Geld regiert die Welt? In der heutigen Gesellschaft mag das ein wahrer Spruch sein, denn die Wirtschaft ist ein wichtiger Zweig des menschlichen Daseins, da der Warenhandel und der Konsum eine Alltäglichkeit unseres Lebens darstellt. Dazu gehören auch die Finanzen. Menschen klagen über zu wenig Geld, doch eigentlich haben sie nie zu viel. Aber egal, wie viel Geld, Wertpapiere und Vermögensanlagen jemand hat, so kommen die meisten wenigstens einmal in ihrem Leben damit in Berührung. Entweder, weil sie zur Bank gehen und Geld abheben oder dort beim Bankkaufmann/bei der Bankkauffrau ihres Vertrauens einen Kredit oder ein Darlehen aufnehmen oder einfach nur, weil sie im Supermarkt mit ihrer EC- oder Kreditkarte den Einkauf bezahlen.
Doch auch Unternehmen nehmen Kredite auf, arbeiten also mit Banken zusammen und führen Transaktionen durch, die in der Regel in höheren Sphären liegen. Hier kommen das Bank- und Kapitalmarktrecht ins Spiel und ebenso der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, da Geldangelegenheiten gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen unterliegen. Welche Aufgaben der Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht hat, das erfahren Sie im folgenden Ratgebertext.
Inhalt
FAQ: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Haben Sie rechtliche Probleme rund um Ihre Bankgeschäfte, kann Sie ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und Sie bei einer Auseinandersetzung vor Gericht vertreten.
Um diesen Fachanwaltstitel zu erlangen, müssen Sie zum Beispiel seit drei Jahren die Zulassung als Anwalt besitzen. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen, lesen Sie hier.
Die Vergütung von einem Anwalt kann in einer Vereinbarung festgelegt werden oder richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Was ist ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zählte in ihrer Fachanwaltsstatistik im Jahr 2015 genau 900 gemeldete Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die ersten Fachanwälte dieses Rechtsgebietes gab es 2008; da waren es jedoch gerade einmal vier.
Die BRAK hat in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegt, welche praktischen und besonderen Kenntnisse der jeweilige Fachanwalt erbringen muss, um einen Titel zu erhalten. In § 14l FAO sind die besonderen nachzuweisenden Fachkenntnisse für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht festgelegt:
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Bankvertragsrecht,
- das Konto und dessen Sonderformen,
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
- Zahlungsverkehr, insbesondere
- Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel-und Scheckverkehr,
- EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
- Kreditkartengeschäft,
- sonstige Bankgeschäfte –insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG –z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
- Kapitalmarkt-und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investment-geschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
- Factoring/Leasing,
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
- Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
- Steuerliche Bezüge zum Bank-und Kapitalmarktrecht,
- Besonderheiten des Verfahrens-und Prozessrechts.
Was macht ein Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht?
Ein Fachanwalt, der im Bankrecht und Kapitalmarkrecht tätig ist, kümmert sich vornehmlich um alle Bereiche, die die Finanzwirtschaft betreffen. Dabei kann der Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zum einen die Geldinstitute, Versicherungen, Banken und sonstige Finanzdienstleister vertreten oder aber die privaten und institutionellen oder gewerblichen Anleger.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann im Falle einer Falschberatung oder beispielsweise beim Verkauf einer sogenannten Schrottimmobilie für seinen Mandanten Schadensersatz beantragen. Dabei ist es völlig nebensächlich, ob es sich bei der Anlage um einen Fond (Rentenfond, Aktienfond, Hedgefonds, etc.), Investmentzertifikate oder eine andere Kapitalanlage handelt. Schadensersatzklagen kann der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ebenso bei fehlerhafter Darlehenszinsberechnung einreichen.
Ferner kennt sich ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht gut mit allen Finanzprodukten aus und kann diese für seine Mandanten prüfen sowie die Lage durch sein Fachwissen durchschauen. Auch eine umfassende Beratung kann geleistet werden, wie etwa gegenüber geschädigten Kreditnehmern.
Eine weitere Aufgabe vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist es zum Beispiel das Widerrufsrecht zu nutzen, um Darlehensverträge, Restschuldversicherungen oder Lebensversicherungen rückabzuwickeln.
Außerdem betreut der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Vermögensverwaltung und überwacht Geschäftsbeziehungen zwischen beratender Bank und Bankkunde. Des Weiteren geht er gegen Pflichtverstöße bei Manipulationen von Börsenkursen vor und kämpf dafür, dass seine Klienten ihr Vermögen bei Verlustgeschäften aus beispielsweise Unternehmensanleihen oder Aktienhandel wiedererlangen.
Wie wird man Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?
In Deutschland darf ein Rechtsanwalt nur maximal drei Fachanwaltstitel tragen. Doch bevor er überhaupt dahingelangt, muss er eine akademische Ausbildung absolvieren, um eine Anwaltszulassung zu erhalten.
Dabei müssen verschiedene Phasen durchlaufen werden:
- Studium an der Universität im Fach Rechtswissenschaft/Jura im Umfang von neun Semestern Regelstudienzeit
- Nach dem Grundstudium: Erstes Staatsexamen, das aus fünf bis sieben schriftlichen Klausuren besteht (je nach Bundesland verschieden) und Fragen zum Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht umfasst (klassische Rechtsgebiete) – Aufstieg zum Halbjuristen
- 2-jähriges Rechtsreferendariat: Hier erlernt der Halbjurist praxis- und prozessorientierte Kenntnisse, da er an verschiedenen Gerichten (Landesgericht, Strafgericht, Zivilgericht, Bundesgerichtshof) tätig ist. Es besteht auch die Möglichkeit ins Ausland zu gehen.
- Zweites Staatsexamen (Assessorexamen): klassische Staatsprüfung, die von staatlichen Justizämtern durchgeführt wird – Abschluss als Volljurist
Erst jetzt kann der Rechtsanwalt ins Berufsleben starten und in jedes beliebige Rechtsgebiet einsteigen, das er möchte. Dafür kann er dann einen Fachanwaltstitel erlangen, wie zum Beispiel den als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die letzten Bedingungen, die er dafür erfüllen muss, sind:
- Anwaltszulassung seit drei Jahren
- Anwaltstätigkeit seit sechs Jahren
- Fachanwaltslehrgang in Bank- und Kapitalmarktrecht im Umfang von 120 Zeitstunden (inklusive Leistungskontrollen)
In § 5s FAO kann ein Gewillter nachlesen, welche besonderen praktischen Kenntnisse ein zukünftiger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erbringen muss, um den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen. So hat er vor Antragsstellung 60 Mandate zum Rechtsgebiet zu bearbeiten. Davon müssen mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren sein. Die Fälle müssen sich zudem auf mindestens drei verschiedene Bereiche aus der in § 14l Nr. 1 bis 9 (siehe oben) genannten Gebiete beziehen und dabei sollten auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Mandate fallen.
Was verdient ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?
Was ein Anwalt im Bankrecht und Kapitalmarktrecht verdient, ist erstmal schwer zu sagen. Was aber kein Geheimnis ist, ist, dass das anwaltliche Gehalt von Anfang an der Leistung orientiert ist. Daher sind auch Prämien- und Umsatzbeteiligungen Gang und Gäbe. Mitunter zählen auch das Alter und die Dauer der Berufstätigkeit mit in das Gehalt hinein.
Doch die Gebühren bzw. der Verdienst vom Rechtsanwalt im Bankrecht kann auch nicht unendlich hoch sein, denn bei der Abrechnung hat er sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu richten oder nach einer Vergütungsvereinbarung oder letztlich, wenn es zu gar keiner vorherigen Einigung kam, nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
Zu den Vergütungsvereinbarungen zählen beispielsweise Zeit- oder Honorarvereinbarungen. Solche gibt es seit 2006 nur noch bei außergerichtlichen Beratungen. Ferner sind Gebührenvereinbarungen jederzeit anstatt einer Abrechnung nach dem RVG möglich, da diese vergleichsweise höher ausfallen können, als jene nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Aber trotzdem folgen auch Vergütungsvereinbarungen gesetzlichen Regelungen, da sie lediglich einen Kostenrahmen festlegen, weshalb eine Erstberatung zum Beispiel die Gebühr von 190 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) nicht übersteigen darf. Weiterhin muss sich die Gebührenvereinbarung stets in einem angemessenen Verhältnis zwischen Haftungsrisiko, Leistung und Verantwortung bewegen.
Was eine Anwaltsgebühr auch immer enthält, ist die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und einen Betrag zur Aufwandspauschale. Zudem orientiert es sich vornehmlich an dem gegebenen Streitwert oder auch Gegenstandswert, der Bestandteil des Mandates ist.
Regionale Gehaltsunterschiede bekommt der Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aber genauso zu spüren, wie andere Berufszweige auch. So hat das Anwaltsblatt des Deutschen Anwalts Verein in ihrem Gehälter- und Einstiegsreport einige interessante Zahlen herausgefunden:
Im Osten der Bundesrepublik verdient ein Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht mit einem Jahresbruttogehalt zwischen 30.000 und 42.000 Euro am wenigsten. Es folgt der Süden, dort steigt das Gehalt im Durchschnitt etwas: 30.000 bis 47.000 Euro. In Norddeutschland kann der Anwalt zwischen 32.000 und 46.000 Euro brutto verdienen. Im Westen von Deutschland kann der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vergleichsweise am meisten verdienen – hier bekommt er ein Jahresdurchschnittsgehalt von 33.000 bis 60.000 Euro.
In den Anwaltshauptstädten geht aber noch ein bisschen mehr, denn hier kann ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht und Bankrecht sogar bis zu 100.000 Euro verdienen. Oftmals ist es dabei entscheidend, welche Seite der Anwalt im Rechtsstreit vertritt; entweder den privaten Mandanten oder die Bankgewerbetreibenden. Zu den Städten zählen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart, München und Köln.
Welche Berufsverbände gibt es?
Ein Berufsverband steht für die Interessen einer bestimmten Berufsgruppe ein und unterstützt seine Mitglieder im Bereich der Fort- und Weiterbildung, um den jeweiligen Berufszweig zunehmend zu stärken. Auch der Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Möglichkeit, einem solchen Berufsverband beizutreten.
Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht (DAV)
Bereits bei der Gründung der AG für Bank- und Kapitalmarktrecht im Jahr 2003 haben sich schon 160 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zusammengefunden. Im Jahr 2007 setzten sich die Mitglieder erfolgreich für die Einführung des Fachanwaltstitels ein. Nach dem Stand von 2014 können nun schon über 1.000 Mitglieder gezählt werden. Als ihre Ziele nehmen sie es sich zur Aufgabe, Fortbildung und Kommunikation unter den Mitgliedern zu fördern und bieten daher Fach- und Mitgliederkongresse an.
Zudem arbeitet die Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Anwaltsakademie zusammen und besitzt ein vielfältiges Angebot an Fortbildungsmaßnahmen, die der stetigen Weiterbildung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht genüge tragen. Einmal im Jahr veranstaltet die AG zudem den großen Tag des Bank- und Kapitalmarktrecht, wo verschiedene Referenten eingeladen sind, die Vorträge zu aktuellen Themen halten.
Innerhalb der AG kann sich ein Anwalt in einer Arbeitsgemeinschaft einbinden. Um immer up to date zu sein, können sich Mitglieder die App der Arbeitsgemeinschaft downloaden. Auch auf der Webseite sind aktuelle News zu Gerichtsurteilen zu finden. Zudem gibt es auch Bereiche für Verbraucher und Unternehmen.
Welche Kanzleien gibt es?
Tatsächlich lassen sich einige Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland finden. Wir haben Ihnen im Folgenden drei der Kanzleien herausgesucht, damit Sie sich ein Bild darüber machen können, was eine solche Kanzlei in dem Rechtsgebiet alles leistet.
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – Seimetz & Kollegen Rechtsanwälte, Ottweiler
Die Kanzlei Seimetz & Kollegen Rechtsanwälte hat ihren Sitz im Saarland, ist aber seit ihrer Gründung 1997 bundesweit tätig. Zu ihren Mandanten zählt die Kanzlei private, gewerbliche und kommunale Bankkunden sowie Kapitalanleger, die von den Anwälten umfassend beraten und vertreten werden. Banken und sonstige Finanzdienstleister vertreten sie hingegen nicht.
Die Arbeitsbereiche der Kanzlei umfassen vornehmlich:
- Anlageberatung
- Vermögensverwaltung
Die Kanzlei pflegt zudem einen langjährigen fachlichen Austausch mit Verbraucherschutzverbänden und Sachverständigen, damit sie ihren Klienten ein qualitatives Leistungsspektrum bieten kann.
Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – Nittel & Minderjahn, Berlin, Hamburg, München und Neckargemünd
Die Fachkanzlei arbeitet seit Jahren im Anlegerschutz und übernimmt dabei eine vorausschauende Beratung, Kontrolle und Vermögensberatung für private und institutionelle Investoren. Dabei vertreten die Fachanwälte ihre Mandanten vor Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern in mitunter folgenden Themenschwerpunkten:
- Fonds (Rentenfonds, Aktienfonds, Lebensversicherungsfond etc.)
- Darlehenswiderruf
- Anleihen
- Genussrechte
- Immobilienanlagen
Zur Durchsetzung von Schadensansprüchen setzt die Kanzlei auf eine individuelle und gründliche Betrachtung der Umstände und hat daher einen umfassenden Fragebogen entwickelt. Über ihre Webseite, können Mandanten online ihre Akte einsehen.
Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – Helge Petersen & Collegen, Hamburg und Kiel
Diese große Fachkanzlei vertritt ihre Mandanten ebenso im gesamten Bundesgebiet. Kanzleigründung war im Jahr 2007 und mittlerweile sind mehr als 50 Fachkräfte in der Fachkanzlei tätig. Zu den Mitarbeitern zählen auch ehemalige Bänker, wie Fachanwalt Petersen selbst.
Dabei bearbeiten die Rechtsanwälte der Kanzlei u.a. diese Bereiche:
- Geschlossene Fonds
- Rückabwicklung von Darlehensverträgen
- Lebensversicherungen
- Wertpapiere
- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Finanzwirtschaft
Zu den Leistungen der Kanzlei gehört eine qualifizierte Produktanalyse zur Einschätzung der Erfolgschancen. Auf der Webseite finden Interessenten ein ausführliches Lexikon zum Finanzwissen.
Wie den richtigen Anwalt finden?
Sie haben ein Rechtsproblem im Bereich Finanzen und suchen daher einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht? Mit diesen einfachen Ratschlägen können Sie ihn finden:
- Erkundigen Sie sich bei Freunden, Familie oder Bekannten
- Rufen Sie bei der Anwaltskammer an, sie kennt alle Kanzleien und Anwälte in Ihrer Region
- Besuchen Sie die Webpräsenzen der Kanzleien und informieren Sie sich über das Arbeitsangebot
- Achten Sie bei der Erstberatung darauf, dass ein Anwalt in Deutschland nur maximal drei Fachanwaltstitel haben darf
- Ordnung und Sauberkeit ist in einer Kanzlei wichtig
- Erfragen Sie beim ersten Beratungsgespräch die bisherigen Erfahrungswerte des Anwalts
- Ein guter Anwalt wird Ihnen eine grobe Kostenzusammenstellung bereiten, die den Überblick zu den anfallenden Gebühren beinhaltet
- Für das erste „Kennlern-und-Informations-Gespräch“ sollten in der Regel keine Kosten anfallen
- Im Sinne der Anwaltshaftung sollte der Anwalt eine ehrliche Einschätzung abgeben.