Ruhestörung: Was können Sie tun?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Eine permanente Ruhestörung kann krank machen.
Eine permanente Ruhestörung kann krank machen.

Kurz vor dem Schlafengehen noch ein gutes Buch lesen, am Wochenende durch Meditation und Yoga seine innere Mitte finden oder konzentriert für die nächste Klausur lernen – nichts stört solche Aktivitäten mehr als Lärm. Das Nachbarskind steht vor dem Haus und ruft lauthals nach seiner Mutter, der Hund eine Etage tiefer bellt wieder grundlos und ein Teenager probt wieder erfolglos sein Klavierspiel.

Lärm kann Stress verursachen und dieser kann bekanntlich krank machen. Damit stellt die Ruhestörung durch Nachbarn ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar – oder etwa nicht? Grundsätzlich ist es korrekt, dass niemand durch den Lärm eines anderen in seiner Lebensweise im erheblichen Maße gestört werden darf. Allerdings ist auch nicht jedes Geräusch in der Nachbarschaft Lärm. Wer in einem Mietshaus wohnt, muss damit rechnen, dass die Nachbarn nicht immer mucksmäuschenstill sind. Manche Geräusche müssen auch ertragen werden.

Dieser Ratgeber informiert Sie über die Ruhestörung, darüber welchen Lärm Sie aushalten müssen, welche Ruhezeiten in Deutschland gelten und wann Sie die Polizei rufen können wegen einer Ruhestörung. Was im Mietrecht zur Lärmbelästigung steht und wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist, wird ebenfalls thematisiert.

Weiterführende Ratgeber rund um die Ruhestörung

FAQ: Ruhestörung

Was ist eine Ruhestörung?

Ruhestörungen können vor allem im Bereich von Wohnhäusern oder auch im Straßenverkehr begangen werden. Welche jeweiligen Verordnungen dann betroffen sind, können Sie hier nachlesen.

Welche Ruhezeiten gelten in Deutschland?

Eine gesetzliche Nachtruhe gilt beispielsweise von 22 bis 6 Uhr. Hier können Sie mehr zu den Ruhezeiten in Deutschland lesen.

Wie kann ich gegen eine Ruhestörung vorgehen?

Liegt eine Ruhestörung in Ihrem Wohnhaus vor, sollten Sie zuerst einmal den Vermieter darüber informieren. Dieser kann dann entsprechende Schritte einleiten.

Ruhestörender Lärm durch Nachbarn und andere Krawallmacher

Ein Ruhestörung durch kleine Kinder müssen Sie hinnehmen.
Ein Ruhestörung durch kleine Kinder müssen Sie hinnehmen.

Ruhestörender Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreit. Die Intensität von Geräuschen ist aber für jeden anders. Auch werden sie unterschiedlich empfunden. Während für den einen Mieter die Übungsstunden des Berufsmusikers in der Nachbarschaft ein kostenloses Kulturprogramm darstellen, nimmt ein anderer Mieter dies als Ruhestörung durch Musik wahr.

Die Ruhestörung ist per Definition eine Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen. Dabei ist die Ursache für den Lärm nicht nur bei den Nachbarn zu suchen. Auch Verkehrslärm durch Autos, Straßenbahn oder Flugzeuge, Freizeitlärm, Baustellenlärm und Lärm durch die Religionsausübung (z. B. Kirchenglocken) können ruhestörend wirken.

Aber auch Lärm, der bei Gartenarbeiten erzeugt wird, z. B. durch Laubbläser, kann zu einer Belästigung führen.

Nicht immer liegt die Schuld bei den Nachbarn, wenn es zu laut wird. Es kann auch sein, dass eine Wohnung besonders hellhörig ist. Wie gut der Schallschutz ist, hängt auch vom Gebäude ab. In Neubauten sollte dieser einen gewissen Standard erfüllen. In älteren Gebäuden können Geräusche häufig leichter zu den Nachbarn durchdringen.

Ruhestörung im Gesetz

Jeder Mensch ist tagtäglich von mehr oder weniger störenden Geräuschen umgeben. An einiges kann man sich gewöhnen, aber nicht alles muss hingenommen werden. Im deutschen Recht gibt es verschiedene Paragraphen, welche sich mit der Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung befassen.

Regelungen finden sich im Zivilrecht, im Strafrecht und in verschiedenen Vorschriften und Verordnungen. Zu nennen sind:

  • Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
  • Immissionsschutzgesetze der Bundesländer
  • Sportanlagenlärmschutzverordnung
  • Straßenverkehrsordnung
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • Verkehrslärmschutzverordnung
  • Verschiedene Verordnungen von Gemeinden

Grundsätzlich gilt aber stets der § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dort heißt es:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Demnach kann eine Lärmbelästigung durchaus teuer werden, wenn ohne guten Grund und in einem unverhältnismäßigen Ausmaß die Ruhe der Nachbarschaft gestört wird. Damit ist jeder weitgehend zur Lärmvermeidung angehalten. Auch eine Unterlassungsklage kann gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer Ruhestörung eingelegt werden. Hierbei sollte aber vorher unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht gesprochen werden.

Ein strafrechtliches Vorgehen ist allerdings nur beim Betrieb einer Anlage zulässig, welche unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht und gesundheitsschädigend wirken kann.

Was sagt das Mietrecht zur Ruhestörung?

Vermeiden von Ruhestörung: Mit der Hausordnung akzeptieren Sie die Ruhezeiten.
Vermeiden von Ruhestörung: Mit der Hausordnung akzeptieren Sie die Ruhezeiten.

Das Mietrecht ist grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zur Ruhestörung lässt sich im Gesetzestext allerdings nur wenig finden. Es gibt hier auch keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten, allerdings können diese in der jeweiligen Hausordnung festgehalten werden. Dadurch sind sie für alle Mietparteien verbindlich und ein Vermieter kann gegen Verstöße entsprechend vorgehen. Außerdem wurden Ruhezeiten häufig auch in den Landes-Immisionsschutzgesetzen festgeschrieben. Es kann zudem örtliche Ruhezeiten geben, welche individuell von den Gemeinden festgelegt werden.

Auch wenn zur Ruhestörung das Mietrecht weitgehend schweigt, haben Gerichte oftmals diese Lücke geschlossen. Als angemessener Lärmpegel gilt die sogenannte Zimmerlautstärke. Damit ist eine Lautstärke gemeint, welche tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel nicht überschreiten darf. Es handelt sich dabei aber nicht um feste Grenzwerte. Auch unterhalb dieses Pegels kann ein Nachbar eine Ruhestörung begehen, wenn ein Geräusch durch physiologische bzw. psychologische Wirkung von einem Durchschnittsmenschen als störend empfunden werden kann.

Feste Dezibel-Werte sind auch deshalb nicht unumstößlich, weil die baulichen Eigenschaften eines Gebäudes ebenfalls Einfluss auf die Übertragung von Geräuschen haben. Somit ist beispielsweise die Schwelle für die Zimmerlautstärke für hellhörige Wohnungen niedriger.

In einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde definiert, dass Geräusche dann zimmerlautstark sind, wenn diese in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Sind Geräusche allerdings deutlich hörbar, bewegen sie sich nicht mehr im Bereich der Zimmerlautstärke.

Rechtfertigt die Ruhestörung eine Mietminderung?

Eine Mietminderung aufgrund einer Ruhestörung ist durchaus möglich. Dafür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Durch Unterschrift unter dem Mietvertrag übernahm der Vermieter die Pflicht, einem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Wird die Lebensqualität dauerhaft durch eine Ruhestörung durch andere Mieter verringert, muss der Vermieter etwas gegen die übermäßige Lärmbelästigung unternehmen.

Bevor Betroffene die Miete mindern dürfen, müssen sie aber dem Vermieter die Möglichkeit geben, sich um das Problem zu kümmern. Dieser kann beispielsweise mit den Nachbarn reden und versuchen, einvernehmlich eine Lösung zu finden. Hat dies keinen Erfolg, kann er Mieter auch abmahnen und gegebenenfalls kündigen, sollte sich keine Besserung einstellen. Eine andere Möglichkeit wäre auch, den Schallschutz zu verbessern.

Wird der Vermieter allerdings nicht tätig, obwohl er von dem Sachmangel weiß, berechtigt das den Mieter zu einer Mietminderung aufgrund der Ruhestörung. Maßgebend dabei ist § 536 BGB.

Ruhestörung: Zu welchen Zeiten müssen Sie leise sein?

Ruhestörung: Ruhezeiten sind einzuhalten.
Ruhestörung: Ruhezeiten sind einzuhalten.

Es gibt keine bundeseinheitlichen Ruhezeiten, stattdessen fällt ihre Festlegung in die Verantwortung der Länder und Gemeinden. Daher gibt es beispielsweise auch nicht in jedem Bundesland eine Mittagsruhe. Diese kann allerdings dennoch in der Hausordnung festgeschrieben sein. Mieter stimmen dieser mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu. Besondere Ruhezeiten, die in jedem Bundesland geregelt wurden, sind die Nachtruhe und die Wochenend- bzw. Feiertagsruhe.

Vollständige Stille kann während der Ruhezeiten allerdings nicht verlangt werden, denn die Nachbarn dürfen all ihren Tätigkeiten wie gewohnt nachgehen, solange sie dabei die Zimmerlautstärke einhalten. Kommt es zur Ruhestörung während der Ruhezeiten, sollte allerdings nicht immer gleich die Polizei oder der Vermieter angerufen werden. Empfehlenswerter ist es, wenn zunächst das Gespräch mit den Nachbarn gesucht wird. In der Regel zeigen diese Verständnis und reduzieren die Lautstärke.

Nächtliche Ruhestörung

In den meisten Bundesländern gilt die Nachtruhe ab 22 bis 6 Uhr. Zu beachten ist aber auch, was in der Hausordnung steht. Diese orientiert sich zwar an den örtlichen Bestimmungen, kann aber unter Umständen auch strenger gefasst sein. Eine nächtliche Ruhestörung durch die Nachbarn liegt dann vor, wenn deren Aktivität über die Grenze der Zimmerlautstärke hinweg akustisch zu vernehmen ist.

Staubsaugen, Wäschewaschen mit einer zu lauten Waschmaschine oder laut Musik zu hören, sind in der Nachtruhe tabu. Die Zeit nach 22 Uhr dient der Entspannung und Regeneration. Sie fällt nicht zufällig mit dem Zeitraum zusammen, in dem die meisten Personen zu Bett gehen. Wird der Schlaf durch eine Ruhestörung nach 22 Uhr unterbrochen, kann dies Einfluss auf die Arbeitsleistung am Folgetag haben.

Die Nachtruhe ist gesetzlich in den Landes-Immissionsschutzgesetzen festgeschrieben. Auch die europäische Richtlinie zum Umgebungslärm nennt für die Nachtruhe die Zeitspanne zwischen 22 bis 6 Uhr. Abweichend ergibt sich aus der Bayerischen Biergartenverordnung eine Nachtzeit von 23 bis 7 Uhr.

Feste feiern wie sie fallen: Gibt es ein Recht auf laute Partys?

Es muss doch auch mal eine Ausnahme geben. Zum Geburtstag oder zur Einzugsfeier kann es durchaus mal lauter werden. Fröhliches Lachen, gute Musik – einmal im Jahr geht das doch in Ordnung, oder? Leider nein. Die Ruhezeiten sind stets zu beachten. Auch die liebevoll geschriebenen Info-Zettel für die Nachbarn schützen nicht davor, dass die Feiernden wegen einer nächtlichen Ruhestörung von der Polizei Besuch bekommen. Sie werben aber für Verständnis.

Kommt es dennoch zu Beschwerden, droht dem Gastgeber ein Bußgeld sowie eine Abmahnung bzw. Kündigung vom Vermieter. Dazu kommt es aber meist nur dann, wenn der lärmende Mieter sich uneinsichtig zeigt und regelmäßig gegen die Ruhezeiten verstößt. In einem schweren Fall ist es der Polizei bei einer Ruhestörung wegen Musik auch erlaubt, die Hifi-Anlage zu beschlagnahmen.

Ruhestörung am Wochenende

Ruhestörung: Lärm durch eine Party ist zu vermeiden.
Ruhestörung: Lärm durch eine Party ist zu vermeiden.

Auch am Wochenende gibt es wie bei der Nachtruhe besondere Zeiten, in denen alle zur Vermeidung von Lärm aufgerufen sind. Für eine Ruhestörung am Samstag gelten aber keine besonderen Regelungen, denn der Samstag gilt allgemein als Werktag.

Trotzdem kann eine Ruhestörung zu bestimmten Zeiten am Wochenende Probleme machen. Am siebten Tag der Woche ist grundsätzlich auf Lärm zu verzichten. Die Sonntagsruhe gilt ganztägig und verbietet handwerkliche Arbeiten wie Bohren, Hämmern oder Sägen. Ebenfalls untersagt ist das Rasenmähen am Sonntag. Eine Ruhestörung liegt allerdings nicht vor, wenn Kinder im Hof laut spielen oder Rabatz im Kinderzimmer machen. Von den Nachbarn wird in dieser Hinsicht viel Toleranz erwartet. Eine Ruhestörung durch Kinder liegt nur dann vor, wenn die Geräusche außerhalb jeglicher sozialer Norm liegen.

Ruhestörung am Feiertag

Genauso wie eine Ruhestörung am Sonntag vermieden werden muss, gilt auch am Feiertag eine ganztägige Ruhezeit. Zu respektieren sind alle gesetzlichen Feiertage, so dass zwischen 22 Uhr des Vorferiertags bis 6 Uhr des Nachfeiertags übermäßiger Lärm zu unterlassen ist (Nachtruhe + Feiertagsruhe). Feiertage sind aber nicht in jedem Bundesland gleich. Regionale Unterschiede sind also zu beachten. Dies gilt beispielsweise für den Reformationstag (31. Oktober), welcher vornehmlich in den neuen Bundesländern gefeiert wird.

Wie am Sonntag ist auch am Feiertag eine Ruhestörung durch einen Rasenmäher zu vermeiden.

Ruhestörung: Was Sie aushalten müssen:

  • Ruhestörung durch Hunde (täglich maximal 30 Minuten)
  • nächtliches Duschen (maximal 30 Minuten und 10 Minuten am Stück)
  • Ruhestörung durch ein Baby (jederzeit)
  • Musizieren z. B. Schlagzeug (2 Stunden täglich)
  • Party (nach 22 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke)
  • Trittgeräusche (außer High Heels)
  • Kinderlärm (z. B. Spielplatz, Kita)
  • Straßenlärm
  • Ruhestörung durch Baulärm (Baustelle bestand schon zum Einzug, ansonsten Mietminderung möglich)

Was ist zu tun bei einer Ruhestörung? Polizei oder Ordnungsamt rufen?

Reden Sie erst mit dem Nachbar, bevor Sie wegen einer Ruhestörung die Polizei rufen.
Reden Sie erst mit dem Nachbar, bevor Sie wegen einer Ruhestörung die Polizei rufen.

Betroffene wissen häufig nicht richtig, wie sie sich verhalten sollen, wenn es zur Ruhestörung in der Mietwohnung kommt. Insbesondere zu Ruhezeiten stellt es häufig ein Problem dar, wenn die Nachbarn lärmen. Aber ist immer die Polizei oder das Ordnungsamt bei einer Ruhestörung zu informieren?

Im Sinne des Hausfriedens sollten Mieter stets ein hohes Maß an Toleranz walten lassen. Heute ist es vielleicht der Nachbar, der etwas zu laut Musik hört, aber vielleicht kommen Sie selbst einmal in die Lage, in der sie die Ruhezeiten etwas großzügiger auslegen. Ist die Geräuschkulisse allerdings nicht zu ertragen, hilft in der Regel das Gespräch mit dem Nachbarn. Vielleicht ist es ihm nicht bewusst, dass er Sie stört. Bleiben Sie aber unbedingt freundlich.

Hilft Reden nicht und kommt es auch häufiger zur Ruhestörung am Tag oder in der Nacht, sollten Sie den Vermieter informieren. Dieser kann den lärmenden Mieter abmahnen und so für Ruhe sorgen.

Ist das Problem allerdings akut und der Nachbar reagiert nicht auf Ihr Bitten, können Sie auch die Behörden verständigen. Zu beachten ist allerdings, dass ein Verstoß gegen die Ruhezeit vorliegen oder der Lärm außergewöhnlich störend sein muss. Die Beamten werden nach dem Anruf prüfen, ob eine Ruhestörung vorliegt. Häufig hilft allein die Präsenz der Polizei gegen uneinsichtige Nachbarn.

Versuchen Sie allerdings im Sinne einer guten Nachbarschaft das Problem erst im Guten zu klären. Die Polizei sollten Sie nur hinzuziehen, wenn es Ihnen absolut ernst ist.

Können Sie eine Anzeige wegen Ruhestörung stellen?

Es ist möglich, wegen einer Ruhestörung eine Anzeige zu stellen. Dazu müssen Sie entweder die Polizei rufen, beispielsweise bei einer akuten Lärmbelästigung, oder Sie müssen beim Ordnungsamt eine Lärmanzeige stellen. Darüber hinaus gibt es auch noch zivilrechtliche Möglichkeiten wie die „strafbewehrte Unterlassungserklärung“. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die zu laute Partei, die fortlaufende Ruhestörung zu vermeiden, andernfalls kommt eine Vertragsstrafe auf sie zu.

Ist der Ruhestörer nicht bereit, das Dokument zu unterzeichnen, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen.

Ruhestörung beim Vermieter melden

Ruhestörung durch Musik? Nur während der Ruhezeiten.
Ruhestörung durch Musik? Nur während der Ruhezeiten.

Ist der Nachbar uneinsichtig und verändert sein Verhalten nicht, obwohl Sie mit ihm das Gespräch gesucht haben, können Sie den Ruhestörer auch beim Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet, Ihre Wohnung in einem vertragsmäßigen Zustand zu halten. Störende Geräusche und Nachbarn beeinträchtigen diesen und können einen Mangel an der Mietsache darstellen. Unter Umständen rechtfertigt dies auch eine Mietminderung.

Mit der Meldung einer Ruhestörung gemäß Hausordnung ist der Vermieter am Zug und muss den Mangel beheben. Dies kann durch ein Gespräch mit dem störenden Mieter erfolgen oder auch per Abmahnung. In schweren Fällen kann sogar die Kündigung ausgesprochen werden. Kommt es regelmäßig zur Ruhestörung, empfiehlt es sich zudem, ein „Lärmtagebuch“ zu führen, in dem Sie darüber Buch führen, wann und wie sie gestört werden. Dieses Tagebuch hilft Ihnen dabei, das Problem zu belegen.

Abmahnung und Kündigung wegen Ruhestörung

Eine Abmahnung für einen Mieter wegen einer Ruhestörung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Letzteres ist zu bevorzugen, da im Streitfall ein Beleg für die Abmahnung existiert. Diese Maßnahme ist stets dann zulässig, wenn ein Vermieter den Eindruck hat, dass sich ein Mieter vertragswidrig verhält. Verstößt der Mieter häufig gegen die Hausordnung sowie Ruhezeiten und stört dadurch den Hausfrieden, ist dies gegeben.

Vermieter haben in der Regel ein hohes Interesse daran, dass lärmende Mieter ihr Verhalten ändern, da die Nachbarn, welche unter dem Krach leiden, eine Mietminderung wegen Ruhestörung durchsetzen können. Dies würde für den Vermieter einen finanziellen Nachteil darstellen, welchen er auch per Schadensersatzforderung ausgleichen kann.

Eine Ruhestörung kann auch tagsüber erfolgen. Es muss also nicht immer ein Verstoß gegen die Ruhezeiten sein. Bellt beispielsweise der Nachbarshund den ganzen Tag und überschreitet damit die zulässigen 30 Minuten, kann der Vermieter den Hundebesitzer per Abmahnung dazu auffordern, die Lärmbelästigung zu vermeiden. Eventuell hilft eine Hundeschule, im Zweifel muss der Mieter allerdings auf das Tier verzichten.

Es kann zur Abmahnung wegen einer Ruhestörung kommen.
Es kann zur Abmahnung wegen einer Ruhestörung kommen.

Diese Regeln sind bei einer Abmahnung zu beachten:

  • Formlos, mündlich oder schriftlich möglich
  • Von allen Vermietern an alle Mieter
  • Rechtssicherer Zugang der Abmahnung (z. B. Bote oder Einschreiben)
  • Konkrete Benennung des vertragswidrigen Verhaltens
  • Gewünschtes Verhalten beschreiben
  • Frist setzen, bis wann die mietvertragliche Pflichtverletzung eingestellt werden muss
  • Benennung der Konsequenzen bei ausbleibender Verhaltensänderung

Abmahnung wegen Ruhestörung: Unser Muster hilft Ihnen dabei

Sollten Sie als Vermieter gezwungen sein, einem Mieter eine Abmahnung wegen einer Ruhestörung zu erteilen, können Sie unser Muster als Formulierungshilfe nutzen. Wichtig ist, dass Sie die konkreten Verstöße benennen.

Achten Sie auch darauf, dass Sie verhältnismäßig bleiben. Bei einem kleineren, eher unbedeutenden Verstoß müssen Sie nicht direkt mit der Kündigung drohen. Allerdings sollten Sie auch die Konsequenzen einer ausbleibenden Verhaltensänderung klar angeben.

Muster für eine Abmahnung wegen einer Ruhestörung:

Name/n des/der Vermieter/s
Anschrift des/der Vermieter/s

An:

Name/n des/der Mieter/s
Anschrift des/der Mieter/s

Musterstadt, den tt.mm.jjjj

Abmahnung wegen Ruhestörung

Sehr geehrte(r) Herr/ Frau [Name/n des/der Mieter],

mir wurde von anderen Hausbewohnern mitgeteilt, dass Sie [Benennen der konkreten Ruhestörung]. Soweit mir bekannt ist, begann dies am [Datum] und findet seitdem [regelmäßig/unregelmäßig] [werktags/sonntags/feiertags] zwischen hh – hh Uhr statt. Dieses Verhalten stellt eine erhebliche Lärmbelästigung der anderen Hausbewohner dar.

Ich weise Sie hiermit ausdrücklich auf [Nummer Klausel im Mietvertrag] Ihres Mietvertrages vom [Datum des Mietvertrages] hin. Hiernach haben Sie sich verpflichtet, die Ruhezeiten [Auflistung der Ruhezeiten] zu respektieren. Sie verhalten sich also vertragswidrig, wenn Sie [Benennung der Ruhestörung / ggf. mit Auflistung]

  • [Ruhestörung] [Uhrzeit]
  • [Ruhestörung] [Uhrzeit]

Im Interesse der anderen Hausbewohner kann ich dieses Verhalten nicht länger dulden. Daher fordere ich Sie dazu auf, [Forderung].

Sollte sich trotz dieser Abmahnung in den [Frist] keine Besserung einstellen und Sie unterlassen nicht den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, werde ich das Mietverhältnis mit Ihnen gemäß § 569 Abs. 2 BGB fristlos kündigen.

Ich hoffe, dass Sie künftig die Ruhezeiten einhalten und ich diese Maßnahme nicht ergreifen muss.

Mit freundlichen Grüßen

………………………………
Name des/der Vermieter/s

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (108 Bewertungen, Durchschnitt: 4,28 von 5)
Ruhestörung: Was können Sie tun?
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

146 Gedanken zu „Ruhestörung: Was können Sie tun?

  1. Christian F.

    Das ist alles ganz gut und schön formuliert, aber was soll man machen,
    wenn man vor 8 Jahren eine umfangreiche Hausordnung zum schriftlichen
    Mietvertrag dazu bekommen hat, worin steht, daß man in den Zeiten 13-15 und
    22-6 Uhr die Ruhezeiten einhalten soll (u.a) und dann dieses Jahr sich ein junges
    Paar ins Dachgeschoß einnistet, die nur einen mündlichen Mietvertrag bekommen haben.
    19jährige, deren Großeltern wir sein könnten. Die halten sich an nichts und niemanden.
    Respektlosigkeit scheint ja bei der Z-Jugend heutzutage normal zu sein.
    Das Trampeln und Lärm machen wird sogar vom Vermieter geduldet, um uns rauszuekeln.
    (Mobbing!) Und die machen das in Absprache in Wonne und wachsender Begeisterung.
    Und da dieses mehrstöckige Haus keine Betondecken und Trittschalldämmungen hat, kommt
    es bald bei meiner Frau zum Nervenzusammenbruch wegen akutem Schlafmangel. 3 Stunden
    Schlaf reichen ja auch, oder? Wir haben verloren!

  2. Jessica S.

    Hallo,
    Wir haben das Problem, dass wir von unserer Vermieterin Abends/Nachts durch Lärm gestört werden.
    Sie hat scheinbar ein Problem mit unserer 16 Monaten alten Tochter und rechts sich ,indem sie laut rumpoltert, laute Musik hört ,Türen knallt ,Sachen durch die Gegend rollt ,oder wirft . Sie macht quasi unsere Tochter und uns nach, wie wir mit ihr spielen . Standen auch schon mehrfach vor ihrer Türe Nachts, die sie allerdings nicht auf gemacht hat. Anrufe drückt sie weg. Wenn wir sie so „erwischen“ und ansprechen leugnet sie alles und beschwert sich über uns und vorallem über unsere Tochter. “ Wir sollen sie zum ruhig sein erziehen, sie würde gerne länger schlafen.“ Das Schlafzimmer befindet sich über unserem Wohn/Essbereich. Das Haus ist null gedämmt ,weshalb es leider sehr hellhörig ist. Wir frühstücken meistens zwischen 8 und 10 Uhr, je nachdem, wann die kleine aufwacht. Vormittags machen wir eigentlich immer einen Ausflug und sind frühstens ab 15 Uhr wieder zu Hause. Unter Woche, wenn wir arbeiten sind,sind wir am Nachmittag mit unserer Tochter ebenfalls draußen unterwegs (je nach wetter) und in der Regel um 18:30 wieder zu Hause. Unsere Tochter schläft zwar noch nicht durch, sollte sie nachts wach werden, wird sie aber umgehend von uns beruhigt, so dass die Nachbarn, wenn überhaupt, nur kurz gestört werden. Unser Schlafzimmer liegt auf der gegenüberliegenden wohnungsseite und unter dem wohn/essbereich unserer Vermieterin. Sie selber sagte, dass sie die kleine nachts nicht hören würde, aber eben tagsüber genervt ist , sie ja nichtmal in ihrem Garten ruhe hat, wenn wir die Fenster offen haben zum durch lüften . Ich führe schon seit längerem ein Lärmprotokoll, zu dem habe ich ab und zu Aufnahmen von dem poltern gemacht.Nachbarn haben auch schon was mitbekommen. Wir haben auch schon einen Anwalt kontaktiert, da neben dem Lärm noch andere Sachen vorgefallen sing der sagte uns aber, wenn wir keine Zeugen hätten, wird es schwierig mit der Mietkürzung. Liegt er mit seiner Einschätzung richtig? Wenn nicht, wie viel Miete können wir kürzen und was müssen wir vorher gemacht haben um dies rechtssicher tun zu können?
    Mfg

  3. Maurer

    Wie sieht es eigentlich mit Europäischer Lärmbelästigung aus? Wir wohnen 800m vor der französischen Grenze, gleich dahinter befindet sich eine große Motorcrossanlage die 10 Monate im Jahr, 7 Tage die Woche, Morgends bis abends starken Lärm verursacht und unser Leben (und das zahlreicher anderer Anlieger) maßgeblich beeinträchtigt, seit Jahrzehnten. Kann man über die Grenze hinweg überhaupt versuchen etwas zu unternehmen, gibt es in Frankreich überhaupt Lärmschutzregeln?

  4. Pauli

    Hallo,

    meine direkte Nachbarin (wohnt in der Wohnung neben mir) hat seit 1 Jahr ein Klavier und spielt sehr oft, tagsüber, gerne zur Mittagszeit..Sie spielt über den Tag verteilt immer wieder, es fängt morgens um 7 Uhr an.

    Diese Nachbarin und auch ich wohnen in einer Eigentumswohnung.

    Was kann ich tun?

    vielen Dank und herzliche Grüße :-)

  5. Ramona

    Meine Nachbarn sind trotz meiner Bitte extrem laut und der Vermieter hilft nicht. Da ich mich demnächst von meinem Rechtsanwalt beraten lassen werde, recherchiere ich ein wenig im Internet. Ich weiß jetzt immerhin, dass der Vermieter diesen Mangel beheben muss und ich eventuell anfangen sollte, ein Lärmtagebuch zu führen.

    1. Becker

      Guten Morgen, heute ist Tag des Lärms und ich finde Autobahnen, Autos viel schlimmeres Lärm. Lärm in Wohnungen gibt es nur in Deutschland. Wir sind einfach zu spießig. In anderen Ländern trifft man sich und lebt das Leben. Kinder sollten zur Kultur gehören. ich finde Klagen etc einfach nur blöd. Man sollte lieber an der Gemeinschaft arbeiten. Sogar Japan, die viel arbeiten, haben nachts noch ein lautes Leben und da sagt keiner was.

  6. Heckmann

    Wir wohnen in einem Mietshaus mit 6 parteien. Die Nachbarn über uns, ein junges pärchen mit 2 Hunden, machen ständig lärm, im Hausflur riecht es nach Cannabis, und die Dame der wohnung konsumiert Alkohol schon in den Morgenstunden. Er ist Wirt einer Kneipe und Sie Hunde trainerin. Ständig wird getrampelt, wir wissen das der Boden nicht richtig isoliert ist, wir haben sie auch schon drauf angesprochen aber keine einsicht, unser Vermieter riet uns ein Protokoll zu führen und im Notfall den Hausmeister, der im Haus mit wohnt, zu benachrichtigen damit Er, die Nachbarn verständigen kann. Soweit so gut. Wir mussten 2× die Polizei anrufen, weil die Nachbarn von Oben lautstark gestritten haben, sich sogar gegenseitig verprügelt haben. Als die Polizei kam, taten die so als sei nichts gewesen und es wurde als „Unbegründeter Polizeieinsatz“ abgestempelt. Noch in der selben Nacht klingelten die Nachbarn bei uns und machten einen riesen aufstand, alle Mieter des Hauses haben dies mitbekommen, und dennoch macht der Vermieter nichts, stattdessen wurde uns vorgeworfen wir würden die Nachbarn rausmobben. Durch den ständigen schlafmangel habe ich des öfteren verschlafen und dadurch meinen job verloren. Jetzt muss ich mittlerweile nach nem therapieplatz suchen weil meine psyche das nicht mehr mitmacht. Den Anwalt den wir kontaktierten hat nichts gebracht, da es noch keinen grund gäbe diese anzuschreiben, geschweigedenn vorzugehen. Dazu kommt jetzt noch das unsere Hausmeister versuchen ums gegenseitig auszuspielen, erzählen uns das Sie die mieter auch raushaben wollen und erzählen den nachbarn über uns dass wir Sie net mögen und rausmobben wollen. Wir sind mittlerweile auch auf der suche nach ner neuer wohnung aufgrund der psychischen belastung die wir haben. Wir kommen einfach nicht gegen die an. Wir haben Videoaufnahmen, gesprächsaufnahmen sowie protokolle die sich über eine länge von 6 monaten angehäuft hat.

    Was können wir machen? Wenn nichtmal ein Anwalt für Mietrecht helfen kann/will?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert