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FAQ: Verbraucherzentrale
Eine Verbraucherzentrale dient als Anlaufstelle für Verbraucher, die Beratungen zu unterschiedlichen Gebieten aus dem Verbraucherrecht brauchen, mit welchen sie sich nicht auskennen. Sie erfüllen den staatlichen Auftrag des Verbraucherschutzes.
Sie können sich grundsätzlich mit allen Fragen an eine Verbraucherzentrale wenden, die den privaten Konsum betreffen, auch wenn es sich auch um Versicherungen, Patientenrecht, Kreditrecht oder eine Pflegeberatung handelt.
In vielen Fällen müssen Sie, wenn Sie die Beratung einer Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, dafür bezahlen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren, wie zum Beispiel dem Beratungsgegenstand ab.
Sie können die Verbraucherzentrale online, telefonisch oder direkt vor Ort kontaktieren. Für letztere Option ist in aller Regel ein Termin vonnöten. Offene Sprechstunden werden nur in einigen seltenen Fällen angeboten.
Verbraucherschutz in Deutschland
Verbraucher in Deutschland können in den unterschiedlichsten Bereichen Verträge abschließen. Da nicht von jedem Menschen erwartet werden kann, dass dieser sich auch in den jeweiligen Themengebieten auskennt, ist häufig eine Beratung vonnöten.
Damit diese nicht nur durch den Vertragspartner selbst erfolgt, gibt es die Verbraucherschutzzentralen. Über eine solche verfügt jedes Bundesland. Deren Organisation übernimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Doch wann genau können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden? Und wie teuer ist die Beratung? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Was ist eine Verbraucherschutzzentrale?
Die Arbeit der Verbraucherzentralen wird in Deutschland durch den Bundesverband organisiert. Dieser bündelt die Kräfte des Verbraucherschutzes in Deutschland in Form von 16 Verbraucherzentralen und 28 weiteren verbraucherpolitischen Verbänden.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband, definiert die eigene Arbeit wie folgt:
Verbraucherschutz nützt den Menschen in allen Lebenslagen und vielen Alltagssituationen. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern wollen wir als Verbraucherzentrale Bundesverband erreichen, das Leben der Menschen einfacher, selbstbestimmter und bezahlbarer zu machen. Daher setzen wir uns für verbraucherfreundliche Weichenstellungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen genauso ein wie für konkrete Themen. Für eine sichere private Altersvorsorge oder gesunde und nachhaltige Lebensmittel engagieren wir uns ebenso wie im Kampf gegen den Klimawandel und für eine gelungene Digitalisierung.
Der grundsätzliche Gedanke hinter einer Verbraucherzentrale ist also, dass diese den Verbraucher vor dubiosen Angeboten schützt. Das sei nach eigenen Angaben auch dringend notwendig, da viele Unternehmen ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden nicht nachkommen würden.
Gut zu wissen: Die Verbraucherzentrale hilft nicht nur einzelnen Verbrauchern bei Problemen. Es kommt auch immer wieder zu Klagen, welche die Rechte aller Verbraucher stärken sollen. So ist die Verbraucherzentrale Sachsen beispielsweise im Oktober 2021 mit einer Klage erfolgreich gewesen, welche letztendlich den Verbraucherschutz in Bezug auf Zinsen bei Sparverträgen stärkt. Somit hilft die Arbeit der einzelnen Verbraucherzentralen allen Bürgern.
Zu welchen Themen bietet die Verbraucherzentrale eine Beratung an?
Grundsätzlich soll eine Verbraucherzentrale gegen unzulässige AGB, unlauteren Wettbewerb oder verbraucherschutzwidrige Geschäftspraktiken von Anbietern vorgehen. Dies ist meist im Interesse aller Verbraucher.
Doch die Zentralen beschäftigen sich auch mit den Interessen von einzelnen Personen und stehen diesen durch Beratungen zur Seite. Nachfolgend haben wir einige Themen aufgelistet, mit welchen Sie sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe wenden könnten:
- Versicherungen
- Reiserecht
- Patientenrecht
- Kreditrecht
- Private Altersvorsorge
- Pflegeberatung
- Baufinanzierung
- Wohnberatung
- Banken und Geldanlagen
Zu all diesen Bereich können Sie sich von einer Verbraucherzentrale in Deutschland beraten lassen. Die Beratung selbst erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. So ist ein Schriftverkehr per E-Mail oder eine telefonische Beratung möglich.
Es gibt allerdings auch ganz klassische Beratungsstellen, bei welchen Sie vorab einen Termin buchen und dann von Angesicht zu Angesicht mit einem Fachkundigen sprechen können.
Müssen Sie für die Beratung durch eine Verbraucherzentrale bezahlen?
Eine Verbraucherzentrale arbeitet in aller Regel nicht umsonst. Nur bei einigen wenigen Themen stehen auch kostenlose Beratungsangebote zur Verfügung. Welche Kosten Sie einplanen müssen, hängt von der Art der Beratung sowie dem gewählten Thema ab.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen anhand der Verbraucherzentrale in Berlin, auf welche Preise Sie sich in etwa einstellen müssen:
- Beratung per E-Mail: Verbraucher können sich mit allgemeinen Fragen zum Verbraucherrecht per E-Mail an die Zentrale in Berlin wenden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fragen zu Kaufverträgen oder Abos handeln. Die Beantwortung der Anfrage kostet pauschal 15 Euro.
- Telefonische Beratung: Es stehen Verbrauchern zwei kostenpflichtige Beratungshotlines zur Verfügung. Die eine beschäftigt sich mit einer allgemeinen Verbraucherrechtsberatung, bei der anderen erhalten Sie Informationen rund um Versicherungen. Pro Minute müssen Sie 1,86 Euro zahlen. Eine kostenlose Beratung gibt es telefonisch zu den Themen Rundfunkbeitrag, Energieschulden, Energiesparberatung, Lebensmittel und Ernährung sowie die Pflegerechtsberatung.
- Beratungstermin vor Ort: Ein Beratungstermin vor Ort kostet bei der Verbraucherzentrale in Berlin am meisten. Doch auch hier werden die Preise nach Themengebieten gestaffelt. Wollen Sie zum Beispiel eine persönliche Beratung zur Baufinanzierung, so zahlen Sie 120 Euro je 75 Minuten.
Interessant: Bei einem Nachweis, dass Sie Hartz 4, BAFöG oder Grundsicherung beziehen, erhalten Sie 50% Rabatt auf die persönliche Beratung.
Wie werden Verbraucherzentralen finanziert?
Wie eben erwähnt, ist die Beratung in einer Verbraucherzentrale in vielen Fällen kostenpflichtig. Zur Finanzierung dieser Einrichtungen reicht das alleine aber noch nicht aus. Vor allem die Arbeit des Verbraucherzentrale Bundesverbands bedarf noch weiterer Fördermittel.
Der Deutsche Bundestag hat in einem Beschluss festgelegt, dass der Bundesverband durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert werden soll. Für das Jahr 2021 betragen die Fördermittel rund 23,6 Millionen Euro.
Daneben haben der Verbraucherzentrale Bundesverband allerdings noch andere Einnahmequellen. Das sind:
- Mitgliedsbeiträge
- Erstattungen von Prozesskosten
- Vertragsstrafen
- Abmahnpauschalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 71 Jahre selbstständig und bei der deutschen PKV.
Durch unglückliche Umstände in meiner Selbstständigkeit arbeite ich immer noch daran Schulden ab zu bauen.
Meine Rente beträgt 358 Euro und meine Krankenversicherung monalich fast das doppelte. Einen Selbstbehalt von 2000 im Jahr und günstigsten Tarif günstiger geht nur Nottarif. Zum Arzt gehe ich nie und einreichen tue ich schon gar nichts sonst wäre ich schon an der 1000 Euro Summe monatlich.
Ich habe gelesen, dass ich mit Auswanderung für ein Jahr in einem EU Land ohne PKV gesetzlich versichert
zurückkommend in Deutschland gesetzlich versichert werden kann. Ist dies richtig?
Auch in eine freiwillige die ja durch weiter bestehende Selbstständigkeit da ich ohne diese nicht zurecht komme notwendig ist?
Zur Vorsicht würde ich eine Anwartschaft bei der jetzigen PKV angehen, so dass ich falls es nicht klappen sollte zurck kann. Die Selbstständigkeit würde ich pausieren für dies Zeit.
Muss ich dann als Rentnerin noch in dem Ausland eine Tätigkeit für Deutschland nachweisen damit das funktioniert. Ich wäre sehr dankbar für eine Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüssen
Hannelore. K