Häusliche Gewalt: Die Gewaltspirale in der häuslichen Gemeinschaft

Von anwalt.org, letzte Aktualisierung am: 5. April 2023

Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft kann körperlicher und emotionaler Art sein.
Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft kann körperlicher und emotionaler Art sein.

Eine gemeinsame Wohnung ist für viele Paare ein bedeutsamer Schritt, der die Beziehung auf eine neue Ebene stellt. Immerhin heißt es von da an, den Alltag mit einem geliebten Menschen zu meistern und ständig die Nähe des anderen zu genießen.

Doch allzu oft passiert es, dass Streitigkeiten dem harmonischen Miteinander erste Risse verpassen. Während Diskussionen und Uneinigkeiten aber noch Teil einer jeder gesunden Partnerschaft oder Ehe sind, so überschreitet häusliche Gewalt gegen Frauen, Kinder oder Männer nicht nur eine moralische, sondern auch eine strafrechtliche Grenze.

Egal ob physische oder seelische Gewalt – Handlungen, die den Partner oder das Kind in irgendeiner Form unter eine Zwangswirkung stellen – werden in Deutschland vom Gesetz nicht toleriert.

Der folgende Ratgeber liefert Ihnen alle wichtigen Informationen über Gewalt in der Beziehung oder Ehe. Erfahren Sie, wie sich häusliche Gewalt auf Kinder auswirkt und welche Hilfe der Staat bei häuslicher Gewalt anbietet.

FAQ: Häusliche Gewalt

Was ist unter häuslicher Gewalt zu verstehen?

Häusliche Gewalt ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Hier finden Sie allerdings eine Beschreibung, die angibt, was der Begriff genau meint.

Wie entsteht häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt kann aus ganz unterschiedlichen Gründen entstehen. Einige davon haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wo können Betroffene Hilfe erhalten?

Unterschiedliche Hilfsorganisationen unterstützen Opfer von häuslicher Gewalt. Für Frauen gibt es ein bundesweites Hilfetelefon (08000 / 116 016), welches rund um die Uhr besetzt ist.

Gewalt gegen Frauen, Kinder und Männer: Vom Vertrauenspartner zum Gewaltverbrecher

Häusliche Gewalt, oft auch als Gewalt gegen Frauen pauschalisiert, besitzt keinen separaten Tatbestand im Strafrecht. Nichtsdestotrotz wird Gewalt in der Familie oder Partnerschaft in Deutschland strafrechtlich sanktioniert.

Je nachdem, welche Form der Misshandlung bzw. Einwirkung auf eine andere Person vorliegt, kommen verschiedene Delikte zur Ahnung in Betracht.

Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft kann insbesondere folgende Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) verwirklichen:

Gewalt in einer Beziehung wird bei Bekanntwerden auch ohne private Anzeige amtlich verfolgt.
Gewalt in einer Beziehung wird bei Bekanntwerden auch ohne private Anzeige amtlich verfolgt.

Diese unter Strafe gestellten Varianten für körperliche Gewalt oder psychische Misshandlung müssen von Amts wegen verfolgt werden.

Es handelt sich um sogenannte Offizialdelikte, die bei Bekanntwerden rechtlich verfolgt werden müssen. Im Gegensatz dazu stehen Antragsdelikte. Diese führen nur dann zu einer Strafverfolgung, wenn der Betroffene einen Strafantrag stellt.

Die unter dem allgemeinsprachlichen Term „häusliche Gewalt“ zusammengefassten Taten sind weder geschlechts- noch schichten- oder altersspezifisch. Allerdings sind Mädchen und Jungen sowie Frauen vor allem von Formen sexueller Belästigung betroffen, während Männer eher selten Opfer dieses Deliktfeldes werden.

Folgende Grundtypen lassen sich unterscheiden:

  • Gewalt in Familien
  • Gewalt in der Ehe
  • Gewalt gegen Männer
  • Gewalt gegen Kinder
  • Gewalt gegen Frauen

Als Tatort kommt, entgegen einer ersten Interpretation der Bezeichnung, nicht allein die Wohnung in Frage. Gemeint sind vielmehr strafbare Handlungen innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft und diese besteht in aller Regel auch über eine räumliche Begrenzung hinaus. Typische Orte sind Kindereinrichtungen, Geschäfte, Arbeitsstellen oder auch die Straße.

Definition für häusliche Gewalt

Der rechtlich nicht klar definierte Begriff der häuslichen Gewalt kann folgendermaßen beschrieben werden:

Häusliche Gewalt in der Ehe, Partnerschaft oder Familie bezeichnet Verletzungen der körperlichen und/oder emotionalen Unversehrtheit eines Menschen. Sie wird von strukturell, also meist körperlich, überlegenen Personen zur Ausnutzung eines Machtverhältnisses angewandt.
Insbesondere in Trennungssituationen ist Gewalt gegen Frauen oder Männer typisch.
Insbesondere in Trennungssituationen ist Gewalt gegen Frauen oder Männer typisch.

Ehen bilden ein charakteristisches Beziehungsgefüge, innerhalb dessen eine Vertrauensperson zum Täter wird.

Allerdings ist ein rechtsverbindliches Verhältnis der betroffenen Personen, zum Beispiel in Form der Ehe, nicht zwingend notwendig. Eine partnerschaftliche Gemeinschaft genügt.

Alter, Geschlecht oder sexuelle Orientierung stellen keine gesonderten Tatbestandsmerkmale dar, sodass Frauen und Männer gleichermaßen Opfer und Täter sein können.

Häusliche Gewalt gegen Frauen: Ursachen und Auswirkungen

Eine auch in der modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nach wie vor fest verankerte soziologische Geschlechtstradition ist die des Patriarchats. Diese lange Zeit kulturell propagierte Dominanz der Männer ist trotz diverser Emanzipationsbestrebungen und –durchbrüche in vielen Köpfen eine unhinterfragte Tatsache.

So kann ein verletzter Stolz aufgrund eines empfundenen Machtverlusts an die Partnerin zu Gewalt gegen Frauen bzw. zur Verwirklichung einer Straftat führen. Sexuelle Misshandlungen sind da keine Seltenheiten.

Ebenso können Frauen zu Tätern werden, wenn das Verhalten ihrer Partner nicht deren Vorstellungen für ein gemeinsames Leben entspricht oder zum Beispiel Eifersuchtsmomente eskalieren.

In jedem Fall ist körperliche oder psychische Gewalt in der Ehe oder Beziehung stets eine bewusste Entscheidung des Täters. Ziel ist es, eine Vertrauensperson massiv unter Druck zu setzen. Es handelt sich also nicht um Geschehnisse aus dem Affekt. Die Ursache daher in Alkohol oder Drogen zu suchen, dient lediglich als Entschuldigung und als Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens.
Kinder können direkte oder indirekte Opfer von häuslicher Gewalt in der Ehe sein.
Kinder können direkte oder indirekte Opfer von häuslicher Gewalt in der Ehe sein.

Die Folgen für die Opfer sind oft deutlich weitreichender, als es offensichtlich davongetragene Verwundungen zeigen. Viele Betroffene leiden lange Zeit unter psychischen Störungen, sie entwickeln Ängste, ziehen sich aus dem Sozialleben zurück, werden depressiv oder sind nicht mehr arbeitsfähig.

Erleben Jungs oder Mädchen Vergewaltigung oder Mobbing in der Ehe mit, entwickeln sie häufig eine Tendenz, später ebenfalls in eine der miterlebten Rollen von Täter und Opfer zu fallen.

Betroffener Personenkreis von Gewalt in der Ehe, Partnerschaft oder Familie

Frauen sind am häufigsten Opfer, wenn psychische Gewalt in der Partnerschaft auftritt. Sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigung sind hier mehrheitlich zu finden. Doch auch sexuelle oder körperliche Gewalt an Kindern ist keine Seltenheit. Selbst wenn die Handlungen nicht am Mädchen oder Jungen direkt ausgeführt werden, so hat doch bereits eine Zeugenschaft tiefgreifende Konsequenzen für die Entwicklung eines Kindes.

Mitansehen zu müssen, wie die Mutter oder der Vater leidet, versetzt ein Kind in eine ausweg- und hilflose Situation. In der Folge ruft häusliche Gewalt gegen Kinder oftmals solche Eigenschaften oder Verhaltensweisen hervor:

  • Ängste
  • Schlaf- oder Konzentrationsstörungen
  • erhöhtes Aggressivitätspotenzial
  • Tendenz der Isolation
  • Niedergeschlagenheit
  • Unfähigkeit, Konflikte zu lösen

Auch häusliche Gewalt gegen Männer ist ein ernstzunehmendes Problem. Gerade bei Fallen der Trennung oder Scheidung verleihen Frauen oftmals ihrem emotionalen Stress auf gewalttätige Weise gegen den (Ex-)Partner Ausdruck.

Gewalt gegen Frauen ist nichtsdestotrotz die häufigste Erscheinungsweise häuslicher Gewalt. 2004 veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie zur Gewalt gegen Frauen. Demnach sind 40 Prozent der deutschen Frauen seit dem 16. Lebensjahr von körperlichen oder sexuellen Misshandlungen betroffen. Bei 25 Prozent waren die Täter aktuelle oder ehemalige Beziehungspartner.

Häusliche Gewalt: Hilfe für Betroffene

Oft trauen sich Frauen bei Gewalt in der Ehe nicht, sich anderen anzuvertrauen.
Oft trauen sich Frauen bei Gewalt in der Ehe nicht, sich anderen anzuvertrauen.

Häusliche Gewalt wird nicht nur vom Täter, sondern auch vom Opfer häufig bagatellisiert, doch das lindert nicht die verursachten Schmerzen. Die Betroffenen leiden dann oft jahrelang. Sie fühlen sich hilflos und ergeben sich in ihr Schicksal und trauen sich nicht, eine Straftat, wie eine sexuelle Belästigung, zu melden oder sich anderweitig helfen zu lassen.

Doch es gibt auf verschiedenen Ebenen Hilfe für betroffene Frauen, Männer oder Kinder. Neben einer strafrechtlichen Anzeige bei der Polizei ist es auch möglich, das 2002 in Kraft getretene Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) zu nutzen. Dieses stärkt die zivilrechtlichen Rechtsschutzwege eines Opfers, sodass Gewalt an Frauen durch diese Verordnung zusätzlich geahndet werden kann.

Das Gewaltschutzgesetz gewährt unter anderem Lockerungen bei der Anordnung von Wohnungs- oder Platzverweisen. Es ermöglicht außerdem Näherungs- oder Kontaktverbote und unterstützt Opfer bei der Beantragung weiterer zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen, um ihnen so wieder ein normales Leben zu ermöglichen.

Darüber hinaus können Betroffene in ganz Deutschland Zuflucht und Hilfe bei Frauenhäusern, Beratungsstellen und Zufluchtswohnungen finden.

Außerdem existiert ein bundesweites Hilfetelefon, welches bei Gewalt gegen Frauen, den Opfern Unterstützung bietet. Unter einer kostenfreien Rufnummer (08000 / 116 016) können sich Gewaltopfer rund um die Uhr ganzjährig mehrsprachig beraten lassen.

In jedem Bundesland gibt es zudem weitere Hilfsangebote oder Interventionsprojekte, die Kindern, Frauen und Männern helfen, die häusliche Gewaltspirale zu beenden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,27 von 5)
Häusliche Gewalt: Die Gewaltspirale in der häuslichen Gemeinschaft
Loading...

6 Gedanken zu „Häusliche Gewalt: Die Gewaltspirale in der häuslichen Gemeinschaft

  1. Lady Incognito

    Der Machtverkust des Mannes ist reine Interpretationsache. Würde er sich auf eine gleichberechtigte Partnerschaft auf Augenhöhe einlassen, bestünde kein Grund zur Sorge und das Gefühl des Machtverkustes würde sich einstellen. Ich selbst bin nun leider in dieser Situation, dass mein Mann mich beleidigt, genötigt und geschlagen hat in all den Jahren der Ehe. Seit Beginn der Schwangerschaft habe ich gemerkt, dass alles anders wird. Seit Beginn der Ehe war ich nicht mehr die selbe Frau für ihn. Sein eigener Vater unterstützt dies mit der gleichen Art von Gewalt an seiner Ehefrau, die sich jedoch nicht wehren kann und will. Ich jedoch gebe mich nicht mit einer Opferrolle zufrieden und kämpfe für mein Recht auf psychische und physische Unversehrtheit meinerseits und auf Seiten meines Kindes.

  2. Stefanie

    Es wird immer so leicht gesagt, dann suchen Sie sich eine Arbeit und eine Wohnung.
    Tun Sie das mal, nach mehreren Jahren der Kinderbetreuung im Alter um die 40.
    Man findet leicht 450 Euro Jobs, aber suchen Sie damit eine Wohnung, bei Leuten/Wohnungsgesellschaften, die keine Hartz IV Empfänger wollen.
    Versuchen Sie in ein Frauenhaus zukommen, wenn alles überfüllt ist. Erklären Sie ihrem kontrollierenden Partner die Notwendigkeit einer Vollzeitbeschäftigung, versuchen Sie eine Rücklage zu bilden, Geld zu sparen, wenn Sie zum sterben zu viel und zum Leben zu wenig haben. Finden Sie Freunde, wenn sie nicht jederzeit frei ein und aus gehen, sondern in Begleitung (mit ihm) sein sollen.
    Es ist sehr schwierig. Hinzu kommt ein Selbstverständnis, gebildet in langer Zeit, es sich nicht erlauben zu dürfen, „Dir geht es doch gut“, anderen geht es noch ganz anders, Weltuntergangsvorträge, wirtschaftlicher Absturz droht, ein Klima der Angst.
    Der Ausstieg braucht Jahre, Zähigkeit. Glück für die, die zu ihren Eltern, Freundin flüchten kann. Ich habe keine Eltern, Angehörige, die mir helfen können.
    War und bin noch immer isoliert. Ich wünsche mir, einfach mal jemand zum Tee einladen zu können. Bin verunsichert, traue mir zu wenig zu.
    Trotzdem bin ich jetzt fast am Ziel, dem Ausbruch. Noch zögere ich und habe Angst, lese, „zu bleiben kann eine durchaus vernünftige Entscheidung sein“, „die Wahrscheinlichkeit Opfer von Gewalt zu werden, ist für Frauen in der Zeit der Trennung fünfmal so hoch“. Ich hoffe, dass mir letztlich nichts passiert, habe auf Unterhalt verzichtet, um keinen Zorn hervorzurufen und meine Haut retten zu können. Ich wünsche mir einen Zufluchtsort. Wenn aus Liebe Angst wird, ist es vorbei.

    1. Anna

      Oh mein gott ich fühle mit. Ich habe mich von meinem gewalttätigen Ex getrennt und ich kenne all diese Gedanken. Bleib stark!

  3. Georg

    Das Großartige an dieser Sache ist, dass wenn ein Mann und Familienvater von drei Kindern (Patchwork), davon betroffen ist, will niemand etwas davon hören. Da wird auch mal eine gefährliche Körperverletzung zur Nötigung.
    Es wird totgeschwiegen. Die Täterin, einstiges Opfer, vollzieht nun dasselbe mit meinem einjährigen und jetzt schon traumatisierten Sohn…

    Und niemand möchte dieses Thema angehen. Es ist schließlich ein Dorf. Gemeinschaft und kurze Wege….

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert