Bußgeldtabelle: Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot mit Gefährdung | ||
… an einer Kuppe | 80 € | 1 |
… in einer Kurve | 80 € | 1 |
… beim Überholtwerden | 80 € | 1 |
… bei Unübersichtlichkeit | 80 € | 1 |
… durch Linksabbiegen in engem Bogen | 80 € | 1 |
… durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen | 80 € | 1 |
… bei Gegenverkehr | 80 € | 1 |
Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot mit Unfallfolge | ||
… an einer Kuppe | 100 € | 1 |
… in einer Kurve | 100 € | 1 |
… beim Überholtwerden | 100 € | 1 |
… bei Unübersichtlichkeit | 100 € | 1 |
… durch Linksabbiegen in engem Bogen | 100 € | 1 |
… durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen | 100 € | 1 |
… bei Gegenverkehr | 100 € | 1 |
Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahn oder Kraftfahrstraße | ||
… mit Behinderung | 80 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
FAQ: Rechtsfahrgebot
Das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich auf jeglichen Straßen, egal ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn. In gewissen Situationen gibt es jedoch Ausnahmeregelungen.
Auf Autobahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrer vom Rechtsfahrgebot abweichen, sofern die Dichte des Verkehrs dies rechtfertigt (§ 7 Absatz 1 StVO). Innerorts gilt das Rechtsfahrgebot nicht für Kfz, die maximal 3,5 Tonnen wiegen, wenn es sich um eine mehrspurige Straße handelt. Die Verkehrsdichte spielt hier keine Rolle (§ 7 Absatz 3 StVO).
Wer sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält und dabei andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es sogar zu einem Unfall, weil Sie nicht möglichst weit rechts gefahren sind, steigt der Betrag auf 100 Euro an. Der Punkt bleibt bestehen.
Video: Das Rechtsfahrgebot
Das Rechtsfahrgebot hat zwei tragende Funktionen
Inhalt
In Deutschland zählt das Rechtsfahrgebot zu den grundlegenden Vorschriften im öffentlichen Straßenverkehr. Kraftfahrer sind dazu angehalten, generell möglichst weit rechts zu fahren. Dadurch soll zum einen der fließende Verkehr verbessert und zum anderen eine optimale Nutzung des vorhandenen Verkehrsraums erreicht werden, was letztendlich der Sicherheit dient.
Fahrer, die sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten, stellen dementsprechend eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar und müssen mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Wie diese genau aussehen und welche Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert sind, erklären wir in diesem Ratgeber.
Rechtsfahrgebot: Was die StVO dazu besagt
Die StVO beschäftigt sich in § 2 mit dem Rechtsfahrgebot. Im zweiten Absatz des genannten Paragraphen heißt es dazu:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“
Daraus ergibt sich: Kraftfahrer müssen grundsätzlich weit rechts fahren und nicht nur, wenn es die Verkehrssituation (wie z. B. bei Gegenverkehr) erfordert. Diese Vorschrift sollten Sie als Fahrer allerdings nicht allzu wörtlich nehmen und so weit rechts fahren, dass Sie Gefahr laufen, die Leitplanken zu streifen oder von der Straße abzukommen. Damit sich kein Unfall ereignet, sollten Sie daher darauf achten, trotz Rechtsfahrgebot ausreichend Abstand zum rechten Fahrbahnrand zu halten.
Darüber hinaus gilt das Rechtsfahrgebot auch beim Abbiegen. Der Bogen sollte bei Abbiegevorgängen nach links also nicht zu eng und beim Abbiegen nach rechts nicht zu weit sein. Auch wenn es sich beim Rechtsfahrgebot auf Autobahnen, innerhalb geschlossener Ortschaften und Co. um eine allgemeine Vorschrift handelt, gibt es dennoch gewisse Ausnahmen davon, die wir im Folgenden näher beleuchten.
Wann dürfen Sie vom Rechtsfahrgebot auf der Autobahn abweichen?
In § 7 der StVO wird eine Ausnahmeregelung thematisiert, die es Kraftfahrern unter gewissen Umständen erlaubt, auf der Autobahn vom Rechtsfahrgebot abzuweichen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn …
- es sich um eine Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung handelt und
- wenn es aufgrund der Dichte des Verkehrs als gerechtfertigt anzusehen ist.
Demzufolge gilt beispielsweise eine Ausnahme vom Rechtsfahrgebot, wenn eine dreispurige Autobahn befahren wird und sich einige (langsamere) Kfz auf der rechten Spur befinden. Würden Sie sich immer wieder in eine Lücke einordnen, nachdem Sie eines dieser Kfz überholt haben, wären Sie quasi nur noch im Zickzack unterwegs.
Um diese häufigen Überholmanöver zu vermeiden, ist es Ihnen in einer solchen Situation also gestattet, die mittlere Spur für einen längeren Zeitraum zu befahren. Gibt es mindestens zwei Spuren in eine Richtung, findet diese Ausnahme vom Rechtsfahrgebot auch außerorts Anwendung. Dabei sollten Sie jedoch stets darauf achten, dass eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Wann gilt laut StVO beim Rechtsfahrgebot innerorts eine Ausnahme?
Das Rechtsfahrgebot in der Stadt findet laut § 7 Absatz 3 StVO keine Anwendung
- wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die höchstens 3,5 Tonnen auf die Waage bringen und
- wenn die Fahrbahn über mehrere Fahrstreifen in eine Richtung verfügt.
Im Gegensatz zu Autobahnen oder Bundesstraßen spielt die Verkehrsdichte in Bezug auf das Rechtsfahrgebot innerorts laut StVO dementsprechend keine Rolle. Als Autofahrer dürfen Sie daher unter den genannten Voraussetzungen frei wählen, welchen Fahrstreifen Sie befahren. Dadurch soll einem Erliegen des Verkehrsflusses in der Stadt entgegengewirkt werden. Lkw hingegen müssen innerhalb geschlossener Ortschaften permanent möglichst weit rechts fahren.
Missachtung vom Rechtsfahrgebot: Welche Strafe droht?
Unabhängig davon, ob Sie in einer Kurve, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen: Sobald Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden, erwartet Sie laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 80 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Sobald sich durch Ihr Fehlverhalten ein Unfall ereignete, wird ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Auch hier müssen Sie zusätzlich mit einem Punkt rechnen.
Hallo Jennifer,
wie verhält es sich, wenn mehrere Rechtsfahrgebot-Verstöße zusammen kommen.
Als Beispiel: ein Fahrzeug fährt auf einer Serpentinen-Straße „Ideallinie“ und schneidet auf eine Strecke von 1000m
10 Kurven, gefährdet in 3 Kurven den Gegenverkehr, hindert auf der gesamten Szrecke ander Fahrteilnehmer am Ordentlichen Überholen etc.
Addiert sich das dann oder wird das als ein Verstoß geahndet?