Legislative (gesetzgebende Gewalt) in Deutschland

Was gehört zur Legislative? Als Beispiel ist der Bundesrat zu nennen.
Was gehört zur Legislative? Als Beispiel ist der Bundesrat zu nennen.

FAQ: Legislative in Deutschland

Was heißt Legislative?

Die Legislative ist per Definition die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Sie ist neben der Judikative und Exekutive ein wichtiger Bestandteil der Demokratie.

Was gehört alles zur Legislative?

Zur Legislative gehören grundsätzlich alle Einrichtungen, die daran beteiligt sind, Gesetze zu erlassen. Das sind zum Beispiel Bundesrat und Bundestag sowie die Landtage der einzelnen Bundesländer.

Wie wird in Deutschland konkret ein Gesetz auf den Weg gebracht?

Gesetze auf Bundesebene werden in aller Regel von der Bundesregierung eingebracht. Diese Gesetze können dann gemeinsam von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Landesgesetze werden durch die jeweiligen Landtage beschlossen. Hier erfahren Sie mehr über das konkrete Gesetzgebungsverfahren in Deutschland.

Legislative: Bedeutung des Begriffs

Anders als eine Diktatur zum Beispiel zeichnet sich die Demokratie dadurch aus, dass es eine Gewaltenteilung gibt. Diese drei Gewalten sind die Judikative, Exekutive und Legislative. Letztere wird im Glossar auf der Webseite vom Deutschen Bundestag folgendermaßen definiert:

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung dem Parlament zu. In der Bundesrepublik ist das der Bundestag. Die wichtigsten Aufgaben der gesetzgebenden Gewalt sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung, der Exekutive. Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz geregelt und gehört zu seinen unabänderlichen Prinzipien.

Gut zu wissen: Als sogenannte vierte Gewalt gelten in Deutschland die öffentlichen Medien. Diese können durch ihre Berichterstattung das politische Geschehen beeinflussen und haben außerdem die Funktion, Exekutive, Legislative und Judikative zu überwachen und vorhandene Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen.

Legislative: Aufgaben der gesetzgebenden Gewalt

Ein wichtiger Teil der Legislative ist der Deutsche Bundestag.
Ein wichtiger Teil der Legislative ist der Deutsche Bundestag.

Die Legislative ist für die gesamte Gesetzgebung in der Bundesrepublik verantwortlich. Es gibt in Deutschland grundsätzlich zwei Arten von Gesetzen: jene die auf Bundesebene gültig sind und solche, die „nur“ auf Landesebene Anwendung finden. Das hängt mit dem Prinzip des Föderalismus zusammen.

Wir wollen Ihnen nun die beiden wichtigsten Organe, welche als gesetzgebende Gewalt in Deutschland fungieren, etwas genauer vorstellen:

  • Deutscher Bundestag: Dieses Verfassungsorgan des Bundes wird direkt vom deutschen Volk gewählt und hat seinen Sitz in Berlin. Der 20. Deutsche Bundestag (seit Oktober 2021 aktiv) ist der bisher größte, er verfügt über 736 Mitglieder. Sitzungen des Bundestages sind stets öffentlich und werden per Livestream übertragen. Der Bundestag kann Gesetzesentwürfe vorschlagen oder über Entwürfe beraten, die von der Bundesregierung oder dem Bundesrat kommen. Erhält ein Gesetz in der Abstimmung die einfache Mehrheit durch den Bundestag, kann es durch den Bundespräsidenten unterschrieben werden, sofern der Bundesrat keinen Einspruch einlegt. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist ein neues Gesetz bzw. eine Gesetzesänderung gültig.
  • Landesparlamente: Jedes der 16 Bundesländer verfügt über einen eigenen Landtag. Das sind die Volksvertretungen der Länder. Ein Landesparlament darf nicht in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen. Es kann aber eigene Landesgesetze erlassen. Daher hat auch jedes Bundesland ein eigenes Landesrecht. Zum Kernbereich des Landesgesetze gehören zum Beispiel das Kommunal- und Polizeirecht.

Gesetzgebung in Deutschland: So funktioniert´s

Abschließend wollen wir nun noch einmal darauf eingehen, wie durch die Legislative ein Gesetz in Deutschland beschlossen und im Anschluss verkündet wird. Am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens steht ein vom zuständigen Bundesministerium erarbeiteter Gesetzesentwurf.

Ist dieser fertig, wird er der Bundesregierung vorgelegt. Wird er gebilligt, geht er dem Bundesrat zu, welcher eine Stellungnahme abgibt. Danach geht der Gesetzesentwurf vor den Bundestag. Dort gibt es dann die 1., 2. und 3. Lesung.

Bei Letzterer wird dann auch über das Gesetz entschieden. Erhält es eine einfache Mehrheit, muss im nächsten Schritt der Bundesrat zustimmen. Danach beschäftigt sich der Bundespräsident mit dem neuen Gesetz. Sobald er es unterschrieben hat, kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Mit der Verkündung tritt es in Kraft.

Wichtig: Stimmt der Bundesrat dem Gesetz nicht zu, kann der Vermittlungsausschuss hinzugezogen werden, welcher einen Kompromissvorschlag ausarbeitet. Verweigert der Bundesrat auch danach noch die Zustimmung, so gilt das Gesetz als gescheitert. Das trifft allerdings nur bei Gesetzen zu, welche laut Grundgesetz zustimmungspflichtig sind. Bei einfachen Gesetzen kann der Bundestag den Einspruch des Bundesrats überstimmen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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