Fischereigesetz: Angeln und Fischen gesetzlich geregelt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

In Deutschland wird das Fischereigesetz unterteilt in das Seefischereirecht und die Binnenfischerei.
In Deutschland wird das Fischereigesetz unterteilt in das Seefischereirecht und die Binnenfischerei.

FAQ: Fischereigesetz

Womit befasst sich das Fischereigesetz?

Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Fischen sowie deren Fangen. Relevant sind die Regelungen darin aber unter anderem auch für Fischlaich, Krebse, Teich- und Perlmuscheln.

Warum wird der Fischfang reglementiert?

Um sicherzustellen, dass der Bestand einiger Fischarten nicht zu sehr sinkt, gelten Beschränkungen, Auflagen und Fangquoten. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen des Tierschutzes.

Welche Regelungen gelten für Angler?

Für diese sind vor allem die Landesfischereiverordnungen von Bedeutung. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Ist Angeln gesetzlich geregelt?

Das Fischereirecht wird durch das Fischereigesetz geregelt.
Das Fischereirecht wird durch das Fischereigesetz geregelt.

Fischerei gehört seit Jahrhunderten zum Leben der Menschen. Doch Umwelteinflüsse, Klimawandel und Überfischung stellen sich zunehmend als Problem dar. In Deutschland regelt das Fischereigesetz wo, wann und wie viel gefischt werden darf und für welche Tiere es Ausnahmeregelungen gibt. Wer schon mal einen Angelausflug gemacht hat, weiß, dass es hierfür einer besonderen Erlaubnis bedarf. Somit ist das Gesetz auch ein wichtiger Bestandteil des Umwelt- und auch des Tierschutzes.

Angler und auch beruflich tätige Fischer dürfen sich nicht einfach einen Ort suchen und Fische fangen. Sowohl in Deutschland als auch international muss sich an bestimmte Vorschriften, die im Fischereirecht festgehalten sind, gehalten werden. In der Bundesrepublik ist die Fischerei durch verschiedene Landesgesetze geregelt.

Was diese und die Landesfischereiverordnungen bedeuten, welche Fischereigesetze besonders wichtig sind und worauf Angler beziehungsweise Fischer noch achten müssen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Fischereirecht auf Bundesebene

Das Fischereigesetz ist Teil des Fischereirechts, welches sowohl ein Rechtsgebiet darstellt (gehört zum agrarspezifischen Verwaltungsrecht) als auch das Recht Fischerei zu betreiben bezeichnet. Das Fischereirecht befasst sich mit allen Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen. Hierzu zählen neben der gewerblichen Fischerei auch das gewöhnliche Angeln an einem Teich oder Fluss. Das Fischereigesetz legt die jeweiligen Vorschriften fest.

Das Fischereirecht wird in zwei Bereiche unterteilt. Zum einen gibt es das Seefischereirecht, das durch internationale Abkommen und Gesetze geregelt wird. Hinzu kommen hier zudem auch die einzelnen Fischereigesetze der Staaten. Das Seefischereigesetz ist in Deutschland für diesen Bereich zuständig.
International definieren die Staaten ihre Fischereigesetze selbst.
International definieren die Staaten ihre Fischereigesetze selbst.

Zum anderen gibt es den Bereich der Binnenfischerei. Dieses Recht wird in der Regel durch die einzelnen Gesetze und Verordnungen der Länder reguliert. Das deutsche Fischereigesetz ist darüber hinaus auch eine Länderangelegenheit. Das heißt, dass die Bundesländer zusätzlich zu den Bestimmungen des Bundes ihre eigenen Gesetze, Verordnungen und Erlasse hinzufügen.

So kann beispielsweise das Fischereirecht in Bayern auch durch eine zusätzliche Landesverordnung geregelt sein, während in Nordrhein-Westfalen vorrangig das Landesfischereigesetz NRW gültig ist. In der Regel haben jedoch fast alle Länder eine Landesfischereiverordnung, die die Umsetzung des Fischereigesetzes regelt.

Was ist im Fischereigesetz enthalten?

Das Fischereigesetz definiert den Umgang mit Fischen sowie das Fangen dieser. Dem Gesetz nach gelten Fische nebst Fischlaich, Neunaugen, Krebse, Teich- und Perlmuscheln sowie in einigen Ländern auch Fischnährtiere als Tiere, die unter das Fischereigesetz fallen.

Neben dem Recht für die Ausübung der Fischerei sowie der Definition der betreffenden Tiere, befasst sich das Fischereigesetz auch mit den verschiedenen Arten von Gewässern und den dazugehörigen Regelungen. Zudem wird auch festgelegt, welche Fischarten überhaupt gefangen werden dürfen und zu welcher Jahreszeit dies erlaubt ist. Die Maße der Fische sowie auch das Einhalten der Schonzeit sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Bußgeldern geahndet oder ziehen in bestimmten Fällen auch ein Strafverfahren nach sich.

Die Bundes- und Landesbehörden (meist die Fischereibehörden) dürfen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die genannten Tiere hegen, fangen und sich aneignen. Dies dürfen auch die Eigentümer eines Gewässer, da diese dem Fischereigesetz nach das Fischereirecht inne hat. Dies wird dann als Eigentumsfischerei bezeichnet. Das Recht kann aber von den Behörden auch unabhängig vom Grundstück erteilt werden (selbstständiges Fischereirecht). In der Berufsfischerei ist es durchaus üblich, dass mehrere Personen für das gleiche Gewässer oder einen Abschnitt das Fischereirecht besitzen.

Dem Fischereigesetz nach, ist es zudem möglich, dass Inhaber eines Fischereirechts dieses verpachten oder andere Personen dieses ausüben lassen. Im letzten Fall muss dann ein Erlaubnis- oder Gewässerschein ausgestellt werden.

Im Fischereigesetz sind sowohl das Angeln als auch die gewerbliche Fischerei geregelt.
Im Fischereigesetz sind sowohl das Angeln als auch die gewerbliche Fischerei geregelt.

Das Innehaben des Fischereirechts beziehungsweise das Vorliegen einer Erlaubnis durch den Inhaber des Rechts sind wichtige Voraussetzungen, um in Deutschland die Fischerei ausüben zu dürfen. Zudem muss auch ein gültiger staatlicher Fischereischein (auch Angelschein oder Fischereierlaubnisschein) vorliegen.

Inhaber eines solchen dürfen in Begleitung des Pächters oder Rechteinhabers auch ohne eine Erlaubnis fischen. Je nach Bundesland ist die Anzahl dieser Personen ohne Erlaubnis allerdings begrenzt.

Fischerei- und Jugendfischereischein

Ein staatlicher Fischereischein oder ein Jugendfischereischein wird üblicherweise von den jeweiligen Bundesländern erstellt, nachdem diese prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Das jeweilige Fischereigesetz des Bundeslandes definiert, welche Vorgaben für einen solchen Schein zu beachten sind.

In der Regel gelten für den Fischereischein folgende Bedingungen:

  • nur natürliche Personen können diesen erhalten, er ist nicht übertragbar
  • Gültigkeitsdauer und –bereich sind festgelegt und begrenzt
  • Anzahl der Fische, die pro Tag gefangen werden dürfen, ist begrenzt

Der Fischereiberechtigte, in der Regel der Inhaber des Fischereirechts, darf für einen ausgestellten Fischereischein gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße verändern. Allerdings darf das Maß nur über das festgelegte gesetzliche hinaus geändert jedoch nicht minimiert werden. Hier spielen sowohl Umwelt- und Tierschutz als auch die Regelungen zu den Tierrechten eine Rolle.

Der Fischereischein muss von der zuständigen Fischereibehörde genehmigt sein. Je nach Bundesland beträgt die Gültigkeit ein, fünf oder zehn Jahre. In einigen Fällen kann ein solcher Schein auch auf Lebenszeit beantragt werden. Eine Prüfung ist in der Regel auch notwendig, um den Schein zu erhalten.

Das Dokument an sich wird gegen eine Gebühr beim Landesamt beziehungsweise den Gemeinde- oder Stadtämtern ausgestellt. Gleichzeitig wird hier auch die Fischereiabgabe erhoben und einbehalten.

Die Altersgrenze für den Jugendfischereischein ist je nach Fischereigesetz des Bundeslandes unterschiedlich festgelegt. In der Regel ist eine solche Erlaubnis im Alter zwischen 10 und 16 oder 18 notwendig, um die Fischerei ausüben zu können.

Im Fischereigesetz festgelegt: die Schonzeit und wann bestimmte Arten gefangen werden dürfen.
Im Fischereigesetz festgelegt: die Schonzeit und wann bestimmte Arten gefangen werden dürfen.

Auch, ob es eine leichte oder gar keine Prüfung gibt, ist je nach Bundesland verschieden geregelt. Auch der Jugendfischereischein wird von der zuständigen Behörde ausgestellt. Besondere Regelungen, ob zum Beispiel eine Begleitperson mit einem staatlichen Fischereischein anwesend sein muss oder ob es eine Beschränkung in Bezug auf die Anzahl der Ruten oder der zu angelnden Fische gibt, sind dann wieder landeseigene Bestimmungen.

Wer ist für die Einhaltung des Fischereigesetzes zuständig?

In der Regel ist die Fischereibehörde für die Durchsetzung und Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen zuständig. Auf Bundesebene ist es das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, welches die oberste Fischereibehörde darstellt.

Da die Regelungen zum Fischereigesetz sowie Fischereirecht jedoch größtenteils auf der Landesebene stattfinden, gibt es auch dort zuständige Behörden. Je nach Bundesland können dies unterschiedliche Institutionen sein. So ist die oberste Fischereibehörde eines Bundeslandes beispielsweise das Land- und Forstwirtschaftsministerium oder der Senator für Wirtschaft.

Die Bezirksregierung, die Forstdirektion oder die Landesverwaltungsämter können als höhere Fischereibehörde fungieren, während zum Beispiel die Kreisverwaltungen sowie die Stadt- und Polizeiämter als untere Fischereibehörde auftreten.

Gemäß dem Fischereigesetz der jeweiligen Länder sind die Behörden für verschiedene Bereiche des Fischereirechts zuständig. So muss ein Fischereischein bei der unteren Fischereibehörde beantragt werden. Die Behörde hat dann auch das Recht, eine Kontrolle der Personen durchzuführen, die die Fischerei ausüben.

Die Fischereigesetze der Länder vergeben mit dem Fischereirecht eine Erlaubnis, bestimmte Fische zu fangen.
Die Fischereigesetze der Länder vergeben mit dem Fischereirecht eine Erlaubnis, bestimmte Fische zu fangen.

So muss der Inhaber einer Fischereierlaubnis bei der Ausübung immer den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein (durch den Rechteinhaber ausgestellt) mitführen und auf Verlangen vorzeigen können. Eine Kontrolle kann laut einem landeseigenen Fischereigesetz durch die Polizei, den Fischereiaufseher, den Fischereiberechtigten (Inhabern des Fischereirechts) und den Pächtern des jeweiligen Gewässers erfolgen.

Gesetzliche Grundlagen für den Schutz des Fischereirechts

Dem Fischereigesetz nach ist das Fischerreichrecht ein privates Eigentumsrecht. Der Schutz eines solchen wird unter anderem auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 1004 festgelegt. Auch § 823 BGB befasst sich mit diesem Thema und regelt Schadensersatzansprüche. Ein Grund für einen solche Anspruch können, laut Fischereigesetz, „erheblichen, schuldhaften Beeinträchtigungen der Fischbestände“ darstellen.

Ein unerlaubtes Angeln kann jedoch auch einen Straftatbestand darstellen, da fremdes Fischereirecht verletzt wird und es sich unter Umständen auch um Fischwilderei handeln kann. Dies wird im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 293 erläutert. Findet dies in offenen Gewässern (vernetzte Gewässer in staatlichem Eigentum) statt, ist ein Verfolgen von Amts wegen eine Konsequenz.

In geschlossenen, privaten Gewässern handelt es sich um ein unerlaubtes Entnehmen von Fischen, was nach § 242 StGB einen Diebstahl oder nach § 246 StGB eine Unterschlagung darstellen kann.

Werden bei einer unerlaubten Fischerei zudem auch Gegenstände, die im Zusammenhang mit dieser genutzt werden, wie beispielsweise Boote, Netze oder Angeln, beschädigt, kann dies als Sachbeschädigung nach § 303 StGB geahndet werden. Zivilrechtlich würden dann nach § 823 BGB Schadensersatzansprüche entstehen.

Landesfischereigesetz

Für Angler ist die jeweilige Landesfischereiverordnung von Bedeutung.
Für Angler ist die jeweilige Landesfischereiverordnung von Bedeutung.

Wie bereits erwähnt, liegt das Fischereigesetz in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Daher sollten die genauen Regelungen zum Gesetz sowie zum Fischereirecht beispielsweise bei einem Antrag auf einen Fischereischein vor Ort abgeklärt werden.

Für Angler sind in der Regel die Landesfischereiverordnungen wichtig. Diese regeln die Umsetzung der Landesfischereigesetze, wenn es um die Ausübung der Fischerei geht. Nachfolgend findet sich eine Übersicht zu den jeweiligen Landesfischereigesetzen sowie zu den Verordnungen:

BundeslandGesetzVerordnung
Baden-Würt­tembergFischereigesetz Baden-Württemberg (FischG) Landes­fischerei­verordnung (LFischVO)
BayernFischereigesetz Bayern (BayFischG)Landes­fischerei­verordnung (BayAVFiG)
BerlinFischereigesetz Berlin (Bln_LFischG)Landes­fischerei­verordnung (Bln_LFischO)
Branden­burgFischereigesetz Brandenburg (BbgFischG))Landes­fischerei­verordnung (BbgFischO)
BremenFischereigesetz Bremen (BremFiG)Bremische Binnen­fischerei­verordnung
Ham­burgFischereigesetz Hamburg (FischGHA)
HessenFischereigesetz Hessen (HFischG)Landes­fischerei­verordnung (HFischV)
Nieder­sachsenFischereigesetz Niedersachsen (Nds. FischG)Binnen­fischerei­ordnung
Nord­rhein-West­falenFischereigesetz NRW (SGV. NRW.)Landes­fischerei­verordnung (LFischVO)
Mecklenburg-Vorpom­mernFischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (LFischG M-V)Landes­fischerei­verordnung (FSchVO M-V)
Rhein­land-PfalzFischereigesetz Rheinland-Pfalz (LFischG)Landes­fischerei­verordnung (FischGDV RP)
Saar­landFischereigesetz Saarland (SFischG)Landes­fischerei­ordnung (LFO)
Sachsen-AnhaltFischereigesetz Sachsen-Anhalt (FischG)Landes­fischerei­verordnung (FischO LSA)
SachsenFischereigesetz Sachsen (SächsFischG)Landesfischereiverordnung (SächsFischVO)
Schleswig-Holstein(Landesfischereigesetz - LFischG)(LFischGDVO)
ThüringenFisch­ereigesetz Thür­ingen (ThürFischG)Landes­fischerei­verord­nung (ThürFischVO)

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

4 Gedanken zu „Fischereigesetz: Angeln und Fischen gesetzlich geregelt

  1. Bernhard H

    Hallo
    Ich habe auf meinen Fischereischein in Bayern eine Lebenslängliche Fischerei Abgabe gezahlt.
    Ich bin vor einem Jahr nach Schleswig Holstein gezogen, nun muß ich hier nochmal einen Jährliche Fischerei Abgabe zahlen. Wiso verstehe ich nicht. Gelten in Deutschland nicht die gleichen Rechte und Gesetze oder kann da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen.
    mfg
    Bernhard H

  2. Ester

    Vielen Dank für diese Übersicht zum Fischereigesetz. Da ich dieses Jahr als Hobby das Angeln aufnehmen möchte, interessieren mich alle Vorgaben zum Angelschein und dem Fischereirecht. Bisher hat mich beeindruckt, dass die Schonzeit ein wichtiges Element der Regelungen ist und so ganz natürlich in die Angelpraxis übergeht.

  3. Dr. Hermann B.

    Diese Zusammenstellung zum Fischereirecht in Deutschland ist sehr gut und verlinkt fast auf alle wichtigen Fischereigesetze und Verordnungen der Bundesländer (beide Links unter Schleswig-Holstein zur Zeit inaktiv?). Meine Suche nach vergleichbaren Inhalten zum Jagdrecht des Bundes und der Länder bei Anwalt.org ergab keinen Treffer. Habe ich die Zusammenstellung nicht gefunden oder hat dieses Feld Anwalt.org noch nicht bearbeitet/freigeschaltet?

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo Dr. Hermann B.,

      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Links in der Tabelle aktualisiert. Bezüglich des Jagdrechts können wir derzeit auf unseren Ratgeber zum Thema verweisen. Eine Übersicht zu den jeweiligen Jagdgesetzen kann zukünftig noch erfolgen.

      Ihr Team von anwalt.org

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