Schnellstraße in Deutschland: Höchstgeschwindigkeit, Verkehrsregeln & Co.

Die Schnellstraße ähnelt einer Autobahn.
Die Schnellstraße ähnelt einer Autobahn.

Bußgeldkatalog: Verstöße auf der Schnellstraße

VerstoßBußgeldPunkteFahr­verbot
Unerlaubtes Betreten bzw. Über­schreiten der Schnell­straße als Fußgänger10 €
Mit einem nicht­motori­sier­ten Fahr­zeug gefahren10 €
Fahren eines Fahrzeugs mit einer bauart­bedingten Höchst­geschwindigkeit von weniger als 61 km/h20 €
Überschreitung der zulässigen Fahrzeug­höhe von 4 m (bis 4,2 m)20 €
Überschreitung der zulässigen Fahrzeug­höhe (mehr als 4,2 m)70 €1
Überschreitung der zulässigen Fahrzeug­breite20 €
Verlassen der Schnellstraße außer­halb von Kreuzungen oder Ein­mündungen25 €
Halten auf der Schnell­straße30 €
... mit Behinderung Anderer35 €
Parken auf der Schnell­straße70 €1
... mit Behinderung85 €1
... mit Unfall105 €1
Fahren entgegen der Fahrtrichtung / Wenden / Rück­wärts fahren in der Ein- bzw. Aus­fahrt75 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Unfall110 €1
Verstoß gegen das Rechts­fahr­gebot mit Behin­derung Anderer80 €1
... mit Unfall100 €1
Fahren entgegen der Fahrt­richtung / Wenden / Rückwärts fahren auf der Neben­fahr­bahn bzw. dem Seitenstreifen130 €1
... mit Gefährdung160 €1
... mit Unfall195 €1
Wenden / Rückwärts fahren auf der durch­gehenden Fahr­bahn200 €21 Monat
... mit Gefährdung240 €21 Monat
... mit Unfall290 €21 Monat

FAQ zur Schnellstraße

Welche Mindestgeschwindigkeit gilt auf der Schnellstraße?

Die gesetzliche Grundlage zur Mindestgeschwindigkeit finden Sie in § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie dürfen eine Schnellstraße nur mit Fahrzeugen befahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 60 km/h liegt.

Welche Verkehrsregeln sind auf einer Schnellstraße zu beachten?

Sie dürfen nur an Kreuzungen oder Einmündungen einfahren und weder rückwärts fahren, wenden noch halten. Weitere Regeln haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie schnell dürfen Sie auf einer Schnellstraße fahren?

Für Pkw gilt: Liegt die Schnellstraße außerhalb geschlossener Ortschaften und verfügt diese über Fahrbahnen für eine Richtung, die durch bauliche Maßnahmen getrennt sind, gibt es kein Tempolimit. Bedingung dafür ist natürlich, dass Verkehrsschilder keine anderen Regelungen vorgeben. Weitere Informationen zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit erhalten Sie hier

Wodurch zeichnet sich eine Schnellstraße aus?

Auch auf der Schnellstraße ist die Geschwindigkeit den äußeren Umständen anzupassen.
Auch auf der Schnellstraße ist die Geschwindigkeit den äußeren Umständen anzupassen.

In Deutschland gibt es einige verschiedene Arten von Straßen. Die Straßenverkehrs­ordnung (StVO) unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen Autobahnen, Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften sowie Kraftfahrstraßen. Letztere sind umgangssprachlich eher als Schnellstraße bekannt.

Eine Straße dieser Art verfügt in der Regel über zwei baulich getrennte Richtungsfahrbahnen, welche jeweils aus mindestens zwei Fahrstreifen bestehen. Damit ähnelt eine Schnellstraße in ihrem Aufbau sehr stark einer Autobahn.

Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Autobahnen werden nicht auf gleicher Höhe von anderen Straßen gekreuzt, damit der schnelle Verkehr ungehindert fließen kann. Andere Straßen werden beispielsweise mittels einer Brücke über die Autobahn geführt.

Die Schnellstraße hingegen kann auf gleicher Höhe von einer anderen Straße gekreuzt werden. Deshalb gibt es hier beispielsweise Kreuzungen mit Ampelanlagen oder Kreisverkehre.

Sowohl Autobahnen als auch Schnellstraßen sind Verkehrsflächen, die den Fahrzeugen ein zügiges Vorankommen ermöglichen.

Wie erkennen Sie eine Schnellstraße? Das Verkehrszeichen zeigt es Ihnen!

Die Schnellstraße ist am Verkehrszeichen 331.1. zu erkennen.
Die Schnellstraße ist am Verkehrszeichen 331.1. zu erkennen.

Dass Sie sich mit Ihrem Auto einer Kraftfahrstraße nähern, können Sie leicht erkennen. Auf den Anfang einer Schnellstraße weist das Schild mit der Nummer 331.1 hin. Hierbei handelt es sich um ein quadratisches Schild, welches ein weißes Auto auf blauem Grund zeigt.

Das Ende einer Kraftfahrstraße ist anhand des Verkehrszeichens 331.2 zu erkennen. Dies unterscheidet sich vom ersten Schild durch einen von unten links nach rechts oben verlaufenden, dicken roten Strich.

Auch in Österreich gibt es Straßen dieser Art. Für das Befahren einer Schnellstraße ist eine Vignette vonnöten. Das bedeutet, dass Sie in Österreich Maut bezahlen müssen. Sie können die Vignette entweder als Aufkleber oder in digitaler Form erwerben.

Wer darf die Schnellstraße befahren? Die Mindestgeschwindigkeit muss stimmen!

Eine Kraftfahrstraße soll allen Fahrzeugen ein möglichst schnelles Vorankommen ermöglichen. Aus diesem Grund dürfen Sie die Schnellstraße nur mit Kraftfahrzeugen befahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 60 km/h liegt.

Mit einem herkömmlichen Pkw, Lkw oder Motorrad dürfen Sie also in der Regel auf Schnellstraßen fahren. Haben Sie aber beispielsweise ein Moped, welches maximal 45 km/h schnell ist, so dürfen Sie eine Straße dieser Art nicht befahren.

Allgemeine Verkehrsregeln, die Sie auf der Schnellstraße beachten müssen

Die auf einer eine Schnellstraße zu beachtenden Verkehrsregeln sind § 18 StVO zu entnehmen. Verkehrsteilnehmer müssen Folgendes beachten:

  • Maximale Höhe von Fahrzeug und Ladung: 4 m
  • Maximale Breite von Fahrzeug und Ladung: 2,55 m (Ausnahme: Kühlfahrzeuge dürfen maximal 2,6 m breit sein)
  • Ein- und Ausfahrt nur an Einmündungen oder Kreuzungen
  • Einfahrende Fahrzeuge müssen Vorfahrt gewähren
  • Nicht wenden und rückwärts fahren
  • Nicht halten oder parken (gilt auch auf dem Seitenstreifen)
  • Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t einschließlich Anhänger und Zugmaschinen dürfen den äußersten linken Fahrstreifen nicht befahren, wenn die Sichtweite wegen Regen oder Schnee 50 m oder weniger beträgt

Auch für Fußgänger gibt es spezielle Regeln bezüglich der Schnellstraße

Fußgänger dürfen eine Schnellstraße nur an bestimmten Stellen überqueren.
Fußgänger dürfen eine Schnellstraße nur an bestimmten Stellen überqueren.

Was für viele Leser vielleicht überraschend sein mag: Die StVO sieht auch Regeln für Fußgänger bezüglich der Schnellstraße vor. Ein Überschreiten einer solchen Straße in nur an den folgenden Stellen erlaubt:

  • Kreuzungen,
  • Einmündungen und
  • sonstigen dafür vorgesehenen Stellen.

An allen anderen Stellen ist das Betreten bzw. Überschreiten einer Schnellstraße strengstens verboten. Bei Verstößen müssen Fußgänger mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Beachten Sie: Fußgänger dürfen Autobahnen laut § 18 Abs. 9 StVO grundsätzlich nicht betreten. Auch hierfür wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Schnellstraße: Wie schnell dürfen Sie dort fahren?

Wie schnell Sie auf einer Kraftfahrstraße fahren dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beachten Sie: Die folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten natürlich nur, wenn keine entsprechenden Verkehrsschilder andere Regeln vorgeben.

Sind Sie mit einem Pkw oder einem anderen Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t auf einer Schnellstraße unterwegs, dann gelten keine Geschwindigkeitsbeschränkungen

  • auf Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder andere bauliche Maßnahmen getrennt sind, sowie
  • auf Straßen, die über mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder Leitlinien gekennzeichnete Fahrstreifen für jede Richtung verfügen.
Verstoß auf der Schnellstraße: War Ihr Tempo zu hoch, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Verstoß auf der Schnellstraße: War Ihr Tempo zu hoch, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Auf Schnellstraßen, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten für Pkw die Regelungen gemäß § 3 StVO. Das bedeutet, dass innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten werden muss und außerorts ein Tempolimit von 100 km/h gilt.

Die auf einer Schnellstraße zulässige Höchstgeschwindigkeit variiert laut StVO für verschiedene andere Fahrzeugklassen. Die folgende Tabelle fasst zusammen, welche Fahrzeuge laut § 18 StVO auf einer Kraftfahrstraße außerhalb geschlossener Ortschaften mit durch bauliche Maßnahmen getrennten Fahrbahnen wie schnell fahren dürfen.

Zulässige Höchst­geschwin­dig­keit auf der SchnellstraßeGilt für folgende Kfz
60 km/h- Krafträder mit Anhänger
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger
- Zugmaschinen mit zwei Anhängern
- Busse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen
80 km/h- Kfz über 3,5 t (mit Ausnahme von Pkw)
- Pkw mit Anhänger,
- Lastkraftwagen mit Anhänger
- Wohnmobile mit Anhänger
- Zugmaschinen mit Anhänger
- Busse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
100 km/h- entsprechend zugelassene Busse ohne Anhänger

Auf der Schnellstraße geblitzt: Diese Sanktionen kommen auf Sie zu!

Achtung! Ende April 2020 trat die jüngste StVO-Novelle in Kraft. Diese sieht höhere Bußgelder sowie strengere Regelungen zu Fahrverboten vor. Letztere werden jedoch aktuell (Stand Januar 2021) nicht umgesetzt. Des Weiteren wenden die meisten Bundesländer wieder die Sanktionen gemäß des alten Bußgeldkataloges an. Der Grund dafür ist ein Formfehler in der StVO-Novelle. Wir zeigen Ihnen im Folgenden sowohl die Sanktionen gemäß altem und neuem Bußgeldkatalog.

Haben Sie auf einer Schnellstraße das Tempolimit mit Ihrem Auto überschritten und wurden geblitzt, so müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Diese richten sich danach, um wie viel km/h Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und ob sich der Verstoß inner- oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zugetragen hat. Genauere Informationen können Sie den folgenden Tabellen entnehmen.

Aktuelle Sanktionen innerorts:

inner­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h15 €--eher nicht
11 – 15 km/h25 €--eher nicht
16 – 20 km/h35 €--Hier prüfen **
21 – 25 km/h80 €1-Hier prüfen **
26 – 30 km/h100 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 – 40 km/h160 €21 MonatHier prüfen **
41 – 50 km/h200 €21 MonatHier prüfen **
51 – 60 km/h280 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h480 €23 MonateHier prüfen **
> 70 km/h680 €23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot in der Regel nur im Wieder­holungsfall vorgesehen (wiederholte Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten)
Diese Buß­gel­der gal­ten bis zum 8.11.21. Hier können Sie die aktu­ellen Sank­tio­nen fin­den.

Sanktionen innerorts nach der StVO-Novelle:

inner­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €--eher nicht
11 – 15 km/h50 €--Hier prüfen **
16 – 20 km/h70 €--Hier prüfen **
21 – 25 km/h115 €1-Hier prüfen **
26 – 30 km/h180 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
31 – 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
41 – 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
51 – 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
> 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot in der Regel nur im Wieder­holungsfall vorgesehen (wiederholte Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten)

Aktuelle Sanktionen außerorts:

außer­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h10 €--eher nicht
11 – 15 km/h20 €--eher nicht
16 – 20 km/h30 €--eher nicht
21 – 25 km/h70 €1-Hier prüfen **
26 – 30 km/h80 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 – 40 km/h120 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 – 50 km/h160 €21 MonatHier prüfen **
51 – 60 km/h240 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h440 €22 MonateHier prüfen **
> 70 km/h600 €23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot in der Regel nur im Wieder­holungsfall vorgesehen (wiederholte Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten)
Diese Buß­gel­der gal­ten bis zum 8.11.21. Hier können Sie die aktu­ellen Sank­tio­nen fin­den.

Sanktionen außerorts nach der StVO-Novelle:

außer­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €--eher nicht
11 – 15 km/h40 €--Hier prüfen **
16 – 20 km/h60 €-Hier prüfen **
21 – 25 km/h100 €1-Hier prüfen **
26 – 30 km/h150 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
31 – 40 km/h200 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
41 – 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 – 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
> 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot in der Regel nur im Wieder­holungsfall vorgesehen (wiederholte Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten)

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des anwalt.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht und Finanzrecht leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

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