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FAQ: Bundestagswahl
Auf dem Wahlzettel zur Bundestagswahl können Sie sowohl eine Erst- als auch eine Zweitstimme abgeben und somit einen bestimmten Kandidaten sowie eine Partei unterstützen. Weitere Informationen darüber, wie das Wahlsystem den Bundestag bzw. dessen Zusammensetzung beeinflusst, finden Sie hier.
Laut Gesetz findet die Bundestagswahl üblicherweise alle 4 Jahre statt. Kommt es allerdings zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages, kann dies zur Verkürzung der Wahlperiode führen.
Bei der Bundestagswahl dürfen nur Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Gemäß Wahlrecht handelt es sich dabei um jeden deutschen Staatsbürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Bundestagswahl sowie die Bildung des Bundestages sind im Bundeswahlgesetz (BWahlG) gefasst.
Das deutsche Parlament mitgestalten
Als Bundestag wird das Parlament der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, welches sich im Berliner Reichstag zusammenfindet. Die Abgeordneten des Bundestages beraten über Gesetze und verabschieden diese. Darüber hinaus wählen sie den Bundeskanzler und kontrollieren die Arbeit der Bundesregierung. Wer dabei Mitglied des Parlaments wird, entscheiden das Volk regelmäßig im Zuge der Bundestagswahl.
Doch wie wird der Bundestag genau gewählt? Wer ist dazu berechtigt, seine Stimme abzugeben? Wie setzen sich die Abgeordneten im Bundestag zusammen? Warum gibt es bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme? Welche ist davon ist wichtiger? Und wie kommt es eigentlich zu den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wahlsystem der Bundestagswahl: Wie werden die Sitze verteilt?
Der Bundestag setzt sich gemäß § 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG) aus mindestens 598 Abgeordneten zusammen. Diese Plätze werden durch das Volk mithilfe einer freien und geheimen Wahl besetzt. Dabei ist die Bundestagswahl laut Definition eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl. Das bedeutet, dass sich das Wahlsystem aus zwei Teilen zusammensetzt. Aus diesem Grund kann jeder Wähler bei der Bundestagswahl mit dem Wahlzettel zwei voneinander unabhängige Stimmen abgeben. Diese werden als Erst- und Zweitstimme bezeichnet.
Die Erststimme der Bundestagswahl ermöglicht die Direktwahl eines Abgeordneten im jeweiligen Wahlkreis und soll sicherstellen, dass jede Region der Bundesrepublik politisch vertreten ist. Aktuell gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise, in denen jeweils etwa 250.000 Einwohner leben. Die Parteien stellen für jeden Landkreis einen Kandidaten auf, wobei der Politiker mit dem meisten Stimmen ins Parlament einzieht. Durch die Direktmandate werden im Bundestag also 299 Sitze vergeben.
Über die Zweitstimme der Bundestagswahl wird die andere Hälfte des Parlaments zusammengestellt. Die Zweitstimme wird dabei eigentlich als wichtiger angesehen, denn diese bestimmt das Mehrheitsverhältnis im Parlament – also wie viele Sitze die einzelnen Parteien erhalten. Werden diese nicht vollständig durch Direktmandate besetzt, kommen die Kandidaten der Landesliste ins Spiel und rücken gemäß der Auflistung nach.
Übrigens! Die Zweitstimmen der Bundestagswahl werden für Parteien nur berücksichtigt, wenn diese bundesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten oder mindestens drei Wahlkreise direkt gewonnen haben. Ansonsten verfallen diese.
Grundsätzlich können Sie bei der Bundestagswahl Ihre Stimmen für unterschiedlichen Parteien abgeben. Dies führt unter Umständen dazu, dass Parteien mehr Direktmandate gewinnen, als ihnen Plätze gemäß der Zweitstimme zustehen. Als direkt gewählte Volksvertreter ziehen diese trotzdem in das Parlament ein. Es entstehen sogenannte Überhangmandate und der Bundestag wächst auf mehr als 598 Abgeordnete an.
Um zu verhindern, dass Parteien mit vielen Direktmandaten von den Überhangmandaten profitieren, wird nach der Bundestagswahl die Sitzverteilung entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen mithilfe sogenannter Ausgleichsmandate angepasst. Der Bundestag wächst also noch weiter.
Wie das Wahlsystem der Bundestagswahl funktioniert veranschaulicht ergänzend das nachfolgende Video:
Wann und wo darf ich wählen?
Die Wahlen für den Bundestag finden gemäß Art. 39 Grundgesetz (GG) in der Regel alle vier Jahre statt. Wird der Bundestag allerdings vorzeitig aufgelöst, zum Beispiel weil die Mehrheit der Abgeordneten dem amtierenden Bundeskanzler das Vertrauen verweigert, sind auch früher Neuwahlen möglich. Diese müssen dann innerhalb vom 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kam es bislang dreimal zu vorgezogenen Neuwahlen: 1972, 1983 und 2005.
Liegt hingegen ein sogenannter Verteidigungsfall vor – wird die Bundesrepublik mit Waffengewalt angegriffen – besteht zudem die Möglichkeit, die Wahlperiode gemäß Art. 115h GG zu verlängern. Dies soll in solch schwierigen Zeiten zumindest innerpolitisch für mehr Stabilität sorgen.
Den konkreten Wahltag bestimmt der Bundespräsident, wobei es sich gemäß § 16 BWahlG um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handeln muss. Dies soll unter anderem sicherstellen, dass möglichst viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.
Wahlberechtigte Personen haben dabei grundsätzlich drei Möglichkeiten, um ihre Stimme abzugeben. Üblicherweise wird dafür am Wahltag das jeweils zuständige Wahllokal aufgesucht, um dort in der Wahlkabine die Kreuze zu setzen. Wer am Wahltag verhindert ist oder den Gang ins Wahllokal nicht auf sich nehmen möchte, kann im Vorfeld auch per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Dabei gilt es unbedingt auf den Einsendeschluss zu achten. Nicht zuletzt ist im Voraus vielerorts auch die Stimmabgabe beim Bürgeramt möglich.
Wer ist bei der Wahl des Bundestages wahlberechtigt?
In Deutschland besteht ein Recht auf freie Wahlen, eine Wahlpflicht existiert hingegen nicht. Gleichzeitig sind aber auch nicht alle Menschen in Deutschland dazu berechtigt, bei der Bundestagswahl einen Stimmzettel abzugeben. Denn hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So heißt es zum Wahlrecht bei der Bundestagswahl unter § 12 Abs. 1 BWahlG wie folgt:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Eine Aberkennung des Wahlrechts ist nur durch den Richterspruch eines deutschen Gerichts und für einen Zeitraum zwischen zwei und fünf Jahren möglich. Der Gesetzgeber sieht diese Option gemäß Strafgesetzbuch (StGB) und Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) in Verbindung mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe unter anderem bei folgenden Tatbeständen vor:
- Bestechung von Abgeordneten
- Landesverrat
- Offenbarung von Staatsgeheimnissen
- Wahlbehinderung
- Fälschung von Wahlunterlagen
Übrigens! SPD und Grüne setzen sich aktuell für eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Junge Menschen sollen dadurch früher in die demokratischen Prozesse eingebunden werden und die Chance erhalten, ihre eigene Zukunft mitzubestimmen.
Bundestagswahl: Ablauf nach der Stimmabgabe
Um 18 Uhr schließen am Wahltag die Wahllokale und nur wenige Minuten später präsentieren die Medien für die Bundestagswahl die ersten Ergebnisse. Hierbei handelt es sich um Prognosen, die auf Wählerbefragungen beruhen. Die ersten Hochrechnungen kommen dann etwas später und basieren auf den amtlichen Auszählungen aus zufälligen Stimmbezirken. Je mehr Wahlzettel ausgezählt werden, desto exakter werden die Hochrechnungen.
Ein vorläufiges amtliches Ergebnis veröffentlicht der Bundeswahlleiter üblicherweise am frühen Montagmorgen. Bis zur Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses der Bundestagswahl können dann noch weitere Wochen vergehen.
Die Partei mit den meisten Zweitstimmen gilt als Wahlsieger und strebt traditionell die Regierungsbildung an. Um eine handlungsfähige Mehrheit im Parlament zu erhalten, müssen sich in der Regel allerdings mehrere Parteien zu einer Koalition zusammenschließen. Im Zuge von sogenannten Sondierungsgesprächen prüfen die Parteien, ob es Grundlagen für eine gemeinsame Regierungsarbeit gibt. Ist dies der Fall, starten die offiziellen Koalitionsverhandlungen. Ziel ist es dabei, aus dem jeweiligen Parteiprogrammen und somit durchaus unterschiedlichen Standpunkten eine gemeinsame Koalitionsvereinbarung zu formen.
Hierbei kann es zu zähen Verhandlungen kommen, schließlich möchte niemand zu große Zugeständnisse machen oder von Werten abweichen, für die die Bürger eine Partei gewählt haben. Zudem beginnt ein Ringen um die Posten des Bundeskanzlers sowie der Minister. Konnten sich die Parteien auf Eckpunkte einigen, werden diese in einem Koalitionsvertrag festgehalten.
Ist die Stimmenmehrheit im Parlament durch eine Koalition gesichert, wählen die Fraktionen den Bundeskanzler. Anschließend wird dieser ebenso wie die Bundesminister vom Bundespräsidenten vereidigt. Dieser Akt findet meist fünf bis sechs Wochen nach der Bundestagswahl statt.
Eine konkrete Frist für die Bildung einer neuen Regierung nach der Bundestagswahl schreibt das Grundgesetz aber nicht vor. Damit das Land allerdings weiterhin handlungsfähig ist, bleibt die alte Bundesregierung solange geschäftsführend im Amt. Laut Art. 39 GG muss allerdings der Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen.