Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland: Aufgaben der Einrichtungen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Jugendhilfe: Was ist das eigentlich?
Jugendhilfe: Was ist das eigentlich?

Kinder und Jugendliche gelten als besonders schützenswert. Grundsätzlich ist die Erziehung Aufgabe der Eltern, doch nicht immer sind diese der Aufgabe gewachsen. Die Kinder-und Jugendhilfe kann in solchen Fällen helfen.

Dabei sollen die Sprösslinge vor Gefährdungen geschützt werden. Aber auch Erziehungsberechtigte können sich an entsprechende Jugendhilfeträger wenden, wenn sie nicht mehr weiter wissen. Eine Jugendhilfeeinrichtung steht also Kindern, Jugendlichen und auch deren Eltern zur Seite.

Doch was soll die Jugendhilfe per Gesetz genau leisten? In welchen Situationen können Betroffene von der Jugendhilfe profitieren? Wer kann die Jugendhilfe überhaupt in Anspruch nehmen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Was ist die Jugendhilfe? Eine Definition 

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Jugendschutzes. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert die Jugendhilfe wie folgt:

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder.

Wichtig: Die Grundlage für die Jugendhilfe stellt das Achte Buch Sozialgesetzbuch (Sozialrecht) dar. Die Bundesländer selbst können die gesetzlichen Vorgaben entsprechend ergänzen. Die Umsetzung der Vorgaben erfolgt durch die kommunalen Jugendämter.

Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland: Begriffsbestimmungen 

Die Jugendhilfe kann auch von Eltern in Anspruch genommen werden, die bei der Erziehung Probleme haben.
Die Jugendhilfe kann auch von Eltern in Anspruch genommen werden, die bei der Erziehung Probleme haben.

Gemäß § 7 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) richtet sich die Jugendhilfe vom Jugendamt und anderen Einrichtungen an einen bestimmten Personenkreis. Das Gesetz definiert dabei die nachfolgenden Begriffe:

  • Als Kind gilt, wer noch nicht 14 Jahre alt ist
  • Ein Jugendlicher ist 14, aber noch nicht 18 Jahre alt
  • Der junge Volljährige ist 18, aber noch keine 27 Jahre alt
  • Junge Menschen sind alle Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personensorgeberechtigte sind Menschen, denen allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht
  • Erziehungsberechtigte sind Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahre, welche Aufgaben der Personensorge wahrnimmt

Welche Aufgaben übernimmt die Jugendhilfe? 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert die Aufgaben der Jugendhilfe folgendermaßen:

Eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren. Es gehört aber auch zu ihren Aufgaben, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen – sowohl präventiv durch Aufklärung über mögliche Gefährdungsquellen als auch durch entsprechende Interventionen, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten ist. Oberste Handlungsmaxime ist immer das Wohl des Kindes.

Nachfolgend stellen wir Ihnen einzelne Leistungen vor, welche die Jungendhilfe umfasst.

Allgemeine Leistungen zur Förderung junger Menschen 

Jugendhilfe: Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung von Eltern und Kindern.
Jugendhilfe: Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung von Eltern und Kindern.

Ein wichtiges Aufgabengebiet der Jugendhilfe ist der Kinder- und Jugendschutz. Durch Informationsveranstaltungen und Beratung sollen die Sprösslinge vor Gefährdungen geschützt werden (das umfasst vor allem Themen wie Sexualität, Aids, Drogen und Sucht, Sekten, Neue Medien etc.).

Zudem wird die Jugendsozialarbeit gefördert. Darüberhinaus steht die soziale Integration im Vordergrund. Zudem erfolgt eine öffentliche Jugendhilfe durch  Jugendhäuser, Jugendkunstschulen, Jugendfreizeitstätten, Spiel- und Musikmobile, Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen sowie Projekte internationaler Jugendbegegnung.

Förderung der Erziehung in der Familie 

Diese Hilfsangebote richten sich an Eltern und Erziehungsberechtigte. Diese erhalten eine Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Auch werdende Mütter und Väter können entsprechende Unterstützung erhalten.

Zudem bietet die Jugendhilfe auch eine Wohngruppe für Familien, die auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, da sie den Alltag nicht alleine bestreiten können. Zudem gibt es Möglichkeiten der Betreuung und Versorgung von Kindern, falls der Erziehungsberechtigte erkrankt und sich niemand um den Sprössling kümmern kann.

Gut zu wissen: Ist das Kindeswohl nachweislich gefährdet, kann das Jugendamt eine Inobhutnahme des Kindes bzw. Jugendlichen veranlassen. Im Anschluss wird das Familiengericht eingeschaltet und entscheidet über das weitere Vorgehen. Kinder und Jugendliche können auch selbst um eine Inobhutnahme bitten.

Träger der Jugendhilfe: Welche Einrichtungen gibt es? 

Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehört auch die Beratung rund um ein Strafverfahren.
Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehört auch die Beratung rund um ein Strafverfahren.

Für die stationäre und mobile Jugendhilfe gibt es sowohl öffentliche als auch freie Träger. Ein Großteil der Leistungen wird in freier Trägerschaft erbracht. Als öffentlicher Träger treten die Jugendämter auf.

Diesen kommt beispielsweise die Aufgabe zu, in begründeten Verdachtsfällen zu überprüfen, ob das Wohl des Kindes durch die Erziehungsberechtigten gefährdet wird. Sie dienen auch für Eltern in Notsituationen als wichtiger Ansprechpartner.

Zu den freien Trägern, welche einen wichtigen Beitrag zur Jugendhilfe leisten, gehören unter anderem:

  • das Deutsche Rote Kreuz
  • der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband
  • das Diakonische Werk
  • der Deutsche Caritas-Verband
  • die Arbeiterwohlfahrt

Gibt es auch Jugendhilfe im Strafverfahren? 

Im Rahmen der Aufgaben zur Jugendhilfe ist das Jugendamt auch beteiligt, wenn es zu einem Strafprozess gegen Jugendliche, die zwischen 14 und 21 Jahren alt sind, kommt. Dabei ist das Alter zum Tatzeitpunkt entscheidend. § 38 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) definiert, in welcher Funktion das Jugendamt dabei auftritt:

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. […]

Die Jugendhilfe fungiert dabei als unabhängige Beratungsstelle, welche das gesamte Strafverfahren begleitet. Sie steht auch dem Beschuldigten und dessen Eltern bei Fragen rund um den Prozess zur Seite.

FAQ: Jugendhilfe

Was ist die Jugendhilfe?

Die Kinder- und Jugendhilfe arbeitet auf Grundlage des SGB VIII. Sie soll Heranwachsenden in ihrer Entwicklung helfen und stellt auch für Erziehungsberechtige einen wichtigen Ansprechpartner dar.

Welche Leistungen bietet die Jugendhilfe?

Die Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl an Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern. Von Beratungen in besonderen Lebenssituationen bis zur Inobhutnahme zum Schutz des Kindes.

Habe ich einen Anspruch auf Jugendhilfe im Strafverfahren?

Ja, sofern Sie zwischen 14 und 21 Jahren alt sind. Das Jugendamt wird in diesem Fall beratend tätig und ist gesetzlich dazu verpflichtet, die sozialen und persönlichen Aspekte der jungen Menschen zur Geltung zu bringen.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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