Hund im Zug – Worauf beim Bahnfahren mit dem Hund zu achten ist

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: Hund im Zug

Welche Vorschriften gelten, wenn Sie Hunde im Zug mitnehmen?

Grundsätzlich gilt es die jeweiligen Beförderungsrichtlinien zu beachten. Üblicherweise schreiben diese vor, dass kleine Hunde in einer Transportbox bzw. -tasche reisen sollen. Für größere Hunde gilt hingegen eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

Kostet die Mitnahme von Hunden im Zug zusätzlich?

Wenn Sie im Zug mit einem Hund verreisen, der größer ist als eine Hauskatze, müssen Sie üblicherweise ein ermäßigtes Ticket lösen.

Was gilt es bei grenzüberschreitenden Zugreisen mit Hund zu beachten?

Neben den allgemeinen Transportvorschriften muss in diesem Fall auch auf die Einreisebestimmung geachtet werden.

Was gilt es zu beachten, wenn Sie Hunde im Zug mitnehmen?

Ein Hund im Zug ist mittlerweile keine Seltenheit mehr.
Ein Hund im Zug ist mittlerweile keine Seltenheit mehr.

Heutzutage ist es kein Problem mehr einen Hund stets mit sich zu führen. Auch wenn Sie eine längere Reise mit Ihrem Hund im Zug vorhaben, darf dieser in der Bahn mitgenommen werden.

Nur sollten Sie in diesem Fall auf einige Punkte achten, damit die Reise sowohl für Sie selbst als auch für Ihren Vierbeiner und den anderen Fahrgästen angenehm ist.

In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um das Zugfahren mit dem Hund, sowie aus dem Bereich Tierrecht.

Hunde im Zug mitnehmen: Die geltenden Richtlinien

Wenn Sie bei der Deutschen Bahn mit Ihrem Hund fahren möchten und dieser von der Größe her nicht in eine Tragetasche oder eine Transportbox passt, muss der halbe Fahrpreis Ihrer Person gezahlt werden. Sehr kleine Hunde, die ungefährlich sind und in einer Tragetasche bzw. einer passenden Hundebox transportiert werden können, dürfen unentgeltlich mitfahren. Das Transportbehältnis muss sicher und stabil für den Hund und andere Fahrgäste sein.

Diese Regeln sind zu berücksichtigen, wenn Sie mit dem Hund im Zug fahren

In der Bahn darf ein Hund mitgenommen werden.
In der Bahn darf ein Hund mitgenommen werden.

Zudem müssen die Hunde stets an einer Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Auch wenn der Hund generell artig ist, gilt diese Regelung als stetig und dringend anzuwenden.

Ansonsten kann unter Umständen eine Beförderungsverweigerung aufgrund der nicht eingehaltenen Bahnrichtlinien erfolgen.

Rücksichtnahme ist erforderlich bei einer Bahnfahrt mit dem Hund

Sollten Sie Ihren Hund im Zug mitnehmen, empfiehlt es sich, dass Sie sich vor der Fahrt auf der Internetseite der Bahngesellschaft informieren, wie teuer genau die Reise sein kann. Denn durch verschiedene Anbieter kann der Preis nach der Größe der Hunde variieren. Außerdem ist es wichtig, dass Sie auch auf andere Fahrgäste Rücksicht nehmen.

Es gibt einige Menschen die Angst vor Hunden haben, unabhängig davon, wie groß der Hund ist und ob dieser allgemein ein gutes Benehmen hat. Die Nähe von Hunden kann bei diesen Menschen schon einen Panikanfall auslösen. Daher sollten Sie, wenn Sie im Zug fahren mit Ihrem Hund, diesen stets angeleint lassen.
Dies gilt grundsätzlich auch, wenn Sie Ihrem Hund im Flieger mitnehmen.
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Hund im Zug – Worauf beim Bahnfahren mit dem Hund zu achten ist
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

5 Gedanken zu „Hund im Zug – Worauf beim Bahnfahren mit dem Hund zu achten ist

  1. Ursula W

    Mein kleiner Hund geht nicht mehr in eine Box, er bekommt Panik. Ich mache gerne mal eine kleine Städtereise. Mein kleiner Hund darf so nicht mit, also fahre ich besser mit dem Auto. Er wäre mir mit seinen 8 kg auch ein bisschen zu schwer.

  2. Yvonne

    Was ist mit „bis zur Größe einer Hauskatze“ gemeint? Die Haustierform der Falbkatze hat ca 25 cm Schulterhöhe und bis 5 kg Gewicht, eine Main – Coon bringt es auf 40 cm Schulterhöhe und 10 kg Gewicht. Mein Havaneser Hund hat 30 cm Schulterhöhe und knapp 8 kg Gewicht.
    Und wie viel Platz ist unter dem Sitz für die Box?

  3. Jutta

    IEs ist wirklich unverschämt das ein Hunde, der nur einen Platz unter dem Sitz benötigt und fast die Hälfte der Zeit schläft fast das doppelte bezahlen muss als erwachsene Personen. Besonderd beim 9 Euro – Ticket, dort kosten der Hund das 10 1/2 fache, nur weil die Bahn zu unflexibel ist. Sie wundern sich das immer weniger mit der Bahn, bei dem unfreundlichen Personal, zurückgreifen und immer noch lieber mit dem Auto fahren, dort kostet der Hund wenigstens nichts

  4. Petra

    Ich finde es auch unverschämt, dass ein Hund den gleichen Preis zahlt wie ein alleinfahrendes Kind. Warum dürfen nicht alle Hunde, egal wie groß, unentgeltlich mitreisen? Sie benötigen nun wirklich keinen Sitzplatz.

  5. Ray

    Es entbehrt sich für mich jede Logik was die Gestaltung des Hundetickets angeht. Absolut nicht verhältnismäßig und gerechtfertigt. Denn:

    Alleinreisendes Kind bis 12 Jahre = zahlt Ticket, verständlich, Kind benutzt einen Sitzplatz.
    Erwachsener + Kind bis 12 Jahre = nur Erwachsener zahlt das Ticket, Kind nicht. 2 Plätze werden belegt, nur einer zahlt.
    Erwachsener + Hund = Erwachsener zahlt, Hund zahlt wie Ticket für allein reisendes Kind. Obwohl nur 1 Platz belegt
    Wieso diese Logik jetzt?
    Hund darf keinen Platz reservieren, versteh ich, brauch ja auch kein Sitzplatz, liegt ja generell unterm Sitzplatz.
    Kleiner Hund in Box = zahlt nichts. Dabei kann die Box auf einen Platz abgestellt werden (falls hier mit Hygiene argumentiert wird) und benötigt Raum.

    Was ist das für ein Quatsch! Das sollte neu geregelt werden!

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