höhe sind dabei keine Seltenheit.
Ja, grundsätzlich kann auch eine weitere Abmahnung samt Unterlassungserklärung die Folge sein.
Mittels Unterlassungserklärung eigene Rechte schützen
Sowohl im Urheberrecht als auch beim gewerblichen Rechtsschutz – welcher unter anderem das Patent- sowie Markenrecht beinhaltet – können Geschädigte bei einer Rechtsverletzung ihre Ansprüche mithilfe einer Abmahnung geltend machen.
Diese beinhaltet in der Regel eine sogenannte Unterlassungserklärung, welche gewährleisten soll, dass es in Zukunft zu keinen weiteren Rechtsverstößen kommt. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen lebenslang gültigen Vertrag.
Doch womit müssen Sie rechnen, wenn es zu einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt? Drohen Sanktionen nur bei schuldhaftem Verhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Wann liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor?
Durch eine Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass eine bestimmte, explizit benannte Rechtsverletzung unterbunden wird. Ziel ist also die Reduzierung der Wiederholungsgefahr. Dies soll insbesondere die Vertragsstrafe in nicht unerheblicher Höhe gewährleisten.
Aus diesem Grund ist es ratsam, sich an die Vereinbarung der abgegebenen Verfügung zu halten, denn ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kann teuer werden. Welches Verhalten einen Verstoß darstellt und ob dieses nur bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung zur Vertragsstrafe führt, ist in der Unterlassungserklärung festgelegt.
Daher ist es sinnvoll, vor der Unterzeichnung einer solchen Erklärung einen Anwalt zu konsultieren, welcher die Formulierungen mit Blick auf einen möglichen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung modifiziert. Eine Option wäre zum Beispiel die Beschränkung auf schuldhaftes Handeln. Kommt es dann weder aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu einer Rechtsverletzung, muss der Abgemahnte dafür nicht haften.
Welche Folgen hat eine Verstoß gegen die Unterlassungserklärung?
Haben Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnet, sind Sie auch dazu verpflichtet, den Bedingungen des Vertrages Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung wird die Vertragsstrafe fällig. Nicht selten liegt diese im Bereich von 1.500,00 bis 15.000,00 Euro.
Darüber hinaus kann der Geschädigte den erneuten Rechtsverstoß ebenfalls abmahnen. Mit einer solchen zweiten Abmahnung geht auch ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz einher. Zudem beinhaltet diese gleichzeitig eine weitere Unterlassungserklärung.
Da allerdings die bisherige Vertragsstrafe nicht ausgereicht hat, um einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung zu verhindern, erhöht sich die Summe bei der zweiten Abmahnung in der Regel deutlich.
Fazit zum Verstoß gegen die Unterlassungserklärung
Haben Sie infolge einer Rechtsverletzung eine Abmahnung erhalten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, sollten Sie die darin vereinbarten Vertragsbedingungen befolgen. Kommen Sie diesen nicht nach, wird die Vertragsstrafe fällig und eine erneute Abmahnung kann die Folge sein. Mithilfe einer Modifikation können die Risiken bzw. die Folgen von einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung reduzieren werden.