Urteil: Hartz-IV-Empfängern müssen Schulbücher vollständig bezahlt werden
Hartz-IV-Empfänger erhalten eine Schulbedarfspauschale von 100 Euro pro Schuljahr. Doch müssen davon auch die Schulbücher bezahlt werden? Ist das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für die Bücher zu erstatten? Erstmalig hat ein Obergericht nun ein Urteil dazu gefällt.