Produktrückrufe: Wenn Spielzeug oder Lebensmittel ein Risiko sind

Produktrückrufe stellen ein wichtiges Element beim Verbraucherschutz dar.
Produktrückrufe stellen ein wichtiges Element beim Verbraucherschutz dar.

Bevor neue Produkte in den Verkauf gehen, werden diese nicht selten auf Herz und Niere geprüft. Schließlich ist es im Interesse der Hersteller, dass diese eine sichere Verwendung ermöglichen bzw. kein Risiko für den Verbraucher darstellen.

Allerdings ist es nicht immer möglich, jeden Produktions- oder Konstruktionsfehler im Voraus zu entdecken und zu beseitigen. Gehen von Lebensmitteln oder anderen Waren Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher aus, müssen die Hersteller gemäß Verbraucherschutz handeln. Sogenannte Produktrückrufe stellen dabei das letzte Mittel dar.

Doch wann ist der Rückruf für Produkte gesetzlich vorgeschrieben? Wie läuft eine solche Aktion ab? Und gelten für Fahrzeugrückrufe andere Vorschriften als bei Lebensmitteln oder Spielzeug? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Produktrückrufe

Was ist ein Produktrückruf?

Unter diesem Begriff werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, den Verbraucher zur Rückgabe von Waren zu bewegen. Nicht selten erfolgt dies aus Gründen des Verbraucherschutzes.

Wann werden Produkte zurückgerufen?

Stellen Waren eine Gefahr für die Verbraucher da – zum Beispiel weil diese verunreinigt sind oder bei der Produktion Fehler unterliefen – müssen Hersteller handeln. Je nach Gefahrenlage kommen unter anderem Produktwarnungen oder Produktrückrüfe infrage.

Wie läuft ein Rückruf ab?

Informationen zu den einzelnen Schritten eines Produktrückrufs finden Sie hier.

Was sind Produktrückrufe?

Was bedeutet ein Warenrückruf für die Konsumenten?
Was bedeutet ein Warenrückruf für die Konsumenten?

Besteht die Möglichkeit, dass Produkte aufgrund von Verunreinigung, Sabotage oder Fehlern beim Produktionsprozess ein Risiko für den Konsumenten darstellen, sind diese häufig aus dem Verkauf zu nehmen. Offiziell handelt es sich dabei um Produktrückrufe, welche in § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wie folgt definiert werden:

[Ein] Rückruf [ist] jede Maßnahme, die darauf abzielt, die Rückgabe eines dem Endverbraucher bereitgestellten Produkts zu erwirken […].

Nicht selten erfolgt dabei eine Bekanntmachung zu fehlerhaften oder unsicheren Produkten in den Massenmedien. Zu den wichtigsten Medien zählen dabei neben den Tageszeitungen vor allem das Fernsehen und das Internet. Allerdings gehen Experten davon aus, dass solche Veröffentlichungen meist weniger als 20 Prozent des betroffenen Kundenkreises erreichen.

Produktrückrufe gehen meist mit einem Umtausch der Ware einher. Dies ist in der Regel im Handel möglich. Alternativ dazu kann auch die Möglichkeit bestehen, die mangelhafte Ware an den Hersteller zurückzuschicken und anschließend eine Erstattung des Kaufpreises zu erhalten.

Um die Beeinträchtigung auf einen bestimmten Produktionszeitraum zu beschränken und eine Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen, ist eine Dokumentation innerhalb des Fertigungsablaufes vorgeschrieben. Daher weisen diese Kennzeichnungen wie Datumsangaben oder Chargennummern auf.

Wie läuft eine Rückrufaktion ab?

Folgen Produktrückrufe einen bestimmten Schema?
Folgen Produktrückrufe einen bestimmten Schema?

Erhalten Hersteller Hinweise darauf, dass von einem ihrer Produkte möglicherweise eine Gefahr ausgehen kann, müssen diese aktiv werden. Grundsätzlich existieren verschiedene Möglichkeiten, um das Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers zu beseitigen bzw. zumindest zu reduzieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Produktwarnungen oder auch um Produktrückrufe handeln.

Reicht eine Warnung nicht aus, um die negativen Folgen abzuwenden, sind die Hersteller zum Rückruf verpflichtet. Dabei folgt das Rückrufmanagement grundsätzlich einem bestimmten Schema. Vereinfacht lässt sich dieses wie folgt darstellen:

  • Risikobewertung:
    Bevor aktiv Maßnahmen zu ergreifen sind, gilt es die Gefahr und das daraus resultierende Gefahrenpotenzial zu identifizieren. Dabei spielen unter anderem der betroffene Kundenkreis und auch die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen eine wichtige Rolle.
  • Einschätzung zur Erforderlichkeit von Maßnahmen:
    Besteht aufgrund der Gefährdung ein akuter Handlungsbedarf, sodass die Ware durch Produktrückrufe aus dem Verkehr zu ziehen ist oder reichen mittelfristige Anpassungen aus. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Veränderung der Verpackung handeln.
  • Bestimmung der Korrekturen und deren Durchführung:
    Die Hersteller müssen anhand der gesetzlichen Vorgaben entscheiden, welche Maßnahmen zur Korrektur der Produktmängel notwendig sind. Neben einer Meldung bei den Aufsichtsbehörden nimmt auch die Kommunikation mit den Verbrauchern einen hohen Stellenwert ein.
  • Überwachung der Maßnahmen:
    Abschließend gilt es die Reaktionen der Schritte zu kontrollieren. Dabei sollten die Hersteller unter anderem prüfen, ob ein Produkt durch die Rückrufe auch tatsächlich aus dem Verkauf verschwunden ist.
Nicht zuletzt sollten notwendige Produktrückrufe auch dazu dienen, Verbesserungsmöglichkeiten für den Arbeitsablauf zu entwickeln und somit künftig ähnliche Fehler zu vermeiden. Die Hersteller sollen somit aus dieser Erfahrung lernen.

Kfz- bzw. Auto-Rückrufe: Was gilt beim fahrbaren Untersatz?

Eine Rückrufaktion beim Auto ist meist auf Mängel an den sicherheitsrelevante Bauteile zurückzuführen.
Eine Rückrufaktion beim Auto ist meist auf Mängel an den sicherheitsrelevante Bauteile zurückzuführen.

Erfolgt ein Rückruf durch Autohersteller, gelten auch hierfür die Vorschriften des ProdSG. Demnach besteht eine Verpflichtung für Produktrückrufe immer dann, wenn durch einen Mangel eine unvorhersehbare und unabwendbare Gefahr ausgeht.

Bei Kfz-Rückrufaktionen bedeutet dies in der Regel, dass eine Beeinträchtigung an einem sicherheitsrelevanten Bauteil vorliegt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Bremsanlage, die Airbags oder auch die Lenkung.

Ist mit einer erheblichen Unfallgefahr zur rechnen, sind die Hersteller dazu verpflichtet, die Fahrzeugbesitzer zu informieren. Für den Rückruf bei Pkw ist daher die Unterstützung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erforderlich, welches die Informationen über die aktuellen Halter bereitstellt.

Produktrückrufe müssen aber nicht grundsätzlich mit der Rückgabe des Wagens einhergehen. So besteht auch die Möglichkeit, einen sogenannten „stillen Rückruf“ bei Kfz durchzuführen. Dabei beheben einge Fahrzeughersteller die Mängel kostenfrei im Rahmen einer Kfz-Insprektion.

Pkw-Rückrufe gehen nicht selten mit einem Imageverlust einher und können somit erhebliche Umsatzeinbußen zur Folge haben.

Wann kommt es zum Warenrückruf für Lebensmittel?

Welche Vorgaben gelten für die Rückrufaktion von Lebensmitteln?
Welche Vorgaben gelten für die Rückrufaktion von Lebensmitteln?

Der Produktrückruf für Lebensmittel kann eine Maßnahme zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit darstellen. In der Industrie gelten daher strenge Vorschriften zur Nachverfolgbarkeit der gesamten Produktions- und Lieferkette. Die Dokumentation endet allerdings, wenn ein Konsument das jeweilige Produkt erwirbt. Anders als beim Auto ist in diesem Fall somit keine Ermittlung der Kunden möglich.

Aus diesem Grund informieren die Medien zum Beispiel über Produktrückrufe bei Babynahrung oder einer möglichen Verunreinigung durch Salmonellen. Zu den typischen Gründen für eine Rückrufaktion zählen auch technische Probleme bei der Produktion. Wenn es sich also zum Beispiel nicht ausschließen lässt, dass sich Glassplitter oder Metalspäne in den Nahrungsmitteln befinden.

Um die Kunden über mögliche Produktrückrufe bei Lebensmitteln zu informieren, betreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern das Internetportal „lebensmittelwarnung.de“.

Neben Lebensmitteln sind auch Spielwaren immer wieder von Rückrufaktionen betroffen. Dabei steht insbesondere immer wieder die mangelnde Qualitätssicherung bei der Produktion im Ausland in der Kritik. Zu den häufigsten Beeinträchtigungen zählen dabei die Verwendung von bleihaltiger Farbe, Weichmachern oder verschluckbare Kleinteile.

Wo kann ich mich über aktuelle Rückrufaktionen informieren?

Verbraucher haben grundsätzlich verschiedenste Möglichkeiten, an Informationen über aktuelle Rückrufe zu gelangen. Dazu zählt unter anderem die bereits erwähnte Internetseite vom BVL, welche ausschließlich Produktrückrufe mit Bezug zur Lebensmittelsicherheit verzeichnet. Darüber hinaus sammelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Produktrückrufe aktuell in ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“.

Nicht zuletzt sammeln auch verschiedenste nichtstaatliche Internetseitenbetreiber entsprechende Informationen. Häufig besteht dabei die Option, sich über einen Produktrückruf mithilfe einer App informieren zu lassen.

Produktrückrufe und Warnhinweise können allerdings nur ein begrenztes Maß an Sicherheit gewährleisten. Daher sollten sich die Konsumenten nicht blind auf diese Aspekte des Verbraucherschutzes verlassen, sondern auch von sich aus Produkte des alltäglichen Gebrauch und Lebensmittel mit kritischem Blick unter die Lupe nehmen.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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