Bevor neue Produkte in den Verkauf gehen, werden diese nicht selten auf Herz und Niere geprüft. Schließlich ist es im Interesse der Hersteller, dass diese eine sichere Verwendung ermöglichen bzw. kein Risiko für den Verbraucher darstellen.
Allerdings ist es nicht immer möglich, jeden Produktions- oder Konstruktionsfehler im Voraus zu entdecken und zu beseitigen. Gehen von Lebensmitteln oder anderen Waren Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher aus, müssen die Hersteller gemäß Verbraucherschutz handeln. Sogenannte Produktrückrufe stellen dabei das letzte Mittel dar.
Doch wann ist der Rückruf für Produkte gesetzlich vorgeschrieben? Wie läuft eine solche Aktion ab? Und gelten für Fahrzeugrückrufe andere Vorschriften als bei Lebensmitteln oder Spielzeug? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Produktrückrufe
Unter diesem Begriff werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, den Verbraucher zur Rückgabe von Waren zu bewegen. Nicht selten erfolgt dies aus Gründen des Verbraucherschutzes.
Stellen Waren eine Gefahr für die Verbraucher da – zum Beispiel weil diese verunreinigt sind oder bei der Produktion Fehler unterliefen – müssen Hersteller handeln. Je nach Gefahrenlage kommen unter anderem Produktwarnungen oder Produktrückrüfe infrage.
Informationen zu den einzelnen Schritten eines Produktrückrufs finden Sie hier.
Inhalt
Was sind Produktrückrufe?
Besteht die Möglichkeit, dass Produkte aufgrund von Verunreinigung, Sabotage oder Fehlern beim Produktionsprozess ein Risiko für den Konsumenten darstellen, sind diese häufig aus dem Verkauf zu nehmen. Offiziell handelt es sich dabei um Produktrückrufe, welche in § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wie folgt definiert werden:
[Ein] Rückruf [ist] jede Maßnahme, die darauf abzielt, die Rückgabe eines dem Endverbraucher bereitgestellten Produkts zu erwirken […].
Nicht selten erfolgt dabei eine Bekanntmachung zu fehlerhaften oder unsicheren Produkten in den Massenmedien. Zu den wichtigsten Medien zählen dabei neben den Tageszeitungen vor allem das Fernsehen und das Internet. Allerdings gehen Experten davon aus, dass solche Veröffentlichungen meist weniger als 20 Prozent des betroffenen Kundenkreises erreichen.
Produktrückrufe gehen meist mit einem Umtausch der Ware einher. Dies ist in der Regel im Handel möglich. Alternativ dazu kann auch die Möglichkeit bestehen, die mangelhafte Ware an den Hersteller zurückzuschicken und anschließend eine Erstattung des Kaufpreises zu erhalten.
Wie läuft eine Rückrufaktion ab?
Erhalten Hersteller Hinweise darauf, dass von einem ihrer Produkte möglicherweise eine Gefahr ausgehen kann, müssen diese aktiv werden. Grundsätzlich existieren verschiedene Möglichkeiten, um das Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers zu beseitigen bzw. zumindest zu reduzieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Produktwarnungen oder auch um Produktrückrufe handeln.
Reicht eine Warnung nicht aus, um die negativen Folgen abzuwenden, sind die Hersteller zum Rückruf verpflichtet. Dabei folgt das Rückrufmanagement grundsätzlich einem bestimmten Schema. Vereinfacht lässt sich dieses wie folgt darstellen:
- Risikobewertung:
Bevor aktiv Maßnahmen zu ergreifen sind, gilt es die Gefahr und das daraus resultierende Gefahrenpotenzial zu identifizieren. Dabei spielen unter anderem der betroffene Kundenkreis und auch die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen eine wichtige Rolle. - Einschätzung zur Erforderlichkeit von Maßnahmen:
Besteht aufgrund der Gefährdung ein akuter Handlungsbedarf, sodass die Ware durch Produktrückrufe aus dem Verkehr zu ziehen ist oder reichen mittelfristige Anpassungen aus. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Veränderung der Verpackung handeln. - Bestimmung der Korrekturen und deren Durchführung:
Die Hersteller müssen anhand der gesetzlichen Vorgaben entscheiden, welche Maßnahmen zur Korrektur der Produktmängel notwendig sind. Neben einer Meldung bei den Aufsichtsbehörden nimmt auch die Kommunikation mit den Verbrauchern einen hohen Stellenwert ein. - Überwachung der Maßnahmen:
Abschließend gilt es die Reaktionen der Schritte zu kontrollieren. Dabei sollten die Hersteller unter anderem prüfen, ob ein Produkt durch die Rückrufe auch tatsächlich aus dem Verkauf verschwunden ist.
Kfz- bzw. Auto-Rückrufe: Was gilt beim fahrbaren Untersatz?
Erfolgt ein Rückruf durch Autohersteller, gelten auch hierfür die Vorschriften des ProdSG. Demnach besteht eine Verpflichtung für Produktrückrufe immer dann, wenn durch einen Mangel eine unvorhersehbare und unabwendbare Gefahr ausgeht.
Bei Kfz-Rückrufaktionen bedeutet dies in der Regel, dass eine Beeinträchtigung an einem sicherheitsrelevanten Bauteil vorliegt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Bremsanlage, die Airbags oder auch die Lenkung.
Ist mit einer erheblichen Unfallgefahr zur rechnen, sind die Hersteller dazu verpflichtet, die Fahrzeugbesitzer zu informieren. Für den Rückruf bei Pkw ist daher die Unterstützung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erforderlich, welches die Informationen über die aktuellen Halter bereitstellt.
Produktrückrufe müssen aber nicht grundsätzlich mit der Rückgabe des Wagens einhergehen. So besteht auch die Möglichkeit, einen sogenannten „stillen Rückruf“ bei Kfz durchzuführen. Dabei beheben einge Fahrzeughersteller die Mängel kostenfrei im Rahmen einer Kfz-Insprektion.
Wann kommt es zum Warenrückruf für Lebensmittel?
Der Produktrückruf für Lebensmittel kann eine Maßnahme zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit darstellen. In der Industrie gelten daher strenge Vorschriften zur Nachverfolgbarkeit der gesamten Produktions- und Lieferkette. Die Dokumentation endet allerdings, wenn ein Konsument das jeweilige Produkt erwirbt. Anders als beim Auto ist in diesem Fall somit keine Ermittlung der Kunden möglich.
Aus diesem Grund informieren die Medien zum Beispiel über Produktrückrufe bei Babynahrung oder einer möglichen Verunreinigung durch Salmonellen. Zu den typischen Gründen für eine Rückrufaktion zählen auch technische Probleme bei der Produktion. Wenn es sich also zum Beispiel nicht ausschließen lässt, dass sich Glassplitter oder Metalspäne in den Nahrungsmitteln befinden.
Um die Kunden über mögliche Produktrückrufe bei Lebensmitteln zu informieren, betreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern das Internetportal „lebensmittelwarnung.de“.
Wo kann ich mich über aktuelle Rückrufaktionen informieren?
Verbraucher haben grundsätzlich verschiedenste Möglichkeiten, an Informationen über aktuelle Rückrufe zu gelangen. Dazu zählt unter anderem die bereits erwähnte Internetseite vom BVL, welche ausschließlich Produktrückrufe mit Bezug zur Lebensmittelsicherheit verzeichnet. Darüber hinaus sammelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Produktrückrufe aktuell in ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“.
Nicht zuletzt sammeln auch verschiedenste nichtstaatliche Internetseitenbetreiber entsprechende Informationen. Häufig besteht dabei die Option, sich über einen Produktrückruf mithilfe einer App informieren zu lassen.