Agrarrecht – Regelungen im Überblick

Das Agrarrecht ist eine Querschnittsdisziplin und beinhaltet Regelungen der Forstwirtschaft, Binnenfischerei und Jagd
Das Agrarrecht ist eine Querschnittsdisziplin und beinhaltet Regelungen der Forstwirtschaft, Binnenfischerei und Jagd

FAQ: Agrarecht

Was umfasst das Agrarrecht?

Das Agrarrecht umfasst alle Themen, die im Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen. Dabei geht es zum Beispiel um Bio-Siegel, das Düngegesetz oder die Saatgutverordnung.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich gegen das Agrarrecht verstoße?

Verstoßen Sie gegen die Vorgaben aus dem Agrarrecht, kann dies ein hohes Bußgeld oder sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Gibt es einen Anwalt für Agrarrecht?

Ja. In Deutschland haben Anwälte die Möglichkeit, einen Fachanwaltstitel im Agrarrecht zu erwerben.

Spezielle Ratgeber zum Agrarrecht

Das Agrarrecht – Rückblick und Definition

Das Agrarrecht ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet
Das Agrarrecht ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet

Nach dem Zweiten Weltkrieg sprach der Gesetzgeber zumeist vom Landwirtschaftsrecht, wenn es um Regelungen und Vorschriften aus dem Boden-, Arbeits- und Pachtrecht ging. Doch mittlerweile hat sich der Ausdruck Agrarrecht durchgesetzt und sich damit dem europäischen Sprachgebrauch angepasst, denn auch in der Schweiz und in Österreich wird das Recht als Agrarrecht bezeichnet.

Das Agrarrecht umfasst eine breit gefächerte Rechtsmaterie, die mit fast allen übrigen Rechtsgebieten vernetzt ist. Es befasst sich insbesondere mit rechtlichen Fragen aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Binnenfischerei.

Die Landwirtschaft ist einer der ältesten Wirtschaftsbereiche. Das Hauptziel ist die Herstellung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen auf einer zweckmäßig zu nutzenden Bewirtschaftungsfläche.

Daher spricht das Agrarrecht alle landwirtschaftlichen Betriebe an, die Nahrungs- oder Futtermittel, wie zum Beispiel Kartoffeln, Getreide oder Gemüse, Obst und Wein anbauen. Doch auch den Gartenbau, Baumschulen und natürlich den Bereich der Tierhaltung umfasst das Agrarrecht. Dazu zählen insbesondere Milchviehbetriebe, Fischereien, Zucht- sowie Mastbetriebe.

Die Landwirtschaft dient dazu, die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen
Die Landwirtschaft dient dazu, die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen

Ebenfalls wird die Forstwirtschaft, in einigen Bundesländern in Deutschland auch als Waldwirtschaft bezeichnet, ein Teil der Landwirtschaft. In der Waldwirtschaft erfolgt in den meisten Fällen die Nutzung und Weiterverarbeitung von Holz, aber auch der Schutz des Waldes ist in diesem Bereich ein Thema.

2010 hat die deutsche Bundesrechtsanwaltskammer entschieden, dass es für das Agrarrecht auch einen speziellen Fachanwaltstitel geben soll. Fachanwälte für Agrarrecht müssen ein breitgefächertes Wissen aufbringen, um die hiesige Bandbreite an rechtlichen Sachverhalten abzuarbeiten.

Relevante Gesetze und Rechtsverordnungen

Im antiken Rom existierten die sogenannten Agrargesetze. Diese regelten die Nutzung wie auch die Verteilung von landwirtschaftlichen Gebieten. Diese Gebiete befanden sich in der Regel in öffentlichen Besitz und waren zumeist Kriegsausbeute. Heutzutage gibt es solche Gesetzmäßigkeiten nicht mehr, wohl aber eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen, die für das Agrarrecht von Bedeutung sind.

Landwirtschaftsgesetz (LwG)

In dem seit 1955 existierenden deutschen Landwirtschaftsgesetz sind Bestimmungen zur Teilnahme der Landwirtschaft und der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an der Entwicklung der Volkswirtschaft festgeschrieben. Mit anderen Worten: Landwirte sollen zum Erfolg der Agrarwirtschaft beitragen, wie Arbeitnehmer in jedem anderen Wirtschaftszweig auch.

Das ist wichtig, um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern sicherzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Angleichung der sozialen Lage der Hofbesitzer und Bauern an andere ähnliche Berufsgruppen.

Das Landeswirtschaftsgesetz legt für das Agrarrecht fest, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jedes Jahr einen Bericht im Bereich der Landwirtschaft zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr erstellt. Darin werden die Betriebsgrößen, -typen, -systeme und Wirtschaftsgebiete aufgelistet und ausgewertet.

Weiterhin bestimmt §4 LwG, dass die Bundesregierung dem Bundesrat und Bundestag alle vier Jahre den „Bericht über die Lage der Landwirtschaft“ vorzulegen hat. In diesem wird die Gesamtlage der Höfe, vor allem finanziell gesehen, analysiert.

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz

Das Futtermittelgesetz regelt die Nahrung von Tieren
Das Futtermittelgesetz regelt die Nahrung von Tieren

Ziel dieser Gesetze aus dem Agrarrecht ist der Schutz der Verbraucher vor Gefahren, die durch gesundheitsgefährdende Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände hervorgerufene werden. Beim Futtermittelgesetz steht der Schutz der Tiere im Vordergrund. Als Futtermittel gelten alle Formen der Tiernahrung, insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere. Futtermittel sollten daher nur dann Einsatz finden, wenn die Leistungsfähigkeit der Tiere erhalten und verbessert wird.

Weiterhin sollten die Futtermittel nicht die Produkte, die aus den Nutztieren hervorgebracht werden, der menschlichen Gesundheit Schaden zufügen.
Das Lebensmittelgesetz bestimmt auch den Umgang mit Zusatzstoffen in Lebensmitteln.

Mit Bedarfsgegenständen sind Verpackungen, Spielwaren oder Reinigungs- und Pflegemittel gemeint.

Geregelt wird zum Beispiel die

  • Bereitstellung zum Verkauf und zur Nutzung,
  • das Herstellen,
  • Behandeln,
  • Verwenden und
  • Verzehren der Produkte.

Düngegesetz, Düngemittelverordnung und Saatgutverordnung

Im Jahr 2009 wurde das Düngemittelgesetz vom Düngegesetz abgelöst. Das Düngegesetz regelt nun nicht mehr nur das Bereitstellen der Düngemittel zum Verkauf sowie zur Nutzung, sondern auch, wie zu Düngen ist. Daher auch die Namensänderung.

Das Düngen dient der Ernährung und Wachstumsförderung von Nutzpflanzen. Das primäre Ziel ist die Förderung der Fruchtbarkeit des Bodens. Durch das Gesetz sollen gesundheitliche Gefahren für Mensch, Tier und Naturhaushalt durch die Verwendung von Düngemitteln verhindert werden.

Die deutsche Düngemittelverordnung gibt es erst seit 2008. Sie regelt die Zulassung und Kennzeichnung von Düngemitteln.

Die Saatgutverordnung existiert seit 1986. Sie regelt den Verkehr mit landwirtschaftlichem Saatgut, zum Beispiel von Gemüsearten. Geplant ist eine EU-Saatgutverordnung, die alle Bereiche, vor allem den Verkauf von Saatgut, in Richtlinien zusammenfügen soll.

Bestandteile der Saatgutverordnung sind u.a.:

  • Saatgutmischungen
  • Präzisionssaatgut
  • Kennfarben zur Kennzeichnung von Saatgut
  • Informationen zu Schadinsekten
  • Informationen zu „Betäubern“ (Pollen)

Tierseuchengesetz (TierSG)

Das Tierseuchengesetz beinhaltet Maßnahmen, die eventuellen Seuchen entgegenwirken sollen
Das Tierseuchengesetz beinhaltet Maßnahmen, die eventuellen Seuchen entgegenwirken sollen

Das Tierseuchengesetz existiert in seiner heutigen Form seit 1980. Seit diesem Jahr geht es weit über die Reglungen zum Nutzvieh hinaus. Es umfasst nun alle Heimtiere, Fische, Bienen und im Gehege lebendes Wild. Das Gesetz beinhaltet ebenfalls die Bedingungen zur Unterbringung der Heimtiere. Darin eingeschlossen sind auch die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und deren Erzeugnisse.

Als Tierseuchen gelten zumeist Infektionskrankheiten, die sowohl auf die Tiere als auch auf den Menschen übertragbar sind. Diese Seuchen gilt es abzuwehren und zu bekämpfen. Seuchen dieser Art sind:

  • Maul- und Klauenseuche
  • Tollwut
  • Schweinepest bei Hausschweinen
  • Tuberkulose

Alle Landwirte, Tierbesitzer und Züchter sind daher aufgerufen, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheiten anzuwenden. Diese Maßnahmen sind im Tierseuchengesetz festgeschrieben.

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Der § 1 im Tierschutzgesetz besagt als Grundsatz:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Natürlich steht besonders der Tierschutz im Rahmen der besseren Haltungsbedingungen von Nutztieren in der Landwirtschaft im Vordergrund, der immer wieder ein Thema in den Medien ist.

Im TierSchG sind Vorschriften und eine Vielzahl an Reglungen zu den Punkten

  • Haltung von Tieren (Nutztierhaltung),
  • Zucht von Tieren,
  • Handel mit Tieren,
  • Versuche an Tieren (Versuchstierrichtlinien) sowie
  • Tötung von Tieren im Sinne der Schlachtung niedergeschrieben.

Neuerungen im Tierschutzgesetz haben auch das Qualzuchtverbot und die Thematik Zoophilie, also den sexuellen Missbrauch von Tieren, in die Richtlinien aufgenommen.

Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)

Das Grundstücksverkehrsgesetz soll helfen, die Agrarstruktur zu verbessern
Das Grundstücksverkehrsgesetz soll helfen, die Agrarstruktur zu verbessern

Das Grundstücksverkehrsgesetz dient im Agrarrecht der Verbesserung der Agrarstruktur und soll helfen, landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten, um damit die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen.

Erstmalig geschichtlich in Erscheinung trat eine Form dieses Gesetzes nach dem Ersten Weltkrieg. Damals sollte es in dieser Notzeit dafür sorgen, die Volksernährung zu gewährleisten. Vor allem sollte der Verkauf landwirtschaftlichen Vermögens an Kriegssieger verhindert werden, denn die landwirtschaftliche Nutzfläche sollte ja der eigenen Bevölkerung als Nahrungsgrundlage dienen.

Die erste richtige Fassung des Grundstücksverkehrsgesetzes trat 1962 in Kraft. Heutzutage regelt und kontrolliert das Gesetz den geschäftlichen Verkehr mit den landwirtschaftlichen Grundstücken. Ziele des GrdstVG sind vorwiegend:

  • Die Gewährleistung des Fortbestehens aller forst- und landwirtschaftlichen Betriebe
  • Sicherstellung des Umwelt- und Naturschutzes durch die Verbesserung und Festigung der Agrarstruktur
  • Die Versorgung der Menschen durch Nahrung

Bei der Vergabe von Eigentum an andere, der sogenannten Veräußerung, bedarf es laut Agrarrecht einem Genehmigungsverfahren, das durch die Landwirtschaftsbehörde durchgeführt wird. Die Vergabe von Eigentum erfolgt dann wiederum über ein Zuweisungsverfahren.

Das Zuweisungsverfahren hängt auch mit dem Erbrecht zusammen. So wird nach dem Tod des Hofbesitzers die Hofübergabe derart geregelt, dass das Landwirtschaftsgericht den Betrieb einem Erben zuweist, wenn keine entsprechende Verfügung des Verstorbenen vorliegt.

Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und Flurneuordnungsverfahren

Ein Flurstück ist eine Art Parzelle, ein Teil der Erdoberfläche, der meist amtlich vermessen und anhand einer Grenze gekennzeichnet ist. Daraus ergibt sich die Bezeichnung des Gesetzes der Flurbereinigung. Unter der Flurbereinigung ist ein Verfahren zur Neuordnung von Boden gemeint.

Ziel des Gesetzes ist es laut § 1 FlurbG:

Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen nach diesem Gesetz neugeordnet werden (Flurbereinigung).

Das Flurneuordnungsverfahren wird durch eine Behörde geleitet und dauert zumeist mehrere Jahre. Einbezogen sind in das Prozedere auch die Umgestaltung von Wegen, Straßen und Gewässerverläufen, um den größtmöglichen Nutzen aus dem Flurgebiet zu ziehen sowie die ökologischen Verhältnisse zu verbessern.

Milchgesetz

Das Milchgesetz regelt die Inverkehrbringung von Milch und Milcherzeugnissen
Das Milchgesetz regelt die Inverkehrbringung von Milch und Milcherzeugnissen

Das Milchgesetz, eigentlich Milch- und Fettgesetz genannt, bildet im Agrarrecht die gesetzliche Grundlage für den gesamten Verkehr mit Milch und dessen Erzeugnissen. Als das Gesetz 1951 in Kraft trat, diente es dazu, die Milch, die eines der wesentlichsten Grundnahrungsmittel darstellt, vor mangelnder Hygiene zu schützen.

Inhalt des Milchgesetzes ist der Umgang mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten. Auch ein Bußgeldkatalog ist Bestandteil des Gesetzes. Geregelt werden darin Bestimmungen zur Belieferung und Abnahme der Milchprodukte sowie die weitere Verfahrensweise mit ihr und Preisregelungen. Daher ist in § 1 (Molkerei-Einzugsgebiete) festgehalten:

Milcherzeuger sind verpflichtet, Milch und Sahne (Rahm), die sie in den Verkehr bringen, an eine Molkerei, die von der obersten Landesbehörde für Ernährung und Landwirtschaft (oberste Landesbehörde) bestimmt wird, zu liefern. Die oberste Landesbehörde kann den Milcherzeugern mehrere Molkereien zur Wahl stellen; die gewählte Molkerei gilt als die nach Satz 1 bestimmte.

Eine wichtige Regelung bezieht sich auf das sogenannte Pasteurisieren der Milch. Das bedeutet, dass die Milch mindestens 15 Sekunden lang auf mindestens 72 Grad Celsius zu erhitzen und danach sofort wieder abzukühlen ist. Zweck der Pasteurisierung ist die Abtötung von Mikroorganismen (Kleinstlebewesen, die als Erreger von Infektionskrankheiten gelten). Daneben ist die Milch durch das Pasteurisieren länger haltbar. Weshalb sich auch die ultrahocherhitze H-Milch auf dem Markt durchgesetzt hat, die auch ungekühlt sehr lange haltbar ist.

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Das 1990 in Kraft getretene Produkthaftungsgesetz regelt alle Fragen zur Haftung eines Herstellers bei Schädigungen von Leben oder Gesundheit eines Verbrauchers. Bei fehlerhafter Ware, also zum Beispiel bei Verunreinigungen eines Produktes durch mangelnde Hygiene während der Produktion.

Dieses Gesetz ist deshalb bedeutsam, da zwischen dem Produkthersteller und dem Verbraucher in der Regel kein Vertrag geschlossen wurde. Daher besteht durch das ProdHaftG eine gesetzliche Gewährleistung zur Haftung. Im Vorfeld darf die Haftung vom Hersteller nicht abgelehnt oder beschränkt werden. Der Geschädigte hat also unter der Prämisse, die Beweislast zu tragen (die Schädigung durch das bestimmte Produkt nachzuweisen), das Recht auf Schadensersatzansprüche.

Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Auch der Pflanzenschutz ist im Agrarrecht von Bedeutung
Auch der Pflanzenschutz ist im Agrarrecht von Bedeutung

Wie sein Name bereits aussagt, beschäftigt sich dieses Gesetz mit dem Pflanzenschutz. Das Pflanzenschutzgesetz soll Pflanzenerzeugnisse aber auch Menschen, Tiere und den gesamten Naturhaushalt vor Gefahren, die u.a. durch Pflanzenschutzmittel verursacht werden, schützen.

Zudem beinhaltet das Pflanzenschutzgesetz Bestimmungen zur Benutzung und zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzgerätschaften. Verboten ist durch das Gesetz zum Beispiel, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft.

Weingesetz

Das Weingesetz enthält Vorschriften zum Anbau, der Herstellung sowie dem Verkauf von Wein. Seine ursprüngliche Fassung geht bis ins Jahr 1892 zurück. Deutsche Weine werden im Weingesetz in verschiedene Klassen geteilt:

  1. Deutscher Tafelwein
  2. Deutscher Landwein
  3. Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete
  4. Qualitätsweine mit Prädikat
  5. „Classic“ Wein
  6. „Selection“ Wein

Diese Unterteilung ergibt sich aus dem Grad des Zuckergehalts des Mostes sowie der Regionalbezeichnung des Weins. Weine müssen sich laut Gesetz einer amtlichen Qualitätsweinprüfung unterziehen, um in der Klassifizierung als Qualitäts- oder Prädikatswein zu gelten. Damit sollen aber auch fehlerhafte Weine aussortiert werden. Besteht ein Wein die Prüfung, so bekommt dieser ein amtliches Etikett.

Forst- und Jagdgesetz

Das Forstgesetz im Agrarrecht befasst sich sowohl mit dem Betrieb und der Förderung als auch mit der Überwachung der Forstwirtschaft. In einigen Bundesländern wird das Gesetz auch Waldgesetz genannt. Mit ihm soll die Bewirtschaftung und Erhaltung des Naturhaushaltes des Waldes sichergestellt werden.

Der Wald ist laut Gesetz bedeutsam für die Umwelt und besitzt eine Schutz- und Erholungsfunktion. Sowohl der Baum- als auch der Pflanzenbestand sind daher zu hüten. Aber ebenso sind die Tiere des Waldes zu beschützen. Damit ist auch das Jagdrecht im Forstgesetz involviert.

Personen, die im Wald jagen möchte, benötigen eine Genehmigung. Zusätzlich muss sich der Jäger an gewisse Bestimmungen halten. Schonzeiten sind zu respektieren. So muss der Jäger zum Beispiel das Jagen während der Brutzeiten unterlassen.

Rechtsbereiche, die dem Agrarrecht unterliegen

Das Agrarrecht berührt nahezu alle anderen Rechtsbereiche Deutschlands
Das Agrarrecht berührt nahezu alle anderen Rechtsbereiche Deutschlands

Das Agrarrecht berührt nahezu alle anderen Rechtsbereiche der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass jedes Rechtsgebiet einen agrarspezifischen Bezug bietet. Teilweise gibt es sogar agrarspezifische Rechte, wie zum Beispiel das Sondererbrecht für die Landwirtschaft. Die Rechtsbereiche werden in den folgenden Abschnitten in drei Hauptbereiche gegliedert:

  1. Agrarspezifisches Zivilrecht
  2. Agrarspezifisches Verwaltungsrecht
  3. EU-Recht

Darunter verteilen sich die verschiedenen Rechtsbereiche, von denen hier die wichtigsten eine Erläuterung finden.

Agrarspezifisches Zivilrecht

Das Zivilrecht oder auch Privatrecht beschäftigt sich mit rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern. Wichtigster Bestandteil dieses Rechts ist die sogenannte Privatautonomie, welche sich aus Art. 2 unseres Grundgesetzes ableitet. Sie äußert sich insbesondere in der Vertragsfreiheit. Das heißt, jedem Bürger ist es freigestellt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

Beispiele für solche zivilrechtlichen Beziehungen innerhalb des Agrarrechts sollen im Folgenden näher erläutert werden.

Landwirtschaftliches Sondererbrecht

Das Landwirtschaftliche Sondererbrecht im Agrarrecht hebt sich vom normalen Erbrecht ab. Es ist häufig auch als Höfeordnung bekannt, die sich mit dem Sondererbrecht und der Aussteuer auf dem Land beschäftigte und immer noch beschäftigt.

Die Höfeordnung sollte früher dafür Sorge tragen, dass der Hof im Besitz der Familie bleibt, wenn der Hofbesitzer stirbt. Eine Weitergabe an die nächste Generation war daher üblich. So ging der Bauernhof ungeteilt an den ältesten Sohn. Dieses Prozedere wird auch Anerbenrecht genannt. Sowohl das künftige Fortbestehen als auch der Zusammenhalt des landwirtschaftlichen Betriebes sollte damit sichergestellt werden.

Tatsächlich ist dieses Prinzip auch heutzutage noch Teil des Landwirtschaftlichen Sondererbrechts. Jedoch nicht in allen Bundesländern, vorwiegend findet das Landwirtschaftliche Sondererbrecht aber Handhabung in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Im Saarland, in Berlin sowie in den neuen Bundesländern existiert es hingegen nicht. Dort wird vorrangig das Anerbenrecht, jedoch in Form einer Hofübergabe zu Lebzeiten des Hofbesitzers, angewandt.

Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht

Bei der Landpacht sollte ein Pachtvertrag abgeschlossen werden
Bei der Landpacht sollte ein Pachtvertrag abgeschlossen werden

In diese Rechtsbereiche fallen das Jagdpachtrecht sowie das Landpachtrecht. Die Pacht an sich beschreibt eine Form der Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes. Dazu wird in der Regel ein Pachtvertrag zwischen dem Pächter und dem Verpächter geschlossen. Diese beziehen sich zumeist auf Grundstücke, die bebaut werden können oder auch nicht.

Der § 581 des Bundesgesetzbuches (BGB) besagt zum Pachtvertrag:

Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.

Der Verpächter kann außerdem nicht nur einen festen monatlichen Pachtbetrag als Pachtzahlung , sondern dazu auch eine anteilige Zahlung vom Umsatz oder Ertrag des bewirtschafteten Gebietes festlegen.

Verpachtet werden können neben Gegenständen auch Rechte, wie es zum Beispiel bei der Jagdpacht der Fall ist. Dabei wird das Recht zum Jagen in einem bestimmten Gebiet verpachtet.

Bei der Landpacht geht es, wie der Begriff bereits aussagt, um die Verpachtung von Land zur landwirtschaftlichen Nutzung. Hierfür sollte ein Pachtvertrag in der Landwirtschaft abgeschlossen werden. § 585 BGB beschreibt:

(1) Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie die gartenbauliche Erzeugung.

und

(2) Die Vorschriften über Landpachtverträge gelten auch für Pachtverhältnisse über forstwirtschaftliche Grundstücke, wenn die Grundstücke zur Nutzung in einem überwiegend landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet werden.

Bei Fragen zu Pachtrecht und Pachtvertrag kann es sich lohnen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen.

Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht besteht nicht nur aus Rechtsverordnungen von Bund und Ländern, sondern auch aus Verordnungen der Europäischen Union (EU).

Es ist der Rechtsbereich, der sich um die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln kümmert. Das Lebensmittelrecht vereint sowohl Fragen zum Verbraucherschutz, als auch zur Gefahrenabwehr und dem Gewerberecht in sich. Es ist vor allem dafür da, die Gesundheit der Bevölkerung vor eventuellen Katastrophen in der Lebensmittelbranche zu bewahren.

Daneben sind aber auch Regelungen zum Wettbewerb auf dem Lebensmittelmarkt durch konkrete Normvorgaben an die Qualität sowie Bestimmungen zum Schutz vor Täuschung gegeben.

Einige Produkte haben eigene sowie ergänzende Vorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts. Dazu gehören:

  • Weingesetz
  • Käseverordnung
  • Honigverordnung
  • Milchgesetz
  • Margarine- und Mischfettverordnung

Auch die Lebensmittelkontrolle wird durch das Lebensmittelrecht bestimmt. Sie ist Ländersache und wird in Deutschland durch die Landesämter geregelt, die sich mit der Lebensmittelsicherheit in Laboren von zentralen Untersuchungsstellen beschäftigen.

Agrarspezifisches Verwaltungsrecht

Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht sorgt für das Wohlbefinden der Tiere
Das Tierschutzrecht sorgt für das Wohlbefinden der Tiere

Das Tierschutzrecht gilt als fundamentales Instrument zur Durchsetzung aller Maßnahmen, die dem Schutz der Tiere gelten. Diese Maßnahmen sollen dem Wohlbefinden der Tiere in ihren Lebensbedingungen dienen.

Das Tierschutzrecht soll alle Tiere vor Quälereien und Missbrauch durch den Menschen schützen. Weiterhin regelt es

  • den Umgang mit Tieren,
  • die Haltung und Nutzung,
  • die Handhabung bei Tierversuchen,
  • den Handel mit lebenden Tieren und
  • die Tierproduktion

Das Tierschutzrecht gerät vermehrt unter den Einfluss internationaler EU-Regelungen. Das hängt insbesondere damit zusammen, dass beispielsweise Thematiken wie der grenzüberschreitende Tiertransport stärker in internationalen Reglungskompetenzen auftauchen. In Deutschland ist der Tierschutz seit 2002 sogar im Grundgesetz verankert.

Fischereirecht

Das Fischereirecht ist einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im Agrarrecht. Es beschäftigt sich mit allen die Fischerei betreffenden Themen, insbesondere den Schonzeiten und Mindestmaßen von Fischen. Das Fischereirecht teilt sich in zwei Bereiche:

  • Seefischereirecht
  • Binnenfischereirecht

Das Fischereirecht ist ein subjektives Recht. Es ist also dem Besitzer des Wassergrundstückes überlassen, wie und ob dieser sein Gewässer befischt und wem er die Berechtigung dafür erteilt. Das bedeutet, ein Gewässergrundstücksbesitzer kann sein Recht verpachten oder Gewässerscheine ausstellen, um anderen die Berechtigung zu erteilen, in seinem Gewässer zu fischen. Angelvereine kaufen oder pachten häufig viele Fischereirechte in ihrer Umgebung, um ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Fischerei bieten können.

Unter das Fischereirecht fallen nicht nur Fische, sondern auch Krebse, Muscheln oder ähnliches. Neben dem Fangen von Fischen, zählt auch das Züchten, Halten und Verkaufen der Wassertiere zur Fischerei.

Naturschutzrecht

Der Naturschutz spielt im Agrarrecht eine große Bedeutung
Der Naturschutz spielt im Agrarrecht eine große Bedeutung

Viele Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet. Mithilfe des Naturschutzrechts soll dem Wandel durch Klimaveränderungen und dem Abbau von Ressourcen entgegengewirkt werden. Der nachhaltige Erhalt der Artenvielfalt ist für die Landwirtshaft von großer Bedeutung, da die Artenvielfalt für fruchtbare Böden sorgt.

Das Naturschutzrecht hat sich mit vielen Regelungen zum Ziel gesetzt, vor allem durch die Bestimmung von Naturschutzgebieten und Naturparks das bedeutsame Ökosystem vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Denn ein funktionierendes Ökosystem ist wichtig, um die Landwirtschaft zu bewahren und zu schützen, da in ihr ein großer Teil der Nahrungsquellen des Menschen zu finden ist.

Eine wichtige Naturschutz-Richtlinie ist die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder auch Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Die Europäische Union hat diese Richtlinie 1992 erlassen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie setzt sich aus zwei wichtigen Zielvorstellungen zusammen:

  1. Die Schaffung eines Schutzgebietsnetzes („Natura 2000“): Das beinhaltet die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebensräume von natürlichen Pflanzen- und Tierarten in der EU und
  2. Die Schaffung von Artenschutzregelungen für europaweit gefährdete Arten, welche nicht in Schutzgebieten behütet werden können, sondern großräumig vorkommen.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bildet gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) die Rechtsgrundlage des Naturschutzes in der EU.

Agrarsozialrecht

Das Agrarrecht bietet den in der Landwirtschaft hauptberuflich Selbstständigen und ihren Familienangehörigen eine Absicherung gegen Lebensrisiken wie Krankheit, Unfall oder Tod. Somit regelt dieses Recht

  • die Versicherungspflicht der Landwirte sowie
  • die Gewährung von Betriebshilfen im Falle einer Krankheit und
  • die leistungsvoraussetzende Alterssicherung unter agrarpolitischen Gesichtspunkten.

Umgesetzt werden die Gesetze aus den Bereichen Alterssicherung, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung dabei von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Agrarbeihilferecht

Agrarbeihilfen sind Fördergelder für in der Landwirtschaft tätige Menschen. Die Agrarbeihilfe, auch Agrarsubvention genannt, hat in erster Linie den Sinn, es den europäischen Bauern zu erlauben, auf dem offenen Markt gegen Produzenten weltweit bestehen zu können.

Da die Landwirte und ihre Angestellten auch einen Großteil der Landbevölkerung ausmachen, soll mit den Fördergeldern auch der Landflucht entgegengewirkt werden.

Aber auch deutsche Behörden profitieren von den Fördersummen. So erhielt beispielsweise das Landesumweltamt Brandenburg im Jahr 2013 fast elf Millionen Euro an Agrarsubvention, welches zu einem Großteil der Forschung zugutekommt.

Agrarspezifisches EU-Recht

Viele Gesetze, die das Agrarrecht betreffen, sind zum Teil bereits durch die Europäische Union geregelt. Diese Gesetze sind in der sogenannten „gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) zusammengefasst.

Die Ziele dieser gemeinsamen Agrarpolitik sind:

  • angemessene Preise schaffen
  • Gewährleistung einer geeigneten Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung
  • Steigerung der Produktivität
  • Stabilisierung der Märkte
  • Die Versorgung sicher zu stellen

Die Ziele sind in den Artikeln 38 bis 44 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt. In Anbetracht dessen, dass etwa die Hälfte der Fläche der EU landwirtschaftlich genutzt wird, gewinnen die Ziele noch mehr an Gewicht.


Das Agrarrecht enthält auch viele EU-Richtlinien

Seit 1957 betreiben die Europäer eine gemeinsame Agrarpolitik, die sich im Laufe der Zeit immer wieder an neue Gegebenheiten anpassen musste. So war beispielsweise Anfang der 70er-Jahre die Sicherstellung der Versorgung mehr als erfüllt. Deshalb musste die Politik dahin gehend geändert werden, dass zum einen die Überproduktion und die damit massiven Lagerkosten gesenkt werden konnten und zum anderen die ländliche Bevölkerung weiterhin einen gesicherten Lebensstandard hatte. So folgten verschiedene Reformen, die sich bis heute unter anderem die Entwicklung des ländlichen Raums sowie einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen als Ziel setzen und diese Ziele auch erfüllen.

Das grüne Bio-siegel, das auf vielen Bio-Produkten zu sehen ist, hat seine Herkunft ebenfalls in der GAP. Dieses Siegel garantiert, dass zum Beispiel jeder Hersteller, der das Bio-Siegel verwenden möchte, auch dessen Anforderungen erfüllt. Einmal jährlich findet daher eine Kontrolle bei den Herstellern statt.

Des Weiteren wird sichergestellt, dass die Endprodukte, die ein Bio-siegel tragen, keine genmanipulierten Stoffe beinhalten und die Tiere in Freilandhaltung gehalten werden. Zusätzlich wird ebenso überprüft, ob der Produzent auf den Naturschutz und die Nachhaltigkeit bei seiner Produktion achtet.

Was wird durch den Rechtsbereich geregelt?

Verscheuchen oder Töten von Wild

Wer Wild schießt, dessen Bestand bedroht und dessen Abschuss damit untersagt ist, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bzw. eine Geldstrafe. Ebenso gilt dies für das Töten von Wild außerhalb der jeweiligen Schonzeit sowie für Elterntiere, die zum Zeitpunkt des Abschusses unselbständige Junge haben. Wird lediglich fahrlässig gehandelt, reduziert sich die maximale Freiheitsstrafe auf ein Jahr.

Wer im Wald jagen will, der bedarf einer Genehmigung
Wer im Wald jagen will, der bedarf einer Genehmigung

Das Verscheuchen von Wild mit Mitteln, die das Tier gefährden oder verletzten können, wird als Ordnungswidrigkeit angesehen. Ebenso das Ausüben der Jagd, obwohl kein gültiger Jagdschein vorhanden bzw. das Jagen für die jeweiligen Person in einem bestimmten Gebiet verboten ist. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden.

Tiere quälen oder töten

Wenn eine Person Tiere ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Tier erhebliche Schmerzen oder Leid zufügt (auch über einen längeren Zeitraum), dann drohen dieser Person eine bis zu drei Jahre lange Haft und/oder eine Geldstrafe.

Ordnungswidrig handelt auch jemand, der zum Beispiel ein Tier entgegen §4 Abs. 1 TierSchG ohne Betäubung und/oder ohne Fachkenntnisse tötet oder ein Tier aussetzt. Die Bußgelder für diese und ähnliche Handlungen können bis zu 25.000 Euro betragen.

Unerlaubtes Fischen

Auch beim Fischen gibt es einige Dinge zu beachten, um nicht eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. So ist das Fischen mit künstlichem Licht, elektrischem Strom, betäubender oder giftiger Mittel oder verletzenden Geräten verboten. Lediglich der Einsatz von Angelhaken ist gestattet. Auch das Einsetzen (Freilassen) nicht heimischer Fische darf nicht ohne die Zustimmung der obersten Fischereibehörde durchgeführt werden. Eine solche Ordnungswidrigkeit ist mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt.

Einem Angler, der ohne Angelschein in Deutschland angelt, droht sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. In privaten Gewässern handelt sich hierbei um Diebstahl – um Fischwilderei in öffentlichen Gewässern.

Falsches Düngen

Die Benutzung von Düngemittel wie z. B. Gülle muss stets nach der Maßgabe des Düngegesetzes erfolgen. Das bedeutet, es muss dem Bedarf der Pflanzen dienen. Das Düngemittel soll also den Pflanzen beim Wachstum helfen und ihnen nicht etwa schaden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand zu Gewässern eingehalten wird, um diese nicht zu verunreinigen.

Was regelt das Ararrecht?
Was regelt das Ararrecht?

Auch die Nutzungszeiträume müssen eingehalten werden. Sie sind vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für verschiedene Düngemittel festgelegt. Sollten Landwirte gegen diese und weitere Vorschriften verstoßen, können die entsprechenden Behörden Bußgelder in einer Höhe von bis zu 15.000 Euro aussprechen.

Tierhalterhaftung

Generell haftet ein Tierhalter für jeglichen Schaden, den sein Tier anrichtet. Eine Ausnahme bilden hierbei jedoch zahme Nutztiere in der Landwirtschaft, wie zum Beispiel Kühe auf einer Weide. Kann der Halter das Nachkommen seiner Sorgfaltspflicht nachweisen, so trifft den Landwirt keine Schuld.

Ist aber beispielsweise eine Weide nicht ordnungsgemäß abgezäunt und eine Person kommt zu Schaden, weil eine Kuh in Panik geraten ist, ist auch der Halter/der Landwirt dazu verpflichtet, daraus resultierende Schadendersatzansprüche zu erfüllen.

§ 833 BGB (Haftung des Tierhalters) beschreibt dazu:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Das Agrarrecht findet in allen Rechtsbereichen der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Punkte, die jedoch immer wieder bedeutend herausstechen sind, der Erhalt der Landwirtschaft und der Schutz der Bauern und Hofbesitzer. Die Agrarsozialrechtssetzung oder die Sonderregelung im Erbrecht zeigen Bemühungen, Landwirte und ihre Nachkommen in diesem Berufsfeld zu fördern und zu halten.

Schließlich sorgt die Landwirtschaft für die Versorgung der Gesellschaft mit Nahrungsmitteln.

Wohl auch deshalb hat sich die Europäische Union auf internationaler Ebene agrarrechtsspezifische Normen und Grundsätze zu ihrer Aufgabe gemacht.

Doch auch der Schutz von Tieren besitzt einen hohen Stellenwert im Agrarrecht. Dazu zählt insbesondere die angemessene Behandlung der Tiere. Ebenfalls ist der Schutz der Pflanzen und des Ökosystems im Agrarrecht von Bedeutung.

Sogar Rechtsanwälte können sich mittlerweile als Fachanwalt für Agrarrecht durch die Erlangung eines Fachanwaltstitels in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet spezialisieren und ihren Mandanten in Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht beratend zur Seite stehen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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3 Gedanken zu „Agrarrecht – Regelungen im Überblick

  1. Joachim

    Dies war ein hilfreicher Artikel über das Agrarrecht. Meine Schwester und ihr Mann hoffen, nächstes Jahr einen Bauernhof zu gründen. Ich werde ihnen sagen, dass sie einige Nachforschungen zum Agrarrecht anstellen sollen, bevor sie einen Bauernhof gründen.

  2. Tom V.

    Hallo, vielen dank für diesen tollen Artikel. Ich wollte mich etwas informieren über das Agrarrecht. Gerade in Bezug auf das „Schutz der Verbraucher vor Gefahren“, In Kombination mit dem Futtermittelgesetz welches ja das Tierwohl als Hauptziel hat aber dennoch die Leistungsfähigkeit der Tiere erhalten und verbessern soll. Da werde ich mir sicher eine Rechtsberatung einholen.

  3. Mia

    Danke für die guten Informationen zum Agrarrecht. Dass das Agrarrecht für der Schutz der Verbraucher vor Gefahren gedacht ist ein gute Sache. Da die Nitratbelastung im Trinkwasser weiter ansteigt, ist zu hoffen, dass eine EU-weite Regelung einen Besseren Schutz bieten wird, wie lokale Grenzwerte.

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