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FAQ: Von Finanzcheck.de versendete Werbung
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dürfen Verbraucher zu Werbezwecken nur angeschrieben bzw. angerufen werden, wenn diese der Kontaktaufnahme im Vorfeld zugestimmt haben.
Nutzen Sie den kostenlosen Kreditvergleich von Finanzcheck.de, müssen Sie dabei Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben. Zudem erfragt das Unternehmen, ob Sie der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zustimmen. Bejahen Sie dies, erlauben Sie ebenfalls die Verwendung zu Werbezwecken. Ist die Werbung unerwünscht, können Sie das Einverständnis allerdings jederzeit widerrufen.
Die Vorgehensweise dafür erklären wir Ihnen hier.
Newsletter als Werbemaßnahme
Bei FFG Finanzcheck Finanzportale GmbH handelt es sich um ein Unternehmen aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen. Bekannt ist dieses für Verbraucher vor allem durch die Internetseite „Finanzcheck.de“, welche online den Vergleich von Ratenkrediten und anderen Finanzprodukten ermöglicht. Informationen zu aktuellen Konditionen und sonstigen Neuigkeiten können aber auch mithilfe eines Newsletters verbreitet werden.
Doch darf Finanzcheck.de solche Werbung an Verbraucher verschicken? Kann es sich dabei ggf. um unerlaubten Spam handeln? Ist es möglich, eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken zu unterbinden? Und wie lässt sich der Newsletter von Finanzcheck.de abbestellen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wann darf Werbung verschickt werden?
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schreibt vor, dass Werbeanrufe und der Versand von Newslettern nur erfolgen dürfen, wenn der Verbraucher diesen Marketingmethoden auch zugestimmt hat.
Nicht selten wird die Einwilligung unbewusst abgegeben, schließlich lesen die wenigstens Menschen bei einem unverbindlichen Kreditvergleich das Kleingedruckte wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzvereinbarung.
Stimmen Sie – wenn auch unabsichtlich – der Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken zu, handelt es sich bei den Newslettern von Finanzcheck.de juristisch gesehen nicht um Spam bzw. unerlaubte Werbung. Dieser Umstand bedeutet allerdings nicht, dass Sie nun auf Ewigkeit mit der von Finanzcheck.de versandten Werbung leben müssen. Denn grundsätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung für die Verwendung von E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu widerrufen.
Übrigens! Erfolgen Werbemaßnahmen tatsächlich ohne eine Einwilligung, kann dies unter Umständen ein Fall für die Bundesnetzagentur sein.
Wie melde ich mich vom Newsletter von Finanzcheck.de ab?
Sammeln sich täglich mehrere Dutzend Newsletter im Postfach an, besteht die Gefahr, dass wichtige Nachrichten untergehen und wir den Überblick verlieren. Daher ist es durchaus sinnvoll, regelmäßig zu überlegen, welche Werbemails noch relevant sind.
Wollen Sie beispielsweise künftig von Finanzcheck.de keine Werbung mehr erhalten, können Sie den Newsletter einfach mit wenigen Klicks abbestellen. Das Vorgehen erklären wir nachfolgend Schritt für Schritt:
- Öffnen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach einen Newsletter von Finanzcheck.de.
- Suchen Sie in diesem einen Hinweis zum Abbestellen des Newsletters. Üblicherweise befindet sich dieser am Ende der Mail.
- Klicken Sie auf diesen Link. Es öffnet sich nun ein neues Fenster, in denen die Abmeldung bestätigt wird.
Hallo war rum wird ,bei meinem konto der Finanz Ceck ohne meine zu zulassung von dem konto abgezogen.