Das Sexualstrafrecht kennt eine ganze Reihe an unterschiedlichen Delikten. Diese reichen von sexuellem Missbrauch über Zuhälterei bis hin zur Ausbeutung von Prostitution. Das wohl bekannteste aller Delikte im Sexualstrafrecht ist dabei der Straftatbestand der Vergewaltigung. In den Medien kursiert der Begriff immer wieder und sorgt von Zeit zu Zeit für erschreckende Schlagzeilen.
Doch was genau ist eine Vergewaltigung eigentlich? Inwieweit ist der Begriff abzugrenzen von dem der sexuellen Nötigung? Wie definiert sich die Vergewaltigung und wo ist sie gesetzlich normiert? Welche Strafe wird bei Vergewaltigung verhängt und wo finden Opfer Hilfe?
In dem folgenden Artikel sind wir diesen und weiteren Fragen nachgegangen und haben einige wichtige Informationen rund um das Thema Vergewaltigung im Überblick für Sie zusammengefasst.
Inhalt
FAQ: Vergewaltigung
Hier können Sie nachlesen, wie eine Vergewaltigung definiert ist und welcher Straftatbestand dadurch erfüllt wird.
Für eine Vergewaltigung ist eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vorgesehen. Da es sich um ein Verbrechen handelt, ist eine Geldstrafe nicht möglich.
Welche Anlaufstellen es für Menschen gibt, die das Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, können Sie hier nachlesen.
Vergewaltigung – Definition des Begriffes
Eingangs soll zunächst geklärt werden, was überhaupt unter einer Vergewaltigung zu verstehen ist. Der Begriff Vergewaltigung umfasst einen besonders schweren Fall, sozusagen einen Spezialfall von sexueller Nötigung. Gesetzlich normiert ist sie in § 177 Absatz 2 Nr.1 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB).
Da die Vergewaltigung somit eine sexuelle Nötigung zu qualifizierten sexuellen Handlungen, also sozusagen ein „Plus“ zu einer sexuellen Nötigung ist, erscheint es zum besseren Verständnis als zweckmäßig, vorab den Begriff der sexuellen Nötigung etwas näher zu erläutern. Diese wiederum ist gesetzlich geregelt in § 177 Absatz 1 StGB.
Sexuelle Nötigung im Sinne des StGB
Der Begriff ist zunächst ein strafrechtlicher Sammelbegriff für sexuelle Handlungen, die gegen beziehungsweise ohne den Willen des Opfers vorgenommen werden.
Von einer sexuellen Nötigung ist die Rede, wenn jemand eine andere Person dazu nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder aber am Täter selbst oder einem Dritten vorzunehmen.
Nötigen wiederum bedeutet, jemand unter rechtswidriger Anwendung von Gewalt oder unter Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen. Gewalt ist jeder körperlich wirkende Zwang. Drohen ist das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf das der Täter Einfluss zu haben vorgibt.
Diese Nötigung zur Vornahme von sexuellen Handlungen wiederum muss entweder
- mit Gewalt,
- durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder aber
- unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung schutzlos ausgeliefert ist,
erfolgen.
Gesetzlich verankert ist die sexuelle Nötigung in § 177 Absatz 1 StGB, also unmittelbar vor dem Tatbestand der Vergewaltigung.
Die sexuelle Nötigung wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Es handelt sich bei dem Delikt mithin um ein Verbrechen.
Vergewaltigung nach dem StGB
Die Definition von Vergewaltigung besagt, dass eine solche vorliegt, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder aber ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt, oder an sich vornehmen lässt, die das Opfer besonders erniedrigen. Hierzu zählt insbesondere das Eindringen in den Körper des Opfers.
Bis zum Jahr 1997 wurde die Vergewaltigung noch als ein „außereheliches Delikt“ definiert. Eine Vergewaltigung in der Ehe konnte bis zu diesem Zeitpunkt lediglich als Nötigung im Sinne des § 240 StGB geahndet werden, nicht hingegen als Vergewaltigung im Sinne des § 177 Absatz 2 StGB. Seit Mai 1997 wurde das Tatbestandsmerkmal „außerehelich“ gestrichen.
Vergewaltigung: Welche Strafe für Vergewaltiger verhängt wird
Nicht ganz unwichtig ist die Frage, mit welchen Sanktionen ein Täter, der sich einer Vergewaltigung strafbar gemacht hat, rechnen muss.
Das Strafmaß der Vergewaltigung lautet „Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren“. Sie ist mithin ein Verbrechen.
In der Regel entfällt bei einer Verurteilung zu einer Freiheitstrafe von mehr als zwei Jahren die Möglichkeit, diese zur Bewährung auszusetzen. Dies bedeutet, dass Verurteilte Vergewaltiger in der Regel ihre Strafe hinter Gittern verbüßen.
Auch eine versuchte Vergewaltigung ist strafbar nach deutschem Recht. Dies ergibt sich für den vorliegenden Fall aus § 23 StGB, wonach der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist.
Wann verjährt eine Vergewaltigung?
Straftaten sind in der Regel zeitlich nicht unbegrenzt verfolgbar und ebenso wenig unbegrenzt vollstreckbar. Sie unterliegen der Verjährung.
Die Frage, wann bei einer Vergewaltigung Verjährung eintritt, richtet sich, wie bei allen anderen Straftatbeständen auch, nach der jeweils zu erwartenden Höchststrafe des Deliktes. Dies ergibt sich aus § 78 StGB.
So beträgt beispielsweise die Verjährungsfrist einer Straftat, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht ist, fünf Jahre.
Die Höchststrafe einer Vergewaltigung beträgt in Deutschland 15 Jahre. Aus § 78 StGB lässt sich demnach ableiten, dass die Verjährung einer Vergewaltigung 20 Jahre beträgt.
Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist bei einer Vergewaltigung gemäß § 78 b Absatz 1 Nr. 1 StGB bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ruht, also erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt. Insoweit besteht eine Ausnahme zu anderen Straftatbeständen, deren Verjährungsfrist im Sinne des § 78 a StGB in der Regel zu dem Zeitpunkt in Gang setzt, zu dem die Tat beendet ist. Für den Fall, dass ein zum Tatbestand gehörender Erfolg eintritt, läuft die Verjährung hingegen ab diesem Zeitpunkt.
Vergewaltigung: Was in Deutschland die Statistik besagt
Immer wieder berichten die Medien von Vergewaltigungen. Im Jahr 2015 wurden auf 100.000 Einwohner in Deutschland 8,6 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung polizeilich registriert, was aus einer aktuellen Statistik zum Thema Vergewaltigungen in Deutschland hervorgeht. Die Zahl bezieht sich auf die Vergewaltigung von Frauen und Männern gleichermaßen.
Genaue Zahlen sind aufgrund einer hohen Dunkelziffer nicht bekannt. Gerade Vergewaltigungen werden häufig von den Opfern gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Diesem Thema widmen wir uns weiter unten in einem gesonderten Absatz etwas näher.
Massenvergewaltigung: Auch in Deutschland kann dies passieren
Insbesondere in den letzten Jahren gab es immer wieder Schlagzeilen von brutalen Massenvergewaltigungen in Indien. Doch derartige Schreckensszenarien gab es auch schon hierzulande. Bei einer Massenvergewaltigung wirken mehrere Täter gemeinschaftlich zusammen. Hierbei werden eine oder mehrere Personen von einer größeren Gruppe vergewaltigt. Häufig sind die Täter hierbei jünger als bei Einzelvergewaltigungen. Zudem sind sie Statistiken zufolge häufig männlich. Nicht selten herrscht innerhalb derartiger Taten eine Art hierarchische Struktur.
In der Kriminologie wird hierbei oftmals auch der Aspekt der Gruppendynamik betont, in der sich der einzelne Täter bestärkt fühlt zu einer Tat, die er alleine nicht fähig wäre zu begehen. Eine große Rolle spielen dabei auch Aspekte von Machtgefühl, Aggressivität und Männlichkeit. Nicht selten wird die Anpassung an das Gruppenbild dabei als einer der Hauptfaktoren in puncto Motivation für den einzelnen Täter gesehen.
Im Rahmen von Gruppenvergewaltigungen spielen häufig auch schwerwiegende Demütigungen, Degradierungen und Erniedrigungen des Opfers eine große Rolle. Die Täter genießen dabei ihre Machtposition und frönen ihrem Gefühl von Überlegenheit.
Die psychischen und zumeist auch physischen Folgeschäden der Opfer einer Gruppenvergewaltigung sind in der Regel verheerend. Oft geht die Vergewaltigungstat einher mit weiteren Straftaten wie dem der Körperverletzung oder einer Beleidigung. Viele Opfer schaffen es nicht, das Erlebte aufzuarbeiten und leiden noch Jahre später an psychischen Folgeschäden.
Die Folgen einer Vergewaltigung
Die Folgen einer Vergewaltigung sind in der Regel schwerwiegend. Mit einer Vergewaltigung verletzt der Täter die Autonomie und das Selbstbestimmungsrecht seines Opfers ebenso wie die psychische und physische Integrität.
Die Folgen einer Vergewaltigung können sowohl psychischer als auch physischer Natur sein.
Als physische Folgen einer Vergewaltigung treten häufig rektale sowie vaginale Blutungen auf. Zudem sind Hämatome und Harnröhreninfektionen keine Seltenheit. Ein weiteres Risiko ist die Ansteckung sexuell übertragbarer Krankheiten sowie ungewollte Schwangerschaften. Häufig findet eine Vergewaltigung unter massiver Gewalteinwirkung auf das Opfer statt, sodass nicht selten noch weitere Verletzungen hinzukommen.
Einer Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2004 gab es prozentual betrachtet die folgenden Verletzungen:
- Prellungen 73 %
- vaginale Verletzungen 32,7 %
- Knochenbrüche 2,3 %
- Fehlgeburten 3,5 %
- sonstige Verletzungen 5,4 %
Nicht zu unterschätzen sind ferner die psychischen Schäden, die Vergewaltigungsopfer in der Regel davon tragen. Oftmals halten diese jahrelang an und im schlimmsten Fall lässt sich das Erlebte überhaupt nicht mehr aufarbeiten.
Bekannte psychische Symptome sind
- Albträume
- sexuelle Störungen
- Gleichgültigkeit
- schwere Schuldgefühle und Scham
- Depressionen
- Angstzustände
- Panikattacken
- der Drang zu Selbstverletzenungen
- Suizidversuche oder Suizidgedanken
- Schlafstörungen
Wie schwerwiegend die jeweiligen psychischen Schäden sind, wie lange sie anhalten und wie gut sie verarbeitet werden, ist von individuellen Umständen geprägt und kann somit nicht einheitlich und pauschal beantwortet werden. Eine große Rolle spielen die Art und Weise der Tat, die persönliche Beziehung zum Täter, der familiäre und soziale Rückhalt des Opfers sowie eine Reihe weiterer Faktoren und Umstände.
Die Anzeigebereitschaft
Umfragen zufolge ist die Bereitschaft vieler Opfer, die Tat zur Anzeige zu bringen, gering. Studien sind demnach oft nicht wirklich repräsentativ, da die Dunkelziffer meist weit höher liegt.
Viele Vergewaltigungsopfer scheuen sich davor, die Tat anzuzeigen, da sie diese häufig nicht oder nicht gut beweisen können und sich vor der zusätzlichen Belastung eines Gerichtsprozesses scheuen, in dem sie dann als Zeugen nochmal alles detailliert wiedergeben und schildern müssen. Zudem sehen sie sich innerhalb eines Verfahrens dann auch noch mit dem Täter konfrontiert. Oftmals haben die Opfer auch große Angst vor dem Täter und/oder werden von diesem bedroht.
Vergewaltigung: Wo Sie Hilfe bekommen
Wer einem Sexualverbrechen zum Opfer gefallen ist, der sollte sich umgehend an die Polizei wenden. Außerdem gibt es zahlreiche soziale Einrichtungen und psychologische Betreuungsinstitutionen für Vergewaltigungsopfer und Opfer sonstiger Sexualstraftaten. Die psychischen Folgeschäden, die ein derartiges Verbrechen bei den Opfern verursachen kann, sind nicht zu unterschätzen. Insbesondere kann eine Vergewaltigung bei einem Kind fatale psychische Schäden hinterlassen, die es unbedingt professionell aufzuarbeiten gilt. Doch auch vergewaltigte Frauen und Männer werden oftmals nicht alleine mit der Bewältigung der Ereignisse fertig.
Kann eine Frau einen Mann vergewaltigen?
Immer wieder berichten Medien von der Vergewaltigung einer Frau. Von der Vergewaltigung von Männern ist deutlich seltener die Rede. Dennoch ist sie nicht ausgeschlossen. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen Männer zum Vergewaltigungsopfer werden.
Guten Tag,
wenn die Vergewaltigung einen besonders schweren Fall darstellt, ist diese dann nicht im §177 Abs. 6 Nr. 1 StGB geregelt?
Gesetzestext:
{…}
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder {…}
Auch ich bekam damals Kontakt mit dem weißen Ring.
Allerdings hatte sich der zuständige Anwalt von der Familie des Täters und seinem Anwalt täuschen lassen !
Bis heute , habe ich keine Ruhe vor den Tätern !
Hallo .. Sie wurden mir vom Kollegen vom weißen Ring empfohlen.. ihr Spezialgebiet ist die Vertretung von Mandanten die Opfer einer Straftat wurden stimmts ??
[Schilderung zum Schutz der Privatsphäre von der Redaktion entfernt]
Hallo Michael,
bitte beachten Sie, dass wir keine anwaltliche Vertretung oder Beratung anbieten. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an einen Anwalt.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Im 2017 war eine Anzeige gegen mich wegen Verdacht auf Vergewaltigung. In 2018 war eine urteil mit 3 Jahren.
Jetzt kann man die 3 jahre aufheben und als Bewährung Strafe ausgesetzt.
Was kann ich tun wenn ich die Angeblich Opfer nicht Vergewaltigt und keine Sex mit ihr gehabt!!!
Soll ich weiter kämpfen bis ich meine unschuldig zu beweisen oder lohnte sich nicht ?
Ich wurde vor viele Jahren von einer Frau vergewaltigt. Ich habe es immer verdrängt – was sicherlich dadurch begünstigt würde, dass es den Mythos gibt, ein Mann könne gar nicht vergewaltigt werden. Und dass ich eigentlich auf der Täterseite stehen müsste.
Ich teile das Schicksal von vielen weiblichen Vergewaltigungsopfern: dass man uns nicht glaubt und dass wir es vor Gericht nur schwer beweisen können. Das Strafrecht hilft mir hier leider nicht weiter.
Umd wie alle Vergewaltigungsopfer habe ich erleben müssen, dass ich, meine Gefühle, mein Körper, meine Intimität und mein Wille völlig ausgeliefert sind und keinen eigenen Wert mehr besitzen, keinen Schutz, keine Respekt. Diese Erfahrung prägt mein Leben bis heute, und ich weiß nicht, ob sich das jemals ändern wird.
Was wir brauchen, sind Menschen, die uns glauben, uns zuhören, uns unbedingt und ohne Einschränkung respektieren.
Gut zu wissen, dass der Begriff „Sexuelle Nötigung“ zunächst ein strafrechtlicher Sammelbegriff für sexuelle Handlungen ist, die gegen beziehungsweise ohne den Willen des Opfers vorgenommen werden. Als ich damals vergewaltigt wurde, war ich bei einem Fachanwalt für Opferschutz. Der konnte mir Helfen den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich wurde vergewaltigt und bedroht und habe deshalb und ich mich geschämt habe nicht komplett ausgesagt und deshalb ist der Täter bis heute nicht bestraft worden.
Ich bin Opfer geworden und jetzt werde ich so hingestellt das alles meine eigene Schuld ist. Als Frau kann man echt einpacken
Wer wagt es Dich als Schuldige darzustellen. Lass Dir das nicht einreden. Jeder Mann ist eine potenzielle Gefahr. Also lass Dir niemals einreden Du hättest irgendetwas verschuldet
Jeden Mann als potenzielle Gefahr zu bezeichnen, ist etwas übertrieben. Die aller aller wenigsten Männer sind zu solch einer ekelhaften Schandtat imstande.
Und Mandy… Wenn ein Mann eine Frau vergewaltigt, ist es egal, ob du ihn dazu „provoziert“ hättest oder irgendwie angestiftet. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, eine Frau zu vergewaltigen. Kämpf weiter und sorg dafür, dass der abartige Typ hinter Gittern landet! Ich wünsche dir dabei alles Gute
Lieber Patrick,
Da es offensichtlich ist, dass du ein Mann bist, wundert mich das auch gar nicht, dass du Mandy nicht verstehst. Für uns Frauen ist nunmal jeder Mann eine potentielle Gefahr. Dass hat nichts damit zu tun, dass wir Männer hassen. Wir wissen, dass nicht jeder Mann ein Vergewaltiger ist. Aber um es eben nicht darauf ankommen zu lassen und zu es zu riskieren, nehmen wir nunmal an, dass jeder Mann uns schaden könnte. Wenn dir jemand beim Russischen Roulette einen Revolver mit einer Kugel im Magazin in die Hand drücken würde, würdest du es dann riskieren abzudrücken und dich potentiell zu verletzen?
Ich finde es auch ziemlich traurig, dass Männer wie du, immer noch mit dem Argument kommen ’nicht alle Männer sind schlimm‘ und denken, dass würde irgendwas daran ändern, dass viele dennoch so sind und man sie in nornalen Umständen nicht von anderen unterscheiden kann. Anstatt Frauen ein offenes Ohr zu schenken und aktiv zu einer Veränderung beizutragen, kommst du mit so einer Scheiße. Fahr mal runter und versuch dich in die Frau hineinzuversetzen, die Angst haben muss, jeder Mann ist eine Gefahr. Ich verstehe auch nicht, wieso du versuchst, Mandy’s Auffassung zu widerlegen. Wenn sie sich am sichersten fühlt, wenn sie Männern misstraut, oder wenn sie die entsprechenden Erfahrungen gemacht hat, wer bist du dann, ihre Erfahrung als falsch dastehen zu lassen? Du bist das Problem.