
FAQ: AZR
AZR steht für „Ausländerzentralregister“. Das AZR-Gesetz regelt dies, wobei oft auch das Aufenthaltsgesetz eine Rolle spielt. Mehr zu Bedeutung des AZR erfahren Sie hier.
Im AZR werden ausländische Personen erfasst, die mindestens drei Monate in Deutschland leben oder gelebt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die AZR-Auskunft erlaubt es Betroffenen, Einsicht in die über sie gespeicherten Daten zu erhalten. Sie kann schriftlich oder online beantragt werden und ist kostenfrei. Wie Sie Zugang erhalten, lesen Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
AZR: Gesetz und Bedeutung erklärt

Das Ausländerzentralregister (AZR) ist ein zentrales Instrument im deutschen Ausländerwesen. Es ermöglicht eine bundesweit einheitliche Erfassung und Verarbeitung ausländerrechtlicher Daten. Insbesondere ist das Ausländerzentralregister in Deutschland für die Zusammenarbeit von Behörden unerlässlich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fungiert als Registerbehörde und ist für die inhaltliche und strategische Ausrichtung des Registers verantwortlich. Der technische Betrieb liegt beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Das Gesetz über das Ausländerzentralregister ist das Ausländerzentralregistergesetz (AZRG). Ergänzt wird dieses durch die AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV) und eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern. Gemeinsam regeln diese, welche Daten gespeichert werden, wie der Zugriff erfolgt und welche Behörden berechtigt sind, die im Ausländerzentralregister hinterlegten Daten zu nutzen.
Was steht alles im Ausländerzentralregister?

Im AZR ist der Inhalt in zwei Hauptbereiche unterteilt: dem allgemeinen Datenbestand und einer Visadatei. Im Ausländerzentralregister enthält die Datenbank personenbezogene Informationen über ausländische Personen, die nicht nur vorübergehend in Deutschland leben oder gelebt haben. Dazu gehören beispielsweise Grund- oder Aliaspersonalien, Daten zu Aufenthaltstiteln, Asylanträgen, Abschiebungen, Ausweisungen sowie besondere Auflagen und Einschränkungen. Aktuell umfasst dieser Datenbestand im AZR etwa 19,8 Millionen Datensätze.
Die separat geführte Visadatei enthält Daten von Personen, die ein Visum für Deutschland beantragt haben. Diese Datei umfasst derzeit rund 9,4 Millionen Einträge. Beide Bereiche dienen der Identifikation und Unterstützung von Behörden im Ausländerrecht sowie der Datenauswertung für migrationspolitische Zwecke. Daten die unter anderem in der Visadatei von Ihnen nach § 29 AZRG gespeichert werden sind:
- Geschäftszeichen der Registerbehörde: Nummer der Visadatei
- Personalien und Lichtbild: Grund und weitere Angaben zur Person sowie ein Foto
- Visumdaten: Art, Nummer, Gültigkeitsdauer und Entscheidungen zu Anträgen (z.B. Bewilligung oder Rücknahme)
- Zuständige Stellen: Beteiligte Behörden, wie Auslandsvertretungen oder die Bundesagentur für Arbeit
Was ist die AZR-Nummer? Die AZR-Nummer ist eine eindeutige Kennung, die bei der ersten Speicherung eines Datensatzes im AZR vergeben wird. Sie erleichtert die Zuordnung von Daten und bleibt über die gesamte Dauer der Speicherung stabil. Rückschlüsse auf Ihre persönlichen Informationen sind über diese Nummer jedoch nicht möglich.
Wie erhalte ich Zugang zum Ausländerzentralregister?

Beim Ausländerzentralregister ist der Zugang streng geregelt und Behörden vorbehalten, die im Ausländer- oder Sicherheitswesen tätig sind. Dazu zählen etwa Ausländerbehörden, Polizei, Zolldienststellen, Arbeitsagenturen und Gerichte. Insgesamt haben rund 6.500 Behörden auf das Ausländerzentralregister Zugriff.
Sie haben die Möglichkeit, beim AZR eine Abfrage Ihrer gespeicherten Daten zu beantragen (§ 34 AZRG). Dies können Sie schriftlich oder online machen. Für die Online-Anfrage ist eine Identifikation mittels Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel erforderlich. Alternativ können Sie den Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister auch postalisch stellen, wobei eine beglaubigte Unterschrift oder ein amtlicher Identitätsnachweis erforderlich ist.
Sie können Ihre Daten auch an eine bevollmächtigte Person senden lassen. Reichen Sie dafür eine separate Vollmacht mit einer beglaubigten Unterschrift ein. Die Beglaubigung der Unterschrift entfällt, wenn die bevollmächtigte Person ein inländischer Rechtsanwalt ist.
Werden im Ausländerzentralregister Straftaten gespeichert?

Straftaten können im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert werden, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Laut § 2 Abs. 2 Nr. 7 und 7a AZRG dürfen entsprechende Daten gespeichert werden, wenn es konkrete Hinweise (tatsächliche Anhaltspunkte) auf den Verdacht gibt, dass Sie bestimmte schwerwiegende Straftaten planen, begangen haben oder gefährdet sind, Opfer solcher Straftaten zu werden. Dazu zählen Straftaten mit terroristischem Hintergrund (§ 89a oder § 89b StGB), schwerer Drogenhandel (§ 30 oder § 30a BtMG) und illegale Einreise (§ 95 AufenthG). Die Speicherung dient dabei spezifischen Sicherheits- und Kontrollzwecken.
Im Ausländerzentralregister erfolgt eine Löschung Ihrer gespeicherten Daten nach spätestens fünf Jahren, wenn sie nach den allgemeinen Bestimmungen gespeichert wurden. Wenn zusätzliche Daten gespeichert sind, erfolgt die Löschung nach zehn Jahren. Diese Fristen beginnen am Ende des Quartals, in dem die letzten Daten übermittelt wurden (§ 19 AZRG-DV). Falls Ihre gespeicherten Daten unzulässig waren, Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben oder Ihr Antrag abgelehnt wird, werden die Daten sofort gelöscht (§ 36 AZRG).
Ausländerzentralregister – Diese Kritik gibt es

Das AZR steht zunehmend in der Kritik. Eine Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bezeichnete das Register als „nahezu unkontrolliertes Datenmonster“. Neben den Grunddaten einer Person werden mittlerweile auch sensible Informationen wie Gesundheitsdaten, familiäre Verhältnisse oder frühere Wohnsitze gespeichert. Diese umfassende Datensammlung wird von vielen Experten als unverhältnismäßig angesehen.
Ein weiteres Problem liegt im erweiterten Kreis der Behörden mit Zugriff auf das Ausländerzentralregister. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der zugriffsberechtigten Stellen deutlich erhöht, darunter auch Sozialämter und das Jobcenter. Dies erhöht das Risiko eines Missbrauchs. Es kam bereits zu Vorfällen, bei denen Daten rechtswidrig abgerufen wurden. Zudem wird die mangelnde Transparenz kritisiert: Viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wissen nicht, dass ihre Daten im AZR gespeichert sind und an andere Behörden weitergegeben werden können. Es gibt keine ausreichende Information oder Aufklärung darüber.
Trotz der EU-Freizügigkeit werden im Ausländerzentralregister auch EU-Bürger vermerkt, was ebenfalls unter Kritik steht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2008, dass diese Datenspeicherung nur zulässig ist, wenn sie zur Kontrolle des Aufenthaltsrechts dient. Eine Speicherung zum Zweck der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung wurde als diskriminierend abgelehnt.