Ruhestörung: Was können Sie tun?

Eine permanente Ruhestörung kann krank machen.
Eine permanente Ruhestörung kann krank machen.

Kurz vor dem Schlafengehen noch ein gutes Buch lesen, am Wochenende durch Meditation und Yoga seine innere Mitte finden oder konzentriert für die nächste Klausur lernen – nichts stört solche Aktivitäten mehr als Lärm. Das Nachbarskind steht vor dem Haus und ruft lauthals nach seiner Mutter, der Hund eine Etage tiefer bellt wieder grundlos und ein Teenager probt wieder erfolglos sein Klavierspiel.

Lärm kann Stress verursachen und dieser kann bekanntlich krank machen. Damit stellt die Ruhestörung durch Nachbarn ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar – oder etwa nicht? Grundsätzlich ist es korrekt, dass niemand durch den Lärm eines anderen in seiner Lebensweise im erheblichen Maße gestört werden darf. Allerdings ist auch nicht jedes Geräusch in der Nachbarschaft Lärm. Wer in einem Mietshaus wohnt, muss damit rechnen, dass die Nachbarn nicht immer mucksmäuschenstill sind. Manche Geräusche müssen auch ertragen werden.

Dieser Ratgeber informiert Sie über die Ruhestörung, darüber welchen Lärm Sie aushalten müssen, welche Ruhezeiten in Deutschland gelten und wann Sie die Polizei rufen können wegen einer Ruhestörung. Was im Mietrecht zur Lärmbelästigung steht und wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist, wird ebenfalls thematisiert.

Weiterführende Ratgeber rund um die Ruhestörung

FAQ: Ruhestörung

Was ist eine Ruhestörung?

Ruhestörungen können vor allem im Bereich von Wohnhäusern oder auch im Straßenverkehr begangen werden. Welche jeweiligen Verordnungen dann betroffen sind, können Sie hier nachlesen.

Welche Ruhezeiten gelten in Deutschland?

Eine gesetzliche Nachtruhe gilt beispielsweise von 22 bis 6 Uhr. Hier können Sie mehr zu den Ruhezeiten in Deutschland lesen.

Wie kann ich gegen eine Ruhestörung vorgehen?

Liegt eine Ruhestörung in Ihrem Wohnhaus vor, sollten Sie zuerst einmal den Vermieter darüber informieren. Dieser kann dann entsprechende Schritte einleiten.

Ruhestörender Lärm durch Nachbarn und andere Krawallmacher

Ein Ruhestörung durch kleine Kinder müssen Sie hinnehmen.
Ein Ruhestörung durch kleine Kinder müssen Sie hinnehmen.

Ruhestörender Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreit. Die Intensität von Geräuschen ist aber für jeden anders. Auch werden sie unterschiedlich empfunden. Während für den einen Mieter die Übungsstunden des Berufsmusikers in der Nachbarschaft ein kostenloses Kulturprogramm darstellen, nimmt ein anderer Mieter dies als Ruhestörung durch Musik wahr.

Die Ruhestörung ist per Definition eine Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen. Dabei ist die Ursache für den Lärm nicht nur bei den Nachbarn zu suchen. Auch Verkehrslärm durch Autos, Straßenbahn oder Flugzeuge, Freizeitlärm, Baustellenlärm und Lärm durch die Religionsausübung (z. B. Kirchenglocken) können ruhestörend wirken.

Aber auch Lärm, der bei Gartenarbeiten erzeugt wird, z. B. durch Laubbläser, kann zu einer Belästigung führen.

Nicht immer liegt die Schuld bei den Nachbarn, wenn es zu laut wird. Es kann auch sein, dass eine Wohnung besonders hellhörig ist. Wie gut der Schallschutz ist, hängt auch vom Gebäude ab. In Neubauten sollte dieser einen gewissen Standard erfüllen. In älteren Gebäuden können Geräusche häufig leichter zu den Nachbarn durchdringen.

Ruhestörung im Gesetz

Jeder Mensch ist tagtäglich von mehr oder weniger störenden Geräuschen umgeben. An einiges kann man sich gewöhnen, aber nicht alles muss hingenommen werden. Im deutschen Recht gibt es verschiedene Paragraphen, welche sich mit der Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung befassen.

Regelungen finden sich im Zivilrecht, im Strafrecht und in verschiedenen Vorschriften und Verordnungen. Zu nennen sind:

  • Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
  • Immissionsschutzgesetze der Bundesländer
  • Sportanlagenlärmschutzverordnung
  • Straßenverkehrsordnung
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • Verkehrslärmschutzverordnung
  • Verschiedene Verordnungen von Gemeinden

Grundsätzlich gilt aber stets der § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dort heißt es:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Demnach kann eine Lärmbelästigung durchaus teuer werden, wenn ohne guten Grund und in einem unverhältnismäßigen Ausmaß die Ruhe der Nachbarschaft gestört wird. Damit ist jeder weitgehend zur Lärmvermeidung angehalten. Auch eine Unterlassungsklage kann gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer Ruhestörung eingelegt werden. Hierbei sollte aber vorher unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht gesprochen werden.

Ein strafrechtliches Vorgehen ist allerdings nur beim Betrieb einer Anlage zulässig, welche unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht und gesundheitsschädigend wirken kann.

Was sagt das Mietrecht zur Ruhestörung?

Vermeiden von Ruhestörung: Mit der Hausordnung akzeptieren Sie die Ruhezeiten.
Vermeiden von Ruhestörung: Mit der Hausordnung akzeptieren Sie die Ruhezeiten.

Das Mietrecht ist grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zur Ruhestörung lässt sich im Gesetzestext allerdings nur wenig finden. Es gibt hier auch keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten, allerdings können diese in der jeweiligen Hausordnung festgehalten werden. Dadurch sind sie für alle Mietparteien verbindlich und ein Vermieter kann gegen Verstöße entsprechend vorgehen. Außerdem wurden Ruhezeiten häufig auch in den Landes-Immisionsschutzgesetzen festgeschrieben. Es kann zudem örtliche Ruhezeiten geben, welche individuell von den Gemeinden festgelegt werden.

Auch wenn zur Ruhestörung das Mietrecht weitgehend schweigt, haben Gerichte oftmals diese Lücke geschlossen. Als angemessener Lärmpegel gilt die sogenannte Zimmerlautstärke. Damit ist eine Lautstärke gemeint, welche tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel nicht überschreiten darf. Es handelt sich dabei aber nicht um feste Grenzwerte. Auch unterhalb dieses Pegels kann ein Nachbar eine Ruhestörung begehen, wenn ein Geräusch durch physiologische bzw. psychologische Wirkung von einem Durchschnittsmenschen als störend empfunden werden kann.

Feste Dezibel-Werte sind auch deshalb nicht unumstößlich, weil die baulichen Eigenschaften eines Gebäudes ebenfalls Einfluss auf die Übertragung von Geräuschen haben. Somit ist beispielsweise die Schwelle für die Zimmerlautstärke für hellhörige Wohnungen niedriger.

In einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde definiert, dass Geräusche dann zimmerlautstark sind, wenn diese in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Sind Geräusche allerdings deutlich hörbar, bewegen sie sich nicht mehr im Bereich der Zimmerlautstärke.

Rechtfertigt die Ruhestörung eine Mietminderung?

Eine Mietminderung aufgrund einer Ruhestörung ist durchaus möglich. Dafür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Durch Unterschrift unter dem Mietvertrag übernahm der Vermieter die Pflicht, einem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Wird die Lebensqualität dauerhaft durch eine Ruhestörung durch andere Mieter verringert, muss der Vermieter etwas gegen die übermäßige Lärmbelästigung unternehmen.

Bevor Betroffene die Miete mindern dürfen, müssen sie aber dem Vermieter die Möglichkeit geben, sich um das Problem zu kümmern. Dieser kann beispielsweise mit den Nachbarn reden und versuchen, einvernehmlich eine Lösung zu finden. Hat dies keinen Erfolg, kann er Mieter auch abmahnen und gegebenenfalls kündigen, sollte sich keine Besserung einstellen. Eine andere Möglichkeit wäre auch, den Schallschutz zu verbessern.

Wird der Vermieter allerdings nicht tätig, obwohl er von dem Sachmangel weiß, berechtigt das den Mieter zu einer Mietminderung aufgrund der Ruhestörung. Maßgebend dabei ist § 536 BGB.

Ruhestörung: Zu welchen Zeiten müssen Sie leise sein?

Ruhestörung: Ruhezeiten sind einzuhalten.
Ruhestörung: Ruhezeiten sind einzuhalten.

Es gibt keine bundeseinheitlichen Ruhezeiten, stattdessen fällt ihre Festlegung in die Verantwortung der Länder und Gemeinden. Daher gibt es beispielsweise auch nicht in jedem Bundesland eine Mittagsruhe. Diese kann allerdings dennoch in der Hausordnung festgeschrieben sein. Mieter stimmen dieser mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu. Besondere Ruhezeiten, die in jedem Bundesland geregelt wurden, sind die Nachtruhe und die Wochenend- bzw. Feiertagsruhe.

Vollständige Stille kann während der Ruhezeiten allerdings nicht verlangt werden, denn die Nachbarn dürfen all ihren Tätigkeiten wie gewohnt nachgehen, solange sie dabei die Zimmerlautstärke einhalten. Kommt es zur Ruhestörung während der Ruhezeiten, sollte allerdings nicht immer gleich die Polizei oder der Vermieter angerufen werden. Empfehlenswerter ist es, wenn zunächst das Gespräch mit den Nachbarn gesucht wird. In der Regel zeigen diese Verständnis und reduzieren die Lautstärke.

Nächtliche Ruhestörung

In den meisten Bundesländern gilt die Nachtruhe ab 22 bis 6 Uhr. Zu beachten ist aber auch, was in der Hausordnung steht. Diese orientiert sich zwar an den örtlichen Bestimmungen, kann aber unter Umständen auch strenger gefasst sein. Eine nächtliche Ruhestörung durch die Nachbarn liegt dann vor, wenn deren Aktivität über die Grenze der Zimmerlautstärke hinweg akustisch zu vernehmen ist.

Staubsaugen, Wäschewaschen mit einer zu lauten Waschmaschine oder laut Musik zu hören, sind in der Nachtruhe tabu. Die Zeit nach 22 Uhr dient der Entspannung und Regeneration. Sie fällt nicht zufällig mit dem Zeitraum zusammen, in dem die meisten Personen zu Bett gehen. Wird der Schlaf durch eine Ruhestörung nach 22 Uhr unterbrochen, kann dies Einfluss auf die Arbeitsleistung am Folgetag haben.

Die Nachtruhe ist gesetzlich in den Landes-Immissionsschutzgesetzen festgeschrieben. Auch die europäische Richtlinie zum Umgebungslärm nennt für die Nachtruhe die Zeitspanne zwischen 22 bis 6 Uhr. Abweichend ergibt sich aus der Bayerischen Biergartenverordnung eine Nachtzeit von 23 bis 7 Uhr.

Feste feiern wie sie fallen: Gibt es ein Recht auf laute Partys?

Es muss doch auch mal eine Ausnahme geben. Zum Geburtstag oder zur Einzugsfeier kann es durchaus mal lauter werden. Fröhliches Lachen, gute Musik – einmal im Jahr geht das doch in Ordnung, oder? Leider nein. Die Ruhezeiten sind stets zu beachten. Auch die liebevoll geschriebenen Info-Zettel für die Nachbarn schützen nicht davor, dass die Feiernden wegen einer nächtlichen Ruhestörung von der Polizei Besuch bekommen. Sie werben aber für Verständnis.

Kommt es dennoch zu Beschwerden, droht dem Gastgeber ein Bußgeld sowie eine Abmahnung bzw. Kündigung vom Vermieter. Dazu kommt es aber meist nur dann, wenn der lärmende Mieter sich uneinsichtig zeigt und regelmäßig gegen die Ruhezeiten verstößt. In einem schweren Fall ist es der Polizei bei einer Ruhestörung wegen Musik auch erlaubt, die Hifi-Anlage zu beschlagnahmen.

Ruhestörung am Wochenende

Ruhestörung: Lärm durch eine Party ist zu vermeiden.
Ruhestörung: Lärm durch eine Party ist zu vermeiden.

Auch am Wochenende gibt es wie bei der Nachtruhe besondere Zeiten, in denen alle zur Vermeidung von Lärm aufgerufen sind. Für eine Ruhestörung am Samstag gelten aber keine besonderen Regelungen, denn der Samstag gilt allgemein als Werktag.

Trotzdem kann eine Ruhestörung zu bestimmten Zeiten am Wochenende Probleme machen. Am siebten Tag der Woche ist grundsätzlich auf Lärm zu verzichten. Die Sonntagsruhe gilt ganztägig und verbietet handwerkliche Arbeiten wie Bohren, Hämmern oder Sägen. Ebenfalls untersagt ist das Rasenmähen am Sonntag. Eine Ruhestörung liegt allerdings nicht vor, wenn Kinder im Hof laut spielen oder Rabatz im Kinderzimmer machen. Von den Nachbarn wird in dieser Hinsicht viel Toleranz erwartet. Eine Ruhestörung durch Kinder liegt nur dann vor, wenn die Geräusche außerhalb jeglicher sozialer Norm liegen.

Ruhestörung am Feiertag

Genauso wie eine Ruhestörung am Sonntag vermieden werden muss, gilt auch am Feiertag eine ganztägige Ruhezeit. Zu respektieren sind alle gesetzlichen Feiertage, so dass zwischen 22 Uhr des Vorferiertags bis 6 Uhr des Nachfeiertags übermäßiger Lärm zu unterlassen ist (Nachtruhe + Feiertagsruhe). Feiertage sind aber nicht in jedem Bundesland gleich. Regionale Unterschiede sind also zu beachten. Dies gilt beispielsweise für den Reformationstag (31. Oktober), welcher vornehmlich in den neuen Bundesländern gefeiert wird.

Wie am Sonntag ist auch am Feiertag eine Ruhestörung durch einen Rasenmäher zu vermeiden.

Ruhestörung: Was Sie aushalten müssen:

  • Ruhestörung durch Hunde (täglich maximal 30 Minuten)
  • nächtliches Duschen (maximal 30 Minuten und 10 Minuten am Stück)
  • Ruhestörung durch ein Baby (jederzeit)
  • Musizieren z. B. Schlagzeug (2 Stunden täglich)
  • Party (nach 22 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke)
  • Trittgeräusche (außer High Heels)
  • Kinderlärm (z. B. Spielplatz, Kita)
  • Straßenlärm
  • Ruhestörung durch Baulärm (Baustelle bestand schon zum Einzug, ansonsten Mietminderung möglich)

Was ist zu tun bei einer Ruhestörung? Polizei oder Ordnungsamt rufen?

Reden Sie erst mit dem Nachbar, bevor Sie wegen einer Ruhestörung die Polizei rufen.
Reden Sie erst mit dem Nachbar, bevor Sie wegen einer Ruhestörung die Polizei rufen.

Betroffene wissen häufig nicht richtig, wie sie sich verhalten sollen, wenn es zur Ruhestörung in der Mietwohnung kommt. Insbesondere zu Ruhezeiten stellt es häufig ein Problem dar, wenn die Nachbarn lärmen. Aber ist immer die Polizei oder das Ordnungsamt bei einer Ruhestörung zu informieren?

Im Sinne des Hausfriedens sollten Mieter stets ein hohes Maß an Toleranz walten lassen. Heute ist es vielleicht der Nachbar, der etwas zu laut Musik hört, aber vielleicht kommen Sie selbst einmal in die Lage, in der sie die Ruhezeiten etwas großzügiger auslegen. Ist die Geräuschkulisse allerdings nicht zu ertragen, hilft in der Regel das Gespräch mit dem Nachbarn. Vielleicht ist es ihm nicht bewusst, dass er Sie stört. Bleiben Sie aber unbedingt freundlich.

Hilft Reden nicht und kommt es auch häufiger zur Ruhestörung am Tag oder in der Nacht, sollten Sie den Vermieter informieren. Dieser kann den lärmenden Mieter abmahnen und so für Ruhe sorgen.

Ist das Problem allerdings akut und der Nachbar reagiert nicht auf Ihr Bitten, können Sie auch die Behörden verständigen. Zu beachten ist allerdings, dass ein Verstoß gegen die Ruhezeit vorliegen oder der Lärm außergewöhnlich störend sein muss. Die Beamten werden nach dem Anruf prüfen, ob eine Ruhestörung vorliegt. Häufig hilft allein die Präsenz der Polizei gegen uneinsichtige Nachbarn.

Versuchen Sie allerdings im Sinne einer guten Nachbarschaft das Problem erst im Guten zu klären. Die Polizei sollten Sie nur hinzuziehen, wenn es Ihnen absolut ernst ist.

Können Sie eine Anzeige wegen Ruhestörung stellen?

Es ist möglich, wegen einer Ruhestörung eine Anzeige zu stellen. Dazu müssen Sie entweder die Polizei rufen, beispielsweise bei einer akuten Lärmbelästigung, oder Sie müssen beim Ordnungsamt eine Lärmanzeige stellen. Darüber hinaus gibt es auch noch zivilrechtliche Möglichkeiten wie die „strafbewehrte Unterlassungserklärung“. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die zu laute Partei, die fortlaufende Ruhestörung zu vermeiden, andernfalls kommt eine Vertragsstrafe auf sie zu.

Ist der Ruhestörer nicht bereit, das Dokument zu unterzeichnen, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen.

Ruhestörung beim Vermieter melden

Ruhestörung durch Musik? Nur während der Ruhezeiten.
Ruhestörung durch Musik? Nur während der Ruhezeiten.

Ist der Nachbar uneinsichtig und verändert sein Verhalten nicht, obwohl Sie mit ihm das Gespräch gesucht haben, können Sie den Ruhestörer auch beim Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet, Ihre Wohnung in einem vertragsmäßigen Zustand zu halten. Störende Geräusche und Nachbarn beeinträchtigen diesen und können einen Mangel an der Mietsache darstellen. Unter Umständen rechtfertigt dies auch eine Mietminderung.

Mit der Meldung einer Ruhestörung gemäß Hausordnung ist der Vermieter am Zug und muss den Mangel beheben. Dies kann durch ein Gespräch mit dem störenden Mieter erfolgen oder auch per Abmahnung. In schweren Fällen kann sogar die Kündigung ausgesprochen werden. Kommt es regelmäßig zur Ruhestörung, empfiehlt es sich zudem, ein „Lärmtagebuch“ zu führen, in dem Sie darüber Buch führen, wann und wie sie gestört werden. Dieses Tagebuch hilft Ihnen dabei, das Problem zu belegen.

Abmahnung und Kündigung wegen Ruhestörung

Eine Abmahnung für einen Mieter wegen einer Ruhestörung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Letzteres ist zu bevorzugen, da im Streitfall ein Beleg für die Abmahnung existiert. Diese Maßnahme ist stets dann zulässig, wenn ein Vermieter den Eindruck hat, dass sich ein Mieter vertragswidrig verhält. Verstößt der Mieter häufig gegen die Hausordnung sowie Ruhezeiten und stört dadurch den Hausfrieden, ist dies gegeben.

Vermieter haben in der Regel ein hohes Interesse daran, dass lärmende Mieter ihr Verhalten ändern, da die Nachbarn, welche unter dem Krach leiden, eine Mietminderung wegen Ruhestörung durchsetzen können. Dies würde für den Vermieter einen finanziellen Nachteil darstellen, welchen er auch per Schadensersatzforderung ausgleichen kann.

Eine Ruhestörung kann auch tagsüber erfolgen. Es muss also nicht immer ein Verstoß gegen die Ruhezeiten sein. Bellt beispielsweise der Nachbarshund den ganzen Tag und überschreitet damit die zulässigen 30 Minuten, kann der Vermieter den Hundebesitzer per Abmahnung dazu auffordern, die Lärmbelästigung zu vermeiden. Eventuell hilft eine Hundeschule, im Zweifel muss der Mieter allerdings auf das Tier verzichten.

Es kann zur Abmahnung wegen einer Ruhestörung kommen.
Es kann zur Abmahnung wegen einer Ruhestörung kommen.

Diese Regeln sind bei einer Abmahnung zu beachten:

  • Formlos, mündlich oder schriftlich möglich
  • Von allen Vermietern an alle Mieter
  • Rechtssicherer Zugang der Abmahnung (z. B. Bote oder Einschreiben)
  • Konkrete Benennung des vertragswidrigen Verhaltens
  • Gewünschtes Verhalten beschreiben
  • Frist setzen, bis wann die mietvertragliche Pflichtverletzung eingestellt werden muss
  • Benennung der Konsequenzen bei ausbleibender Verhaltensänderung

Abmahnung wegen Ruhestörung: Unser Muster hilft Ihnen dabei

Sollten Sie als Vermieter gezwungen sein, einem Mieter eine Abmahnung wegen einer Ruhestörung zu erteilen, können Sie unser Muster als Formulierungshilfe nutzen. Wichtig ist, dass Sie die konkreten Verstöße benennen.

Achten Sie auch darauf, dass Sie verhältnismäßig bleiben. Bei einem kleineren, eher unbedeutenden Verstoß müssen Sie nicht direkt mit der Kündigung drohen. Allerdings sollten Sie auch die Konsequenzen einer ausbleibenden Verhaltensänderung klar angeben.

Muster für eine Abmahnung wegen einer Ruhestörung:

Name/n des/der Vermieter/s
Anschrift des/der Vermieter/s

An:

Name/n des/der Mieter/s
Anschrift des/der Mieter/s

Musterstadt, den tt.mm.jjjj

Abmahnung wegen Ruhestörung

Sehr geehrte(r) Herr/ Frau [Name/n des/der Mieter],

mir wurde von anderen Hausbewohnern mitgeteilt, dass Sie [Benennen der konkreten Ruhestörung]. Soweit mir bekannt ist, begann dies am [Datum] und findet seitdem [regelmäßig/unregelmäßig] [werktags/sonntags/feiertags] zwischen hh – hh Uhr statt. Dieses Verhalten stellt eine erhebliche Lärmbelästigung der anderen Hausbewohner dar.

Ich weise Sie hiermit ausdrücklich auf [Nummer Klausel im Mietvertrag] Ihres Mietvertrages vom [Datum des Mietvertrages] hin. Hiernach haben Sie sich verpflichtet, die Ruhezeiten [Auflistung der Ruhezeiten] zu respektieren. Sie verhalten sich also vertragswidrig, wenn Sie [Benennung der Ruhestörung / ggf. mit Auflistung]

  • [Ruhestörung] [Uhrzeit]
  • [Ruhestörung] [Uhrzeit]

Im Interesse der anderen Hausbewohner kann ich dieses Verhalten nicht länger dulden. Daher fordere ich Sie dazu auf, [Forderung].

Sollte sich trotz dieser Abmahnung in den [Frist] keine Besserung einstellen und Sie unterlassen nicht den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, werde ich das Mietverhältnis mit Ihnen gemäß § 569 Abs. 2 BGB fristlos kündigen.

Ich hoffe, dass Sie künftig die Ruhezeiten einhalten und ich diese Maßnahme nicht ergreifen muss.

Mit freundlichen Grüßen

………………………………
Name des/der Vermieter/s

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Ruhestörung: Was können Sie tun?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

146 Gedanken zu „Ruhestörung: Was können Sie tun?

  1. Michaela

    Wir haben große Probleme mit unseren Nachbarn.Unsere Wohnung ist in einem Mietshaus und unter uns ist vor ca.1 Jahr eine IT-Firma reingezogen.Vorher war eine Versicherung dort tätig mit denen wir bestens auskommen.Unser Haus besteht nur aus diesen 2 Parteien.Nach 7 monatiger Renovierung,die wir klaglos ertragen haben,ist es leider seit Dezember 2020 so ,das dort bis zu 8 Angestellte arbeiten und wir nun von morgens um 8.00 Uhr bis 22.00-23.00Uhr dem Lärm ausgesetzt sind.Die ständigen Gespräche über Freisprechanlage und Headsets sind teilweise so laut das wir unfreiwillig ständig auf dem Laufenden sind!!Wir baten mehrmals um Ruhe nach 20.00-21.00 Uhr da wir beide um 4.00Uhr rausmüssen und an Schlaf nicht zu denken ist,da das Hauptbüro unter unserem Schlafzimmer liegt.Es kam immer wieder trotzig zur Antwort das es ja noch keine 22 Uhr ist und sie das so machen dürften.Von Rücksichtsnahme keine Spur.Auch unser Vermieter,der das ganze auch nicht versteht,da ja Homeoffice angeraten wird,kommt nicht weiter.Nun bleibt wirklich nur der Gang zum Anwalt…..Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus wie das rechtlich gehandhabt wird.Da ein Büro ja nicht 14-15 Stunden aufhaben muss.Kunden kommen zwar nicht aber der Geräuschpegel ist nervenaufreibend da man die Gespräche so laut hört als wenn sie neben einem stehen.

  2. Michaela

    Hallo zusammen, der Nachbar über uns begeht den ganzen Tag über Krach. Dies äußert sich in poltern, rollartige Gegenstände über den Boden ziehen, stampfen. Ordnungsamt, Polizei, Vermieter und mit dem Mieter reden, nutzen gar nichts. Hat jmd noch eine Idee?

  3. Anja72

    Ich wüsste gerne ob ich etwas gegen das permanente Getrampel meiner Nachbarn tun kann?
    Ein Gespräch war vergeblich und nun wird noch lauter und öfter getrampelt.

  4. Der Kranke

    Im Internet stehen viele Tipps die alle nichts helfen. Seit 5 Monaten stört nachts eine Nachbarin durch Streitgespräche persönlich und am Telefon unsere nächtliche Ruhe. Polizei und Ordnungsamt handeln nicht nein besser sie verweigern es. Im Emmisionsschutzgesetz steht nichts drin wodurch das Ordnungsamt handeln könnte. 117 wäre nicht anwendbar. Vermieter macht nichts da es eine Notunterkunft ist. Na dann sollen sie doch Art 2 GG nehmen. Mir doch egal wenn meine Gesundheit gefährdet ist sowie eine Arbeitsaufnahme nicht möglich. Geht nur Privatrechtlich so das Ordnungsamt. Klar jeder hat das Geld dazu logisch. Letzte noch mögliche Abhilfe ist also bur durch die Faust möglich. Wenn die wieder anfängt nachts zu singen wie heute z.b. gibts eine auf die12.

  5. Lynn

    Mein Nachbar schnarcht die ganze Nacht lang extrem laut, über Zimmerlautstärke und selbst Ohrstöpsel helfen überhaupt nichts. Habe versucht, die Person sehr freundlich darauf anzusprechen, es hat sich nichts geändert. Als nächsten Schritt würde ich die Vermieter in Kenntnis setzen. Stellt sich nur die Frage, ob das unter irgendeine Rechtsgrundlage fällt. An sich “kann man ja nichts dafür“ dass man schnarcht aber wenn es so laut ist, dass ich nächtelang gar nicht schlafen kann und die Lebensqualität extrem darunter leidet, frage ich mich schon, wie man da rechtlich vorgehen kann. Alles andere würde heißen “umziehen“, traurigerweise.

  6. Kerstin

    Hallo,

    In unserem Wohnquartier werden durch die Hausmeister Sonntag morgens 8.00 Uhr die grossen Müllcontainer aus den Blechcontainern gezogen, oft ausgeräumt und sortiert, direkt vor unseren Fenstern. Dann werden die Müllcontainer auf die Strasse gezerrt. Dabei ist das eine enorme Lärm- und Geruchsbelästigung, vor allem am Sonntag Früh. Ist das erlaubt?

  7. Angelika

    Meine Nachbarin hat drei Kinder die siend gehnau so schlim wie ihre mutter es fängt an um 7.30 bis um 22.30 7 tage lang das halte ich nicht mehr aus was kann ich tun das mall ruhe im haus ist die kiender bolern den ganzent tag rum und sie bolart rum den ganzen Tag sogar im hausflur macht die ein Krach das man da steht und weiß nicht was man machen soll bitte helft mir

    1. Leila239

      Hallo,
      ich habe das Problem mit der WG über uns. Sie haben in den ersten Monaten so rücksichtslos gefeiert, dass wir uns mehrmals beschwert haben, leider erfolglos. Dann aber meldeten wir’s beim Vermieter und das klappte zum Glück für eine Weile. Jetzt geht’s nach ein paar friedlichen Wochen wieder los. Sie schmeißen im Moment aber nicht die Art von Parties wo man die Polizei anrufen kann. So laut ist es nicht, aber schon laut genug, dass unsere Kinder und wir vom Lärm an 2-3 Nächten die Woche aufgeweckt werden. Es kracht, wir hören Tranpeln, laute Schritte, lautes Lachen und immer wieder den Techno Beat. Wir sind mit den Nerven am Ende und wissen grad nicht weiter. Schon sehr viele schlaflose Nächte gehabt. Das schlimme ist, dass sie jetzt öfter so tun, als wären wir verrückt und würden es uns vorstellen. Zum Glück beschweren sich aber auch immer wieder andere Nachbarn über deren Verhalten. Der Vermieter nimmt die Sache im Moment nicht ernstgenug, zudem wohnt eine Verwandte von ihm in der WG. Was kann man darüber machen? Sollte man rechtlich vorgehen?

  8. Heiko E

    Hallo, wir wohnen in einer sehr schönen Mietwohnung. Leider grenzt an das Grundstück ein Park, welchen Jugendliche an warmen Sommerabenden zum feiern nutzen. Dies geschieht nicht immer in einer Lautstärke, welche uns ruhig schlafen lässt. Habe ich dadurch Anspruch auf Mietminderung oder kann ich gar den Mietvertrag auflösen? Mittlerweile sind meine Partnerin und ich so gestresst, dass wir tagsüber Kopfschmerzen haben und uns nicht mehr konzentrieren können. Polizei und Ordnungsamt unternehmen leider nur bedingt was und bleiben wenn die Party richtig beginnt meist fern. Danke für Ihre Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Heiko E,

      inwieweit es sich in Ihrem Fall um einen Mangel an der Mietsache handelt, den der Vermieter zu verantworten hat und beseitigen muss, können wir pauschal nicht beurteilen. Der Park war ja bei der Anmietung der Wohnung bereits vorhanden.

      Nur wenn ein solcher Mangel vorliegt und die vertragsgerechte Nutzung der Mietsache nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, kann eine Mietminderung in Frage kommen. Lassen Sie sich am besten rechtlich und ausführlich bei einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Sven

    Meine Frage ist, wie laut darf eine Klimaanlage im Nachbargebäude sein. Nachts auf meinem Balkone gemessen ist es ein dBA von 44,5 +-0,2 dBA, ist das ein Wert, der von 0-24 Uhr noch im Toleranzbereich liegt?
    Messgerät Tacklife SLM01 Sound LEVER METER. Selbst gemessen über einen Zeitraum von 5 Min um 22:10 -22:15 Uhr. Der Geräuschpegelist wie schon vorher geschrieben von 0-24 Uhr. Tagsüber ist es durch Verkehr natürlich lauter.
    Für mich persönlich ist dieses dauerhafte Rauschen sehr anstrengend und wirklich gern sitze ich da nicht auf meinem Balkone oder habe mein Fenster nachts offen stehen.
    Vorab schon mal Danke das sie sich das hier Antun.

  10. Julia van K

    Guten Tag, Am besten gebe ich gleich ein Vorbild von latsten Freitag Abend.Wir sitzen draußen im Garten ich mein Mann und Sohn. Wir brennen zum ersten mal ein (nur 1)Weihrauch Stäbchen .Es ist windstill unser Garten fast 800meter nachtbar Garten von nachtbar auch.Nachtbar kommt draußen eine sigarette rauchen.Und fangt an…ruft ihr Mann nach draußen.Macht ein großes Drama nach ihren man über uns und Geruch…? Dann beginnen sie beide an uns an zu schreien mit. Hé ihr stink Schweine was verbreitet ihr.Das darf Mann nicht wir rufen die Feuerwehr. Ich schmutzige Ausländer. Dreckzacke und noch viel mehr …Sehr läuft und unverschämt . So gibt es viele Beispiele.Man kann nicht ein Gespräch mit denen anfangen. Es sind sogar alte Leute von 75 Jahre Alt.Wir Wohnen 3 Jahre neben ihnen. Und wir haben das erste Jahr viel gemacht für diese nachtbar.2 große Bäume Geraumt auf Wunsch von nachtbar auf unsere Kosten und auch ein neue Hecke gemacht.Unser Haus hat schon Gans viele neue Bewohner gehabt und ich weiß leider jetzt warum. Was kann man hier am besten machen? Mit freundlichen Gruß

  11. Maria

    Hallo bei uns im Haus ein Eigentümer vermietet seine Wohnung an eine Frau mit drei Kinder der Vater diesen Kinder wohnt auch in der Wohnung, obwohl er ist nicht gemeldet. Seit vier Jahren leiden wir unter Ruhestörung. Die Elter streiten sind sehr laut. Die Kinder sein sehr lärmintensiv innerhalb der Wohnung, das sowohl die darunter liegende Nachbar als die Nachbar in der Wohnungen darüber. Haben mehrmals Polizei angerufen, trotzdem hat sich nichts Getan. Der Eigentümer hat uns geschrieben wir sollen Unterschriften sammeln. haben wir gemacht. Das war im November 2019. Wir haben noch mehrere Briefe wegen Ruhestörung geschrieben leider keine Antwort. Diese Störung macht krank. Ich war beim Psychotherapeut und nehme Medikamente. Können wir rechtliche Wege einleiten? Wie sind die Chancen?
    Ergänzung: Diese Ruhestörung dauert bis 00.00 oder bis 02.00.

  12. Sonja

    Mein Nachbar hörst ständig laute Gewalt-Rap-‚Musik‘, und zwar sehr laut, dazu kommt Schreierei, Hundegebell. Seit 1,5 Jahren akut/dauerhaft. Vermieter (Genossenschaft) mehrmals darüber in Kenntnis gesetzt, angeblich hat der VM den Mieter herbst 19 abgemahnt (zu dem Zeitpkt. hat der Mieter da nicht dauerhaft gewohnt. Wir Nachbarn führen Lärmprotokoll, es läuft Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung gegen den Ruhestörer von einem Nachbarn, das alles ist dem VM bekannt…
    Allerdings wird nichts gegen den Verursacher getan, eine lächerliche Abmahnung, obwohl der betreffende Ruhestörer gegen die Hausordnung verstößt, die Nachbarschaft terrorisiert und körperlich und verbal belästigt und angreift. Was kann ich da machen? Selbst Unterlassungsklage stellen oder ständig die Polizei rufen, damit sie vllt. mal die Anlage beschlagnahmt. Außerdem geht das auf meine Gesundheit, krank schreiben lassen?
    DANKE!

  13. Elena

    Hallo ! Ich habe ein Kind 2 Jahre alt und mein Nachbar immer beschweren wenn ihr läuft in der Wohnung! Was kann ich machen? Kinder ist täglich in Kinder Krippe 7:30 bis 16 Uhr Lg Elena ! Vielen Dank!

    1. Thomas

      Kinderlärm ist belastend. Nach Lösungen suchen, Kind beschäftigen, aufpassen, dass es nicht sinnlos und laut herumtrampelt, bzw vermeiden, dass es mit Spielzeugen über Laminatboden fährt, laute Türknallen vermeiden.
      Rücksicht von beiden Seiten zeigen.
      Das Problem habe ich auch aber umgekehrt.

  14. NIKA

    Hallo, wie ist das mit Ruhestörung durch das Vibrieren vom Handy. Haben ein Problem mit unseren Nachbarn über uns. Ab 4 Uhr in der Nacht vibriert bei dennen der Wecker. Früher sogar mit Musik. Das ganze dauert teilweise über eine Stunde. Ich stehe normalerweise um 5 Uhr auf, bin aber wegen den Nachbarn ab 4 Uhr wach und kann auch nicht wieder einschlafen, weil das nicht aufhört zu vibrieren. Bin danach den ganzen Tag müde und hab auch teilweise Kopfschmerzen und Kreislauf Probleme. Wir haben versucht die Angelegenheit friedlich zu klären – hat nicht geklappt. Habe auch den Vermieter schon zweimal angeschrieben. Kein Erfolg. Ich weiß nicht was ich noch machen soll. Kann ich rechtliche Wege einleiten? Wie sind die Chancen?
    Danke.

    1. M. Albiez

      Hallo, auch der Wecker darf nicht über Zimmerlautstärke läuten.
      Das gilt im Jahr für 365tage 24 Std.

  15. Ulrike B

    Sehr interessant zu wissnen, dass Ruhestörung durch Musik weiterhin ein großes Problem ist, wenn ein Nachbarschaftsstreit zustande kommt. Eine Freundin von mir hatte neulich auch Probleme, weil neben ihr Studenten eine Wohngemeinschaft neugegründet haben. Die dauernden Parties und Lärm haben sie sogar einen Rechtsanwalt hinzuziehen lassen, um den Studenten endlich zu unterbieten weiterhin Parties zu feiern, die bis in die späten Morgenstunden gingen.

  16. Anna-Lisa Fe

    Hallo, was mich mal brennend interessieren würde, wie sieht es aus mit backen?? Auch nach 22 Uhr erlaubt? Ich habe bis jetzt nichts davon gelesen, dass dies verboten ist. Manchmal habe ich (Privatperson) Lust einen Kuchen zu backen, mein Backofen ist ganz neu und nicht laut (normale Umluftgeräusche) doch mein Nachbar fühlt sich immer gestört… selbst mein Ventilator wenn der abends/nachts läuft (Stufe 1!) Habe eine DG Whg und es staut sich nun mal die Wärme… Er hört mein Handy vibrieren und es stört ihn wenn ich durch die Wohnung laufe. Er droht mir dann an, wenn es ihn stört, das würde Ärger geben. (Vermieter) Das Haus hat leider keine gute Dämmung und ist extrem hellhörig.

    1. Anonym

      Tja, schwierig in solchen Häusern. Ich würde die vermeidbaren Sachen einfach eindämmen. Z.B. das Handy auf eine Unterlage legen, daß sich das nicht direkt überträgt, Ventilator auch. Beim Backen könntest du ja versuchen, ihm erklären, daß du manchmal das Bedürfnis hast, aber auch ihn verstehen kannst und evtl. ein, zwei feste Tage ausmacht, wo das dann so sein darf. Ich könnte mit sowas jedenfalls sehr viel besser leben, wenn es planbar, nicht häufig und nur kurzzeitig wäre, als wenn es immer diffus und sowieso in Zeiten passieren würden, wo ansich Nachtruhe herrscht.

  17. Martin F.

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage. In meiner Wohnung entsteht die Lärmbelästigung nicht durch andere Mieter, sondern durch ein Autohaus mit Werkstatt direkt nebenan. Die Mechaniker lassen immer die Rolltore offen, der Lärm durch den Druckluftschrauber ist enorm. Ich höre das sogar bei geschlossenem Fenster. An einen Aufhenthalt bei offenem Fenster oder gar auf dem Balkon ist nicht zu denken. Durch den Druckluftschrauber entstehen in unregelmäßigen Abstanden immer kurze extrem laute metallische Rattergeräusche. Weiterhin werden Motoren aufgeheult gelassen und die Fahrzeuge hupen bei der Reifendruckkontrolle. Ich weiß, dass das deren tägliche Arbeit ist. Nur merke ich aber auch, wie mich das stresst und krank macht. Gibt es eine Möglichkeit das Autohaus zu verpflichten, den Lärm zu reduzieren bzw die Rolltore immer geschlossen zu halten? Ich denke, dass würde schon sehr helfen. Welche Argumente kann ich dem Autohaus gegenüber anbringen? Kann hier das Ordnungsamt oder der Vermieter helfen?

    Vielen Dank

  18. Peter B.

    Hallo,

    bei uns im Block ist ein Nachbar seit über 2 Jahren am Renovieren. Er hat kein Geld um große Sprünge zu machen und ist fast jeden Tag am Renovieren, die Wohnung ist eine Baustelle, genau neben mir. Also wenn ich schon am Lesen bin, bohrt er fast täglich mit der Schlagbohrmaschine, so das ich schon aufspringe und einen Schock bekomme, der dann eine Stunde dauert. Ich habe ich schon mehr mal drauf angesprochen und ihn auch persönlich Abgemahnt, ihm alle schriftlich erklärt. Das ist ihm aber egal, erst gestern war die Polizei da und hat sich das ganze angeschaut, denen ist es auch ganz klar, dass er überfordert ist und kein Geld hat das alles zu beschleunigen. Da wird auf einer Baustelle gelebt und täglich mit der Schlagbohrmaschine gearbeitet, nach 2 Jahren sollte doch Ruhe einkehren und es sollte nicht so Laut sein das ich in meiner Wohnung den Feierabend nicht verbringen kann. Ich habe ja schon sehr viel ertragen und geduldet, aber es muss aufhören, da das Schlagbohren genau gegenüber an der Wand erfolgt, so das es bei mir sehr sehr laut ist.

    Ich schreibe täglich mit, wenn es nicht mehr zu ertragen ist. Am anfang war es ca. 10 Monate fast 7 Tage die Woche volles Programm und jetzt ist es immer jeden Tag 10 Löcher schlagbohren, Was kann ich machen?

    1. marie k.

      Vielleicht die anderen Nachbar zu organisieren und dem Mann helfen – geht sicher schneller, als er das alleine macht.

      1. Vicky P

        Oder er sieht es einfach ein, dass er es nicht schafft, wenn er finanziell klamm ist und hört einfach auf?
        Aber ja, aber nein, aber ja, aber nein….

  19. Bobby

    Hallo ,

    Ich würde gerne was wissen .
    Wie sieht es aus wenn die nachbarn nebenan (wand an wand) beim schönen wetter von früh ca. 08:00 uhr bis spät in die nacht denen ihre balkontüre offen haben ich jedes geräusch und gesprochene wort sowie das kleinkind höre und das jeden tag , bei geschlossener türe höre ich die teilweise immernoch , die balkone sind von einer dünnen holzwand getrennt ..
    Man kann nicht wie ein normaler mensch auf dem balkon nen kaffee trinken und für paar min. abschalten (egal welche uhrzeit) und lüften ist tabu da zu 80% ich den zigaretten rauch danach in der wohnung habe .. Leider sind die nicht einsichtig …
    Ist da was möglich zu machen ..??

    1. Anonym

      Tja, mein Beileid. Einfach unverständlich, wieso es in naher Coexistenz von Garten und Balkon und anderen Wohnungen keine weiteren Verhaltensregeln oder Einschränkungen gibt. Bei Dauernutzung ist es für die Lärmempfängerpartei kaum auszuhalten und alles ist sehr nah und direkt und teils nicht mit dem restlichen Hauslärmaufkommen zu vergleichen. Alle Vorzeichen denkbar ungünstig. Keine Vorherplanbarkeit, diffus über den ganzen Tag und vor allem täglich möglich…

  20. Bernd

    Bei uns im Haus ist auch schon der Rechtsanwalt tätig. Die Kinder der Familie über meiner Wohnung sind jeden Abend gegen zwei sehr laut und dann wird dort gestritten und das ganze Haus bekommt es mit. Man möchte so nicht wohnen. Es gilt also jetzt für Ruhe zu sorgen oder die Familie aus dem Haus zu treiben. Wir werden sehen was sich ergibt.

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