E-Mail für Dich! – Marketing mit Newsletter

FAQ: E-Mail-Marketing

Was bedeutet „E-Mail-Marketing“?

Für diese Form des Online-Marketings wird die digitale Post verwendet. Handelt es sich um regelmäßige Mitteilungen, werden diese als Newsletter bezeichnet, wohingegen Mailings unregelmäßig versandt werden.

Können Anwälte E-Mails fürs Marketing nutzen?

Ja, beim Rechtsanwaltsmarketing ist zum Beispiel der Versand von Newslettern zu rechtlichen Neuerungen keine Seltenheit. Darüber hinaus können Sie Mandanten auch über neue Dienstleistungen informieren.

Worauf gilt es beim E-Mail-Marketing zu achten?

Einige Tipps haben wir hier zusammengefasst.

Was ist E-Mail-Marketing?

E-Mail-Marketing ist auch für Anwälte ein interessantes Instrument zum Werben.
E-Mail-Marketing ist auch für Anwälte ein interessantes Instrument zum Werben.

Es handelt sich beim E-Mail-Marketing per Definition um ein Werben per digitaler Post. Es ist Teil des Online Marketings mit einer direkten Ansprache des Kunden. Unterschieden werden mehrere Arten beim E-Mail-Advertising. Wird eine Person gezielt angesprochen, handelt es sich um eine One-to-One- und bei Ansprache einer Vielzahl von Kunden um eine One-to-Many-Kommunikation.

Bei einer regelmäßigen E-Mail wird im Marketing vom Newsletter gesprochen – bei unregelmäßigen dagegen von Mailings. Letztere werden beim Direktmarketing anlassbezogen bzw. im Rahmen von Kampagnen versendet, während der Newsletter periodisch die Kunden erreicht. Üblich sind ein Wochen- bzw. ein Monatsrhythmus. Bei einer größeren Häufigkeit besteht die Gefahr, dass die Adressaten die Mails als Spam wahrnehmen.

Im Nachfolgenden informieren wir Sie über das E-Mail-Marketing und geben Ihnen nützliche Hinweise, wie Sie einen Newsletter in Ihr Rechtsanwaltsmarketing integrieren können.

Wie kann ein Newsletter Ihr Marketing verbessern?

Die Vorteile vom E-Mail-Marketing für Unternehmen liegen klar auf der Hand. Mittels Mailing oder Newsletter können Sie Ihre Mandanten über Ihre Aktivitäten informieren und die Mandantenbindung ausbauen. Für die Kundenakquise eignet sich dieses Marketinginstrument dagegen eher weniger, denn die Mails dürfen nur Personen erreichen, welche auch dem Empfang zugestimmt haben. Andernfalls besteht das Risiko einer Abmahnung.

Achten Sie darauf, dass Ihr E-Mail-Advertising nicht als Spam wahrgenommen wird.
Achten Sie darauf, dass Ihr E-Mail-Advertising nicht als Spam wahrgenommen wird.

Unternehmen setzen seit einigen Jahren vermehrt auf E-Mail-Marketing, denn der Versand von Mailings und Newslettern ist viel günstiger im Vergleich zu den klassischen Printprodukten wie Infobrief oder Flyer. Zudem haben Studien ergeben, dass der Return On Invest (ROI) sehr hoch ist. Je nach E-Mail-Marketing-Strategie haben Sie also einen höheren Rücklauf bei geringeren Kosten.

Überzeugend sind auch die Geschwindigkeit im Vergleich zur klassischen Postwurfsendung und die Messbarkeit des Marketingexperiments.

Durch A/B-Tests können Sie beispielsweise herausfinden, auf welches Format Ihre Klienten am besten reagieren.

Sie benötigen für  E-Mail-Marketing eine  spezielle Software

Durch die hohe Beliebtheit vom E-Mail-Marketing hat sich wie beim Social Media in den letzten Jahren ein großer Markt von Dienstleistern entwickelt, über die Sie Newsletter bzw. Mailings versenden können. Mit einem klassischen E-Mail-Programm (z. B. Outlook oder Thunderbird) sollten Sie jedenfalls keine Marketing-Mails an Ihre Kunden versenden.

Insbesondere der Datenschutz kann darunter leiden. Im Jahr 2013 erhielt beispielsweise ein Unternehmen ein Bußgeld, weil eine Angestellte eine Mail verschickte hatte, in der sie die Mail-Adressen offen mitgeschickt hatte. Solche Fehler passieren mit der richtigen Software nicht. Um die deutschen Standards einhalten zu können, wird daher auch die Verwendung eines deutschen Anbieters empfohlen.

Außerdem bietet ein solches E-Mail-Marketing-System viele Features, die durchaus nützlich für Sie sein können. Sie können beispielseweise eine Vielzahl von Mails gleichzeitig aus einer Datenbank verschicken, Sie können Design- und Templatevorlagen nutzen und diese anschließend live testen und zudem gibt es oftmals ein detailliertes Monitoring.

Tipps für den E-Mail-Marketing-Newsletter

Wenn Sie einen Newsletter in Ihr Kanzleimarketing integrieren wollen, gibt es einiges zu beachten. Das beginnt mit der korrekten Einpflege der Empfängerdaten in eine Datenbank und der Formulierung eines Betreffs, der auf Ihre Mandanten einladend wirkt. Im Rahmen des E-Mail-Marketings sind Fragen zum Aufbau einer Adressdatenbank ebenfalls eng mit dem Datenschutz verknüpft.

Darüber hinaus sollten Sie Ihren Newsletter auch entsprechend strukturieren, damit das Wichtigste für den Leser direkt nach dem Öffnen sichtbar ist. Nutzen Sie Bilder, müssen Sie auch mit aussagekräftigen Alt-Texten arbeiten. Wichtig ist auch, dass Sie die Mail nicht überladen. Arbeiten Sie besser mit Links oder Buttons und leiten Sie die Empfänger so auf eine spezielle Landingpage um.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „E-Mail für Dich! – Marketing mit Newsletter

  1. Laura U

    Ich habe bisher nie darüber nachgedacht, dass sich E-Mail-Marketing auch für Anwälte lohnen kann, um ihre Mandanten zu binden. Allerdings war mir nicht bewusst, dass man sich dafür besser eine spezielle Software zulegt, als versehentlich über Outlook die Empfänger für alle sichtbar macht. Gerade seit der DSGVO wird ja gerade von Kundenseite auch sehr auf Datenschutz geachtet und auf so ein Bußgeld kann ich gut verzichten.

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