Verstoß gegen die Unterlassungserklärung: Was können die Folgen sein?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Verstoß gegen die Unterlassungserklärung

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung?

Werden die Vereinbarungen der Unterlassungserklärung missachtet, wird die Vertragsstrafe fällig.

Wie hoch fällt die Vertragsstrafe aus?

Die Höhe der Vertragsstrafe ergibt sich entweder aus der Erklärung oder wird von einem Gericht bestimmt. Summen in vier- oder fünfstelliger Höhe sind dabei keine Seltenheit.

Drohen neben der Vertragsstrafe weitere Konsequenzen?

Ja, grundsätzlich kann auch eine weitere Abmahnung samt Unterlassungserklärung die Folge sein.

Mittels Unterlassungserklärung eigene Rechte schützen

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Sowohl im Urheberrecht als auch beim gewerblichen Rechtsschutz – welcher unter anderem das Patent- sowie Markenrecht beinhaltet – können Geschädigte bei einer Rechtsverletzung ihre Ansprüche mithilfe einer Abmahnung geltend machen.

Diese beinhaltet in der Regel eine sogenannte Unter­lassungserklärung, welche gewährleisten soll, dass es in Zukunft zu keinen weiteren Rechtsverstößen kommt. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen lebenslang gültigen Vertrag.

Doch womit müssen Sie rechnen, wenn es zu einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt? Drohen Sanktionen nur bei schuldhaftem Verhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Wann liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor?

Durch eine Modifikation können die Risiken von einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung reduziert werden.
Durch eine Modifikation können die Risiken von einem Verstoß gegen die Unterlassungs­erklärung reduziert werden.

Durch eine Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass eine bestimmte, explizit benannte Rechtsverletzung unterbunden wird. Ziel ist also die Reduzierung der Wiederholungsgefahr. Dies soll insbesondere die Vertragsstrafe in nicht unerheblicher Höhe gewährleisten.

Aus diesem Grund ist es ratsam, sich an die Vereinbarung der abgegebenen Verfügung zu halten, denn ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kann teuer werden. Welches Verhalten einen Verstoß darstellt und ob dieses nur bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung zur Vertragsstrafe führt, ist in der Unterlassungserklärung festgelegt.

Daher ist es sinnvoll, vor der Unterzeichnung einer solchen Erklärung einen Anwalt zu konsultieren, welcher die Formulierungen mit Blick auf einen möglichen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung modifiziert. Eine Option wäre zum Beispiel die Beschränkung auf schuldhaftes Handeln. Kommt es dann weder aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu einer Rechtsverletzung, muss der Abgemahnte dafür nicht haften.

Welche Folgen hat eine Verstoß gegen die Unterlassungserklärung?

Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung wird die Vertragsstrafe fällig.
Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungs­erklärung wird die Vertragsstrafe fällig.

Haben Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnet, sind Sie auch dazu verpflichtet, den Bedingungen des Vertrages Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen die Unter­lassungserklärung wird die Vertragsstrafe fällig. Nicht selten liegt diese im Bereich von 1.500,00 bis 15.000,00 Euro.

Darüber hinaus kann der Geschädigte den erneuten Rechtsverstoß ebenfalls abmahnen. Mit einer solchen zweiten Abmahnung geht auch ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz einher. Zudem beinhaltet diese gleichzeitig eine weitere Unterlassungserklärung.

Da allerdings die bisherige Vertragsstrafe nicht ausgereicht hat, um einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung zu verhindern, erhöht sich die Summe bei der zweiten Abmahnung in der Regel deutlich.

Bei der Vertragsstrafe handelt es sich um eine verhältnismäßig hohe Geldsumme. Die abschreckende Wirkung soll eigentlich dazu beitragen, dass es nicht zu einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt.

Fazit zum Verstoß gegen die Unterlassungserklärung

Haben Sie infolge einer Rechtsverletzung eine Abmahnung erhalten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, sollten Sie die darin vereinbarten Vertragsbedingungen befolgen. Kommen Sie diesen nicht nach, wird die Vertragsstrafe fällig und eine erneute Abmahnung kann die Folge sein. Mithilfe einer Modifikation können die Risiken bzw. die Folgen von einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung reduzieren werden.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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