Bürgerwehr – Eigenschutz der Stadt durch die Bürgerschaft

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Bürgerwehr – Eigenschutz der Stadt durch die Bürgerschaft
Eine Bürgerwehr ist eine Gruppe von Bürgern, die im Zeichen der Sicherheit auf den Straßen aktiv wird
Eine Bürgerwehr ist eine Gruppe von Bürgern, die im Zeichen der Sicherheit auf den Straßen aktiv wird

Die Flüchtlingskrise, die ab 2015 in Deutschland – im Grunde aber in ganz Europa – ihren Anfang nahm, brachte auch ein anderes Thema wieder zum Vorschein: Bürgerwehren. Doch die Formierung von Bürgerwehren ist nichts Neues. Bereits die Öffnung der Binnengrenzen im Jahr 2007 zwischen den alten und den neuen EU-Staaten schürte die Angst vor vermehrter Kriminalität in den Köpfen der Bürger.

Dabei wurde schon 1985 im Schengener Übereinkommen der Grundstein des Beginns vom Ende aller Grenzkontrollen in Europa gelegt. Viele Bundesbürger fühlten sich seitdem schutzlos und alleingelassen. Deshalb gründeten sie Bürgerwehren und halten nun selbst Augen und Ohren offen. Doch geht das überhaupt mit rechten Dingen zu? Was machen Bürgerwehren? Wo ist die Polizei? Könnten bestimmte Personengruppen eine Bürgerwehr ausnutzen? Alles Wissenswerte zum Thema „Bürgerwehr“ können Sie hier im Ratgeber erlesen.

Weiterführende Ratgeber rund um Bürgerwehren

FAQ: Bürgerwehr

Was ist eine Bürgerwehr?

Im 19. Jahrhundert schlossen sich Bürger zu einer Bürgerwehr zusammen, um sich selbst zu schützen und um Gefahren abzuwenden, weil es damals keinen entsprechenden staatlichen Schutz gab. Heutzutage handelt es sich dabei einer um privat organisierte Nachbarschaftswachen, die Vandalismus und Straftaten verhindern wollen. Mehr Hintergründe erfahren Sie hier.

Sind Bürgerwehren in Deutschland erlaubt?

Privatpersonen dürfen zwar „patrouillieren“ und die Gegend beobachten, sie haben aber keine Sonderrechte im Vergleich zu anderen Bürgern. Sprich: Selbstjustiz ist verboten und strafbar. Festnahmen sowie Taschen- und Ausweiskontrollen sind ausschließlich der Polizei vorbehalten.

Welche Rechte haben Bürgerwehren überhaupt?

Bürgerwehren können lediglich die Rechte ausüben, die auch anderen Bürgern zustehen. Das sind insbesondere das Notwehrrecht und das Festnahmerecht für Jedermann nach § 127 Abs. 1 StPO. Letzteres greift jedoch nur, wenn ein Straftäter auf frischer Tat ertappt wurde und das auch nur, bis die Polizei vor Ort eintrifft.

Was bedeutet Bürgerwehr?

Der Begriff „Bürgerwehr“ bezeichnet laut Definition den Selbstschutz von Bürgern in einer Stadt. Eine solche Formierung besitzt beinahe schon Militärcharakter – zumindest früher. Oft hört man auch die Bezeichnungen „Nachbarschafts-Patrouille“, „Bürgerstreife“ oder „Nachbarschaft auf Streife“.

Doch die Bürgerwehr hat weitestgehend ihren Ursprung im 19. Jahrhundert. Damals gab es eine militärische Einrichtung, die aus Bürgern bestand und als „Bürgergarde“ benannt war. Ziel war es, die Sicherung der Stadt zu gewährleisten. 1807 wurde die Bürgergarde in Bayern bereits zum Bürgermilitär umgewandelt. Seitdem verbreitete sich auch stark die Begrifflichkeit „Landwehr“. Trotz der Bezeichnung war diese Institution aber mehr der Polizei als dem Militär zuzuordnen.

Die Landwehren und Bürgergarden führten mitunter allerdings auch Revolutionen und Revolten an und setzten sich damit für die Rechte der Bürger ein. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Märzrevolution des Jahres 1848.

Aus der damaligen Bürgerwehr entwickelte sich aber auch die Volkswehr. Genauso hatten die Schützenbruderschaften ihren Ursprung in den Bürgerwehren.

Heutzutage begründet sich die Bürgerwehr in Deutschland aber hauptsächlich, um aufzuzeigen, dass der Staat – der sich eigentlich um Recht und Ordnung kümmern sollte – seine Pflichten als solches vernachlässigt.

Das ist auch leider der Grund, dass sich oft Gegner des Staates in solchen Bürgerwehren einsiedeln – also überwiegend rechts- oder linksradikale Personengruppen. Doch pauschal kann natürlich nicht gesagt werden, dass es nur solche Leute sind, die Bürgerwehren in Deutschland gründen. Dieser Punkt wird weiter unten in einem eigenen Kapitel erörtert.

Da die Bürgerwehr in ihrer eigentlichen Charakteristik als militärähnliche Institution gilt, in der das bewaffnete Bürgertum für Recht und Ordnung sorgt, kann festgestellt werden, dass es im Grunde heute keine Bürgerwehren in diesem Sinn gibt. Die Gruppierungen nennen sich dennoch so. Meist wird der Begriff nämlich als eine Art Kampfansage gegen den Staat und die Polizei genutzt.

Es ist dennoch zu beobachten, dass sich eine vermeintliche Bürgerwehr häufig spontan bildet; in der Regel passiert dies zum Beispiel bei Demonstrationen. Auch an der deutsch-polnischen Grenze formieren sich die sogenannten Nachbarschafts-Patrouillen oft – besonders in ländlichen Gegenden, auf Dörfern und in Kleinstädten, die nahe an der Autobahn liegen. Denn diese Lage ist ideal für professionelle Einbrecherbanden. Viele Bürger wollen vor allem ihr Eigentum bewachen und sich vor Einbrüchen und Diebstählen selber schützen, da sie das Gefühl haben, die Polizei würde ihnen nicht helfen. Viele Menschen sind verängstigt und fühlen sich unsicher. Leider ist die Aufklärungsrate in Sachen Wohnungseinbrüche tatsächlich sehr gering: 2013 lag die Quote gerade einmal bei 15 %.

Bürgerwehren und Nachbarschafts-Patrouillen sind im Übrigen in kleinen wesentlichen Merkmalen zu unterscheiden: Eine Nachbarschafts-Patrouille formiert sich in der Regel nur aus Leuten der näheren Nachbarschaft, währenddessen eine Bürgerwehr eher weitgefächerter in der gesamten Stadt auf Tour geht und dort die Brennpunkte kontrolliert. Die Motivation einer Nachbarschafts-Patrouille entsteht meist mit Hinblick auf das persönliche Eigentum, wie das Haus oder das Auto vor dem Eigenheim, die durch Einbrecher bedroht sind und geschützt werden sollen. Bürgerwehren konzentrieren sich eher auf andere Kriminalitäten, wie Vergewaltigungsdelikte, Prügelattacken oder den Raubüberfall im Spätkauf an der Ecke. Sie fokussiert sich dabei auf den Einzelnen, auf eine Person oder einen Personenkreis und weniger auf den Schutz von Haus und Hof.

Fakt ist, dass das Phänomen „Bürgerwehr“ stetig zunimmt. Die Gründung ist jedoch auf freiwilliger Basis. Mittlerweile gibt es auch andere Gründe für die Ausbreitung von Bürgerwehren. Dabei handelt es sich um Angriffe jeder Art wie beispielsweise Prügelattacken oder Überfälle. An Brisanz gewann das Thema „Bürgerwehr“ erstmals wieder ganz stark nach den Vorfällen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln. Eine größere Gruppe Männer belästigte Frauen sexuell. Viele Leute wollen nun „die Sache“ wieder selbst in die Hand nehmen. Doch ist das tatsächlich so einfach wie dacht? Welche Macht hat eine Bürgerwehr und was sagt das Gesetz? Mehr dazu in den nachfolgenden Kapiteln.

Bürgerwehr – Was sagt die Gesetzeslage?

Rechtlich gesehen bewegen sich Bürgerwehren innerhalb einer Grauzone. Dennoch ist es erlaubt, eine Bürgerwehr zu gründen. Letztlich liegt das Gewaltmonopol jedoch beim Staat und es ist die zentrale Aufgabe der Polizei für die Abwehr von Gefahren zu sorgen und somit den Schutz der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Eine Bürgerwehr besitzt hierfür leider keinerlei demokratische Legitimation und Selbstjustiz ist eigentlich strengstens verboten.

Die Präsenz einer Bürgerwehr verbessert zwar das Gefühl von Sicherheit in der Stadt, aber sie kann auch die Furcht vor vermeintlich erhöhter Kriminalität schüren
Die Präsenz einer Bürgerwehr verbessert zwar das Gefühl von Sicherheit in der Stadt, aber sie kann auch die Furcht vor vermeintlich erhöhter Kriminalität schüren

Neben der Gründung einer Bürgerwehr ist es zudem erlaubt, gemeinsam auf Streife zu gehen, ebenso, wie Pfefferspray und andere legale Verteidigungsmittel (z.B. Gummiknüppel) mit sich zu tragen. Dennoch dürfen diese Gegenstände nur zur Selbstverteidigung benutzt werden. Ferner dürfen Mitglieder einer Bürgerwehr nicht behaupten, dass sie von der Polizei wären.

Für die Polizei stellen Bürgerwehren meistens jedoch eher noch eine zusätzliche Belastung dar. Dennoch sind alle Bundesbürger laut § 127 StPO (Strafprozessordnung) Inhaber des sogenannten Jedermannsrecht. Dieses erlaubt es, Kriminelle – die auf frischer Tat erwischt wurden – festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Dabei sind jedoch verhältnismäßige Mittel zu wählen: Schlagen, Treten und Erniedrigen sind also keine Optionen, andernfalls kann das Mitglied der Bürgerwehr noch wegen Körperverletzung vor Gericht gebracht werden. Hält jemand jedoch eine andere Person irrtümlich fest, dann kann dies eine Anklage wegen Freiheitsberaubung zur Folge haben.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass sich die Bürgerwehr niemals selbst in Gefahr bringen sollte. Besser ist es daher, den Flüchtigen nicht zu verfolgen oder gar festzuhalten, sondern sich markante Details des Kriminellen zu merken und auch die Richtung, in die er weglief.

Allerdings blicken die Polizei und die Politik auf eine sorgenvolle Entwicklung der Bürgerwehren in Deutschland, da sich vermehrt Personen mit rechter oder islamfeindlicher Gesinnung in diesen Gruppen finden. Daneben sind Bürgerwehren meist zu subjektiv eingestellt, sie agieren übermotiviert, arbeiten unprofessionell und sind überwiegend von ihren eigenen Interessen geleitet. Das kann leider ins Denunziantentum ausarten, vor allem Fremden gegenüber. Denunzianten beschuldigen Personen häufig für etwas Bestimmtes aus persönlichen Gründen heraus.

Das Justizministerium hat bereits die Gefahr einiger Bürgerwehren erkannt, ebenso, wie die Maßnahme, darüber etwas mehr Kontrolle zu erlangen. Es ist sogar schon vorgekommen, dass die Polizei Gerüchte über Straftaten von ausländischen Mitbürgern verbreitet hat, um rechte Bürgerwehren dingfest zu machen.

Interessant ist aber auch, dass in einigen Bürgerwehren Personen aktiv sind, die selbst Migranten sind. Viele Personen unterscheiden tatsächlich zwischen Flüchtlingen und jenen Bürgern, die ausländische Wurzeln haben, aber in Deutschland groß geworden sind.

Dennoch ist es traurig und fast schon beschämend, dass viele Bürger, das Vertrauen in die Polizei verloren haben und nicht mehr an deren Leistungsfähigkeit glauben.

In einigen Bundesländern haben die Polizeidienststellen aber schon Programme eingeführt, um mit den Bürgerwehren zusammenzuarbeiten. In Hessen und Baden-Württemberg gibt es beispielsweise den „Freiwilligen Polizeidienst“ und die „Sicherheitswacht“. Die Mitglieder sollen besonders ein Auge auf Vandalismus und Ordnungswidrigkeiten haben, Präsenz zeigen, beobachten und Auffälligkeiten melden. Auch in Bayern und Sachsen arbeitet die Polizei mit der sogenannten Sicherheitswacht zusammen. Die Bürgerwehr wird hier sogar durch Beamte betreut. Dabei handelt es sich um eine ehrenamtliche Streife.

Bürgerwehr im Ausland – Andere Länder, andere Sitten?

Auch in anderen Ländern gibt es Arten von Bürgerwehren. Ein markantes Beispiel sind die USA. Hier gibt es die sogenannte Nachbarschaftswache bzw. die Neighbourhood Watch. Sie sind als Teil der National Sheriffs‘ Association organisiert und wollen vor allem Verbrechen und Vandalismus in der nahen Nachbarschaft verhindern.

Die Neighbourhood Watch behält den Ort im Auge und meldet alle verdächtigen Vorgänge. Aber die Bildung einer solchen Gruppe erfolgt in Absprache mit den lokalen Gesetzesvertretern. Dieses Format hat bereits erste Erfolge zu verzeichnen.

Auch andere Länder haben eine solche Nachbarschaftswache bereits eingeführt, dazu gehören Großbritannien und Australien. Derzeit laufen aktuelle Diskussionen darüber, inwiefern die Mitglieder geschult werden müssen und können.

Ähnlich wie in Deutschland verhält es sich im Übrigen mit der Bürgerwehr in Österreich. Auch hier formieren sich Bürgerwehren in Folge der Übergriffe in Köln und im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise. Leider sind diese Gruppen auch in unserem Nachbarstaat nicht vor der rechtsextremen Szene gefeit. Die Entwicklungen sehen leider beängstigend aus. In Europa begründen sich zahlreiche Bürgerwehren, die zumeist ein verfälschtes Ziel von Sicherheit und Ordnung verfolgen.

Bürgerwehren als Keimzelle rechter Gesinnungen?

Die Bürgerwehr in Deutschland wird immer häufiger zum Treffpunkt der rechten Szene
Die Bürgerwehr in Deutschland wird immer häufiger zum Treffpunkt der rechten Szene

Nutzen Rechtsradikale die Angst der Bürger aus, die sich in einer Bürgerwehr zusammenfinden? Tatsächlich kann diese Frage mit „ja“ beantwortet werden. Nicht selten finden sich Staatsgegner in solchen Bürgerwehren zusammen. Rechtsradikale, aber auch linksradikale Gruppen benutzen den Begriff „Bürgerwehr“ vermehrt als Kampfbegriff und als Warnung vor der angeblichen Privatpolizei des Staates. Sie begründen dies, indem sie meinen, die Demokratie in Deutschland sei nicht durch eine rechtmäßige Verfassung legitimiert. Damit wollen sie die Ausübung ihrer Selbstjustiz rechtfertigen.

Zwar formieren sich selbstverständlich nicht nur rechtsradikal Gesinnte in einer Bürgerwehr, doch leider ist dies offenkundig zu einer Strategie diverser Parteien geworden, solche Gruppen verängstigter Bürger zu „übernehmen“. So nutzen sie die Bürgerwehr für ihre Zwecke aus und gehen gegen die vermeintliche „Gefahr“ vor, die aufgrund der Flüchtlinge und Ausländer lauert.

Psychologisch gesehen existiert in jedem Menschen eine Art Grundangst allem gegenüber, das fremd ist. In Psychologenkreisen wird hierfür der Begriff „Xenophobie“ verwendet. Diese Phobie ist ein Urinstinkt, der in der gesamten Menschheitsgeschichte dagewesen ist. Früher schuf diese Urangst Überlebensvorteile. Das ist auch ein Grund dafür, dass viele Menschen mit Sorgen auf den erhöhten Zustrom der Flüchtlinge in der aktuellen Situation blicken.

Vergleichbar ist diese Angst mit der Phobie vor Spinnen. Früher gab es vermehrt giftige Spinnen, an deren Bissen ein Mensch schnell sterben konnte. Schon die Höhlenmenschen mussten daher achtsam sein – ihre Grundangst war instinktiv und überlebenswichtig.

Leider nutzen politisch rechtsradikal ausgerichtete Gruppierungen diese Urängste aus und bestärken die Menschen noch darin. Zudem können sich solche irrationalen Ängste schnell mit berechtigten Sorgen überlagern und dann kann nur selten jemand einem anderen seine Ängste wieder sofort nehmen. Die Politik ist hier in der Pflicht, aufzuklären, weil aufgrund der Undurchsichtigkeit und des Durcheinanders viele Fragen offenbleiben.

Nichtsdestotrotz sollte sich die Menschheit fragen, wo hier die eigentlichen Ursachen liegen. Die Vernunft sollte in dieser Situation siegen und vor allem ist dies ein Grund mehr, sich mit verschiedenen Rechtsgebieten, wie dem Asylrecht, auseinanderzusetzen. Asylbewerber mit einer straftätlichen oder menschenrechtsverletzenden Vergangenheit haben nämlich nur geringe bis gar keine Chancen auf Asyl in Deutschland.

Integration ist die Lösung, ebenso, wie aufeinander zuzugehen und nicht in Schubladen zu denken. Genügend ökonomische und demografische Vorteile sprechen für eine Zuwanderung junger, arbeitsfähiger Menschen. Wer Angst vor der Höhe hat, muss auf einen Turm steigen und so seine Ängste überwinden. Die Angst vor der Fremde kann genommen werden, wenn der Ängstliche auf den Fremden zugeht und versucht, zu verstehen, weshalb ihn sein Weg nach Deutschland geführt hat.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Bürgerwehr – Eigenschutz der Stadt durch die Bürgerschaft

  1. Milo S.

    Jeder Deutsche Bürger hat grundsätzlich das Recht auf eine Waffe.

    Hierzu zählen ja beispielsweise auch Objekte wie Äxte, Speere, Dolche und Armbrüste, sowie andere legal erhältliche Gegenstände.
    Auch tödliche Schussgeräte wie Harpunen, Sport- wie Jagdbögen, Blasrohre und ähnliches gelten hierzulande nicht als Waffe, sondern werden lediglich als Sportgerät betitelt. Somit darf sie nicht nur jeder Volljährige legal besitzen, sondern sogar öffentlich führen, wie auch verwenden(!). Natürlich darf er dabei andere nicht gefährden.
    Lediglich ein explizites Waffenverbot darf dem Bürger nicht ausgesprochen worden sein.

    Stichsichere Westen hingegen scheinen neuen Aussagen zufolge wohl ‚verboten‘ worden zu sein. Zumindest auf Veranstaltungen/Kundgebungen. Hierzu habe ich allerdings keine fundierten Belege, außer ein paar weniger Aussagen. Auch fallen mir wenig gute Gründe für ein solches Verbot ein.

    Wobei ich auch nicht weiß, wer das überhaupt noch kontrollieren soll. Die Gardisten wohl eher nicht, die befürworten Civile Einsätze. Und die Polizei wurde ja bereits vor mehreren Jahren aufgelöst. Zumindest hier wo ich mich zum aktuellen Zeitpunkt befinde. Über andere Länder kann ich natürlich wenig Auskünfte geben. Hier sollte natürlich immer der entsprechende Administrator kontaktiert werden.

    Mfg,

    Milo

  2. Sven B.

    komme da zwei Zimmer laufen Aussage entweder sind solche Umstände im Normalfall richtig organisiert oder die menschliche Rechtsordnung hat keinerlei Bezug mehr zu einem paragraph ähnlichen Vorfall daher werden Menschenrechte mit Füßen getreten und nicht handelnde Maßnahmen ja billigt für denjenigen abgewertet es geht vergleichsverteiler wo die verboten ist und nicht für den Umstand diese einzelnen Person gehandelt werden darf ich frage mich was ist recht in Ordnung erlaubt und nicht erlaubt Bürgerwehr hin Bürger war her paragraph 1 das Grundgesetz die Würde des Menschen ist unantastbar bei mir scheint das nicht der Fall zu sein

  3. Sven B.

    ich bin selbst in so einer Waage gerutscht und werde für sogenannten Bürgerwehr idealen eingeengt die zutreffenden Maßnahmen sind für mich nicht zuständig da ich keine Gefahr der Allgemeinheit bin ich habe mich das schon hingen und das akzeptiert die Umstände haben es mir erlaubt im Revue verhalten vergangener Jahre dies schon mal erlebt zu haben zum damaligen Zeitpunkt hat die Straftaten und ähnliche schwierige Verhaltensweisen aufgelegt

  4. Ralf F

    Finde ich ganz in Ordnung,den Artikel! Ich bin selbst in einer Nachbargemeinde abends/nachts unterwegs….. Beschäftige mich aber dann mehr mit Jugendlichen ( mache das freiwillig) . Habe auch dort einige Erfolge gehabt,und arbeite auch mit der Polizei zusammen.

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