Straftatbestand: Körperverletzung

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Körperverletzung ist eine Straftat, die im Strafrecht sanktioniert wird
Körperverletzung ist eine Straftat, die im Strafrecht sanktioniert wird

Was ist Körperverletzung? Wann beginnt sie und wo hört sie auf? Wie sich Körperverletzung anfühlt, mussten bereits viele Menschen erkennen und erleben – Jung und Alt, Mann, Frau und sogar Kinder. Doch mit dem Begriff Körperverletzung ist nicht immer nur das rein physische Zuschlagen und Misshandeln gemeint, an das viele im ersten Moment denken.

Denn Körperverletzung kann ebenso in psychischer Gestalt erscheinen. Aber auch, wenn wir uns in vermeintlichen guten Händen befinden, kann der Vorwurf der Körperverletzung laut werden –  Ärzte begehen nämlich mitunter auch Verletzung am Körper ihrer Patienten. Wie das alles miteinander zusammenhängt, was, wann Körperverletzung ist, welche Formen es gibt und interessante BGH-Urteile finden Sie in diesem Ratgebertext.

Weiterführende Ratgeber zur Körperverletzung

FAQ: Körperverletzung

Was ist eine Körperverletzung gemäß Definition?

Hier können Sie nachlesen, wie eine Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch definiert wird.

Welche unterschiedlichen Grade der Körperverletzung gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen einer fahrlässigen, gefährlichen und schweren Körperverletzung unterschieden. Zudem gibt es auch den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge.

Wie wird eine Körperverletzung geahndet?

Für eine Körperverletzung ist ein Strafmaß von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe angesetzt.

Körperverletzung: Eine Definition

Die Körperverletzung ist laut dem Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat, die in den Paragraphen 223 bis 231 reglementiert wird. In diesen Paragraphen werden die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit thematisiert. Gleich in § 223 wird der Begriff kurz beschrieben. Demnach handelt es sich bei der Körperverletzung um eine Handlung, bei der eine Person einer anderen einen körperlichen Schaden zufügt, sie misshandelt oder anderweitig in ihrer Gesundheit schädigt. Auch der reine Versuch der Körperverletzung ist laut StGB strafbar.

Eine reine Belästigung ist natürlich noch keine Körperverletzung. Hier muss eine Grenze überschritten werden, die in ein unangemessenes und übles Vorgehen mündet. Wird bei dieser Handlung das Wohlbefinden oder aber die körperliche Unversehrtheit eines Menschen stark beeinträchtigt, so handelt es sich laut Definition um eine Körperverletzung.

Das Strafmaß sieht für Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe vor.

Ab wann ist es also Körperverletzung?

Wenn ein Opfer auf der Straße angepöbelt oder sogar angespuckt wird, dann handelt es sich hierbei noch nicht um Körperverletzung. Selbst, wenn das Opfer vor die Brust gestoßen und geschubst wird, liegt noch kein übles Vorgehen vor. Anders sähe es aus, wenn der Betroffene durch das Schubsen so ins Straucheln geraten würde, dass er schwer stürzt und sich beispielweise das Handgelenk bricht oder sogar den Kopf so heftig stößt, dass er bleibende Hirnschäden davon trägt. Jetzt läge eine Körperverletzung vor. Gleiches gilt für eine Ohrfeige oder einen harten Schlag mit der Faust ins Gesicht oder in den Magen. Tatsächlich ist es sogar Körperverletzung einem anderen die Haare – auch die Barthaare – abzuschneiden.

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sind auch rein psychische Einwirkungen als Körperverletzung anzusehen. Das ist dann der Fall, wenn das Opfer gesundheitliche Einschränkungen dadurch erhält. Wenn also ein Mensch durch monate- oder jahrelangen Terror in Form von verbaler Misshandlung psychische Schäden wie etwa Angst- und Panikzustände erleiden musste, dann ist auch das Körperverletzung.

Ein ähnliches Beispiel sind Erfahrungen mit einem Stalker. Durch das Auflauern vor der Wohnungstür oder ständige Telefonanrufe kann ein Opfer ebenfalls verängstigt sein und zum Beispiel an Schlaflosigkeit leiden. Hier liegt ebenfalls eine gesundheitliche Auswirkung vor, die durch die Handlung des Täters hervorgerufen wurde.

Das Strafgesetzbuch und die Körperverletzung

Die verschiedenen Formen von Körperverletzung werden im Strafgesetzbuch beschrieben
Die verschiedenen Formen von Körperverletzung werden im Strafgesetzbuch beschrieben

Das Strafrecht regelt Körperverletzung als Straftat. Dementsprechend ist sie im StGB festgehalten. Gleich mehrere Paragraphen befassen sich mit den unterschiedlichen Formen von Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit, denn diese ist das Schutzgut der Körperverletzung. In den nachfolgenden Kapiteln sind daher die verschiedenen Grade der Körperverletzung samt Paragraph im StGB genauer beschrieben. Da § 223 StGB, der die vorsätzliche bzw. „einfache“ Körperverletzung beschreibt, bereits in der Definition Erwähnung fand, beginnt die Aufzählung sogleich mit § 224 StGB.

§ 224 StGB – Gefährliche Körperverletzung

Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn sie

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

herbeigeführt wurde. Demzufolge handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung, wenn zu ihrer „Hilfe“ bestimmte Mittel oder Gegenstände verwendet wurden. Das kann also auch schon die Mithilfe eines zweiten oder dritten Täters sein, weil diese sich dann in der Überzahl befinden. Als Waffen im weitesten Sinn kann neben einem herkömmlichen  Küchenmesser oder einer Pistole daher auch ein fester, harter Schuh genutzt werden oder aber zum Beispiel eine massive Kristallglasvase, eine Porzellanfigur oder eine Flasche. Mit diesen Gegenständen können einem Menschen erhebliche, gefährliche Verletzungen zugefügt werden, die eine gefährliche Körperverletzung darstellen. Als Strafe sieht das Gesetz eine Haft von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor; in minderschweren Fällen jedoch drei Monate bis fünf Jahre. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen.

§ 225 StGB – Misshandlung von Schutzbefohlenen

Eine der wohl schrecklichsten Taten mit Körperverletzung ist wohl die Misshandlung von Schutzbefohlenen, also Kindern oder gebrechlichen, kranken und wehrlosen Personen. Hierbei handelt es sich um einen Sondertatbestand im Strafrecht. Er umfasst folgende Tatbestände:

  • Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
    1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
    2. seinem Hausstand angehört,
    3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
    4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird […] bestraft.

Welche Strafe droht bei einer Körperverletzung Schutzbefohlener? Das Strafgesetzbuch hält hierfür je nach Schwere einen Freiheitsentzug von sechs Monaten bis zu zehn Jahren offen. Die Haft dauert nicht unter einem Jahr, wenn durch die Misshandlung der Tod des Wehrlosen oder eine schwere Gesundheitsschädigung eintrat oder aber der Körper erhebliche Schädigungen erlitt sowie wenn eine seelische Entwicklungsbeeinträchtigung entstand. Eine Geldstrafe ist bei Körperverletzung von Schutzbefohlenen nicht angedacht.

Das Recht von Eltern, seine Kinder zu „züchtigen“ ist eine sogenannte Endlos-Debatte. So richtig verboten ist es in Deutschland zwar nicht, sein Kind zu züchtigen, dennoch muss es dafür gute Gründe geben und die Züchtigung sollte verhältnismäßig sein. Deshalb darf die Ausübung selbstredend nicht gesundheitsschädigend sein, da andernfalls eine körperliche Misshandlung vorläge. Übrigens dürfen fremde Kinder überhaupt nicht gezüchtigt werden – Lehrer haben dazu also kein Recht.

§ 226 StGB – Schwere Körperverletzung

Nach einer Körperverletzung – vor allem nach einer Schlägerei – wird in der Regel geprüft, ob eine schwere Körperverletzung vorliegt. Das ist besonders an den Folgeschäden des Opfers deutlich zu machen. Dann sollte in jedem Fall ein Anwalt aufgesucht werden. Die Strafe für schwere Körperverletzung wird neben einer drohenden Freiheitsstrafe wohl auch ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld für den Geschädigten nach sich ziehen. So hält das Gesetz fest:

  • Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Die körperliche Misshandlung von Schutzbefohlenen wird im StGB hart bestraft
Die körperliche Misshandlung von Schutzbefohlenen wird im StGB hart bestraft

Wenn die Verletzung absichtlich oder wissentlich vorgenommen wurde, dann darf der Freiheitsentzug nicht unter drei Jahren sein. Bei einer schweren Körperverletzung ist keine Geldstrafe mehr vorgesehen.

Einen eigenen Punkt zur schweren Körperverletzung erhält das Thema „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ in § 226a StGB. Demzufolge dürfen die äußeren Genitalien weiblicher Personen nicht verstümmelt werden – ein deutliches Zeichen gegen die Beschneidung kleiner Mädchen, wie sie in Afrika noch häufig Anwendung findet. Die Freiheitsstrafe ist hier nicht unter einem Jahr angesetzt und kann bis zu fünf Jahre andauern.

§ 227 StGB – Körperverletzung mit Todesfolge

Besonders tragisch und folgenschwer kann eine Körperverletzung ausfallen, wenn sie Auslöser und Ursache für den Tod des Opfers ist. In diesem Fall verlangt das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe, die nicht unter drei Jahren bleibt.

Es sei denn, es handelt sich um einen minder schweren Fall, denn dann pegelt sich der Freiheitsentzug bei einem und zehn Jahren ein. Um eine minder schwere Körperverletzung handelt es sich, wenn ein Täter von seinem Opfer provoziert und somit prompt zu seiner Tat hingerissen wurde, ohne dass das Opfer ihn wirklich dazu veranlasst hat.

Als Beispiel wäre hier das BGH-Urteil StR 86/09 vom 25. März 2009 zu nennen. Hier starb ein Mensch aufgrund einer Prügelei unter Alkoholeinfluss. Das Opfer erteilte dem Verurteilten den ersten Faustschlag und es kam zu einer Schlägerei. Der Eintritt des Todes erfolgte erst einige Zeit später. Nach der Prügelei kam es zu einem Krankenhausaufenthalt und zu einem höchst untypischen Krankheitsverlauf. Der Tote wird in dem Urteil sogar als selbst schuld an seinem eigenen Ableben eingestuft. Er verstarb zwar in Folge der Verletzungen durch die Schlägerei, doch auch, weil er mehrmals verspätet das Krankenhaus zur Nachuntersuchung aufsuchte. Da der Täter allerdings massiv vorbestraft war, fiel die Haft hier auf fünf Jahre und sechs Monate.

Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord – Wo liegt der Unterschied?

Zwischen den drei in der Überschrift genannten Straftatbeständen sind feine Unterschiede zu machen, die sich besonders in der Bestrafung dieser Vergehen widerspiegeln:

  • Körperverletzung mit Todesfolge – Freiheitsentzug nicht unter drei Jahren
  • Totschlag (§212 StGB) – Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren
  • Mord (§ 211 StGB) – lebenslanger Freiheitsentzug

Doch wo ist hier zu differenzieren? Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, wer im Affekt getötet hat, sei ein Totschläger und wer die Tötung plant, ein Mörder.

Bei einem Totschlag tötet der Straftäter sein Opfer vorsätzlich, er will und beabsichtigt also den Tod seines Opfers. Ähnlich verhält es sich beim Mord, dennoch müssen bei einer Verurteilung die sogenannten Mordmerkmale vorliegen, die auch in § 211 StGB aufgezählt sind:

  • Mordlust – die reine Lust am Töten
  • Befriedigung des Geschlechtstriebes – auch als Lustmord bekannt
  • Habgier – Mord, zum Beispiel aufgrund der Vermehrung des eigenen Vermögens
  • Sonstige niedere Beweggründe – Gründe auf „tiefster Stufe“, zum Beispiel wegen politischer oder rassischer Beweggründe oder in Folge einer Eifersucht
  • Heimtücke – Ausnutzen der Wehr- und Arglosigkeit des Opfers
  • Grausamkeit – Übermäßiges und unverhältnismäßiges Quälen des Opfers, weit über die reine Tötung hinaus
  • Gemeingefährliche Mittel – beispielsweise die Nutzung von Sprengstoff
  • Verdeckung anderer Straftaten – einbezieht auch die Ermöglichung einer anderen Straftat

Somit ist ein Tötungsdelikt ohne das Zusammenspiel dieser Mordmerkmale „einfach nur“ ein Totschlag und mit den Merkmalen ein Mord.

Von Mord und Totschlag abzugrenzen ist jedoch die Körperverletzung mit Todesfolge, weil sie weitgestreckt eigentlich kein Tötungsdelikt in diesem Sinn darstellt, weil der Tod des Opfers unbeabsichtigt hervorgerufen wird. Zwar wollte der Verbrecher das Opfer verletzen, aber nicht töten, wie es bei Mord und Totschlag der Fall ist. Und weil hier dementsprechend der Unrechtsgehalt – quasi die Schuldhaftigkeit – geringer ist, fällt auch die Sanktionierung niedriger aus; selbst, wenn dies in einigen Augen als ungerecht erscheint, da ja als Folge bei allen drei Tatbeständen der Tod des Opfers eintritt. Dennoch muss es eine Abgrenzung geben, wenn ein Täter den Tod eines Menschen will, ein anderer Täter dies aber nicht gewollt hat.

§ 228 StGB – Einwilligung

Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann drastische Folgen nach sich ziehen, wie z. B. eine Haftstrafe
Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann drastische Folgen nach sich ziehen, wie z. B. eine Haftstrafe

Es gibt durchaus Situationen, in denen der Geschädigte zuvor in die Körperverletzung einwilligt. Das mag im ersten Mpment unglaubwürdig klingen, ist allerdings gar nicht so abwegig, wie Sie glauben mögen. Dies kann bei den in unserer Zeit beliebten Live-Rollenspielen der Fall sein. Hier wird in die nachzustellende Kampfszene zuvor eingewilligt, kommt im Eifer des Gefechts dennoch jemand zu Schaden, so hat er in der Regel schlechte Karten auf ein Schmerzensgeld.

Das Gesetz schreibt dazu folgendes:

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Eine wichtige Rolle spielt die Einwilligung im Patienten-Arzt-Verhältnis. Vor einem operativen Eingriff hat der Patient stets darin einzuwilligen, dass dieser an ihm vorgenommen wird. Prinzipiell ist solch eine OP nämlich auch eine Körperverletzung im weiteren Sinne.

Jedoch muss im Falle einer Einwilligung der Rechtsträger stets in Kenntnis über die Reichweite seines Verzichts sein und dessen Folgen erkennen. Das heißt, ein Arzt muss seinen Patienten vor einer OP immer ordnungsgemäß über eventuelle Risiken und Folgeerscheinungen aufklären, damit dieser mit Wissen und Wollen in diesen Eingriff oder die Behandlung einwilligt. Andernfalls würde der Mediziner pflichtwidrig handeln und könnte dann aufgrund folgenschwerer gesundheitlicher Schäden vom Patienten verklagt werden.

§ 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung

Bei der fahrlässigen Körperverletzung wird die körperliche Misshandlung ungewollt – eben fahrlässig – begangen. Daher kommt sie häufig im medizinischen Bereich oder im Straßenverkehr – hier im Bereich des Verkehrsstrafrechts – vor. Wenn ein Autofahrer einen Unfall baut, dann hat er diesen in den häufigsten Fällen nicht absichtlich hervorgerufen und demzufolge wollte er auch keine anderen Verkehrsteilnehmer verletzen. Doch bei einem Crash mit einem anderen Fahrzeug ist es oft nicht vermeidbar, dass jemand dabei zu Schaden kommt. Hierbei handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung.

In der Praxis bedeutet Fahrlässigkeit, dass der Täter die ihm zumutbare Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat. Das bedeutet wiederum, dass die Tat mit bestem Wissen hätte vorhergesehen und somit verhindert werden können. So muss sich ein Autofahrer stets vergewissern, dass sich kein Fußgänger oder Radfahrer auf der Straße befindet, wenn er abbiegen möchte.

Doch Achtung: Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, bei dem ein Mensch zu Schaden kommt, dann muss zunächst untersucht werden, ob zwischen der Schädigung und der Pflichtverletzung ein Zusammenhang besteht. Denn ein „Unfall“ im Straßenverkehr oder bei einer medizinischen Behandlung geht häufig mit einer Pflichtwidrigkeit einher, jedoch nicht immer.

Ein Beispiel: Ein Pkw-Fahrer rast über eine rote Ampel und fährt aufgrund dessen einen Fußgänger an. Fährt der Fahrer den Fußgänger jedoch erst drei Kilometer später an, dann ist der Pflichtwidrigkeitszusammenhang nicht gegeben.

Deshalb spielt die Vermeidbarkeit bei der fahrlässigen Körperverletzung eine wichtige Rolle:  Wenn das Opfer auch dann verletzt worden wäre, wenn der Fahrer die rote Ampel  nicht überfahren, sondern pflichtbewusst angehalten hätte, dann gilt die Schädigung unvermeidbar. Ein Zusammenhang zwischen der Schädigung und der Pflichtverletzung ist hierbei auszuschließen. Somit liegt dann auch keine fahrlässige Körperverletzung vor.

Das Strafmaß legt in § 229 StGB im Übrigen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren fest sowie eine Geldstrafe.

§ 230 StGB – Strafantrag

Nicht immer wird eine Körperverletzung auf Strafantrag verfolgt
Nicht immer wird eine Körperverletzung auf Strafantrag verfolgt

Beim Strafantrag handelt es sich grob gesagt um die Strafanzeige bei einer Körperverletzung oder einer anderen Straftat. Stellt eine Person einen Strafantrag, dann möchte sie, dass eine andere Person wegen einer bestimmten strafrechtlichen Tat verfolgt wird. Normalerweise beträgt die Frist für die Stellung eines Strafantrages drei Monate.

Der Strafantrag bei der Körperverletzung ist extra geregelt. In § 230 StGB wird dazu bestimmt, dass diese Anträge nur bei einer vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 und bei einer fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 verfolgt werden. Ein Strafantrag wegen Körperverletzung wird aber auch verfolgt, wenn die Behörde wegen des besonderen Interesses der Öffentlichkeit einschreiten muss. Dann kann eine Körperverletzung sogar ohne Einwilligung des Opfers verfolgt werden.

Sollte der Geschädigte den Antrag nicht stellen können, weil er bei der Körperverletzung gestorben ist, dann geht dieses Recht auf seine Angehörigen über. Bei einer Körperverletzung im Amt wird der Strafantrag verfolgt, wenn er vom Dienstvorgesetzten gestellt wird.

§ 231 StGB – Beteiligung an einer Schlägerei

Auch als Mittäter macht sich natürlich eine Person strafbar, wenn sie einer Körperverletzung beiwohnt. Besonders dann, wenn er oder sie sich an der Verübung der Angriffe beteiligt. Der Freiheitsentzug liegt hier bei bis zu drei Jahren, wenn durch die Prügelattacke eine schwere Körperverletzung oder sogar der Tod hervorgerufen wurde. Auch eine Geldstrafe ist vorgesehen. Ist jedoch jemand an einer Schlägerei beteiligt, ohne dass ihm das vorgeworfen werden kann, dann drohen keine Sanktionen.

§ 340 StGB – Körperverletzung im Amt

Leider viel zu oft ist in den Medien zu hören, dass Polizeibeamte ihre Position ausnutzen und gegenüber anderen Personen handgreiflich werden. Ein klarer Fall von Körperverletzung im Amt. Dabei greifen Polizisten bei der Ausübung ihrer Pflichten viel zu hart durch. Das StGB hält für Körperverletzung im Amt folgende Strafe bereit:

  1. Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Vor allem im Gedrängel von Demonstrationen sind leider bereits zahlreiche solcher Körperverletzungen im Amt geschehen. Bei einer Stuttgart-21-Demo sprühte ein Polizeibeamter einer friedlich auf dem Boden sitzenden Frau mit Pfefferspray ins Gesicht. Weil es jedoch dafür keinen Grund gab – Videoaufzeichnungen bewiesen dies – wurde der Polizist für diese Tat der Körperverletzung im Amt beschuldigt und musste 6.000 Euro in 120 Tagessätzen zahlen.

Jugendstrafrecht: Wie wird Körperverletzung bestraft?

Das Jugendstrafrecht regelt straftätliche Handlungen für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren. Das bedeutet, ist ein Täter bei seiner Tat schon 21 oder älter, dann greift das härtere allgemeine Strafrecht. Ferner gelten Kinder unter 14 Jahre als nicht schuldfähig und sind deshalb ebenso wenig strafmündig.

Leider ist in den Medien nur allzu oft von einer neuen Prügelattacke unter Jugendlichen die Rede. Im Jugendstrafrecht gehören Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung zu den häufigsten Delikten. Im Jugendstrafrecht sollen zwar in erster Linie Erziehungsmaßregelungen als Ahndung dienen, dennoch hält es auch drastischere Strafen bereit. Diese sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) reglementiert. Drei Formen der Bestrafung hält das Jugendstrafrecht bereit:

BestrafungWas bedeutet das?
ErziehungsmaßregelDies ist die mildeste Form der Ahndung im Jugendstrafrecht. Zu ihren Mitteln zählt es zum Beispiel Arbeitsleistungen für einen gemeinnützigen Zweck zu erbringen, einen Anti-Aggressions-Kurs zu belegen, aber auch mitunter eine Ausbildungsstelle anzunehmen oder im heim zu wohnen sowie den Besuch bestimmter Orte – wie Vergnügungsgaststätten – zu unterlassen. (§ 9 JGG)
ZuchtmittelDies ist die nächstdrastischere Variante der Bestrafung. Sie beinhaltet häufig eine Verwarnung und verschärfte Auflagen in Form von Sühneleistungen und jene der Wiedergutmachung. Dazu gehören ebenfalls Sozialleistungen, aber auch die Auflage, sich beim Opfer zu entschuldigen oder einen bestimmten Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden. Ebenfalls ein Zuchtmittel ist der sogenannte Jugendarrest. Hierbei kommt es zu einem kurzem Freiheitsentzug. Dabei dauert der Kurzarrest sechs Tage am Stück, der Freizeitarrest ein bis zwei Wochenenden und der Dauerarrest eine bis vier Wochen. Die Strafe lautet bei Körperverletzung meistens Jugendarrest, da hier eine besondere Schwere vorliegt. (§ 13 JGG)
JugendstrafeDie wohl drastischste Maßnahme ist die Jugendstrafe, dessen Freiheitsentzug sechs Monate bis fünf Jahre andauern kann. Diese Sanktion wird dann angewandt, wenn es sich bei der begangenen Tat um ein schweres Verbrechen handelt, bei dem im allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft droht. (§ 18 JGG) Es ist mitunter auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus möglich. In der Regel dient die Jugendstrafe dem Schutz der Allgemeinheit. Sie wird aber vor Gericht oft als letzte Maßnahme verwendet.

Bei der Wahl einer geeigneten Bestrafung, kommt es natürlich auf die Schwere und die Intensität der Tat an. Außerdem ist der Rechtserfolg wichtig. Das heißt, es sollte die Methode gewählt werden, von der sich das Gericht die meisten Erfolge einer Resozialisierung und Besserung erhofft. Demzufolge wird dabei stark auf die Persönlichkeit des jugendlichen Täters geachtet.

Das Recht auf Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung

Das Schmerzensgeld soll bei einer Körperverletzung einen Ausgleich für das erlebte Leid darstellen
Das Schmerzensgeld soll bei einer Körperverletzung einen Ausgleich für das erlebte Leid darstellen

Wie es der Name schon sagt, ist das Schmerzensgeld eine Entschädigung für entstandene Schmerzen. Das beinhaltet auch deren Folgeschäden. Nach einer körperlichen Misshandlung in Form einer Körperverletzung soll als Strafe nicht allein die Haft oder die Geldstrafe ausreichen. Auch das Opfer muss eine Entschädigung erhalten und soll daher mit dem Schmerzensgeld einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Verletzungen samt der eventuell bleibenden Beeinträchtigungen erhalten.Paragraph 253 BGB regelt die Bestimmungen im Falle eines immateriellen Schadens:

  1. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
  2. Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld einpegelt, ist vom Ausmaß und der Schwere einer Körperverletzung abhängig. In der Regel ist das Schmerzensgeld nach folgenden Kriterien festzulegen:

KriteriumBeschreibung
Ausmaß der SchmerzenHier wird geklärt, welche Art von Schmerzen und Verletzungen der Betroffene erlitt, wie lange diese anhielten bzw. vermutlich anhalten und wie lange er beispielsweise nicht arbeitsfähig war oder zukünftig noch sein wird.
Ausmaß der Eingriffe gegen die SchmerzenPrellungen oder andere leichtere Verletzungen heilen schneller als jene, bei denen der Gesundheitszustand mittels einer Operation oder Heiltherapie wieder hergestellt werden müssen. Kommt es in Folge der Körperverletzung zu einem operativen Eingriff, dann ist der Betrag des Schmerzensgeldes meist höher als weniger drastischen Fällen.
Gibt es bleibende Folgeschäden?Bei den Folgeschäden ist es unerheblich, ob diese in psychischer Gestalt auftauchen oder organisch sind. Ist die Wahrscheinlichkeit von Folgeschäden hoch, dann ist meist auch in Sachen Schmerzensgeld dementsprechend viel zu erwarten. Dafür müssen jedoch detaillierte Nachweise und ärztliche Gutachten erbracht werden.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes kann sich ferner auch an ähnlichen Fällen und deren Gerichtsurteilen orientieren. Nicht selten wird auf sie bei der Berechnung zurückgegriffen.

Selbstverständlich kann oft kein Geld der Welt das Erlebte bei einer Körperverletzung und deren Folgeschäden und Schmerzen wieder gut machen: Eine Querschnittslähmung oder ein verlorenes Körperteil kann mit diesem Geld kaum geheilt werden. Dennoch soll das Schmerzensgeld dabei helfen, besser mit diesen schrecklichen Konsequenzen zu leben.

Verjährung von Körperverletzung

Auch eine begangene Körperverletzung hat eine Verjährung. Wie lang hier die Frist ist, regelt im Groben das Strafrecht und im Speziellen noch einmal das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Straftaten verjähren allerdings laut § 78 StGB nach zwischen drei und dreißig Jahren. Nur Mord nicht, dieser Tatbestand verjährt niemals.

§ 195 BGB reglementiert allerdings genau, dass die Verjährung einer Körperverletzung nach drei Jahren eintritt. In dieser Zeit sollten Opfer daher ihre Anzeige wegen der Körperverletzung stellen, da sie ansonsten schlechte Karten haben, eventuell Schmerzensgeld zu erhalten.

Handelt es sich um eine vorsätzliche Tat, beträgt die Verjährung gemäß § 197 BGB dann jedoch 30 Jahre.
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

50 Gedanken zu „Straftatbestand: Körperverletzung

  1. Thomas B

    Schönen guten Tag!
    Wurde letztes Jahr tätlich angegriffen. Dabei wurde mein Arm gebrochen mit Platte und 11 Schrauben fixiert.
    Leider kann ich mir kein Anwalt leisten.
    Hab was von ein Beratungshilfeschein gehört, kann mir damit geholfen werden das Täter bestraft wird?

    MfG B

  2. Leopold

    Guter Beitrag zum Thema Körperverletzung. Gut zu wissen, dass diese keine Straftat darstellt, wenn der Verletze sein Einverständnis gegeben hat, zum Beispiel beim Tätowieren. Ich glaube, sollte es in so einem Fall zu Unstimmigkeiten kommen, kann es sich lohnen, eine Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht zu konsultieren.

  3. Johann A

    Sehr geehrte Damen und Herren der Linzer Bahnpolizei!, Sehr geehrtes Team von anwalt. org.
    Letzen Sonntag, 30. Mai 2021 ereignete sich am Bahnhof in Linz folgendes Ereignis:
    Ich kam zu einer Gruppe jüngerer, etwa 30-jährig-junger Männer und einer Frau.
    Ich fragte die Barfrau ob Sie bitte ein Bier für mich hätte.
    Da fing Sie gleich an, ich hätte ihr an die Brüste gefasst, dass ist sexuelle Belästigung und Sie sei noch minderjährig.
    Ich sagte zu Ihr, ich hole jetzt die Polizei. Kam aber nicht so weit, weil gleich 3 oder 4 junge Herren um mich waren und
    mich fest an die Wand und auf den Boden schupsten. Mit dem Kopf an die Wand. Riss am kleinen Finger rechts, geschwollene
    linke Hand und Prellungen am ganzen Körper mit Hämatome.
    Gott sei Dank was die Polizei schnell vor Ort.
    Die Masche scheint kein Einzelfall zu sein. ZUfällig im Bus erzählte mir eine Frau als ich ihr meine Geschichte erzählte, sie habe erst im
    TV das gleiche in Köln gesehen, der gleiche Tathergang.
    Was heute beim Dr. und hab mir meine Verletzung aufnehmen lassen.
    Kann nicht mehr schlafen weil das liegen so weh tut, bin jetzt beim Tennis auf dem Stuhl eingeschlafen.
    War in der Zeit im Austria Trend Hotel in der Schillerstraße untergebracht.
    Ich weiß nicht genau was die dortige Polizei in Linz alles aufgenommen hat. Soll ich bei einer Polizeistelle vor Art noch eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen?
    Danke im Vorraus

  4. Schmidt

    Würde eine Körperverletzung auch zu einer Mietwohnung zählen?
    Ich bin 12.2010 in meine damalige Wohnung gezogen, kerngesund, wohlgemerkt seit 2012 habe ich verstärkt Probleme wie: Ständig verstopfte Nase, als wenn ich ersticke, Kratzen im Hals, Ekzem am Hals, Ohrenbereich und seit 2020 zähle ich nun als eine Person mit Vorerkrankung, da ich bronchial Asthma bekommen habe.
    Durch das bronchial Asthma wurde ich letztes Jahr hellhörig und informierte meinen Vermieter, der zwar vorbeikam, aber mir zu verstehen gab, das hier in seiner(meine) Wohnung sei nichts, er selber ist Bauleiter, er würde keinen Gutachter kommen lassen, seitdem der Lockdown ist, steigen meine Allergie werte von Monat zu Monat an und nun bin ich endlich angekommen, es wird ein Pricktest gemacht auf Schimmel, Hausstaubmilben udg. Auf das Ergebnis bin ich jetzt gespannt, sollte ich dann eine Anzeige auf Körperverletzung machen?

  5. O Müller

    Guten Tag!
    Nach einer Wohnungsübergabe wurde ich von Schwester des Mieters wegen Körperverletzung bei der Polizei angezeigt.
    Ich war allein, von Mieterseite waren 5 Personen dabei. Da die Wohnungsübergabe nicht ordentlich war, wurde Mieterseite nicht zufrieden. Es gab aber kein Streit zwichen uns, ich hatte gar kein körperlische Kontakt mit der Frau.
    Wie kann ich Falschaussage und meine Unschuld nachweisen??

    Mfg
    Müller

  6. Claudia S

    Hallo. Ich bin in einer Pflege Einrichtung angefangen. Und man hat mir nicht bei der Einstellung nicht gesagt das scabies in der Einrichtung sind. Und jetzt habe ich auch scabies. Kann ich eine Anzeige stellen auf Körperverletzung oder lieber nicht. LG Claudia

  7. Anisa

    Guten Tag .Ich bin seit 3 Jahre verlobt und wir leben zusammen in Deutschland.Mein Man hat eine kleine Baufirma und Ich habe Ohn immer geholfen mit der Firma. Er hat mit seiner Bruder zu mir gelebt.Ein Tag hat Er Handy Verloren und Ich habe vor 2 Monaten eine anruff von eine Frau genommen .Sie hat mich gesagt dass Er verheiratet in Albanien ist.Er sagt Nein.Ich bin kaputt.Er muss mich noch 10000 Euro geben.Er ist seit 1 Monat in Albanien und ruft mich ohne nr und sagt ich will ein Kind machen mit dir.Ich fühle mich benutzt und Ich habe auch ankst von Ihm weil Er oft sehr agresiv mit mir war.Was soll ich machen.Ich will ihn eine Anzeige machen.Was für Rechstschutz soll Ich haben.Ich habe viele Probleme,esse Och nichst,schlafe Ich nichst,weine Ich nur.Ich habe ankst beim fahren.Ist das eine Kärperverletzung.

  8. Daniela

    Guten Tag.
    Meine Frage ist, ob ich noch etwas machen kann oder ob es bereits zu spät ist.

    Ich war 7 Jahre in einer Beziehung mit einem Mann der mich geschlagen, eingesperrt, geststalkt und psychisch fertig gemacht hat. Ich konnte nicht weg, da ich solche Angst hatte. Es war echt schrecklich.
    Vor einem halben Jahr hat sich eine Ex von ihm bei mir gemeldet die mir erzählte das auch ihr das ganze passiert ist.
    Ich habe nach wie vor Alpträume und Angst von diesem Menschen.
    Er hat nun eine Neue die ebenfalls Schlimmes durchmacht.
    Bei mir ist es jetzt etwas über drei Jahre her das ich mit ihm zusammen war.
    Kann man da noch etwas tun? Oder ist es zu spät?
    Dieser Mensch macht immer so weiter und macht eine Frau nach der anderen kaputt.

  9. Jan

    Hallo
    Welche Strafe erwartet jemand wenn sich eine Person vom Geschehen der körperverletzung entfernt? Der jenige ist der Angreifer in einer schlägerei.
    Mfg

  10. Jürgen

    Hallo,
    können Sie mir Rechtssprechung (Urteile BGH oder andere) nennen, wo ein ärztliches Attest vom Gericht als Beweismittel nicht anerkannt wurde, weil der Geschädigte erst Tage später nach der „angeblichen“ Schädigung einen Arzt aufgesucht hat. Ich habe im I-net schon gesucht, finde zu diesem Thema aber leider nichts. Danke.

  11. Celine G.

    Guten Tag,

    Vor einer Woche hat mich mein jetzt wieder Freund unter Alkohol mich mehrmals auf öffentlicher Straße geschlagen, ich wusste keinen anderen ausweg unf bin vor ein Auto gelaufen und habe um Hilfe gebeten, die für mich dann auch die Polizei rief, habe dann auch eine Anzeige gemacht, die ich jetzt aber gerne wieder zurück ziehen möchte, da wir es geklärt haben, und beide eingesehen haben, das wir fehler gemacht haben.
    Heute war ich bei der Polizei, und wollte die Anzeige zurück ziehen, die meinten das es nicht geht. Ist es so.? Wenn ja, was kann man sonst machen.?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Celine,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Adnan

    Hallo,mein Sohn 8jahre alt wurde in der Sporthalle vom hausmeister am Nacken gepackt,wir waren beim Arzt da stellte sich raus das er nackenprellung und hematome hat,was kann ich da machen und kann ich Schmerzensgeld verlangen

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