Grundsätzlich ist das Schulrecht jedoch Teil des Besonderen Verwaltungsrechts, das wiederum zum Öffentlichen Recht gehört. Es regelt alle Angelegenheiten, die mit dem Schulbetrieb zusammenhängen, vor allem die Rechte und Pflichten von Lehrern, Schülern, der Schulaufsicht und von Schulträgern, aber auch der Eltern.
Inhalt
Schule und Recht auf Bundesebene
- Aufsicht des Staates über das gesamte Schulwesen
- Religionsunterricht: in Übereinkunft mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft als reguläres Lehrfach, zu dessen Unterricht aber kein Lehrer gezwungen werden kann
- Teilnahme am Religionsunterricht obliegt der Entscheidung der Erziehungsberechtigten
- Private Schulen sind genehmigungspflichtig
- Aufhebung von Vorschulen
Abgesehen von diesen recht allgemeinen Bestimmungen wird die weitere Ausgestaltung des Schulrechts durch die Bundesländer geregelt. Die starke Vereinheitlichung der Schulrechte kommt durch die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Länder untereinander zustande, vor allem durch
- gemeinsame Traditionen,
- die Kultusministerkonferenz,
- gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen,
- gegenseitige Anerkennung der Lehrbefähigung.
Wer einen Anwalt für Schulrecht konsultieren möchte, sollte sich nichtsdestotrotz erkundigen, ob dieser mit den länderspezifischen Eigenheiten vertraut ist!
Teilbereiche beim Schulrecht
Das Schulrecht ist kein in sich geschlossenes Gesetz, sondern besteht aus vielen Bestandteilen, deren Ausgestaltung sich je nach Bundesland unterscheiden können.
- Schulträgerschaft: Finanzierung, Genehmigung von privaten Schulen, Schulbezirke usw.
- Schulorganisation: Schulformen, Schulaufsicht, Schulleitung, Lehrerkonferenzen o. Ä.
- Unterricht: Lehrpläne, Ordnungsmaßnahmen, Leistungsbeurteilung etc.
- Rechte und Pflichten des Schülers: Schulpflicht, Lernkontrollen, Zeugnisse usf.
- Dienstrecht für Lehrer: Disziplinarrecht, Amtshaftung, Ausbildung, pädagogische Freiheit usw.
- Mitwirkung: Schüler- und Elternvertretungen, Schülerzeitungen etc.
Schulrechte für Schüler

Recht auf Bildung – Recht auf Schule
Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) verankert bereits das Recht auf Bildung als allgemeines kulturelles Menschenrecht. Doch aufgrund der besonderen Bedeutung für Kinder wird es noch einmal in Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt und konkretisiert.
Die Bundesrepublik Deutschland als sogenannter Paktstaat hat sowohl den UN-Sozialpakt als auch die Kinderrechtskonvention anerkannt. Daher werden alle Kinder mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres schulpflichtig. Dieses internationale Schulrecht besagt weiterhin, dass Kinder unentgeltlich zur Schule gehen können und gemäß ihren Fähigkeiten gefördert werden sollen.
Können Eltern einen Schulplatz einklagen?
Zwar besteht ein Recht auf Bildung, jedoch nicht unbedingt auf einen Platz an einer ganz bestimmten Schule. Wenn sich mehr Schüler bewerben, als das Bildungsinstitut Plätze zu vergeben hat, werden anhand verschiedener Vergabekriterien (bspw. Wohnortnähe, Geschwisterkinder, Notenspiegel) jene Schüler ermittelt, die den Platz letztendlich erhalten.
Wenn alle gewünschten Schulen eine Absage erteilen, sollten Eltern sich zuerst an das zuständige Schulamt wenden. Dieses weist dem Schüler dann einen Platz zu, allerdings muss dieser nicht unbedingt an einer der bevorzugten Schulen sein. Es gibt jedoch im Schulrecht die Möglichkeit, gegen die Zuweisung Widerspruch einzulegen.
Aufsichtspflicht in der Schule
Die Aufsichtspflicht gilt dabei auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen sowie auf dem Weg zu solchen während den Unterrichts- und Pausenzeiten sowie bei Schulfahrten. Entfernt sich ein Schüler jedoch unerlaubt von der Gruppe, besteht keine Aufsichtspflicht.
Klassenlehrerwechsel im Schulrecht
In der Regel werden die Klassenlehrer von der Schulleitung bzw. der Schulaufsicht bestimmt. Gegen eine solche Entscheidung vorzugehen, ist nicht direkt möglich, da es sich nicht um einen Verwaltungsakt einer Behörde, sondern um einen innerdienstlichen Vorgang handelt.
Sind Schüler und Eltern mit einem Klassenlehrerwechsel nicht einverstanden, können sie jedoch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen: Bei einem individuellen Fehlverhalten eines Lehrers ergeht diese an die Schulleitung, ansonsten bei einer Beschwerde über die Schulleitung an die Dienstaufsichtsbehörde. Außerdem können sie zum Sachverhalt Relevantes melden und auch eine Antwort erwarten.
Bei scherwiegenden rechtlichen Problemen mit der Schule, deren Leitung oder einer Lehrkraft sollten in der Regel Anwälte für Schulrecht die besten Erfolgsaussichten garantieren.
Schülerrechte in der Schule: Toilettengang
Hindern Lehrer ihre Schutzbefohlenen dennoch und verstoßen dadurch gegen die oben genannten Artikel der EMRK und des GG, kommen zusätzlich verschiedene Tatbestände des Strafrechts in Betracht:
- Körperverletzung im Amt
- Misshandlung Schutzbefohlener
- Nötigung
- Beleidigung
Es kann daher im Schulrecht je nach Fallbeispiel also sowohl zu Disziplinar- als auch Strafverfahren kommen, insbesondere, wenn betreffende Schüler bereits mehrmals um die Erlaubnis für den Toilettengang gebeten haben.
Auch ein Toilettenverbot kann also dazu führen, dass Betroffene einen im Schulrecht bewanderten Rechtsanwalt konsultieren. Schule bzw. Schulleitung sollten bei Kenntnis eines strikten Verbots ebenfalls informiert werden.
Im Schulrecht unbekannt: Die Klassekasse
Dementsprechend könnte ein Anwalt nicht die Schule haftbar machen, sondern müsste immer den Lehrer/die Lehrerin kontaktieren.
Anoym says
Hey jeden Morgen werden in der Klasse von allen die Handys eingesammelt und erst nach sehr später Zeit über 8 Stunden erst zurück gegeben ich habe sehr Angst da die Lehrer wahrscheinlich auch noch unsere Handys durchsuchen
Nasim says
Hallo Anonym,
wenn Ihr Eure Mobiltelefone mit einer PIN sperrt, können die Lehrer die Telefone nicht durchsuchen. Zudem kann man davon ausgehen, dass die Lehrkräfte gar keine Zeit haben, die Telefone zu durchsuchen…
Um dem Procedere aus dem Weg zu gehen, würde ich das Telefon gar nicht mehr in die Schule mitnehmen.
Viele Grüße
Anonym says
Hey
Ich lebe in Mecklenburg Vorpommern und habe ein paar Fragen in Bezug auf das Schulrecht.
1. Werden (müssen) Privat Schulen in irgendeiner Weise regelmäßig geprüft werden?
2. Was umfasst das Recht auf Mitbestimmung in Schulen ?
3. Darf es in einer Ganztagsschulen HA geben