Verbraucherschutz beim Mietwagen: Welche Rechte haben Fahrer?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Vor der Abfahrt sollte dem Verbraucherschutz zuliebe beim Mietwagen einiges bedacht werden.
Vor der Abfahrt sollte dem Verbraucherschutz zuliebe beim Mietwagen einiges bedacht werden.

Ob das eigene Auto defekt ist oder ein mobiler Untersatz am Urlaubsort zur Erkundung der Gegend benötigt wird – ein Mietwagen ist schnell besorgt. Über Online-Portale ist es heutzutage mit ein paar Klicks möglich, einen Leihwagen zu buchen. Aber auch vor Ort sind oftmals noch Wagen verfügbar.

Vor allem bei der Buchung im Internet gehen die Vertragsdetails jedoch häufig unter. Benötigen Urlauber bestimmte Versicherungen? Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein? Auch die Bedeutung der mittlerweile standardisierten Buchstabencodes, die die grundlegende Ausstattung des Leihautos anzeigen, ist nicht immer klar. Und welche Rechte haben Fahrer laut Verbraucherschutz, wenn der Mietwagen bspw. durch einen Unfall beschädigt wird?

FAQ: Verbraucherschutz beim Mietwagen

Ist beim Mietwagen eine Versicherung enthalten?

Ja. Jeder Mietwagen verfügt über eine Haftpflichtversicherung, sodass Schäden, die bei einem Unfall an Dritten entstehen, abgedeckt sind.

Welche Schäden sind bei der Mietwagen-Versicherung ausgeschlossen?

Hier finden Sie eine Übersicht der Schäden, welche bei der Versicherung von einem Mietwagen häufig nicht übernommen werden.

Was bedeuten die Buchstabencodes beim Mietwagen?

Was genau die jeweiligen Codes beim Mieten von einem Fahrzeug bedeuten, zeigt Ihnen unsere Tabelle.

Anmietung eines Leihautos

Der Verbraucherschutz rät bei Mietwagen dazu, vorher die Preise zu vergleichen.
Der Verbraucherschutz rät bei Mietwagen dazu, vorher die Preise zu vergleichen.

Die Anmietung eines Leihwagens ist vergleichsweise einfach: Über die Internetseite des Anbieters, eines Vergleichportals oder in der Station vor Ort können der Autotyp und die benötigte Ausstattung des Wagens je nach Verfügbarkeit ausgewählt werden. Besteht die Möglichkeit, sollten Interessierte im Vorfeld die Preise sorgfältig vergleichen.

Denn die nötigen finanziellen Mittel variieren sehr stark. Frühzeitig Buchende kommen in der Regel günstiger und mit besseren Konditionen weg als Kurzentschlossene. Besonders bei Buchungen, bei denen das Auto erst Wochen oder Monate später abgeholt wird, sollte im Zuge vom Verbraucherschutz für Mietwagen darauf geachtet werden, dass eine kostenlose Stornierung jederzeit möglich ist.

Bei der Online-Anmietung sollte jedoch beachtet werden, dass der eigentliche Mietvertrag in der Regel erst in der Mietwagenstation vor Ort zustande kommt. Das bedeutet: Wird der Vertrag im Ausland geschlossen, gilt auch ausländisches Recht, unabhängig vom Sitz des Vermittlers (z. B. des Vergleichportals).

Fahrzeugtypus und buchbare Extras

Eine Anmietung bestimmter Automarken oder -modelle ist in der Regel nicht möglich. Das auf der Internetseite bei der Buchung dargestellte Fahrzeug ist also nicht unbedingt genau der Wagen, der bei der Abholung übergeben wird.

Um den Verbraucherschutz bei der Mietwagen-Buchung trotzdem zu garantieren, sind Leihwagen stattdessen in sogenannte Fahrzeugklassen unterteilt. Bei der Buchung gezeigte Autos stehen beispielhaft für die Fahrzeugkategorie. Wer einen Mittelklassekombi anmietet, sollte bei der Abholung auch einen solchen vorfinden.

Verbraucherschutz beim Mietwagen: Besondere Nutzung vorher abklären!
Verbraucherschutz beim Mietwagen: Besondere Nutzung vorher abklären!

Doch welche Ausstattung und welche Extras werden benötigt, welche sind eher überflüssig? Dies hängt maßgeblich vom Einsatzgebiet und den persönlichen Vorlieben ab. Vor der Buchung sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie viele Personen fahren mit? Wird ein Kindersitz benötigt?
  • Wie viel Gepäck muss transportiert werden?
  • Sollen Grenzübertritte erfolgen? Klären Sie dies mit der Autovermietung, am besten schriftlich.
  • Diesel oder Benziner? Sind Umweltzonen auf der Route vorhanden?
  • Allradantrieb: In welchem Zustand sind die Straßen?
  • Wird ein Schalt- oder ein Automatikwagen bevorzugt?
  • Sind Winterreifen/Schneeketten inklusive?
  • Ist ein Navigationsgerät nötig?
  • Bei vielen zu transportierenden Gütern: Anhängerkupplung, Dachbox oder Fahrradträger?

Ebenfalls sollte im Sinne vom Verbraucherschutz beim Mietwagen in Deutschland und anderswo nicht vergessen werden, bei Bedarf einen zusätzlichen Fahrer einzutragen. Denn nur dann bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf diesen!

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Bei jeder Anmietung ist bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten – diese ist jedoch gerade bei Leihautos im Ausland meist nicht ausreichend, denn die Mindestdeckungssummen liegen in der Regel unter dem deutschen Niveau. Gerade bei längeren Reisen empfiehlt der Verbraucherschutz daher, den Mietwagen durch einen unbegrenzten Haftpflichtschutz abzusichern.

Bevor Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen – sogenannte Mallorca- oder Traveller-Policen – achten Sie darauf, inwieweit die unbegrenzte Deckung evtl. bereits Teil der Anmietung ist, um nicht doppelt zu zahlen.

Verbraucherschutz beim Mietwagen: Vollkaskoversicherungen

Dem Verbraucherschutz ist am besten gedient, wenn der Mietwagen über eine Vollkasko abgesichert ist.
Dem Verbraucherschutz ist am besten gedient, wenn der Mietwagen über eine Vollkasko abgesichert ist.

Die Kfz-Haftpflicht ist für etwaige Schäden Dritter zuständig, nicht jedoch für Schäden am eigenen Auto. Daher sollte in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass keine oder nur eine geringe Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Dies kann meist auch ggf. gegen Aufpreis zugebucht werden. Manchmal muss ein Reifen- und Glasschutz ebenfalls separat dazu gebucht werden – bei längeren Reisen empfiehlt sich dies dennoch.

Achtung! Gerade bei Internetbuchungen geht oftmals unter, wer den Versicherungsschutz überhaupt anbietet. Wird der Schutz durch den Vermittler gestellt, bleiben Sie als Mieter trotzdem gegenüber der eigentlichen Mietwagenfirma in der Haftung und müssen ggf. in Vorkasse gehen. Nicht für jeden ist das eine praktikable Lösung.

Sinnlos ist dagegen meist eine Insassenunfallversicherung. Denn in der Regel sind die Schadensansprüche der Insassen bei selbstverschuldeten Unfällen durch die eigene Haftpflicht und bei Fremdverschulden durch die gegnerische Versicherung abgesichert.
Da hilft auch keine Versicherung: Ausschluss bestimmter Schäden

Trotz umfassender Versicherungen bleibt der Verbraucherschutz beim Mietwagen manchmal auf der Strecke. Insbesondere die Übernahme folgender Schäden ist in der Regel bei allen Versicherungen ausgeschlossen:

  • Schäden durch einen nicht eingetragenen Fahrer
  • Grobe Fahrlässigkeit (auch Alkohol, Drogen oder Medikamente am Steuer)
  • Schäden am Unterboden, der Ölwanne, dem Dach
  • Verlust des Autoschlüssels
  • Betankung mit ungeeignetem Kraftstoff
  • Schäden an Privatgegenständen
  • Schäden durch Missachtung der Vertragsbedingungen

Tankregelung und Kilometerbegrenzungen

Der Verbraucherschutz rät beim Mietwagen zur voll/voll-Variante.
Der Verbraucherschutz rät beim Mietwagen zur voll/voll-Variante.

Zwei Punkte sollten vor der Anmietung unbedingt bedacht werden: die Tankregelung und die Kilometerbegrenzung. Je nach geplanter Reise kann sich insbesondere letzteres zu einer Kostenfalle entwickeln.

Die übliche Tankregelung ist die voll/voll-Variante. Dabei übernimmt der Kunde den Mietwagen vollgetankt und gibt ihn auch vollgetankt wieder ab. Bei der voll/leer-Regelung dagegen kann der Wagen voll übernommen und leer abgegeben werden. Die erste Tankfüllung wird dabei vom Vermieter gekauft. Allerdings ist gemäß Verbraucherschutz bei Mietwagen eher zum voll/voll-Modell zu raten – denn der Kunde kommt nur in den seltensten Fällen passgenau mit leerem Tank an der Rückgabestation an und würde entsprechend den restlichen Sprit verschenken.

Eine Kilometerbegrenzung kann gerade bei Rundreisen zur Kostenfalle werden. Denn jeder zu viel gefahrene Kilometer verschlingt dann bares Geld. Daher ist zwecks Verbraucherschutz für den Mietwagen entweder die Option „unbegrenzte Kilometer“ bzw. „alle Kilometer inklusive“ oder eine ausreichend hohe Kilometerbegrenzung mit genügend Puffer für ungeplante Fahrten zu wählen.

Bedeutung der Buchstabencodes

Mittlerweile haben sich in Deutschland, aber auch international bestimmte Buchstabencodes herausgebildet, sowohl für die Ausstattung des Autos als auch für bestimmte Zusatzleistungen. Folgendermaßen können diese aufgeschlüsselt werden:

Bedeutung von Buchstabencodes bei der Anmietung von Leihwagen*
Buchstabe (1. Stelle)FahrzeugklasseBuchstabe (2. Stelle)Typus
MMiniB2-/3-türig
EKleinwagenC2-/4-türig
CKompaktklasseD4-/5-türig
SMittelklasseTCapriolet
IVan oder SUVJGeländewagen
Buchstabe (3. Stelle)GetriebeBuchstabe (4. Stelle)Kraftstoffart/Klimaanlage
MSchaltgetriebeRKlimaanlage
NSchaltgetriebe mit AllradantriebNKeine Klimaanlage
AAutomatikgetriebeD/QDiesel mit Klimaanlage/Diesel ohne Klimaanlage
BAutomatikgetriebe mit AllradantriebV/ZBenziner mit Klimaanlage/Benziner ohne Klimaanlage
*Internationale Abweichungen und Unterschiede nach Fahrzeugklasse möglich

Demnach würde der Code „CTAD“ für ein Capriolet der Kompaktklasse mit Automatikgetriebe und Dieselmotor inklusive Klimaanlage stehen.

Übergabe des Fahrzeugs: Was sollte beachtet werden?

Vor der Übergabe des Fahrzeugs werden in der Regel die Personalien des Fahrers und dessen Fahrerlaubnis überprüft. Außerdem muss noch der Mietvertrag unterschrieben werden. Dabei ist es für den Verbraucherschutz wichtig, den Mietwagen-Leihvertrag nicht ungelesen zu unterschreiben.

Wissenswert beim Verbraucherschutz zu Mietwagen: In der Europäischen Union sind alle nationalen Fahrerlaubnisdokumente gültig, auch ältere Führerscheine wie der deutsche „graue Lappen“.
Für manchen Verbraucherschutz muss der Kunde beim Mietwagen selbst sorgen, daher: Verträge durchlesen!
Für manchen Verbraucherschutz muss der Kunde beim Mietwagen selbst sorgen, daher: Verträge durchlesen!

Achten Sie insbesondere darauf, dass alle Eckdaten zu Ihnen und dem Leihauto sowie zu den vereinbarten Zusatzleistungen wie Versicherungen im Vertrag zu finden sind!

Und zwar nur diese – lassen Sie sich keine unnötigen Versicherungen oder solche, die beispielsweise bereits durch den Vermittler gestellt werden, aufdrängen.

In jedem Fall sollte der Mietvertrag in einer Ihnen geläufigen Sprache vorliegen und Ihnen eine Kopie aller Schriftstücke ausgehändigt werden.

Inspektion des Wagens: Alle Schäden im Vorfeld anzeigen!

Bei der Übergabe des Wagens sind im Protokoll unbedingt alle Schäden sowohl der Karosserie als auch des Innenraums sowie an Reifen, Felgen, Scheinwerfern, Glasscheiben etc. zu vermerken.

Gut zu wissen: Laut Verbraucherschutz müssen verschmutzte Mietwagen in der Regel nicht akzeptiert werden, denn dadurch könnten etwaige Schäden wie kleinere Kratzer leicht übersehen und am Ende dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Auch die grundlegenden Funktionen sollten kurz geprüft werden. Sind Öl- und Wasserstand in Ordnung? Funktioniert die Lichtanlage? Wo sind Verbandskasten und Warnweste zu finden?

Unfall und Panne mit dem Mietwagen: Was tun?

Panne und Unfall sind auch mit Verbraucherschutz beim Mietwagen nicht zu kalkulieren.
Panne und Unfall sind auch mit Verbraucherschutz beim Mietwagen nicht zu kalkulieren.

Egal wie sorgfältig die Vorbereitungen getätigt worden sind: Eine Panne oder gar ein Unfall können immer passieren. Grundsätzlich sollten Sie zuerst einmal die üblichen Maßnahmen zur Sicherung der Unfallstelle und ggf. der Versorgung Verletzter einleiten. Auch das Notieren der gegnerischen Personalien, der Kennzeichen und das Fotografieren der Unfallstelle sowie der Beschädigungen an beiden Fahrzeugen gehört dazu.

In der Regel muss allein schon aufgrund der Regelungen im Mietvertrag die Polizei verständigt werden. Daneben ist auch unbedingt die Information des Autovermieters obligatorisch. Ggf. weist dieser Sie zu spezifischen Maßnahmen an.

Es gehört auch zum Verbraucherschutz – falls der Mietwagen nicht mehr fahrtüchtig ist –, dass der Kunde ein Ersatzauto verlangen kann, ohne dass dafür Mehrkosten entstehen.

Bei einer Panne ist ebenfalls der Ort des Geschehens abzusichern und die Autovermietung zu verständigen, deren Weisung abzuwarten ist. In der Regel muss für Reparaturen jeder Art die Einwilligung der Vermietung eingeholt werden, sofern der Mietvertrag nichts anderes aussagt.

Rückgabe des Leihautos

Welche Dinge müssen Kunden laut Verbraucherschutz beim Mietwagen beachten, ehe sie diesen zurückgeben?

  • Ist der Tank gemäß der vereinbarten Tankregelung voll bzw. leer?
  • Bedarf das Auto innen oder außen einer Reinigung? Bei einer durchschnittlichen Nutzung ist diese in der Regel nicht nötig, bei starker Verschmutzung kann die Vermietung jedoch Reinigungskosten berechnen. Dann ist die eigens vorgenommene Reinigung an einer Tankstelle normalerweise billiger.
  • Achten Sie auf Pünktlichkeit. Ansonsten können weitere Kosten anfallen.
  • Lassen Sie sich die ordnungsgemäße Rückgabe zwecks eines entsprechenden Rückgabeprotokolls unter Angabe der Beschädigungsfreiheit, des Kilometerstands und der Tankanzeige bestätigen. Findet die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten statt, machen Sie entsprechende Fotos vom Auto.
  • Haben Sie alle persönlichen Gegenstände mitgenommen?
Verbraucherschutz beim Mietwagen: Der Hund ist nicht immer eingeschlossen.
Verbraucherschutz beim Mietwagen: Der Hund ist nicht immer eingeschlossen.

Eine Reinigung kann aber auch bei üblicher Nutzung nötig werden, wenn Haustiere transportiert wurden. Dies ist zwar normalerweise erlaubt, für Haare auf den Polstern o. Ä. haftet jedoch in der Regel der Mieter. Daher kann es sinnvoll sein, die Reinigung selbst zu übernehmen, um den möglicherweise hohen Reinigungskosten aus dem Weg zu gehen.

Wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten mit der Autovermietung oder einer der Versicherungen kommt, sollten Betroffene sich idealerweise an einen Anwalt wenden, denn juristische Feinheiten, etwa in den Vertragsunterlagen, spielen dann oftmals eine Rolle.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

12 Gedanken zu „Verbraucherschutz beim Mietwagen: Welche Rechte haben Fahrer?

  1. Christina W

    Hallo,
    ich habe in Dublin einen Wagen gemietet für vier Tage, auf meinen Papieren stand, dass ich einen Toyota bekomme, habe dann allerdings von den Mitarbeitern einen Skoda bekommen. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht und den Wagen fristgerecht abgegeben.
    Nun wurden mir weitere 5 Tage von der Kreditkarte abgebucht, da die Mitarbeiter denken ich hätte den Toyota gefahren und nicht rechtzeitig abgegeben, da dieser wohl an eine andere Person gegangen ist.
    Ich war zu der Abgabe Zeit nicht einmal mehr im Land und auf Anfragen beim Autovermieter, werde ich immer wieder abgewimmelt. Wer ist hier im Recht und kann ich mein Geld einfach wieder zurück buchen lassen bei der Bank?

  2. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Verbraucherschutz bei Mietwagen. Gut zu wissen, dass man den Mietvertrag zwingend lesen sollte, bevor man unterschreibt, damit der Verbraucherschutz gewährleistet ist. Ich möchte bald ein Auto mieten um meine Familie im Ausland zu besuchen und informiere mich daher auch zur rechtlichen Lage.

  3. Denis C

    Hallo guten Tag ich habe meine Rechnung zur Autovermietung überwiesen..
    Der Vermieter hat das Auto trotzdem vor meiner Tür weg geholt mit meinen privaten Dingen drin
    Darf er das

  4. Matthias L

    Ich habe ein Campingwagen gemietet und musste aufgrund eines Defekts diesen zwei Tage verfrüht abgeben. Bei der Abgabe wurde mir gesagt, dass die zwei Tage zurückerstattet werden. Nun schlage ich mich jedoch mit dem Kundenservice herum, welche darauf Pocht, dass bei verfrühten Rückgaben/Cancelations keine Rückerstattung erfolgen kann. Ich habe jedoch die Leihe nicht gekündigt sondern lediglich zugestimmt, dass ich für die zwei Tage eine Rückerstattung bekomme.

    Wer ist im Recht?

    Danke und LG
    Matthias L

  5. Olaf, L

    Hallo, wer haftet bei eventuellen Schäden bei einem Leihwagen? Der Mieter oder der eingetragene Fahrer?

  6. Ulrich K

    Dehr geerhte Damen und Herren

    Mein Sohn Pascal K hat ein Problem betreffend Einwegmiete mit TUI, während seiner Südamerika-Reise (siehe e-mail unten). TUI setzt auf stur. Können Sie da helfen?

    Freundliche Grüsse

    Ulrich K

    Guten Tag Frau H,

    Danke für Ihre Mail. Wir haben dieses Angebot ebenfalls nochmals geprüft und folgende Punkte stellen wir fest.

    1. Gibt man auf der Homepage eine Anfrage über den von uns gebuchten Camper ein, erfolgt folgende Kostenübersicht, wobei man vergebens die Oneway-Gebühren sucht.

    2. Was danach folgt, ist noch viel verwirrender. Es wird darauf hingewiesen, dass die Oneway-Miete vor Ort zu zahlen sind ABER im Reisepreis inkludiert sei. Für uns ist der Reisepreis der Gesamtpreis, der von Ihnen ausgewiesen wird. Es wird aber zu KEINEM Zeitpunkt auf die Oneway-Gebühren hingewiesen. Dies ist für uns als Kunden nicht zu tolerieren, da es nicht sein kann, dass der Kunde selber die Gebühren aus den «detaillierten Nutzungsbedingungen» kalkulieren muss, die auf Ihrer Homepage nicht ersichtlich sind und erst nach Zahlungspflichtiger Buchungsanfrage erwähnt werden. Siehe Screenshot unten:

    Das ist unserer Meinung nach ein betrügerisches Vorgehen gegenüber dem Kunden Ihrer Unternehmung!

    Aufgrund der situierten Vorkommnisse im vergangenen Mailverkehr sowie Telefongespräche mit Ihnen Frau H und weiteren TUI Mitarbeiter, fordern wir nun folgende Massnahme:

    • Die Rückerstattung der nicht ersichtlichen OneWay Gebühr von 2442 Euro auf das Konto des Hauptmieters Herr Pascal K oder ein ähnliches finanzielles Entgegenkommen in gleicher Höhe.

    Falls dieser Schritt von Ihnen nicht wahrgenommen wird, wird sich der von uns kontaktierte Konsumentenschutzverband direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Mit freundlichen Grüssen

    1. anwalt.org

      Hallo Ulrich K.,

      in diesem Fall sollten Sie sich mit einem Anwalt für Verbraucher- bzw. Reiserecht in Verbindung setzen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Fabian

    Ich habe bei der Buchung für einen Mietwagen die „falsche“ Abholzeit angegeben (aufgrund einer Buchung eines anderen Fluges).

    Das Auto (250€ Mietpreis, bereits voll vorausbezahlt) war als ich dann aber 3h nach der ursprünglich vereinbarten Zeit am Flughafen ankam, bereits vergeben – und es gab keinen Ersatzwagen, also musste ich bei einem anderen Autovermieter erneut ein Auto anmieten.

    Der Vermieter sagte mir ich würde das Geld wiederbekommen, der Broker (CarDelMar, deutsche Firma) sagte aber (und das ist richtig) dass er sich laut AGB das Recht vorbehält weiterzuvermieten und keine Kosten erstattet.

    Da dem Vermieter aber ja aufgrund der weitervermietung kein Schaden entstanden ist – unabhängig dass ich bereits im Voraus bezahlt habe – frage ich mich ob das rechtens ist? Ich würde Verständnis für extrakosten wegen lateshow verstehen, aber dass ohne Leistung meine Buchung verwirkt klingt für mich nicht rechtens (AGBs hin oder her).

    Meinung?

  8. Claudia

    Wir haben einen Mietwagen in Kapstadt gebucht… Bei der Rückgabe, sagen sie uns, dass das Dach eine Delle aufweist… Zurück Zuhause hat unsere Kreditkartenfirma einen Selbstbeteiligungbetrag von 1300 Euro abgebucht… Das maximum vom Selbstbehalt… Auf nachfragen bei der Mietautofirma ist anscheinend auch noch der Seitenspiegel kaputt gewesen… Was können wir machen? Das stimmt nicht und die zocken uns ab!

  9. Mailin D.

    Mein Mann und ich werden bald umziehen und brauchen dafür ein Auto. Am besten eines das eine Ladefläche hat. Diese Tipps und Hinweise sind sehr hilfreich. Besonders die Tabelle mit den Buchstabencodes. Danke !

  10. Rene T.

    Wir haben einen Wagen auf Funchal gebucht. Vorauskasse war erfolgt. Am Flughafen verlangte man von uns die finanzielle Garantie fuer evtl. Schaeden [trotz Vollkasko]. Wir legten unsere Visa-karte vor, die lt. Vertrag akzeptiert wird, aber von dem Buero am Flughafen nicht angenommen wurde, weil es sich angeblich um eine Debitoren-karte handelte. Wir haben uns am Nachbarschalter problemlos ein anderes Auto geholt. Koennen wir uns von dem ersten Verleih die Preis-Differenz wiederholen? Vielen Dank.

    1. anwalt.org

      Hallo Rene T.,

      hier sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale bzw. einen Anwalt für Verbraucherrecht wenden und sich nach Ihren Möglichkeiten erkundigen. Es kann durchaus sein, dass die Differenz zurückgefordert werden kann, wenn die angebotene Leistung nicht erfolgt ist. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, können wir den Sachverhalt nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

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