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FAQ: Wahlzettel richtig ausfüllen
Ein leerer Wahlzettel wird zum Ausfüllen an alle Wahlberechtigten ausgegeben, damit diese ihre Stimme abgeben können. Ob dabei ein Kreuz gesetzt oder das entsprechende Feld ausgemalt wird, ist grundsätzlich unerheblich, solange der Wählerwille erkennbar ist. Allerdings sollten Sie sich vorher gut überlegen, wie Sie den Stimmzettel ausfüllen, denn unerlaubte Zusätze können zur Ungültigkeit führen. Wann dies der Fall ist, lesen Sie hier.
So manch ein Wähler befürchtet, dass sich eine Stimmabgabe mit einem Bleistift im Nachhinein noch manipulieren lässt und wollen daher ihren Wahlzettel lieber mit einem Kugelschreiber ausfüllen. Laut Bundeswahlordnung sind grundsätzlich die verschiedensten Schreibstifte und eben auch ein Bleistift zulässig. Wer trotzdem auf Nummer sicher gehen will, nutzt bei der Briefwahl einen Kugelschreiber oder nimmt diesen mit ins Wahllokal.
Wähler, die versehentlich ihren Stimmzettel nicht richtig ausfüllen, können gemäß Wahlrecht einen weiteren Wahlzettel erhalten. Um eine mögliche Manipulation zu vermeiden, muss der alte allerdings vorher im Beisein des Wahlvorstandes im Wahllokal zerrissen werden.
Wissenswertes zum Wahlzettel: Wie das Ausfüllen gelingt!
Landet eine Karte zur Wahlbenachrichtigung im Briefkasten der berechtigten Bürger, steht üblicherweise in den nächsten vier bis sechs Wochen eine Stimmabgabe an. Um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, müssen die Bürger entweder die Briefwahl beantragen und den Wahlzettel zu Hause ausfüllen oder am Wahltag das zuständige Wahllokal aufsuchen. Damit eine Stimme aber auch tatsächlich gezählt wird, gilt es beim Kreuzchensetzen allerhand zu beachten.
Doch wie fülle ich den Wahlzettel richtig aus? Wie viele Stimmen haben die Wahlberechtigten? Welche Stifte dürfen zum Ausfüllen der Wahlzettel genutzt werden? Gibt es Vorgaben, wie die Markierung auf dem Stimmzettel aussehen muss? Und was ist zu unternehmen, wenn Sie aus Versehen den Wahlzettel nicht korrekt ausfüllen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was ist beim Ausfüllen der Stimmzettel zu beachten?
Immer wieder führen uns Meldungen in den Nachrichten vor Augen, dass freie und demokratische Wahlen ein Privileg sind. Um dies auch entsprechend zu würdigen, ist es sinnvoll, dass sich die Wahlberechtigten im Vorfeld darüber informieren, wie sie einen Wahlzettel richtig ausfüllen. Eine Anleitung dafür liegt zum Beispiel den Briefwahlunterlagen bei, kann aber auch online oder im Wahllokal eingesehen werden.
Die wichtigsten Informationen zur Stimmabgabe sind aber auch auf dem Wahlzettel vermerkt. Von großer Relevanz ist dabei die Anzahl der Stimmen, denn diese kann sich je nach Wahl unterscheiden. So gibt es bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme, bei der Europawahl wird nur ein Kreuz gesetzt und bei Kommunalwahlen sind drei Stimmen üblich.
Viele Wähler haben sich bereits im Vorfeld gründlich überlegt, zugunsten welcher Partei bzw. welches Kandidaten sie ihren Stimmzettel ausfüllen. Die Anleitung sowie die Hinweise auf dem Wahlzettel sollten Sie dennoch gründlich lesen. Denn wer versehentlich zu viele Kreuze setzt, macht diese Stimmabgabe ungültig.
Bei der Stimmabgabe ist es wichtig, dass der Wille der Wähler eindeutig erkennbar ist. Dafür müssen Sie nicht zwangsläufig ein Kreuz in den dafür vorgesehenen Kreis setzen. Zulässig sind unter anderem auch Haken, Punkte oder ähnliche Symbole. Grundsätzlich ist es auch möglich, die gewünschte Partei zu umkreisen oder alle anderen Kandidaten durchzustreichen.
Übrigens! Gemäß § 50 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) soll in jeder Wahlkabine ein Stift bereitliegen. Mit welchem Schreibgerät Sie den Wahlzettel ausfüllen, bleibt allerdings Ihnen überlassen. Infrage kommen unter anderem Bleistifte, Filzstifte, Füller oder Kugelschreiber, wobei diese nicht dokumentenecht sein müssen.
Amtlicher Wahlzettel: Beim Ausfüllen sollten Sie diese Fehler vermeiden
Bei der Abgabe ihrer Stimme genießen die Bürger also gestalterisch viele Freiheiten. Allerdings ist nicht alles erlaubt. Ungültig wird Ihre Stimme zum Beispiel, wenn der Wahlzettel beim Ausfüllen folgende Elemente enthält:
- Unterschrift des Wählers
- Persönliche Informationen
- Kommentare
- Erläuterungen zur Stimmabgabe
- Verfassungsfeindliche Symbole
Sie benötigen Hilfe, um den Wahlzettel richtig ausfüllen zu können? Laut Wahlrecht können sich Personen, die des Lesens unkundig sind oder über eine körperliche Beeinträchtigung verfügen, von einer Hilfsperson unterstützen lassen. Diese unterliegt dabei dem Wahlgeheimnis. Für blinde Wähler gibt es zudem spezielle Stimmzettelschablonen.
Ist es richtig, dass Wahlzettel ungültig sind, wenn das zu machende Kreuz den Rand der anzukrezenden geometrischen Figur ( Kreis oder Quadrat) überschreitet?
Wie faltet man den Wahlzettel korrekt? Er sollte sich ja nicht von anderen Zetteln unterscheiden. Man sollte auch nicht sehen können, was ausgefüllt wurde. Mir fehlt im Wahllokal die konkrete und verbindliche Vorgabe.
Guten Tag, ich lese immer wieder das
Wahl/Stimmzettel gelocht wären oder eine Ecke fehlt. Es können auch nur Behauptungen sein. Wie verhält es sich mit diesen Dingen,
wenn diese zutreffen würden. Danke
Grüße Heike
Hab auch gehört das bei den Wahlzetteln eine Ecke fehlt und somit die Wahl ungültig ist?
ja, ich habe solchen Stimmzettel mit fehlender rechter Ecke für die Europawahl erhalten.
was ist zu tun?
Ich bin schon eine ältere Dame, man geht ja nur einmal im Jahr höchstens zur Wahl. Ja und wenn man älter ist man schon oft unsicher und weiß nicht mehr genau wie der Wahlzettel ausgefüllt werden muss, gibt es nicth einen vorgedruckten Simmzettel wie man es richtig macht . Nur mit einen Hinweis was auszufüllen ist. ?
Wie wahrscheinlich wenn sie einfach einen Wahlzettel als Muster ausgefüllt beifügen.