Exekutive (ausführende Gewalt) in Deutschland

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Polizei gehört zur Exekutive in Deutschland und soll die innere Sicherheit gewährleisten.
Die Polizei gehört zur Exekutive in Deutschland und soll die innere Sicherheit gewährleisten.

FAQ: Exekutive

Was heißt Exekutive?

Bei der Exekutive handelt es sich um die ausführende Gewalt in Deutschland. Sie ist neben der Legislative und der Judikative Teil der Gewaltenteilung des Staates.

Was ist die Aufgabe der Exekutive?

Die Exekutive hat die Aufgabe, die Einhaltung der geltenden Gesetze zu überprüfen und ggf. durchzusetzen. So kann durch die Exekutive zum Beispiel im Verkehrs- oder Steuerrecht ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Wer ist die Exekutive in Deutschland?

Zur Exekutive gehören Polizei und Staatsanwaltschaft, die Bundesregierung, alle Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Finanzämter.

Was bedeutet Exekutive? Eine Definition

Durch die Exekutive können Bußgeldbescheide erlassen werden.
Durch die Exekutive können Bußgeldbescheide erlassen werden.

In Deutschland wird, wie in vielen anderen demokratischen Staaten auch, das Prinzip der Gewaltenteilung angewendet. Dadurch ist sichergestellt, dass keine Person oder Behörde ein Machtmonopol erhält.

Es gibt die Legislative, die Judikative und die Exekutive. Letztere stellt die ausübende Gewalt dar und wird vom Deutschen Bundestag auf seiner Webseite wie folgt definiert:

Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie ist dabei an das geltende Recht gebunden. Die Exekutive umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. In der Bundesrepublik zählen neben der Bundesregierung alle Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Exekutive, darunter die Landesverwaltungen, die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Finanzämter. Die Exekutive kann nach näherer Maßgabe in einem Gesetz, das Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt, sogenannte Rechtsverordnungen erlassen, die wie Gesetze wirken.

Zur Exekutive gehören also alle Personen und Institutionen, welche das geltende Gesetz ausführen bzw. auch die Einhaltung des Gesetzes überprüfen. Dabei können auch Gesetzesverstöße entsprechend geahndet werden.

Straftaten nach dem Strafgesetzbuch sollen zum Beispiel durch Polizei und Staatsanwaltschaft aufgedeckt werden. Die mögliche Verurteilung eines Angeklagten erfolgt dann allerdings durch die Judikative, also einen Richter.

Gut zu wissen: Doch auch Bußgeldverfahren können durch die Exekutive eingeleitet werden. So kann die zuständige Bußgeldstelle zum Beispiel einen Bußgeldbescheid erlassen, wenn Sie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwischt werden. Der jeweilige Rahmen für die Sanktionen ist im Bußgeldkatalog definiert.

Aufgaben der Exekutive am Beispiel der Polizei erklärt

Für die Exekutive von großer Bedeutung ist die Polizei. Es handelt sich hierbei um einen Oberbegriff für alle Polizeibehörden der Länder und des Bundes. Ihre Aufgabe ist es, die innere Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

Daher hat die Polizei, sofern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, gewisse Sonderrechte. Diese sind unter anderem in den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Neben der Prävention werden die Polizeibehörden auch tätig, wenn bereits gegen ein Gesetz verstoßen wurde. Sie leitet dann entsprechende Ermittlungen ein und arbeitet mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

Können Sie auch selbst ein Teil der Exekutive werden? Ja! Sie können eine Ausbildung als Polizist anstreben. Wie genau diese abläuft, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Wichtig: Üben Sie Aufgaben der Exekutive aus, so können Sie auch Beamter werden. In diesem Zuge haben Sie besondere Rechte und Pflichten. Sie müssen beispielsweise Ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Ein Streik ist für Beamte grundsätzlich nicht möglich.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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